Dm Innenministerium, Abt XII, hat tm
Benehmen mit dem Fach verband für das Spedition»- und Traaeportgewerbe Reutlingen das Verhältnis zwischen Fernverkehr and Nahverkehr so feetgelegt, daß die nm Güterfernverkehr zugelassenen Fahrzeuge nicht mehr im Nahverkehr verwendet werden dürfen. Einzelgenehmigungen für den gewerblichen Güterfernverkehr dürfen also grundsätzlich nicht mehr erteilt werden.
Dagegen sind im Werkfernverkehr Einzel-Fernfahrten, die von den Verkehrsabteilungen gesondert genehmigt werden müssen, noch erlaubt; doch werden die Verkehrsbeziehungen (Verladegut) so eng wie möglich abgegrenzt, damit sie im Einklang zu der verladenden Industrie stehen. Fuhrunternehmer, die Fernverkehr betreiben wollen, oder solche, die schon im Besitz einer befristeten Genehmigung für den Fernverkehr sind, werden aufgefordert, baldmöglichst bei der Verkehrsabteilung des Landratsamtes Calw eine Erklärung abzugeben, in der sie sich verpflichten keinen Nahverkehr zu betreiben.
Inhaber von Erlaubnisscheinen gemäß § 34 Absatz 1 der StVO., für die .Beförderung von Personen mit Lastkraftwagen, die weiterhin Fernverkehr betreiben, wollen ihren Erlaubnisschein bei der Verkehrsabteilung des Landratsamtes abgeben, da eie in der Nahzone (50 km vom regelmäßigen Standort des Kraftfahrzeugs aus) keine Personentransporte mehr ausführen dürfen.
Landratsamt Calw — Verkehrsabteilung —
Monats- und Wochcncespräche wieder eingeführt
Nach Mitteilung der Oberpostdirektion Tübingen sind künftig Monats- und Wochengespräche für die Presse auch im Interzonenverkehr wieder zugelassen, wenn betriebe- und leitungsmäßig die Vorausset Zungen hiefür gegeben sind. Es bestehen keine Bedenken, diese Gesprächsart auch für andere Teilnehmer zuzulassen, wenn die gleichen Bedingungen erfüllt sind Wegen der noch immer angespannten Verkehrslage und der unzureichenden Betriebsmittel. die der Post zur Abwicklung des starken Fernsprechverkehrs zur Verfü-
f ung stehen, sind derartige Gespräche im nterzonenverkehr zunächst nur in der verkehrsschwachen Zeit von 21—8 Uhr, und zwar nur gegen die volle Tagesgebühr zugelassen.
In der Bizone ist die gleiche Regelung getroffen worden.
Wohnungsbauabgabe bei Postsendungen Die Oberpostdirektion Tübingen teilt mit: Ab 1 Juli 1949 müssen auf Postsendungen im gleichen Umfang, wie dies beim Notopfer Berlin der Fall war, Steuermarken für die vom Landtag beschlossene Wohnungsbau-Abgabe aufgeklebt werden Bis zur Herstellung eigener Steuermarken sind hierfür die bisherigen Notopfermarken mit dem Überdruck „Wohnungsbau- Abgabe“ zu verwenden, die an den Post- schaltern verkauft werden Steuermarken ohne diesen Aufdruck sind in Wtirttemberg- Hohenzollern ungültig. Abgabepflichtige Sendungen, die ohne Steuermarke oder mit einer ungültigen Steuermarke aufgeliefert werden, können nicht befördert werden, eondera müssen den Absendern zur Ergänzung zurückgegeben werden.
Inhalt der letzten Nummern des Journal Offleiel
Hr. 879/880-281/282 vom 17., 21., 24. und 28. 6. 1949 (Eingang beim Landrats&mt am SO. 6. 1949).
