Amtsblatt für den Kreis Ceiw
Calw
Freitag, 27. Mai 1949
Nr. 22
Nicht mehr bewirtschaftete Waren
Das Wirtschaftsministerium Württem- berg-Hohenzollern, Landeswirtschaftsamt, teilt mit:
Ab sofort werden folgende Rohstoffe, Halb- und Fertigfabrikate nicht mehr bewirtschaftet:
Leder und Schuhe,
Neu- und Altpapier sowie Pappe (ausgenommen Holzstoff und Zellstoff), Motorenöl, Schmieröle und Schmierfette auf Mineralölbasis (ausgenommen Paraffin und Ceresin),
Tankholz und Holzkohle, sämtliche Fahrzeugluftreifen, Ackerschlepper u. Industrienähmaschinen, folgende chemische Rohstoffe: synthetische Waschrohstoffe,
Äthylalkohol,
Pigmentfarben aus der Basis von Blei und Zink.
Treibstoffbewirtschaftung Die Anträge auf Treibstoffzuteilung für das III. Vierteljahr 1949 sind bis spätestens 8. Juni 1949 bei dem Kreiswirtschaftsamt, Treibstoffausgabestelle, Calw, Schloßberg 3, einzureichen. Die hierzu vorgeschriebenen Formulare sind bei den Bürgermeisterämtern erhältlich, wo die Richtigkeit der gemachten Angaben auch bestätigt werden muß. Später eingehende Anträge können wegen der erforderlichen Überprüfung und der fristgemäßen Vorlage der zu erstellenden Liste beim Wirtschaftsministerium nicht mehr berücksichtigt werden. Diejenigen Kraftfahrzeugbesitzer, welche
bereits im Besitze der roten Treibstoffkennkarte sind, haben die dort eingetragene Zuteilungsklasse (z. B. — B16) auf ihrem Antrag links oben zu vermerken.
Die zukünftige Verteilung der jeweiligen Treibstoffkontingente an die einzelnen Kraftfahrzeugbesitzer erfolgt nur unter Mitwirkung einer hierzu bestimmten Kommission.
Aus diesem Grunde ist es deshalb vollkommen zwecklos, wegen zusätzlichem Treibstoff bei der Treibstoff ausgabesteile persönlich oder schriftlich vorstellig zu werden, zumal auch die Verteilung eines Zusatzkontingentes nur in Verbindung mit der Verteilerkommission vorgenommen wird.
Möbelfernverkehr
Den Unternehmern des Güterfernverkehrs ist es nach § 5 der Verordnung über den Möbelfernverkehr mit Kraftfahrzeugen vom
4. 8. 1939 (Reg.Bl. I, 1387) verboten, außerhalb der Nahzone Möbel zu befördern. Der Möbelfernverkehr ist ausschließlich den Möbelspediteuren Vorbehalten.
Nicht betroffen werden von dieser Maßnahme neue Möbel, die als Handelsgut vom Hersteller aus befördert werden.
Dagegen dürfen Möbelspediteure außerhalb der Nahzone in Fahrzeugen des Möbelfernverkehrs nur Möbel befördern.
Landratsamt Calw — Verkehrsabteilung —
Anordnung über die Wollerfassung 1949
vom 6. Mai 1949
Auf Grund des § 1 der Verordnung über die Erfassung und den Absatz inländischer Wolle vom 30. Januar 1934 (RGBl. I, S. 78) in der Fassung vom 8. September 1937 (RGBl. I, S. 970) wird angeordnet:
In Württemberg-Hohenzollern erzeugte Schafwolle ist auch im Jahre 1949 abzuliefern. Mit der Erfassung ist in der gesamten französisch bes. Zone die Deutsche WollVerwertung Abt. Süd, Neu-Ulm, beauftragt. Die beim Erzeuger anfallenden Woll- mengen über 50 kg Schweißwolle oder 25 kg Rückenwäsche sind an das Woll-Lager der Deutschen Wollverwertung in Metzingen abzuliefern. Wollmengen unter 50 kg Schweißwolle oder 25 kg Rückenwäsche können bei den nachstehend aufgeführten Kleinposten-Sammelstellen, die im Auftrag und nach Weisung der Deutschen Wollverwertung arbeiten, abgegeben werden.
Schafhalter dürfen Schafwolle eigener Erzeugung in fremden Betrieben weder gegen Lohn verspinnen noch in anderer Weise be- oder verarbeiten lassen.
Die Bezahlung der abgelieferten Schafwolle erfolgt nach der Wertermittlung durch die vereidigte Tax-Kommission.
Schafhalter haben für die von ihnen abgelieferte Schafwolle einen Anspruch auf Rücklieferung von Spinnstoffwaren nach den amtlich genehmigten Sätzen.
Kleinposten-Sammelstellen in Württemberg-Hohenzollern:
1. Metzingen, Stuttgarterstraße 31 (Woll- Lager der DWV.),
2. Biberach/Riß, Fa. Julius Kolescli, Bleicherstraße,
3. Rottweil/N., Fa. J. Wernz, Kurzwaren, Hauptstraße,
4. Sulz/N., Fa. Moritz Franz, Woll waren,
5. Altensteig, Kreis Calw, Fa. Reinhold Hayer, Bekleidungshaus,
6. Nagold Kreis Calw, Fa. Gottl. Schwarz, Herrenbergerstr. 10,
7. Burladingen Kreis Hechingen, Fa. Ernst Bitzer, Strickwaren,
8. Friedrichshafen/B., Fa. Otto Sommer, Strickerei,
9. Waldsee Kreis Ravensburg, Karl Jetter, Gasthaus z. Hecht.
Landwirtschaftsministerium.
