Die zukünftige Verteilung der jeweiligen Treibstoffkontingente an die einzelnen Kraftfahi- zragbesitzer erfolgt nur unter Mitwirkung einer hierzu bestimmten Kommission.
Aus diesem Grunde ist es deshalb vollkommen zwecklos, wegen zusätzlichem Treibstoffbei der Treib- stoffausgabestelle persönlich oder schriftlich vorstellig zu werden, zumal auch die Verteilung eines Zusatzkontingentes nur in Verbindun- mit der Verteilerkommission vorgeg nommen wird.
Treibstoff für Motormäher u. Aufbaumotore für das IIL Quartal
Die Bürgermeisterämter werden hiermit aufgefordert, dem Kreiswirtschaftsamt, Treibstoffausgabdbtelle, bis zum 10. 6. 1949 zu melden:
1. Die Zahl der in ihrer Gemeinde vorhandenen Motormäher und Aufbaumotore;
2. die Größe der Grasfläche;
3. die bebaute Getreidefläche.
Kreiswirtschaftsamt Calw — Treibstoffstelle —
Straßengüterfernverkehr nach der sowjetischen Zone!
1. Gewerblicher Güterfernverkehr.
Genehmigungen für den gewerblichen Güterfernverkehr erteilt für den Interzonenverkehr mit dem sowjetischen Besat- zungsgebiet ausschließlich das Innenministerium, Abteilung XII. Für die Genehmigungen (die ftir höchstens 14 Tage befristet ansgestellt werden) werden besondere Formblätter verwendet. Die Anträge auf Ausstellung einer derartigen Genehmigung müssen das polizeiliche Kennzeichen des Kraftfahrzeuges, den Standort und die Daten, für die die Genehmigung Gültigkeit, haben soll, enthalten. Es wird den Unternehmern frei gestellt, die Anträge entweder über die zuständigen Verkehrsabteilungen oder unmittelbar bei dem Innenministerium, Abteilung XII, vorZülegen.
2. Werkfernverkehr (einmalige Genehmigung).
Für die Ausstellung der Genehmigungen und die Vorlage der entsprechenden Anträge gilt das unter 1. Gesagte. Außerdem ist noch folgendes anzugeben:
Datum des Transports (Tag der Abfahrt und der Rückkehr höchstens 14 Tage), Ab- fahrts- und Zielort, Bezeichnung der zu befördernden Güter und das Gewicht.
Landratsamt Calw — Verkehrsabteilung —
V e rw e rt u ng des NS-Vermögens
Das Finanzministerium Tübingen gibt bekannt :
Das Staatsministerium hat eine Verordnung vom 8. April 1949 (Reg.BI. S. 139) zur Durchführung der Verordnung Nr. 141 des Französischen Oberkommandierenden in Deutschland über die Zuweisung der Vermögenswerte, die Nazi-Organisationen, militärischen und militärähnlichen Verbänden gehört haben, erlassen. Danach besteht die Möglichkeit, Vermögen dieser Art zurück zu erhalten oder zu erwerben. Im einzelnen wird auf die genannte Durchführungsverordnung verwiesen.
Anträge nach dieser Verordnung sind spätestens bis 9. 8. 1949 an das Finanzministerium zu richten.
Den Anträgen nach § 2 Abs. S DVO sind Unterlagen darüber beizufügen,
1. daß die Vermögenswerte vor dem 1. Januar 1933 einer Stiftung oder Vereinigung gehört haben, die keinen auf Gewinnerzielung gerichteten Zweck verfolgt hat, und daß der Antragsteller deren Rechtsoder Zwecknachfolger ist,
oder daß es sich um Vermögenswerte einer politischen Partei oder politischen Organisation aus der Zeit vor 1933 handelt, die heute nicht mehr besteht,
Die Versorgung mit Kohlen
Kohlenbewirtschaftung
Es wird besonders darauf hingewiesen,' daß weder das Kreiswirtschaftsamt Calw noch das Wirtschaftsministerium Tübingen einen Einfluß auf die auszuliefernden Kohlensorten hat und daher die Kohlen wie sie angeliefert werden abgenommen werden müssen.
Durch die vorgesehene erweiterte Hausbrandversorgung auch für Gemeinden unter 3000 Einwohner ist beabsichtigt, auch die früheren noch, nicht eingeschalteten Kohlenhändler in den Verteilerprozeß einzureihen.
Nähere Weisungen hierüber werden zeit- gerecht im Amtsblatt veröffentlicht. Es wird gebeten, bis dahin keine Einzelanfra-' gen zu stellen
Kreiswirtsehaftsamt Calw — Referat Kohle —
Kohlenversorgung der Krankenhäuser, Sanatorien, Kinderheime und ausgesproclie- i r.cn Altersheime, außerdem für Schulen, j Internate und sämtl. Behörden des Kreises i für die Heizperiode 1949/50
In den kommenden Sommermonaten wird versucht, die oben aufgeführten Behörden usw. mit Hartbrennstoffen für die Wintermonate 1949/5 0 teilzuversorgen. Die Krankenhäuser, Sanatorien nnd ähnliche Anstalten werden gebeten, ihre jeden Monat benötigten Küchenkohlen (Steinkohlen oder Briketts) besonders anzugeben.
