> Haushaltsplan

Zusammenstellung der A b s c h 1 u ß z a hl e n der Einzelpläne

Einzel-

Ein-

Aus-

Über-

Zu-

nähme

gäbe

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schuß

plan

^ r r

DM

DM

DM

0 Allgemeine Verwaltung.

393 070

47389.

_

80 824

1 Überwachungs- u. Ordnungsdienst

15 800

65 829

50 029

2 Schulwesen .... ...

1750

58 412

L .

56 662

3 Volksbildung und Kunst.

0

2 355

*

2 355

4 Fürsorgewesen und Jugendhilfe . .

1001 840

1535493

533 653

5 Gesundheitswesen .......

1323 032

1627 306

304 274

6 Bau-, Wohnungs- u. Straßenwesen .

87 208'

652 400

565 192

7 Öffentliche Einrichtungen und Wirt­schaftsförderung .

1100

32 732

31 632

8 Wirtschaftliche Unternehmen . . .

0

0

_

9 Finanz- und Steuerverwaltung . . .

1 833 817

209 196

1 624 621

Summe des ordentlichen Haushaltsplans .

4 657 617

4 657 617

1 624 621

1 624 621

Ausgleich erreicht durch 1300 000 DM Kreisumlage, die in Einnahme bei Einzelplan 9 enthalten ist.

Erläuternd wird hiezu bemerkt:

Zu 0: Der Zuschußbedarf ist durch die persönlichen und sächlichen Verwaltungs­kosten der Hauptverwaltung (Kreistag, Kreisrat, Landrat. Kreispflege) und son­stige Ausgaben (Beihilfen und Unterstüt­zungen für die Bediensteten des Kreisver­bands und der Gemeinden in Krankheits-, Goburts- und Todesfällen, Unfall-, Haft­pflicht- und Feuerversicherung* Beiträge zum Gemeindetag usw.) sowie 5000 DM Ver­fügungsmittel bedingt.

Die besonderen Verwaltungsstellen (Ver- waltungsaktuariate, Kreisamtsblatt, Kreis­ernährungsamt) erfordern keine Zuschüsse. Ihre Ausgaben werden durch Einnahmen (Umlage der Aktuariatsgemeinden, Landes­zuschüsse für das Ernährungsamt) gedeckt.

Zn 1: Der Zuschuß ist erforderlich, weil die persönlichen und sächlichen Verwal­tungsausgaben für die Kreisbaumeisterstel- lcn sowie die Kosten für die , Bau- und Feuerschau die Gebühreneinnahmen um diesen Betrag übersteigen.

Zu 2: Die Ausgaben verteilen sich wie folgt: Höhere Schulen und Schulgeldbefrei­ungen 30 000 DM, Berufsfachschulen (Land­wirtschaftsschulen, gewerbliche und kauf­männische Berufsschulen, Frauenarbeits­schulen) 26 756 DM (darunter 10 000 DM Rücklagerate für den Erwerb eines An­wesens zur Unterbringung der Mädchen­abteilung der Landw. Schule), Kreisbild­stelle 1656 DM.

Zu 4: Von dem Zuschußbedarf von 533653 DM entfallen auf allgemeine Fürsorgever- watung 64 720 DM, Kriegsfolgenhilfe 75 800 DM, Armenfürsorge 20 645 DM, Für­sorge für sonstige Gruppen von Hilfsbe­dürftigen (Sozialrentner. Kleinrentner u. s. w.) 161585 DM, Einrichtungen des Für- sorgöwesens 25 184 DM (25 000 DM Rück- ' 'ge für die Einrichtung eines Altersheims), higendhilfe (Jugendamt, Jugenderholungs- l ürsorge, Schulspeisung) 57 745 DM, Kreis-

nteil an der Umlage des Landesftirsorge- verbande 125 000 DM, Sonstiges 2974 DM.

Zu a: Von dem Zuschußbedarf entfallen 291 000 DM auf die Kreiskrankenhausver­waltung und 13 274 DM auf die sonstige Ge­sundheitspflege. Der Betrag von 291000 DM enthält den Zuschußbedarf der Kreiskran- kenhüuser Calw, Nagold und Neuenbürg so­wie des Tbc-Asyls Schömberg und der Krankenpflegeschule Calw von zusammen 267 000 DM. ferner 24 000 DM, die einer Bau­rücklage für die Krankenhäuser zugeführt werden.

