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Sach- und Personenschäden, die im nicht franz. besetzten Teil Deutschlands von Angehörigen nnd Fahrzeugen der franz. Besatzungsmacht verursacht werden Das Sekretariat des Entschädigungsgerichtes des Landes Württemberg-Hohenzol- lern in Tübingen, Doblerstr. 3, teilte im Aufträge des Präsidenten des Entschädigungsgerichts dem Finanzministerium mit Schreiben vom 24. 6. 1949 mit, daß das Entschädigungsgericht dem Anträge des Finanzministeriums entsprochen habe, die Anmeldung von Schäden entgegenzunehmen, die in der amerikanischen Zone Deutschlands durch Angehörige der franz. Besatzungsmacht verursacht wurden.
Das Entschädigungsgericht teilte weiter mit, daß eine Anzahl solcher Schäden beim Entschädigungsgericht bereits angemeldet worden sei. Diese würden bearbeitet bzw. weitergeleitet werden, sobald eine Entscheidung über die Zuständigkeit getroffen ist.
Landratsamt Calw. — Requisitionsabt. —
Kleinverkaufspreis für Freibankfleisch Vom Wirtsclipftsministerium — Preisaufsichtsstelle — Tübingen wurde mit Erlaß vom 10. 8. 1949 unter‘Berücksichtigung der in § 7 der Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Großhandelspreise für Fleisch, Innereien und Därme vom 6.11.48 (Amtl. Bek. S. 87) festgesetzten Großhandelspreise im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium die Kleinverkaufspreise für Freibankfleisch wie folgt geregelt:
Beim Verkauf von Freibankfleisch im Kleinhandel sind die in der Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Kleinhandelshöchstpreise für Freibankfleisch vom 15. 12. 1948 (Amtl. Bek. 1949 S. 1) festgesetzten Kleinhandelshöchstpreise für Fleischwaren der Güteklasse I um einen der Qualität des Freibankfleisches entsprechenden Betrag zu ermäßigen. Als Mindestpreisnachlaß für Freibankfleisch wurde festgesetzt:
Bei Rindfleisch DM 0,18 je y kg
Bei Schweinefleisch DM 0,09 je y kg Bei Kalbfleisch . DM 0,34 je y kg Bei Hammelfleisch DM 0,19 je y kg Für Freibankfleisch abfallender Güte ist der Preisnachlaß entsprechend der vom Beschautierarzt festgestellten Minderqualität zu erhöhen.
Calw, 5. September 1949
Landratsamt — Preisbehörde —
Feldbereinigung II A in Loffenau Nachdem das Zuteilungswer,k über die Feldbereinigung II A in Loffenau fertiggestellt ist, wird hiermit die Schlußtagfahrt auf
Donnerstag den 2 9. 9. 194 9, vormittags 9.00 Ühr im Rathaus in Loffenau
anberaumt.
Hierzu werden die beteiligten Grundeigentümer bzw. deren mit einer schriftlichen Vollmacht versehenen Vertreter geladen, ferner diejenigen Personen, welche an den in dieser Feldbereinigung liegenden Grundstücken ein dingliches Recht (Hypothek, Dienstbarkeit usw.) haben. Der Zuteilungsplan ist 14 Tage lang auf dem Rathaus in Loffenau zu jedermanns Einsicht öffentlich aufgelegt.
Grundeigentümer, welche bei dem Unternehmen Zwar nicht im Sinne von Artikel 4 und 5 des Feldbereinigungsgesetzes beteiligt sind, deren Verhältnisse aber durch dasselbe in irgendeiner Weise geändert werden sollen, sind gleichfalls berechtigt, in der Schlußtagfahrt Einwendungen gegen den Zuteilungsplan geltend zu machen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Einwendungen gegen den Zuteilungs- I plan sowie gegen die auf Grund desselben | erfolgte Ausführung der Feldbereinigung
nach der Schlußtagfahrt ausgeschlossen sind.
