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Sach- und Personenschäden, die im nicht franz. besetzten Teil Deutschlands von An­gehörigen nnd Fahrzeugen der franz. Be­satzungsmacht verursacht werden Das Sekretariat des Entschädigungsge­richtes des Landes Württemberg-Hohenzol- lern in Tübingen, Doblerstr. 3, teilte im Aufträge des Präsidenten des Entschädi­gungsgerichts dem Finanzministerium mit Schreiben vom 24. 6. 1949 mit, daß das Ent­schädigungsgericht dem Anträge des Fi­nanzministeriums entsprochen habe, die An­meldung von Schäden entgegenzunehmen, die in der amerikanischen Zone Deutsch­lands durch Angehörige der franz. Besat­zungsmacht verursacht wurden.

Das Entschädigungsgericht teilte weiter mit, daß eine Anzahl solcher Schäden beim Entschädigungsgericht bereits angemeldet worden sei. Diese würden bearbeitet bzw. weitergeleitet werden, sobald eine Ent­scheidung über die Zuständigkeit getroffen ist.

Landratsamt Calw. Requisitionsabt.

Kleinverkaufspreis für Freibankfleisch Vom Wirtsclipftsministerium Preis­aufsichtsstelle Tübingen wurde mit Er­laß vom 10. 8. 1949 unterBerücksichtigung der in § 7 der Verordnung des Wirtschafts­ministeriums über Großhandelspreise für Fleisch, Innereien und Därme vom 6.11.48 (Amtl. Bek. S. 87) festgesetzten Großhan­delspreise im Einvernehmen mit dem Land­wirtschaftsministerium die Kleinverkaufs­preise für Freibankfleisch wie folgt ge­regelt:

Beim Verkauf von Freibankfleisch im Kleinhandel sind die in der Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Klein­handelshöchstpreise für Freibankfleisch vom 15. 12. 1948 (Amtl. Bek. 1949 S. 1) festgesetzten Kleinhandelshöchstpreise für Fleischwaren der Güteklasse I um einen der Qualität des Freibankfleisches entspre­chenden Betrag zu ermäßigen. Als Mindest­preisnachlaß für Freibankfleisch wurde festgesetzt:

Bei Rindfleisch DM 0,18 je y kg

Bei Schweinefleisch DM 0,09 je y kg Bei Kalbfleisch . DM 0,34 je y kg Bei Hammelfleisch DM 0,19 je y kg Für Freibankfleisch abfallender Güte ist der Preisnachlaß entsprechend der vom Beschautierarzt festgestellten Minderquali­tät zu erhöhen.

Calw, 5. September 1949

Landratsamt Preisbehörde

Feldbereinigung II A in Loffenau Nachdem das Zuteilungswer,k über die Feldbereinigung II A in Loffenau fertig­gestellt ist, wird hiermit die Schlußtagfahrt auf

Donnerstag den 2 9. 9. 194 9, vor­mittags 9.00 Ühr im Rathaus in Loffenau

anberaumt.

Hierzu werden die beteiligten Grund­eigentümer bzw. deren mit einer schriftli­chen Vollmacht versehenen Vertreter ge­laden, ferner diejenigen Personen, welche an den in dieser Feldbereinigung liegenden Grundstücken ein dingliches Recht (Hypo­thek, Dienstbarkeit usw.) haben. Der Zu­teilungsplan ist 14 Tage lang auf dem Rat­haus in Loffenau zu jedermanns Einsicht öffentlich aufgelegt.

Grundeigentümer, welche bei dem Unter­nehmen Zwar nicht im Sinne von Artikel 4 und 5 des Feldbereinigungsgesetzes betei­ligt sind, deren Verhältnisse aber durch dasselbe in irgendeiner Weise geändert werden sollen, sind gleichfalls berechtigt, in der Schlußtagfahrt Einwendungen gegen den Zuteilungsplan geltend zu machen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Einwendungen gegen den Zuteilungs- I plan sowie gegen die auf Grund desselben | erfolgte Ausführung der Feldbereinigung

nach der Schlußtagfahrt ausgeschlossen sind.

