Amtsblatt für den Kreis Ceiw

Calw

Freitag, 27. Mai 1949

Nr. 22

Nicht mehr bewirtschaftete Waren

Das Wirtschaftsministerium Württem- berg-Hohenzollern, Landeswirtschaftsamt, teilt mit:

Ab sofort werden folgende Rohstoffe, Halb- und Fertigfabrikate nicht mehr be­wirtschaftet:

Leder und Schuhe,

Neu- und Altpapier sowie Pappe (ausge­nommen Holzstoff und Zellstoff), Motorenöl, Schmieröle und Schmierfette auf Mineralölbasis (ausgenommen Paraffin und Ceresin),

Tankholz und Holzkohle, sämtliche Fahrzeugluftreifen, Ackerschlepper u. Industrienähmaschinen, folgende chemische Rohstoffe: synthetische Waschrohstoffe,

Äthylalkohol,

Pigmentfarben aus der Basis von Blei und Zink.

Treibstoffbewirtschaftung Die Anträge auf Treibstoffzuteilung für das III. Vierteljahr 1949 sind bis späte­stens 8. Juni 1949 bei dem Kreiswirt­schaftsamt, Treibstoffausgabestelle, Calw, Schloßberg 3, einzureichen. Die hierzu vor­geschriebenen Formulare sind bei den Bür­germeisterämtern erhältlich, wo die Richtig­keit der gemachten Angaben auch bestätigt werden muß. Später eingehende Anträge können wegen der erforderlichen Überprü­fung und der fristgemäßen Vorlage der zu erstellenden Liste beim Wirtschaftsministe­rium nicht mehr berücksichtigt werden. Diejenigen Kraftfahrzeugbesitzer, welche

bereits im Besitze der roten Treibstoffkenn­karte sind, haben die dort eingetragene Zu­teilungsklasse (z. B. B16) auf ihrem Antrag links oben zu vermerken.

Die zukünftige Verteilung der jeweiligen Treibstoffkontingente an die einzelnen Kraftfahrzeugbesitzer erfolgt nur unter Mitwirkung einer hierzu bestimmten Kom­mission.

Aus diesem Grunde ist es des­halb vollkommen zwecklos, we­gen zusätzlichem Treibstoff bei der Treibstoff ausgabesteile per­sönlich oder schriftlich vor­stellig zu werden, zumal auch die Verteilung eines Zusatz­kontingentes nur in Verbin­dung mit der Verteilerkommis­sion vorgenommen wird.

Möbelfernverkehr

Den Unternehmern des Güterfernverkehrs ist es nach § 5 der Verordnung über den Möbelfernverkehr mit Kraftfahrzeugen vom

4. 8. 1939 (Reg.Bl. I, 1387) verboten, außer­halb der Nahzone Möbel zu befördern. Der Möbelfernverkehr ist ausschließlich den Möbelspediteuren Vorbehalten.

Nicht betroffen werden von dieser Maß­nahme neue Möbel, die als Handelsgut vom Hersteller aus befördert werden.

Dagegen dürfen Möbelspediteure außer­halb der Nahzone in Fahrzeugen des Möbel­fernverkehrs nur Möbel befördern.

Landratsamt Calw Verkehrsabteilung

Anordnung über die Wollerfassung 1949

vom 6. Mai 1949

Auf Grund des § 1 der Verordnung über die Erfassung und den Absatz inländischer Wolle vom 30. Januar 1934 (RGBl. I, S. 78) in der Fassung vom 8. September 1937 (RGBl. I, S. 970) wird angeordnet:

In Württemberg-Hohenzollern erzeugte Schafwolle ist auch im Jahre 1949 abzu­liefern. Mit der Erfassung ist in der ge­samten französisch bes. Zone die Deutsche WollVerwertung Abt. Süd, Neu-Ulm, beauf­tragt. Die beim Erzeuger anfallenden Woll- mengen über 50 kg Schweißwolle oder 25 kg Rückenwäsche sind an das Woll-Lager der Deutschen Wollverwertung in Metzingen abzuliefern. Wollmengen unter 50 kg Schweißwolle oder 25 kg Rückenwäsche können bei den nachstehend aufgeführten Kleinposten-Sammelstellen, die im Auftrag und nach Weisung der Deutschen Woll­verwertung arbeiten, abgegeben werden.

Schafhalter dürfen Schafwolle eigener Erzeugung in fremden Betrieben weder ge­gen Lohn verspinnen noch in anderer Weise be- oder verarbeiten lassen.

Die Bezahlung der abgelieferten Schaf­wolle erfolgt nach der Wertermittlung durch die vereidigte Tax-Kommission.

