Dm Innenministerium, Abt XII, hat tm

Benehmen mit dem Fach verband für das Spedition»- und Traaeportgewerbe Reut­lingen das Verhältnis zwischen Fernver­kehr and Nahverkehr so feetgelegt, daß die nm Güterfernverkehr zugelassenen Fahrzeuge nicht mehr im Nahverkehr verwendet werden dürfen. Einzel­genehmigungen für den gewerb­lichen Güterfernverkehr dürfen also grund­sätzlich nicht mehr erteilt werden.

Dagegen sind im Werkfernverkehr Ein­zel-Fernfahrten, die von den Verkehrs­abteilungen gesondert genehmigt werden müssen, noch erlaubt; doch werden die Verkehrsbeziehungen (Verladegut) so eng wie möglich abgegrenzt, damit sie im Ein­klang zu der verladenden Industrie ste­hen. Fuhrunternehmer, die Fernverkehr betreiben wollen, oder solche, die schon im Besitz einer befristeten Genehmigung für den Fernverkehr sind, werden auf­gefordert, baldmöglichst bei der Verkehrs­abteilung des Landratsamtes Calw eine Er­klärung abzugeben, in der sie sich ver­pflichten keinen Nahverkehr zu betreiben.

Inhaber von Erlaubnisscheinen gemäß § 34 Absatz 1 der StVO., für die .Beför­derung von Personen mit Lastkraftwagen, die weiterhin Fernverkehr betreiben, wol­len ihren Erlaubnisschein bei der Verkehrs­abteilung des Landratsamtes abgeben, da eie in der Nahzone (50 km vom regel­mäßigen Standort des Kraftfahrzeugs aus) keine Personentransporte mehr ausführen dürfen.

Landratsamt Calw Verkehrsabteilung

Monats- und Wochcncespräche wieder eingeführt

Nach Mitteilung der Oberpostdirektion Tübingen sind künftig Monats- und Wo­chengespräche für die Presse auch im In­terzonenverkehr wieder zugelassen, wenn betriebe- und leitungsmäßig die Vorausset Zungen hiefür gegeben sind. Es bestehen keine Bedenken, diese Gesprächsart auch für andere Teilnehmer zuzulassen, wenn die gleichen Bedingungen erfüllt sind Wegen der noch immer angespannten Verkehrslage und der unzureichenden Be­triebsmittel. die der Post zur Abwicklung des starken Fernsprechverkehrs zur Verfü-

f ung stehen, sind derartige Gespräche im nterzonenverkehr zunächst nur in der ver­kehrsschwachen Zeit von 218 Uhr, und zwar nur gegen die volle Tagesgebühr zu­gelassen.

In der Bizone ist die gleiche Regelung getroffen worden.

Wohnungsbauabgabe bei Postsendungen Die Oberpostdirektion Tübingen teilt mit: Ab 1 Juli 1949 müssen auf Postsendun­gen im gleichen Umfang, wie dies beim Notopfer Berlin der Fall war, Steuermar­ken für die vom Landtag beschlossene Wohnungsbau-Abgabe aufgeklebt werden Bis zur Herstellung eigener Steuermar­ken sind hierfür die bisherigen Notopfer­marken mit dem ÜberdruckWohnungsbau- Abgabe zu verwenden, die an den Post- schaltern verkauft werden Steuermarken ohne diesen Aufdruck sind in Wtirttemberg- Hohenzollern ungültig. Abgabepflichtige Sendungen, die ohne Steuermarke oder mit einer ungültigen Steuermarke aufgeliefert werden, können nicht befördert werden, eondera müssen den Absendern zur Er­gänzung zurückgegeben werden.

Inhalt der letzten Nummern des Journal Offleiel

Hr. 879/880-281/282 vom 17., 21., 24. und 28. 6. 1949 (Eingang beim Landrats&mt am SO. 6. 1949).