Calw, 6. September 1949

Landratsamt

Märkte der Gemeinde Langenbrand Das Landesgewerbeamt Tübingen hat der Gemeinde Langenbrand für die Zeit vom 1. Januar 1949 bis 31. Dezember 1953 die Erlaubnis erteilt, am 1. Dienstag im Novem­ber jeden Jahres einen Rindviehmarkt ab­zuhalten.

Calw, 31. August-1949

Landratsamt

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Kreisstadt Calw

Gebühren für das Bestattungswesen Auf Grund der Art 14 und 15 des Gesetzes über den Finanz- und Lastenauscleich zwischen dem Lande und den Gemeinden vom 15. 5. 1939 (Reg.Bl. S. 59) erläßt der Gemeinderat nachstehende

Gebührenordnung für das Bestattungswesen

A. B e s t a 11 u u 2 s g e b ä h r a :

1. Gebühr für die Verbringung der Leiche in das

Letohcnhaus oder bei LelctteuüberfUhrung:

für LeichentrÄger 2.50 DM

2. Gebühr für die Benützung des Leichenhauses:

3 DM

3. Gebühr für den Leichenwärter (XeichenbesorgungJ:

a) bei Personen über 5 Jahren 1. Ordnung 15 DM

2. Ordnung 20 DM

b) bei Kindern unter 5 Jahren 6 DM

4. Gebühr für Leichenträger oder KTanztrBger

bei Beerdigung

a) bei Personen über 5 Jahren 1. Ordnung 3 DM

2. Ordnung 4 DM

b) bei Kindern 2.50 DM

5. Gebühr für den Totengräber

a) für ein gewöhnliches Grab (Reihen- oder Fami­liengrab) einschüeßl. sämtlicher Dienstleistungen bei Beerdigung einer Person über 5 Jahren

1. Ordnung 15 DM

2. Ordnung 18 DM

bei Kindern unter 5 Jahren 6 DM

b) bei Tieferlegung des Grabes für fe 20 cm

(höchstens 80 cm) 3 DM

c) für ein Umengrab 6 DM

d) für erweiterte Einschalung 3 DM

B. Friedhofgebühren:

6. Gebühr für Grabstätten

für ein einfaches Familiengrab 100 DM

für ein doppeltes Familiengrab 200 DM

für ein Mehrfamiliengrab das entsprechend Mehrfache,

für ein besonderes Urnengrab auf 60 Jahre

100 DM

für Verlängerung des Rechts auf Benützung eines Familiengrabes dieselbe Gebühr

7. Genehmigung der Bestattung eines auswärts Ge­storbenen ohne Wohnsitz in Calw bei Erdbestattung 5 DM

Schulspeiseplan

22 Speisetage Täglicher Nährwertdurch­schnitt: 357 Kalorien

6.;. 13., 20., und 27. September: Ofennudeln mit Kakao.

Zutaten: Je Kind Weizenmehl 45 g, Trok- kenmagermilch 10 g, Zucker 5 g, Schmalz 4 g, Trockenei 2 g, Hefe, Salz; Kakao 6 g, Kondensmilch 70 g, Zucker 15 g, Trocken­magermilch 7 g, 1 Prise Salz. Port. 1 Ofen­nudel und % 1 Kakao.

1. und 26. Septfember: Süßen Grießbrei mit Trockenei.

Zutaten: Je Kind Grieß 40 g, Trocken­magermilch SO g, Zucker 17 g, Trockenei 3 g, Salz nach Geschmack. Portion % 1 Ein­topf.

15. und 22. September: Schokoladenflam- merie und Vanillesauce.

Zutaten: Je Kind Grieß 40 g, Trocken­magermilch 25 g, Zucker 20 g, Kakao 4 g, Trockenei 2 g, Salz nach Geschmack; Kon­densmilch 50 g, Mehl 5 g, Zucker 10 g. Por­tion 1 Schokoladenflammerie und y 1 Vanillesauce.

29. September; Milchschok mit Brötchen.

Zutaten: Je Kind Trockenmagermilch 25 g, Zucker 15 g, Kakao 3 g; Mehl 50 g, Trockenmagrermilch 2 g. Portion y t 1 Milch­schok und 1 Brötchen.