Calw, 6. September 1949
Landratsamt
Märkte der Gemeinde Langenbrand Das Landesgewerbeamt Tübingen hat der Gemeinde Langenbrand für die Zeit vom 1. Januar 1949 bis 31. Dezember 1953 die Erlaubnis erteilt, am 1. Dienstag im November jeden Jahres einen Rindviehmarkt abzuhalten.
Calw, 31. August-1949
Landratsamt
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Kreisstadt Calw
Gebühren für das Bestattungswesen Auf Grund der Art 14 und 15 des Gesetzes über den Finanz- und Lastenauscleich zwischen dem Lande und den Gemeinden vom 15. 5. 1939 (Reg.Bl. S. 59) erläßt der Gemeinderat nachstehende
Gebührenordnung für das Bestattungswesen
A. B e s t a 11 u u 2 s g e b ä h r • a :
1. Gebühr für die Verbringung der Leiche in das
Letohcnhaus oder bei LelctteuüberfUhrung:
für LeichentrÄger 2.50 DM
2. Gebühr für die Benützung des Leichenhauses:
3 DM
3. Gebühr für den Leichenwärter (XeichenbesorgungJ:
a) bei Personen über 5 Jahren 1. Ordnung 15 DM
2. Ordnung 20 DM
b) bei Kindern unter 5 Jahren 6 DM
4. Gebühr für Leichenträger oder KTanztrBger
bei Beerdigung
a) bei Personen über 5 Jahren 1. Ordnung 3 DM
2. Ordnung 4 DM
b) bei Kindern 2.50 DM
5. Gebühr für den Totengräber
a) für ein gewöhnliches Grab (Reihen- oder Familiengrab) einschüeßl. sämtlicher Dienstleistungen bei Beerdigung einer Person über 5 Jahren
1. Ordnung 15 DM
2. Ordnung 18 DM
bei Kindern unter 5 Jahren 6 DM
b) bei Tieferlegung des Grabes für fe 20 cm
(höchstens 80 cm) 3 DM
c) für ein Umengrab 6 DM
d) für erweiterte Einschalung 3 DM
B. Friedhofgebühren:
6. Gebühr für Grabstätten
für ein einfaches Familiengrab 100 DM
für ein doppeltes Familiengrab 200 DM
für ein Mehrfamiliengrab das entsprechend Mehrfache,
für ein besonderes Urnengrab auf 60 Jahre
100 DM
für Verlängerung des Rechts auf Benützung eines Familiengrabes dieselbe Gebühr
7. Genehmigung der Bestattung eines auswärts Gestorbenen ohne Wohnsitz in Calw bei Erdbestattung 5 DM
Schulspeiseplan
22 Speisetage — Täglicher Nährwertdurchschnitt: 357 Kalorien
6.;. 13., 20., und 27. September: Ofennudeln mit Kakao.
Zutaten: Je Kind Weizenmehl 45 g, Trok- kenmagermilch 10 g, Zucker 5 g, Schmalz 4 g, Trockenei 2 g, Hefe, Salz; Kakao 6 g, Kondensmilch 70 g, Zucker 15 g, Trockenmagermilch 7 g, 1 Prise Salz. Port. 1 Ofennudel und % 1 Kakao.
1. und 26. Septfember: Süßen Grießbrei mit Trockenei.
Zutaten: Je Kind Grieß 40 g, Trockenmagermilch SO g, Zucker 17 g, Trockenei 3 g, Salz nach Geschmack. Portion % 1 Eintopf.
15. und 22. September: Schokoladenflam- merie und Vanillesauce.
Zutaten: Je Kind Grieß 40 g, Trockenmagermilch 25 g, Zucker 20 g, Kakao 4 g, Trockenei 2 g, Salz nach Geschmack; Kondensmilch 50 g, Mehl 5 g, Zucker 10 g. Portion 1 Schokoladenflammerie und y 1 Vanillesauce.
29. September; Milchschok mit Brötchen.
Zutaten: Je Kind Trockenmagermilch 25 g, Zucker 15 g, Kakao 3 g; Mehl 50 g, Trockenmagrermilch 2 g. Portion y t 1 Milchschok und 1 Brötchen.