Verordnungen,

Verfügungen und Anordnungen des Commandement en Chef Frangaison Allemagne (Verfügung Nr. 129 vom 22. Juni 1949 über

Pe t e » bm Württenberg-Ho h b m wümu

Kreisverein Calw

Für Nachlaßgegengtände, die in letzter Zeit über die Bürgermeister­ämter beim Amt! Suchdienst eingingen, wird herzliohst gedankt. Wer beute noch irgend welche Fundgegenst&nde im Besitz hat, die auf den Kampfplätzen des Kreises im April 1945 lagen (Bilder, Sold- und Notizbücher, Briefsachen u. a. m.), wird herzlichst und dringend um Abgabe gebe­ten. Es gilt damit ja vor allem Aufklärung zu schaffen Uber die bisher nochUn­bekannten Toten im Kreis. Auch Ringe und sonstige Sachen werden von den Fa­milien der Gefallenen immer wieder er­fragt!

Zur Beachtung! Wenn es vor­kommt, daß endlich über schon lang Ver­mißte durch Heimkehrer zuverlässige Nach­richten eintreffen, so wird dringend gebe­ten, dies alsbald auch der Suchdienststelle beim Landratsamt mitzuteilen, damit die Karteikarte des Vermißten berichtigt wird

Vermißte auf dem Rathaus mel­den! Wehrmächte- und Zivilvermißte sind für die Amtliche ßuchkartei auf dem Rat- haus des Wohnortes zu melden, falls dies seit Sommer 1947 bis heute noch nicht ge­schehen. Doppelmeldungen sind selbstver­ständlich unnötig! Daß diese schon oft wiederholte Aufforderung notwendig ist. zeigt am besten die Tatsache, daß über 40 bisher nicht gemeldete Vermißte (Wehr­macht und Zivil) in den letzten Wochen neu an den Landessuchdienst weitergeleftet wurden.

Kriegsgefangene ebenf. mel­den! Auch dies ist notwendig. Wenn lange Monate keine Post ankommt, dann kam bei den Nachfragen in letzter Zeit heraus, daß der Kgf. nicht in der Kgf- Kartei gemeldet war Durch diese Anmel­dung kann man in manchen Fällen doch

Abänderung der Verfügung Nr. 89 Uber die Bestimmung von Sitz und Zuständig­keit der Gerichte der französischen Mili­tärregierung in Deutschland. S. 2059 Verordnung Nr. 120 (zur Unterrichtung), 8. 2060.

Mitteilung an unsere Abonnenten; S. 2064. Unsere Veröffentlichungen, S. 2065.

Unsere Verkaufsstellen, S. 2066.

Amtliche Bekanntmachungen, S 895.

Stand der Maul- und Klauenseuche Württemberg-HoheDzollern: Kreis Wangen, Gemeinde Göttlishofen, 2 Gehöfte; Kreis Biberach, Gemeinde Dettin­gen a. d Iller, 1 Gehöft; Kreis Ravensburg, Gemeinde Vog, 2 Gehöfte.

Nordwürttemberg: Kreis Heil­bronn, Gemeinde Kochersteinsfeld; Kreis Künzelsau, Gemeinde Laibach, Gemeinde Dörzbach.

Nordbaden : Frei.

Südbaden: Frei.

Bayern: Reg -Bez. Oberbayem, 4 Kreise; Reg.-Bez. Niederbayern/Oberpfalz, 4 Kreise; Reg.-Bez Oberfranken, 4 Kreise; Reg.-Bez Mittelfranken, 4 Kreise; Reg-Bez. Unter­franken, 4 Kreise; Reg.-Bez. Schwaben die Kreise Augsburg, Dillingen. Donauwörth Günzburg, Illertissen, Kempten, Memmin­gen. Mindelheim, Neuburg/Donau, Sont­hofen, Schwabmtinchen, Wertingen.

Hessen: Reg.-Bez. Darmstadt. 3 Kreise; Reg -Bez Kassel, 7 Kreise; Reg.-Bei. Wies­baden, 5 Kreise.

- : -N

Wer sein Amtsblatt

aufmerksam liest, ist über alle Anordnungen dir Be­hörden unterrichtet und da­mit steta im Vorteil.

J

erfahren, wer kn Kreis noch' M ifan gM* eben Gefangenenlager gehört, um so mit diesen Familien Verbindung aufzunehmen.