Zu 6: Von dem Zuschußbedarf, den das Bau-, Wohnungs- und Straßenwesen erfor­dert, entfallen 14 463 DM auf die allgemeine Förderung des Wohnungswesens und die allg. Bauverwaltung. Der Rest von 550 729 DM betrifft das Straßenwesen. Von den Aus­gaben von 652 400 DM fallen 635 867 DM auf die Straßen-Ausgaben und davon auf die Landstraßen I. Ordnung 243 000 DM, Landstraßen II. Ordnung 376 967 DM (dar­unter 60 000 DM für Straßen-Rücklagc), Schneeräumung 8000 DM, Beiträge an Ge­meinden 8000 DM.

Zu 7: Aufteilung der Ausgaben: Feuer­löschwesen 5689 DM. (Den weiteren Auf­wand trägt der Kreis-Feuerlöschverband.) Förderung des Obst- und Gemüsebaus 14 043 DM Beiträge an Viehzuchtvereine 1600 DM- -Förderung des Fremdenverkehrs (Herausgabe einer Werbeschrift) 10 000 DM, Sonstiges 1400 DM.

Zu 9: In den Einnahmen der Finanz- und Steuerverwaltung sind enthalten: Kreis­umlage 1 300 000 DM, Finanz-Schlüssel-Zu- weisungen des Landes und sonstige Steuer­einnahmen 342 949 DM, Restmittel des Vor­jahrs 151 851; DM, Geschäftsanteil-Rückzah­lung der Kürverwaltung Bad Liebenzell i GmbH. 10 000 DM. Erträge bebauter und unbebauter Grundstücke (Miete, Pacht usw.) 20 997 DM, Zinsen, Einzugsgebühren u. ä. 8020 DM.

D ; e Ausgaben der Finanz- und Steuerver- ing setzen sich wie folgt zusammen:

. .,scnverwaltung 29 066 DM, Zuführungen zum allgemeinen Kapitalvermögen und zu Rücklagen 112 500 DM (darunter: Zufüh­rung an Betriebsmittelrücklage 40 000 DM, allgemeine Auseieichsrücklage 31500 DM, Rücklage für den Erwerb des Kreisver- bands-Dienstgebäudes 30 000 DM), allge­meines Grundvermögen 44 630 DM (dar­unter: 15 500 DM Aufwand für die Gebäudc- unterlialtung, 21 000 DM für Um- und Ein­bauten zur Gewinnung von weiterem Wohnraum).

Für Beiträge an besonders schwer kriegs- sacligeschädigte Gemeinden (und ähnliche tälle) sind 23 000 DM vorgesehen.

In der Debatte über den Haushaltsplan, in der zunächst die Kreisratsmitglieder Klepser, Maier und Avmär über die Haus­haltsberatungen des Kreisrats berichteten, ging es vor allem um die Frage, ob die Ausgaben und die Kreisumlage um 100 000 DM gesenkt werden können. Es wurde da­bei von verschiedener Seite sehr nachdrück­lich auf den Rückgang der Waldeinnahmen

Kreisbaugenoasenschaft Calw

Die Kreisbaugenossenschaft Calw wurde am 20. 10. 1949 gegründet und wird ihre Tätigkeit nunmehr sofort aufnehmen. Das Arbeitsgebiet des Unternehmens erstreckt sich auf den nördlichen Schwarzwald. Mit­glieder können Einzelpersonen und juri­stische Personen des öffentlichen und pri­vaten Rechts werden. Der Kreisverband Calw und die Kreisgemeinden sind in weit­gehendstem Maße fördernd und als Mitglie­der tätig.

Die Geschäftsführung befindet sich bei der Kreispflege Calw, Schlößberg 3 (Zim­mer Nr. 38, Fernruf Calw 245 und 246).

Nähere Ausführungen über Zweck und Ziel der Kreisbaugenossenschaft werden in der nächsten Ausgabe des Kreisamtsblattes gemacht.