Dienstnachricht

Herr Regierungssekretär Karl Geh- r i n g, der seit 1. 2. 1925 beim Landratsamt Calw tätig ist, ist durch Entschließung des Innenministeriums des Landes Württem- berg-Hohenzollem mit Wirkung vom 1.8.49 zum Regierungsobersekret&r ernannt wor­den.

Landrmtsaist

Sprechtage des Staatl. Gesundheitsamts

Die starke Beanspruchung der Ärzte des Gesundheitsamts mit außendienstlichen Ar­beiten macht es notwendig, bestimmte Sprechtage festzulegen, an denen die Ärzte des Gesundheitsamts im Gesundheitsamt und in seinen Nebenstellen, dem Publikums­verkehr zur Verfügung stehen.

Diese Sprechtage sind:

In Nagold im Staatl. Gesundheitsamt, Hohesir. 8, jeden Montag und Donnerstag.

In Calw in der Nebenstelle des Gesund­heitsamtes, Altburger Str. 12, jeweils am 1. und 3. Mittwoch im Monat.

In Neuenbürg in der Ortskranken­kasse jeweils am 2. und 4. Donnerstag im Monat.

Der kommiss. Amtsarzt.

bet Beisetzung von Aschenresten In einem

nenen Grab 5 DM

8. Genebmlgnng der Bestattung aaBerhalb der Bethen-

folge IS DM

9. Gebühr für Sondergenehmigungen 520 DM

10. Genehmigung der Erstellnng eines Grabdenkmals:

a) für Holzkrenze 0 DM

b) für sonstige Denkmale 220 DM

Bet Leistungen, die nach Zeit, Art nnd Beansora-

chnng Ober das gewöhnliche Maß hlnansgeben, können die Gebühren Im Einzetfall vom Bürgermeisteramt an­gemessen erhöht werden.

Festgestellt durch Beschluß des Gemeiaderats vom 7. Mai 1949. t

Calw, dei^7. Mai 1M9

Bürgermeisteramt S e e b e r.

Merkmat für 2. Ordnung: HaHeadekoratioa.

Kotes Kreuz Württemberg-HohensoUern Kreisverein Calw

Pakete an deutsche Kriegsgefangene in Rußland. Ab 29. 8. 49 werden diese Pakete nicht mehr über das I. K. v. R. Kr. in Genf geleitet, sondern über die russ. Besatzungs­zone und Polen direkt nach den russ. La­gern. Wer solche Pakete versenden will, sollte sich da neue Bestimmungen vorher bei den Postämtern oder dem Roten Kreuz in Calw erkundigen!

Wie lange braucht der Heimkehrer aus russ. Gefangenschaft von Frankfurt/Oder

September 1949

7., 14-, 21. und 28. September: Teigwaren­suppe mit Fleisch.

Zutaten: Je Kind Teigwaren 35 g, Fleisch­konserven 30 g, Grieß 5 g, Schmalz 7 g, Salz und Suppengrün nach Geschmack. An einem Tag gibt es anstatt 30 35 g Fleisch. Portion % 1 Eintopf.

8. und 12. September: Haferflockenbrei mit Rosinen.

Zutaten: ^Je Kind Haferflocken 35 g, Trockenmagermilch 30 g, Zucker 18 g, Kakao 3 g, Rosinen 10 g, Trockenei 3,5 g. Portion y 1 Eintopf.

2., 9. und 30. September: Grießsuppe, ge­brannt oder geschmelzt, und 1 Tafel Scho­kolade.

Zutaten: Je Kind Grieß 30 g, %hmalz 10 g, Salz, Suppengrün und Gewürz nach Geschmack; Schokplade 50 g. Portion % 1 Eintopf und 1 Tafel Schokolade.

16. und 23. September: Grießsuppe, ge­brannt oder geschmelzt.

Zutaten; Je Kind Grieß 30 g, Schmalz 10 g, Salz, Suppengrün und Gewürz nach Geschmack. Portion % 1 Eintopf.

5. und 19. September: 1 Tafel Schokolade.

Zutaten: Je Kind Schokolade 50 g.

Feuerschaden euer SchaJent

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