Verordnungen,
Verfügungen und Anordnungen des Commandement en Chef Frangaison Allemagne (Verfügung Nr. 129 vom 22. Juni 1949 über
Pe t e » bm Württenberg-Ho h b m wümu
Kreisverein Calw
Für Nachlaßgegengtände, die in letzter Zeit über die Bürgermeisterämter beim Amt! Suchdienst eingingen, wird herzliohst gedankt. — Wer beute noch irgend welche Fundgegenst&nde im Besitz hat, die auf den Kampfplätzen des Kreises im April 1945 lagen (Bilder, Sold- und Notizbücher, Briefsachen u. a. m.), wird herzlichst und dringend um Abgabe gebeten. Es gilt damit ja vor allem Aufklärung zu schaffen Uber die bisher noch „Unbekannten Toten“ im Kreis. Auch Ringe und sonstige Sachen werden von den Familien der Gefallenen immer wieder erfragt!
Zur Beachtung! Wenn es vorkommt, daß endlich über schon lang Vermißte durch Heimkehrer zuverlässige Nachrichten eintreffen, so wird dringend gebeten, dies alsbald auch der Suchdienststelle beim Landratsamt mitzuteilen, damit die Karteikarte des Vermißten berichtigt wird
Vermißte auf dem Rathaus melden! Wehrmächte- und Zivilvermißte sind für die Amtliche ßuchkartei auf dem Rat- •haus des Wohnortes zu melden, falls dies seit Sommer 1947 bis heute noch nicht geschehen. Doppelmeldungen sind selbstverständlich unnötig! — Daß diese schon oft wiederholte Aufforderung notwendig ist. zeigt am besten die Tatsache, daß über 40 bisher nicht gemeldete Vermißte (Wehrmacht und Zivil) in den letzten Wochen neu an den Landessuchdienst weitergeleftet wurden.
Kriegsgefangene ebenf. melden! Auch dies ist notwendig. Wenn lange Monate keine Post ankommt, dann kam bei den Nachfragen in letzter Zeit heraus, daß der Kgf. nicht in der Kgf- Kartei gemeldet war Durch diese Anmeldung kann man in manchen Fällen doch
Abänderung der Verfügung Nr. 89 Uber die Bestimmung von Sitz und Zuständigkeit der Gerichte der französischen Militärregierung in Deutschland. S. 2059 Verordnung Nr. 120 (zur Unterrichtung), 8. 2060.
Mitteilung an unsere Abonnenten; S. 2064. Unsere Veröffentlichungen, S. 2065.
Unsere Verkaufsstellen, S. 2066.
Amtliche Bekanntmachungen, S 895.
Stand der Maul- und Klauenseuche Württemberg-HoheDzollern: Kreis Wangen, Gemeinde Göttlishofen, 2 Gehöfte; Kreis Biberach, Gemeinde Dettingen a. d Iller, 1 Gehöft; Kreis Ravensburg, Gemeinde Vog, 2 Gehöfte.
Nordwürttemberg: Kreis Heilbronn, Gemeinde Kochersteinsfeld; Kreis Künzelsau, Gemeinde Laibach, Gemeinde Dörzbach.
Nordbaden : Frei.
Südbaden: Frei.
Bayern: Reg -Bez. Oberbayem, 4 Kreise; Reg.-Bez. Niederbayern/Oberpfalz, 4 Kreise; Reg.-Bez Oberfranken, 4 Kreise; Reg.-Bez Mittelfranken, 4 Kreise; Reg-Bez. Unterfranken, 4 Kreise; Reg.-Bez. Schwaben die Kreise Augsburg, Dillingen. Donauwörth Günzburg, Illertissen, Kempten, Memmingen. Mindelheim, Neuburg/Donau, Sonthofen, Schwabmtinchen, Wertingen.
Hessen: Reg.-Bez. Darmstadt. 3 Kreise; Reg -Bez Kassel, 7 Kreise; Reg.-Bei. Wiesbaden, 5 Kreise.
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Wer sein Amtsblatt
aufmerksam liest, ist über alle Anordnungen dir Behörden unterrichtet und damit steta im Vorteil.
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erfahren, wer kn Kreis noch' M ifan gM* eben Gefangenenlager gehört, um so mit diesen Familien Verbindung aufzunehmen.