Haus- und Hofaktion in der Praxis Im Rahmen der Haus- und Hofaktion finden vor der Heuernte unter Führung von Landw.-Rat Pfetsch folgende Felderbegehungen statt:
InMöttlingen: am Sonntag, den 29. 5., nachm 13.30 Uhr. Treffp.: Am Rathaus. In Liebeisberg: am Pfingstmontag, den 6. Juni, nachm. 13.30 Uhr. Treffpunkt: Am Rathaus.
In Altburg und auf dem Versuchsland d. Landwirtschaftsamtes: am Sonntag, den 12. Juni, nachmittags 13.30 Uhr. Treffpunkt: Am Rathaus in Altburg.
Gleichzeitig werden die im Rahmen dieser Aktion angelegten Sorten-, Düngungs-, Unkrautbekämpfungs-, Kultur-, Exakt- und Schauversuche, die Gemeinde-Saatgutäcker, Beispielsäcker und sonstige Einrichtungen mitbesichtigt. Hiezu werden die Bürgermeister, die Landw.-Ortsobmänner, die Lehrer, die Landwirte, insbesondere die Landwirtsfrauen sowie die ländliche Jugend einschließlich der ehemaligen Schüler hiermit freundlichst eingeladen.
Benutzt diese überaus günstige Gelegenheit der Aufklärung auf beruflichem Gebiet! Es ist dies in Eurem eigenen Interesse gelegen.
Landwirtschaftsamt Calw.
Kohlenbewirtschaftung
Die Bürgermeisterämter werden hiermit ersucht, bis spätestens 5. 6. 1949 nach hier zu melden:
1. die Zahl der Familien bis 4 und über 4 Personen, der Einzelstehenden und Untermieter mit eigener Heizmöglichkeit,
2. wieviel Holz jeder Familie für den Winter 1949/50 zugeteilt wird.
* Was die in der Presse erschienenen Zahlenangaben über die Winterversorgung 1949/50 anbetrifft, so dürften diese verfrüht sein. Jedenfalls steht schon heute fest, daß eine solche Zuteilung nach den bereits jetzt vorliegenden Unterlagen nicht gemacht werden kann, zumal auch zugeteiltes Brennholz und Gas angerechnet werden muß.
Kohlenvcrsorgung für Bäcker und Gaststätten
Die Gaststätten und Bäckereien des Kreises werden nochmals dringend auf die Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 16 vom 21. 4. 1949 hingewiesen und aufgefordert, die notwendigen Unterlagen zeitgerecht über das Bürgermeisteramt bzw. über das Kreisernährungsamt einzusenden, nach denen die Kohlenzuteilungen vorgenommen werden.
Bei Kundenmehlangaben, welche offensichtlich als zu hoch angegeben erscheinen, wird das Kreiswirtschaftsamt eine namentliche Aufstellung anfordern, aus der ersichtlich sein muß, für wen dieses Mehl verbacken wurde.
Brennholz für Bäckereien 1949/50
Nach Rücksprache mit dem Kreisforstamt wird bekanntgegeben, daß allgemein erst nach der Deblocage das Bäckerholz freigegeben werden kann. Vorgesehen sind in diesem Jahre vorläufig je nach Umfang der Bäckerei 10—15 rm. — Holzofenbäckereien erhalten der Größe entsprechend mehr.
Weitere Angaben erfolgen über das Kreisforstamt zu gegebener Zeit. Die Bäk- kereien wollen sich (lt. Kreisforstamt) vorerst mit dem zuständigen Forstamt in Verbindung setzen.
Kreiswirtschaftsamt Calw — Referat Kohle —
Rotes Kreuz Württemberg-Hohenzollern Kreisverein Calw Wer kennt: jetzigen Aufenthalt der Geschwister Zedier (Ida, Elfriede u. Karl), bisher im Kreis Calw wohnhaft? Um Zuschrift wird gebeten.
Spendet bitte weiter Kleidungs- und Wäschestücke, Schuh werk und Hausrat, sowie Geschirr. — In den letzten Wochen ist erfreulicherweise so manches Brauchbare an Kleidungsstücken, Schuhen, Hausrat und Kartoffeln von Calwer Familien eingegangen, so daß damit wieder eine Anzahl bedürftiger Heimkehrer und Flüchtlingsfamilien bedacht werden kann. Den gütigen Spendern für diese Hilfe herzlichster Dank! Möchten noch viele diesen guten Beispielen folgen, denn es gibt noch in vielen Haushaltungen so manches.
Such-Anzeige. Gesucht wird vom französischen Suchdienst: Ladislaus P o 1 m a, geh. 1930 in Schorov bei Caslav, Tschechoslowakei. Es ist möglich, daß er sich in der französischen Zone befindet.
Wer Auskunft über ihn geben kann, wolle diese bis spätestens 31. Mai 1949 dem Landratsamt Calw erteilen.
Landratsamt.
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