Es werden daher die Behördenvorstände, Schulleiter, Krankenhausverwalter usw. gebeten, ihren Kohlenbedarf nach Sorten getrennt ilt. nachfolgendem Muster anzugeben und diese Angaben über das zuständige Bürgermeisteramt einzureichen. Die Bürgermeisterämter werden ersucht, diese Meldungen nach einer Prüfung örtlich znsam- mengefaßt bis spätestens i 51 Juni 1949 hierher einzusenden.
Die Schulleiter wollen die Meldebögen umgehend über das Bezirksschulamt Calw leiten.
Diese Angaben werden auch von Behörden bzw. Schulen mit Ofenheizung in Gemeinden unter 3000 Einwohnern eingefordert, obwohl bis heute noch nicht endgültig feststeht ob und wie hoch diese mit Hartbrennstoffen bedacht werden können.
Schulen mit Zentralheizung werden im Rahmen der Vorjahrszuteilung versorgt werden.
Die Industriebetriebe (nicht Direktbezieher) und größeren Handwerksbetriebe über 10 Arbeiter in allen Gemeinden des Kreises werden gebeten, ihren Heizkohlenbedarf bis 15. Juni nach folgendem Muster über das Bürgermeisteramt ge
sammelt einzureichen. Dabei ist ebenfalls anzugeben, welche Hartbrennstoffsorten am zweckmäßigsten verwendet werden können.
Bei der Angabe der Arbeiterzahl sollen nur die im Betrieb (nicht Heimarbeiter) und bei den Ortskrankenkassen des Kreises gemeldeten Arbeiter und Angestellten angegeben werden.
Bitte auf allen Rückmeldungen Kohlensorten und Größe angeben.
Die übrigen Handwerksbetriebe unter 10 Arbeiter werden dem Kreiswirtsehaftsamt wie bisher über den Kreisinnungsverband Calw namhaft gemacht
Kreiswirtsehaftsamt Calw — Referat Kohle —
Mefdemuster für Krankenhäuser, Sanatorien, Altersheime und Kinderheime.
Heizkohlen für 6 Monate und monatliche Küchenkohlenanforderung
Marne u. Ort|
genaue Be' Zeichnung Krankenhaus. Altersheime usw.
'belegte Per-
Isonalbetten
belegbare
Kranken
betten
Ab
für
Stein
kohle
fordern
iVinter
Koks
Dg
19/50
Bri
kett
Zentral
oder Ofenbeizung
i
Meldemuster für Oberschulen, Volksschulen nnd Internate.
Name u« Ort
der Schule
Zahl der
Schüler
cbm
Schulraum
Ofen
oder
ZentraN
heiznng
Benötigte Hart Stoffe im Winte
Steink. f Koks Sortengröße
brenn- r 49/50
Brikett
•
•
i
Meldemuster für Industrie- und Handwerksbetriebe über 10 Beschäftigte im ges. Kreisgebiet
Name u. Ort
ides Betriebs
Arbeiter-
zahl
Angestellte
Art der Heizung Ofen, Zentral
Im Wint Kohienn
Steink.
erhalbjal icngen u. größe
Koks
ir bendt. Sorten-
Brikett
-
2. daß derjenige, der den Antrag unterschrieben hat, zur Vertretung des Antragstellers berechtigt ist,
3. ob und in welcher Höhe seinerzeit für die Abgabe dieser Vermögenswerte Entschädigungen gewährt worden sind,
4. ob und bei welchem Gericht (Angabe des Aktenzeichens) ein Rückerstattungsverfahren nach der Verordnung Nr. 120 vom 10. November 1947 (JO. S. 1219) eingeleitet worden ist.
Den Anträgen nach § 9 DVO. sind beizufügen:
1. die Unterlagen, aus denen sieb der Rückerstattungsanspruch ergibt,
2. eine Erklärung, ob und bei welchem Gericht (Angabe des Aktenzeichens) ein Rückerstattungsverfahren nach der Verordnung Nr. 120 vom 10. November 1947 (JO. S. 1219) eingeleitet worden ist.
Berichtigung
der Schwerbeschädigten-Ausweise
Die Berichtigung nnd Ergänzung der c ''v.'c:-lK!schiidigten Ausweise hat, wie in ldeu letzten Tagen festgestellt werden
konnte, bei den Ausweisinhabern Zweifel hervorgerufen über die noch zustehenden einzelnen Vergünstigungen. Um die Unklarheit zu beseitigen, weisen wir auf folgendes hin: |
Der Ausweis B (grau) uod C (rot) be-i rechtigt nach wie vor zur Benützung derj Schwerbeschädigten-Abteile. Wenn die Zahlj „3“ auf der Vorderseite und Rückseite des, Ausweises überstempelt ist, so bedeutet dies nur, daß die 2. Wagenklasse,bei Eisenbahnfahrten nicht benutzt werden darf mit Fahrausweis für 3. Klasse.
Ein Teil der Ausweise von solchen Inhabern. deren Erwerbsminderung mindestens 80% beträgt, liegt noch hier. Die. Ausweise werden sofort zurückgegeben, so-, bald die vom Versorgungsamt Rottweil auszustellenden amtsärztlichen Bescheinigung gen, daß der Ausweisinhaber wegen des körperlichen Zustandes berechtigt ist, bei Eisenbahnfabrten die Polsterklasse zu benutzen, hier eingegangen sind.
Kreissozialamt Calw — Abt. Kriegsopferfürsorge —