Calw, den 23- Oktober 1949

Kreis baugenossenschaft Calw Der Vorstand:

Bürgermeister a. D. Maier 1 Kreisbaumeister Klunpp.

der Gemeinden hingewiesen, ferner auf die Steuerausüälle, mit denen dio Gemeinden heuer zum erstenmal wieder in größerem Umfang zu rechnen haben werden. Im übri­gen wurden in der Diskussion die Für­sorgelasten, die Krankenhausdefizite (siehe auch Punkt 6), die Unterhaltung und Ver­besserung der Landstraßen II. Ordnung und die im Haushaltsplan vorgesehenen Rück­lage-Zuführungen behandelt. Das Mitglied Bürgermeister Widmann beantragte, die Kreisumlage mit Rücksicht auf die Gemein­den unbedingt auf 1,2 Millionen zu be­schränken. Der Kreisamtraann bat unter eingehender Darlegung der maßgebenden Gesichtspunkte nocheinmal, dem Vorschlag des Kreisrats, die Umlage auf 1,3 Millionen DM festzusetzen, zu entsprechen. Im Kreia- rat sei um diese Frage sehr ernst gerungen worden. Wenn man sich im Kreisrat am Schluß doch für 1,3 Millionen entschieden habe, so vor allem deshalb, um den Kreis­verband finanziell instandzusetzen, den ihm gestellten Forderungen gerecht zu werden. Würde die Kreisumlage nur auf 1,2Millionen festgesetzt, so müßten zwangs­läufig dio für die dringend notwendige Ver­besserung der Landstraßen II. Ordnung, die Einrichtung eines Altersheims und die bau­lichen Verbesserungen in den Kroiskran- kenhäusern bereitgestellten Mittel gekürzt bzw. gestrichen werden.

Bei der Beschlußfassung über die Haus­haltssatzung und den Haushaltsplan wurde der Antrag des KreiSrats mit 22 Stimmen gegen 9 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung an­genommen.

5.

Bctriebsmittelrüeklago

Die Betricbsmittelrücklago des Kreisver­bands, die auf 1. 4. 1949 255 501 I>M (= Do­tation bzw. Erstausstattung mit DM nach dor Währungsreform) beträgt, soll im Laufe der kommenden Rechnungsjahre auf den Betrag von 500 000 DM gebracht werden. Eine Betriebsmittelrücklage in dieser Höhe ist im Hinblick auf die Gesamtbeträge dor zu vollziehenden Ausgaben notwendig, um den Verpflichtungen des Kreisveib>ds rechtzeitig nachkommen zu können. Im Be­reich des Fürsorge- und Krankenhaus- wesens gehen die l'ürsorgcersatzleistunsren der verschiedenen Verpflichteten und dio Pfiegegelder zum Toil erst sehr spät ein. Wieviel der Rücklage jährlich zuziUühipn ist, soll jeweils im Haushaltsplan festge­setzt werden. Heuer sollen 40000 DM zu- ! geführt werden.

, 6

Erhöhung der Pfiegegelder der Kreis- krankcnliütiser

. Da die Selbstkosten der Kroiskranken- iiäuser durch den Betriebsertrag (Pllcge- gelder, Entgelte aus ambulanten Behand­lungen, Erlöse aus abgegebenen Heilmit­teln usw,) bei weitem nicht gedeckt werden und dio Defizite der Krankenhäuser den Gesamthaushaltsplan des Kreisverbands sehr erheblich belasten, ist es notwendig, die Pflegegelder der Kreiskrankenhäuser Calw, Nagold und Neuenbürg mit Wirkung ab 1. November 1949 weiter zu erhöhen, um den Betriebsertrag für das Rechnungsjahr 1949 um 80 000 DM zu steigern und die Defi­zite um diesen Betrag zu senken. Sie be­tragen wie wir bereits erfahren haben trotzdem immer noch 267 00Q DM.

Für Selbstzahler beträgt das Pflegegeld künftig für Erwachsene in der 3. Klasse 6. DM, in der 2. Klasse 8. DM und in der 1. Klasse 10. DM. Für Kinder unter 12 Jahren und Säuglinge gelten niedrigere Sätze. Den Selbstzahlern werden sämtliche Nebenleistungen sowie das Arzthonorar be­sonders in Rechnung gestellt.

Reichsgesetzliche Krankenkassen, Ersatz­kassen, Landesversicherungsanstalten und die Reichsversicherungsanstalt für Ange­stellte haben für erwachsene Patienten ebenfalls ein Pflegegeld von 6.DM zu ent­richten und die Nebenleisttiogen (ohne Ope- rations-Assistenz-Gebtihren) besonders zu

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