Dienstnachricht
Herr Regierungssekretär Karl Geh- r i n g, der seit 1. 2. 1925 beim Landratsamt Calw tätig ist, ist durch Entschließung des Innenministeriums des Landes Württem- berg-Hohenzollem mit Wirkung vom 1.8.49 zum Regierungsobersekret&r ernannt worden.
Landrmtsaist
Sprechtage des Staatl. Gesundheitsamts
Die starke Beanspruchung der Ärzte des Gesundheitsamts mit außendienstlichen Arbeiten macht es notwendig, bestimmte Sprechtage festzulegen, an denen die Ärzte des Gesundheitsamts im Gesundheitsamt und in seinen Nebenstellen, dem Publikumsverkehr zur Verfügung stehen.
Diese Sprechtage sind:
In Nagold im Staatl. Gesundheitsamt, Hohesir. 8, jeden Montag und Donnerstag.
In Calw in der Nebenstelle des Gesundheitsamtes, Altburger Str. 12, jeweils am 1. und 3. Mittwoch im Monat.
In Neuenbürg in der Ortskrankenkasse jeweils am 2. und 4. Donnerstag im Monat.
Der kommiss. Amtsarzt.
bet Beisetzung von Aschenresten In einem
nenen Grab 5 DM
8. Genebmlgnng der Bestattung aaBerhalb der Bethen-
folge IS DM
9. Gebühr für Sondergenehmigungen 5—20 DM
10. Genehmigung der Erstellnng eines Grabdenkmals:
a) für Holzkrenze 0 DM
b) für sonstige Denkmale 2 —20 DM
Bet Leistungen, die nach Zeit, Art nnd Beansora-
chnng Ober das gewöhnliche Maß hlnansgeben, können die Gebühren Im Einzetfall vom Bürgermeisteramt angemessen erhöht werden.
Festgestellt durch Beschluß des Gemeiaderats vom 7. Mai 1949. t
Calw, dei^7. Mai 1M9
Bürgermeisteramt S e e b e r.
Merkmat für 2. Ordnung: HaHeadekoratioa.
Kotes Kreuz Württemberg-HohensoUern Kreisverein Calw
Pakete an deutsche Kriegsgefangene in Rußland. Ab 29. 8. 49 werden diese Pakete nicht mehr über das I. K. v. R. Kr. in Genf geleitet, sondern über die russ. Besatzungszone und Polen direkt nach den russ. Lagern. Wer solche Pakete versenden will, sollte sich — da neue Bestimmungen — vorher bei den Postämtern oder dem Roten Kreuz in Calw erkundigen!
Wie lange braucht der Heimkehrer aus russ. Gefangenschaft von Frankfurt/Oder
September 1949
7., 14-, 21. und 28. September: Teigwarensuppe mit Fleisch.
Zutaten: Je Kind Teigwaren 35 g, Fleischkonserven 30 g, Grieß 5 g, Schmalz 7 g, Salz und Suppengrün nach Geschmack. An einem Tag gibt es anstatt 30 35 g Fleisch. Portion % 1 Eintopf.
8. und 12. September: Haferflockenbrei mit Rosinen.
Zutaten: ^Je Kind Haferflocken 35 g, Trockenmagermilch 30 g, Zucker 18 g, Kakao 3 g, Rosinen 10 g, Trockenei 3,5 g. Portion y 1 Eintopf.
2., 9. und 30. September: Grießsuppe, gebrannt oder geschmelzt, und 1 Tafel Schokolade.
Zutaten: Je Kind Grieß 30 g, %hmalz 10 g, Salz, Suppengrün und Gewürz nach Geschmack; Schokplade 50 g. Portion % 1 Eintopf und 1 Tafel Schokolade.
16. und 23. September: Grießsuppe, gebrannt oder geschmelzt.
Zutaten; Je Kind Grieß 30 g, Schmalz 10 g, Salz, Suppengrün und Gewürz nach Geschmack. Portion % 1 Eintopf.
5. und 19. September: 1 Tafel Schokolade.
Zutaten: Je Kind Schokolade 50 g.
Feuerschaden — euer SchaJent
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