Heimkehrer sucht Arztfamilie im Kreis Calw, mit deren Sohn er in Woroi neech (Lazarett) in Gefangenschaft war. Der Name ist dem Kameraden (aus Karla- huld/Bayern) entfallen.
Welcher Heimkehrer aus rm Gefangenschaft kennt einen Kam. Frey. Seine Schwester hat auf der Pfors- heimer Krankenkasse vor Monaten darüber, gesprochen. v
Wer kennt Angehörige tob Hans Bauer, geb. 5. 12 28? Soll vom Kreis Calw: sein? — Lehmann, ca. 30—35 J., Hauptfw„
2 Kinder? — Ernst König, im Osteinsatz, Gefangenenlager Reval?
Wo wohnt: Uzeloe Zlvko, Gasthaus zum „Hirsch“, Kreis Calw? — In allen 4 Suchfällen wird um Zuschrift gebeten.
Herzlichen Dank für die in den letzten Wochen in so großer Zahl eingegangenen Sachspenden für Heimkehrer, Flüchtlinge und Bedürftige, mit denen schon gut geholfen werden konnte. — Um weitere Zuwendungen von Kleidungs- und Wäschestücken, Schuhwerk, Hausrat, Geschirr wird herzlichst gebetenl — Wo bestehen Nähstuben für Flüchtlinge?
Kauft R o t-K r e u z-B r i e f m a r k en auf den Postämtern! Damit werden zugleich die 4 Wohlfahrtsorganisationen unterstützt!
Ziehungslisten nachsehen von der Rot-Kreuz-Lotterie! In allen Orten, wo Lose verkauft wurden, sind die Ziehungslisten aufgelegt. Auch kann man sich schriftlich oder telefonisch auf der Geschäftsstelle erkundigen!
Heril. Dank für die Geldspenden tm Mai und Jnnil
Rot-Kreuz-GeschäftesteHe Calw.
Landratsamt, Tel. 244/345. -
Rheinland --Pfalz: Frei.
Nordrhein-Westfalen: Reg.-Be*. Detmold, 2 Kreise; Reg -Bez. Düsseldorf,
3 Kreise; Reg.-Bez. Köln, 3 Kreise; Reg.- Bez Münster, 2 Kreise; Reg.-Bez. Aachen, 1 Kreis.
Niedersachsen: Reg.-Be«. Hannover. 5 Kreise; Reg.-Bez. ’ Aurich, 1 Kreis; Reg.-Bez. Hildesheim, 8 Kreise; Verw.-Bea. Braunschweig, 5 Kreise.
Schleswig-Holstein: Wiederfrsd
Calw, 15. Juni 1949.
Landratsamt.
Erfassung von Kriegsfolgeschäden
Die seit Kriegsende durch Maßnahmen der Besatzungsmacht entstandenen Verluste an Maschinen, Betriebseinrichtungen, Werkzeugen usw. werden, wie das Wirtschaftsministerium von Württemberg/Hohenzollem mitteili, zur Zeit in den drei Ländern der französischen Besatzungszone genau erfaßt. Hierdurch sollen vollständig« und einheitliche Unterlagen geschahen werden, die einen Vergleich mit höheren Feststellungen ermöglichen und als Grundlage ffir eventuelle spätere Entschädigungen dienen sollen.
Die notwendigen Meldevordrucke werden den betroffenen Betrieben ohne besondere Anforderung zugestclit. Alle Betriebe werden gebeten, deren Eintreffen abzuwarten. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Verteilung und Rflckleitung der Vordrucke in Württemb./Hohen- zollern in Einzelheiten von der Regelung abweicht, die kürzlich von einigen Tageszeitungen aus der Presse des Landes Rheinlao d-Piaiz übernommen worden ist.
Das Bürgermeisteramt Unterreicbenbach bittet um unverbindliche Vorschläge für den beabsichtigten Ban von Siedlungshäusern. Gewünschte Größe und Art sowie Baugelände können beim Bürgermeisteramt erfragt werden.
Bürgermeisteramt
Uaterreieheabaek.
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