Die zukünftige Verteilung der jeweiligen Treibstoffkontingente an die einzelnen Kraftfahi- zragbesitzer erfolgt nur unter Mitwirkung einer hierzu bestimmten Kommission.

Aus diesem Grunde ist es deshalb vollkommen zwecklos, wegen zu­sätzlichem Treibstoffbei der Treib- stoffausgabestelle persönlich oder schriftlich vorstellig zu werden, zu­mal auch die Verteilung eines Zu­satzkontingentes nur in Verbindun- mit der Verteilerkommission vorgeg nommen wird.

Treibstoff für Motormäher u. Aufbaumotore für das IIL Quartal

Die Bürgermeisterämter werden hier­mit aufgefordert, dem Kreiswirtschaftsamt, Treibstoffausgabdbtelle, bis zum 10. 6. 1949 zu melden:

1. Die Zahl der in ihrer Gemeinde vorhan­denen Motormäher und Aufbaumotore;

2. die Größe der Grasfläche;

3. die bebaute Getreidefläche.

Kreiswirtschaftsamt Calw Treibstoffstelle

Straßengüterfernverkehr nach der sowjetischen Zone!

1. Gewerblicher Güterfern­verkehr.

Genehmigungen für den gewerblichen Güterfernverkehr erteilt für den Inter­zonenverkehr mit dem sowjetischen Besat- zungsgebiet ausschließlich das Innenmini­sterium, Abteilung XII. Für die Genehmi­gungen (die ftir höchstens 14 Tage befri­stet ansgestellt werden) werden besondere Formblätter verwendet. Die Anträge auf Ausstellung einer derartigen Genehmigung müssen das polizeiliche Kennzeichen des Kraftfahrzeuges, den Standort und die Da­ten, für die die Genehmigung Gültigkeit, haben soll, enthalten. Es wird den Unter­nehmern frei gestellt, die Anträge entweder über die zuständigen Verkehrsabteilungen oder unmittelbar bei dem Innenministerium, Abteilung XII, vorZülegen.

2. Werkfernverkehr (einmalige Genehmigung).

Für die Ausstellung der Genehmigungen und die Vorlage der entsprechenden An­träge gilt das unter 1. Gesagte. Außerdem ist noch folgendes anzugeben:

Datum des Transports (Tag der Abfahrt und der Rückkehr höchstens 14 Tage), Ab- fahrts- und Zielort, Bezeichnung der zu be­fördernden Güter und das Gewicht.

Landratsamt Calw Verkehrsabteilung

V e rw e rt u ng des NS-Vermögens

Das Finanzministerium Tübingen gibt bekannt :

Das Staatsministerium hat eine Verord­nung vom 8. April 1949 (Reg.BI. S. 139) zur Durchführung der Verordnung Nr. 141 des Französischen Oberkommandierenden in Deutschland über die Zuweisung der Vermögenswerte, die Nazi-Organisationen, militärischen und militärähnlichen Verbän­den gehört haben, erlassen. Danach besteht die Möglichkeit, Vermögen dieser Art zu­rück zu erhalten oder zu erwerben. Im ein­zelnen wird auf die genannte Durchfüh­rungsverordnung verwiesen.

Anträge nach dieser Verord­nung sind spätestens bis 9. 8. 1949 an das Finanzministerium zu richten.

Den Anträgen nach § 2 Abs. S DVO sind Unterlagen darüber beizufügen,

1. daß die Vermögenswerte vor dem 1. Januar 1933 einer Stiftung oder Vereini­gung gehört haben, die keinen auf Gewinn­erzielung gerichteten Zweck verfolgt hat, und daß der Antragsteller deren Rechts­oder Zwecknachfolger ist,

oder daß es sich um Vermögenswerte einer politischen Partei oder politischen Organisation aus der Zeit vor 1933 handelt, die heute nicht mehr besteht,

Die Versorgung mit Kohlen

Kohlenbewirtschaftung

Es wird besonders darauf hingewiesen,' daß weder das Kreiswirtschaftsamt Calw noch das Wirtschaftsministerium Tübingen einen Einfluß auf die auszuliefernden Koh­lensorten hat und daher die Kohlen wie sie angeliefert werden abgenommen werden müssen.

Durch die vorgesehene erweiterte Haus­brandversorgung auch für Gemeinden unter 3000 Einwohner ist beabsichtigt, auch die früheren noch, nicht eingeschalteten Kohlen­händler in den Verteilerprozeß einzureihen.

Nähere Weisungen hierüber werden zeit- gerecht im Amtsblatt veröffentlicht. Es wird gebeten, bis dahin keine Einzelanfra-' gen zu stellen

Kreiswirtsehaftsamt Calw Referat Kohle

Kohlenversorgung der Krankenhäuser, Sa­natorien, Kinderheime und ausgesproclie- i r.cn Altersheime, außerdem für Schulen, j Internate und sämtl. Behörden des Kreises i für die Heizperiode 1949/50

In den kommenden Sommermonaten wird versucht, die oben aufgeführten Behörden usw. mit Hartbrennstoffen für die Win­termonate 1949/5 0 teilzuversorgen. Die Krankenhäuser, Sanatorien nnd ähn­liche Anstalten werden gebeten, ihre jeden Monat benötigten Küchenkohlen (Stein­kohlen oder Briketts) besonders anzugeben.

