Amtsblatt für den Kreis Calw
CaJw
Freitag, 5. August 1949
Nr. 32
Lebensmittelversorgung
In der Zeit vom 1. bis 31. August 1949 können noch bezogen werden:
Fleisch :
Alters
klasse
Karten
kennziffer
Bewertung
»
N ormal Verbraucher
TSV Brot
TSV Butter
TSV Brot und Butter
über 1 Jahr
14, 24,11,21
250 g
Abschnitte
E 14/810, E11/810,
24 B, 21 B
250 g
E 24/810, E 21/810
E 14/811, Ell/811,
E 24/811, E 21/811
Weiterer Fettaufruf für Monat August
Für den Versorgungszeitraum vom 1. bis Bl. August 1949 erhalten: Normalverbraucher und TSV in Brot über 6 Jahre 375 g Butter, Normalverbraucher von 0—6 Jahren und TSV in Brot von 1—6 Jahren 750 g Butter, TSV in Fleisch und TSV in Fleisch und Brot über 1 Jahr 625 g Butter. Ferner erhalten Normalverbraucher und TSV in Brot über 6 Jahre 300 g Schmalz.
Die Ausgabe erfolgt bei: ,
Altersklasse
Karten
kennziffer
*
Bewertung
Abschnitte
0—6J.
16, 14,14B
je 125 g Butter
H, X, Y
250 g Butter
W
125 g Butter
E 14/812, E 16/812
über 6 J.
11, 11B
je 125 g Butter
K, M, O
300 g Schmalz
U
über 1 J.
34, 31, 34B, 31B
je 250 g Butter
Sch 3, Sch 4
125 g Butter
E 31/810, E 34/810
Zulagenempfänger erhalten die ganze Ration in Butter, und zwar: Teilschwerarbeiter 50 g, Mittelschwerarbeiter 100 g, Schwerarbeiter 150 g, Schwerstarbeiter 250 g, werdende und stillende Mütter 300 g auf die aufgedruckten Fettabschnitte der jeweiligen Zulagekarte.
Calw, 1. August 1949. Kreisernährungsamt.
Wichtig für Kartoffelerzeuger
Das Landwirtschaftsminist, von Würt- temberg-Hohenzollern teilt mit:
In diesem Jahr ist nicht mit einer so reichen Kartoffelernte zu rechnen, wie im vergangenen Jahre. Zur Sicherung der Versorgung mit Speisekartoffeln muß deshalb die Bewirtschaftung auf diesem Gebiete beibehalten werden. Die Kartoffelerzeuger haben schon beim Verkauf der Frühkartoffeln darauf zu achten und diese nur gegen Bescheinigung der Ablieferung abzugeben. Eine Abrechnung auf das Umlagesoll kann nur erfolgen, wenn eine Ablieferungsbescheinigung vorgewiesen werden kann.
Bekanntmachung
Die Bildung- des Kreisfeuerlösch verbands Calw als einer öffentlichen Körperschaft ist durch Beschluß des Innenministeriums vom 6. Juli 1949 Nr. VIII 3220, 1 Tgb. Nr. 2903 unter Festsetzung der Verbandssatzung bestätigt worden.
Der Verband hat seinen Sitz in der Kreisstadt Calw. Er wird durch den Landrat als Verbandsvorsitzenden nach außen rechtlich vertreten.
Die Verbandssatzung ist beim Landratsamt und bei den Bürgermeisterämtern sämtlicher Gemeinden auf die Dauer eines Monats vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet zur allgemeinen öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.
Landratsamt
Schützt Eure Wälder! Waldbrandverhütungsvorschriften Sommerliche Hitze und anhaltende Trok- kenheit haben die Waldbrandgefahr bedeutend erhöht. Im Kreisgebiet wiederholt entstandene Schadenfeuer geben Veranlassung, die Bevölkerung nachdrücklich darauf hinzuweisen, beim Umgang mit offenem Feuer oder feuergefährlichen Gegenständen in Waldesnähe höchste Vorsicht walten zu lassen.
Insbesondere verbietet die VO. zum Schutze der Wälder, Moore und Heiden gegen Brände vom 25. 6. 1938 (RGBl I S. 700) in Wäldern oder auf Moor- und Heideflächen oder in gefährlicher Nähe dieser Gebiete (weniger als 100 m):
1. offenes Feuer oder Licht mit sich zu führen,
2. brennende oder glimmende Gegenstände fortzuwerfen oder unvorsichtig zu handhaben,
3. ohne schriftliche Erlaubnis des Grundstückseigentümers Feuer anzuzünden oder das gestattetermaßen angezündete Feuer unbeaufsichtigt zu lassen,
4. in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober ohne schriftliche Erlaubnis des Grundstückseigentümers zu rauchen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen werden wegeü eines Vergehens i. S. von § 310a des Strafgesetzbuches bestraft.
Die Bevölkerung wird aufgefordert, eine weitere Verminderung des ohnehin schwer angeschlagenen Waldbestandes durch Fahrlässigkeit zu verhindern.
Landratsamt.
Abschied von Landrat Wagner
Am 31. Juli 1949 ist Herr Landrat Wagner seinem Ansuchen entsprechend aus seinem Amt als Landrat ausgeschieden. Der Herr Staatspräsident hat ihm für seine Tätigkeit den Dank des Landes ausgesprochen. Eine offizielle Feier wird Gelegenheit geben, die Anerkennung, die Landrat Wagner bei den verantwortlichen Stellen gefunden hat, der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Trotzdem erscheint es angebracht, an dieser Stelle
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einen kurzen Rückblick auf seine Tätigkeit während der letzten 4 Jahre zu werfen.
Im September 1945, nach dem verlorenen Krieg und dem vollkommenen Zusammenbruch des staatlichen Systems, wurde dem Calwer Bürger Emil Wagner das Amt des Landrats übertragen. Landrat Wagner, der bis dahin nur selbständiger Unternehmer gewesen war und lediglich in der freien Wirtschaft gearbeitet hatte, übernahm damit eines der verantwortlichsten staatlichen Ämter, ein Amt, das wie wenige in dem Behördenaufbau seinen 'Träger in unmittelbare Berührung mit der Bevölkerung bringt und von dessen Tätigkeit weitgehend die Beurteilung, die der Staatsapparat in der Öffentlichkeit erfährt, abhängt. Zu diesem Zeitpunkt waren nur die kleinsten Zellen des staatlichen Organismus, nämlich die Kreise, einigermaßen intakt. Eine Reihe von Aufgaben, die sonst höheren oder mehreren staatlichen Stellen Vorbehalten . waren, mußten vom Landratsamt gelöst werden. Es darf daran erinnert werden, daß damals die Justizbehörden z. B. noch nicht gearbeitet haben, daß vom Landratsamt die Verkehrsprobleme weitgehend zu lösen und die Versorgung der Bevölkerung mit Ernährung und Kleidung in Gang zu bringen waren.
Mit der ihm eigenen Frische und Arbeitskraft ging Herr Landrat Wagner an die Bewältigung dieser Aufgaben. Es stand ihm zur Seite der größte Teil der Beamten des früheren Amts. Es bedarf keiner Worte, daß diese beiden Kräfte, der Nichtfachmann und auf der anderen Seite die für den Staatsdienst erzogenen und in ihm groß gewordenen Beamten sich aneinander gewöhnen mußten. Dies erforderte von beiden Seiten Verständnis und Vertrauen.