Heimkehrer sucht Arztfamilie im Kreis Calw, mit deren Sohn er in Woroi neech (Lazarett) in Gefangenschaft war. Der Name ist dem Kameraden (aus Karla- huld/Bayern) entfallen.

Welcher Heimkehrer aus rm Gefangenschaft kennt einen Kam. Frey. Seine Schwester hat auf der Pfors- heimer Krankenkasse vor Monaten darüber, gesprochen. v

Wer kennt Angehörige tob Hans Bauer, geb. 5. 12 28? Soll vom Kreis Calw: sein? Lehmann, ca. 3035 J., Hauptfw

2 Kinder? Ernst König, im Osteinsatz, Gefangenenlager Reval?

Wo wohnt: Uzeloe Zlvko, Gasthaus zumHirsch, Kreis Calw? In allen 4 Suchfällen wird um Zuschrift gebeten.

Herzlichen Dank für die in den letzten Wochen in so großer Zahl ein­gegangenen Sachspenden für Heimkehrer, Flüchtlinge und Bedürftige, mit denen schon gut geholfen werden konnte. Um weitere Zuwendungen von Kleidungs- und Wäschestücken, Schuhwerk, Hausrat, Ge­schirr wird herzlichst gebetenl Wo be­stehen Nähstuben für Flüchtlinge?

Kauft R o t-K r e u z-B r i e f m a r k en auf den Postämtern! Damit werden zugleich die 4 Wohlfahrtsorganisationen unterstützt!

Ziehungslisten nachsehen von der Rot-Kreuz-Lotterie! In allen Orten, wo Lose verkauft wurden, sind die Ziehungs­listen aufgelegt. Auch kann man sich schriftlich oder telefonisch auf der Ge­schäftsstelle erkundigen!

Heril. Dank für die Geldspenden tm Mai und Jnnil

Rot-Kreuz-GeschäftesteHe Calw.

Landratsamt, Tel. 244/345. -

Rheinland --Pfalz: Frei.

Nordrhein-Westfalen: Reg.-Be*. Detmold, 2 Kreise; Reg -Bez. Düsseldorf,

3 Kreise; Reg.-Bez. Köln, 3 Kreise; Reg.- Bez Münster, 2 Kreise; Reg.-Bez. Aachen, 1 Kreis.

Niedersachsen: Reg.-Be«. Hanno­ver. 5 Kreise; Reg.-Bez. Aurich, 1 Kreis; Reg.-Bez. Hildesheim, 8 Kreise; Verw.-Bea. Braunschweig, 5 Kreise.

Schleswig-Holstein: Wiederfrsd

Calw, 15. Juni 1949.

Landratsamt.

Erfassung von Kriegsfolgeschäden

Die seit Kriegsende durch Maßnahmen der Besatzungsmacht entstandenen Verluste an Ma­schinen, Betriebseinrichtungen, Werkzeugen usw. werden, wie das Wirtschaftsministerium von Württemberg/Hohenzollem mitteili, zur Zeit in den drei Ländern der französischen Besatzungs­zone genau erfaßt. Hierdurch sollen vollständig« und einheitliche Unterlagen geschahen werden, die einen Vergleich mit höheren Feststellungen ermöglichen und als Grundlage ffir eventuelle spätere Entschädigungen dienen sollen.

Die notwendigen Meldevordrucke werden den betroffenen Betrieben ohne besondere Anfor­derung zugestclit. Alle Betriebe werden gebeten, deren Eintreffen abzuwarten. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Verteilung und Rflckleitung der Vordrucke in Württemb./Hohen- zollern in Einzelheiten von der Regelung ab­weicht, die kürzlich von einigen Tageszeitungen aus der Presse des Landes Rheinlao d-Piaiz über­nommen worden ist.

Das Bürgermeisteramt Unterreicbenbach bittet um unverbindliche Vorschläge für den beabsichtigten Ban von Siedlungs­häusern. Gewünschte Größe und Art sowie Baugelände können beim Bürgermeister­amt erfragt werden.

Bürgermeisteramt

Uaterreieheabaek.

«