Es werden daher die Behördenvorstände, Schulleiter, Krankenhausverwalter usw. ge­beten, ihren Kohlenbedarf nach Sorten ge­trennt ilt. nachfolgendem Muster anzugeben und diese Angaben über das zuständige Bürgermeisteramt einzureichen. Die Bür­germeisterämter werden ersucht, diese Mel­dungen nach einer Prüfung örtlich znsam- mengefaßt bis spätestens i 51 Juni 1949 hierher einzusenden.

Die Schulleiter wollen die Meldebögen umgehend über das Bezirksschulamt Calw leiten.

Diese Angaben werden auch von Behör­den bzw. Schulen mit Ofenheizung in Gemeinden unter 3000 Einwohnern ein­gefordert, obwohl bis heute noch nicht end­gültig feststeht ob und wie hoch diese mit Hartbrennstoffen bedacht werden können.

Schulen mit Zentralheizung werden im Rahmen der Vorjahrszuteilung versorgt werden.

Die Industriebetriebe (nicht Direktbezieher) und größeren Handwerks­betriebe über 10 Arbeiter in allen Ge­meinden des Kreises werden gebeten, ihren Heizkohlenbedarf bis 15. Juni nach folgen­dem Muster über das Bürgermeisteramt ge­

sammelt einzureichen. Dabei ist ebenfalls anzugeben, welche Hartbrennstoffsorten am zweckmäßigsten verwendet werden können.

Bei der Angabe der Arbeiterzahl sollen nur die im Betrieb (nicht Heimarbeiter) und bei den Ortskrankenkassen des Kreises gemeldeten Arbeiter und Angestellten an­gegeben werden.

Bitte auf allen Rückmeldungen Kohlen­sorten und Größe angeben.

Die übrigen Handwerksbetriebe unter 10 Arbeiter werden dem Kreiswirtsehaftsamt wie bisher über den Kreisinnungsverband Calw namhaft gemacht

Kreiswirtsehaftsamt Calw Referat Kohle

Mefdemuster für Krankenhäuser, Sanatorien, Altersheime und Kinderheime.

Heizkohlen für 6 Monate und monatliche Küchenkohlenanforderung

Marne u. Ort|

genaue Be' Zeichnung Kranken­haus. Alters­heime usw.

'belegte Per-

Isonalbetten

belegbare

Kranken­

betten

Ab

für

Stein­

kohle

fordern

iVinter

Koks

Dg

19/50

Bri­

kett

Zentral­

oder Ofen­beizung

i

Meldemuster für Oberschulen, Volksschulen nnd Internate.

Name u« Ort

der Schule

Zahl der

Schüler

cbm

Schulraum

Ofen­

oder

ZentraN

heiznng

Benötigte Hart Stoffe im Winte

Steink. f Koks Sortengröße

brenn- r 49/50

Brikett

i

Meldemuster für Industrie- und Handwerksbe­triebe über 10 Beschäftigte im ges. Kreisgebiet

Name u. Ort

ides Betriebs

Arbeiter-

zahl

Angestellte

Art der Heizung Ofen, Zentral

Im Wint Kohienn

Steink.

erhalbjal icngen u. größe

Koks

ir bendt. Sorten-

Brikett

-

2. daß derjenige, der den Antrag unter­schrieben hat, zur Vertretung des Antrag­stellers berechtigt ist,

3. ob und in welcher Höhe seinerzeit für die Abgabe dieser Vermögenswerte Ent­schädigungen gewährt worden sind,

4. ob und bei welchem Gericht (Angabe des Aktenzeichens) ein Rückerstattungs­verfahren nach der Verordnung Nr. 120 vom 10. November 1947 (JO. S. 1219) ein­geleitet worden ist.

Den Anträgen nach § 9 DVO. sind bei­zufügen:

1. die Unterlagen, aus denen sieb der Rückerstattungsanspruch ergibt,

2. eine Erklärung, ob und bei welchem Gericht (Angabe des Aktenzeichens) ein Rückerstattungsverfahren nach der Ver­ordnung Nr. 120 vom 10. November 1947 (JO. S. 1219) eingeleitet worden ist.

Berichtigung

der Schwerbeschädigten-Ausweise

Die Berichtigung nnd Ergänzung der c ''v.'c:-lK!schiidigten Ausweise hat, wie in ldeu letzten Tagen festgestellt werden

konnte, bei den Ausweisinhabern Zweifel hervorgerufen über die noch zustehenden einzelnen Vergünstigungen. Um die Un­klarheit zu beseitigen, weisen wir auf fol­gendes hin: |

Der Ausweis B (grau) uod C (rot) be-i rechtigt nach wie vor zur Benützung derj Schwerbeschädigten-Abteile. Wenn die Zahlj 3 auf der Vorderseite und Rückseite des, Ausweises überstempelt ist, so bedeutet dies nur, daß die 2. Wagenklasse,bei Eisen­bahnfahrten nicht benutzt werden darf mit Fahrausweis für 3. Klasse.

Ein Teil der Ausweise von solchen In­habern. deren Erwerbsminderung minde­stens 80% beträgt, liegt noch hier. Die. Ausweise werden sofort zurückgegeben, so-, bald die vom Versorgungsamt Rottweil aus­zustellenden amtsärztlichen Bescheinigung gen, daß der Ausweisinhaber wegen des körperlichen Zustandes berechtigt ist, bei Eisenbahnfabrten die Polsterklasse zu be­nutzen, hier eingegangen sind.

Kreissozialamt Calw Abt. Kriegsopferfürsorge