Schafhalter haben für die von ihnen ab­gelieferte Schafwolle einen Anspruch auf Rücklieferung von Spinnstoffwaren nach den amtlich genehmigten Sätzen.

Kleinposten-Sammelstellen in Württemberg-Hohenzollern:

1. Metzingen, Stuttgarterstraße 31 (Woll- Lager der DWV.),

2. Biberach/Riß, Fa. Julius Kolescli, Blei­cherstraße,

3. Rottweil/N., Fa. J. Wernz, Kurzwaren, Hauptstraße,

4. Sulz/N., Fa. Moritz Franz, Woll waren,

5. Altensteig, Kreis Calw, Fa. Reinhold Hayer, Bekleidungshaus,

6. Nagold Kreis Calw, Fa. Gottl. Schwarz, Herrenbergerstr. 10,

7. Burladingen Kreis Hechingen, Fa. Ernst Bitzer, Strickwaren,

8. Friedrichshafen/B., Fa. Otto Sommer, Strickerei,

9. Waldsee Kreis Ravensburg, Karl Jetter, Gasthaus z. Hecht.

Landwirtschaftsministerium.

Haus- und Hofaktion in der Praxis Im Rahmen der Haus- und Hofaktion fin­den vor der Heuernte unter Führung von Landw.-Rat Pfetsch folgende Felderbege­hungen statt:

InMöttlingen: am Sonntag, den 29. 5., nachm 13.30 Uhr. Treffp.: Am Rathaus. In Liebeisberg: am Pfingstmontag, den 6. Juni, nachm. 13.30 Uhr. Treff­punkt: Am Rathaus.

In Altburg und auf dem Ver­suchsland d. Landwirtschafts­amtes: am Sonntag, den 12. Juni, nach­mittags 13.30 Uhr. Treffpunkt: Am Rat­haus in Altburg.

Gleichzeitig werden die im Rahmen die­ser Aktion angelegten Sorten-, Düngungs-, Unkrautbekämpfungs-, Kultur-, Exakt- und Schauversuche, die Gemeinde-Saatgutäcker, Beispielsäcker und sonstige Einrichtungen mitbesichtigt. Hiezu werden die Bürger­meister, die Landw.-Ortsobmänner, die Leh­rer, die Landwirte, insbesondere die Land­wirtsfrauen sowie die ländliche Jugend ein­schließlich der ehemaligen Schüler hiermit freundlichst eingeladen.

Benutzt diese überaus günstige Gelegen­heit der Aufklärung auf beruflichem Ge­biet! Es ist dies in Eurem eigenen Inter­esse gelegen.

Landwirtschaftsamt Calw.

Kohlenbewirtschaftung

Die Bürgermeisterämter werden hiermit ersucht, bis spätestens 5. 6. 1949 nach hier zu melden:

1. die Zahl der Familien bis 4 und über 4 Personen, der Einzelstehenden und Unter­mieter mit eigener Heizmöglichkeit,

2. wieviel Holz jeder Familie für den Winter 1949/50 zugeteilt wird.

* Was die in der Presse erschienenen Zahlenangaben über die Winterversorgung 1949/50 anbetrifft, so dürften diese verfrüht sein. Jedenfalls steht schon heute fest, daß eine solche Zuteilung nach den bereits jetzt vorliegenden Unterlagen nicht gemacht werden kann, zumal auch zugeteiltes Brennholz und Gas angerechnet werden muß.

Kohlenvcrsorgung für Bäcker und Gaststätten

Die Gaststätten und Bäckereien des Krei­ses werden nochmals dringend auf die Ver­öffentlichung im Amtsblatt Nr. 16 vom 21. 4. 1949 hingewiesen und aufgefordert, die notwendigen Unterlagen zeitgerecht über das Bürgermeisteramt bzw. über das Kreisernährungsamt einzusenden, nach de­nen die Kohlenzuteilungen vorgenommen werden.

Bei Kundenmehlangaben, welche offen­sichtlich als zu hoch angegeben erscheinen, wird das Kreiswirtschaftsamt eine nament­liche Aufstellung anfordern, aus der er­sichtlich sein muß, für wen dieses Mehl verbacken wurde.

Brennholz für Bäckereien 1949/50

Nach Rücksprache mit dem Kreisforstamt wird bekanntgegeben, daß allgemein erst nach der Deblocage das Bäckerholz frei­gegeben werden kann. Vorgesehen sind in diesem Jahre vorläufig je nach Umfang der Bäckerei 1015 rm. Holzofenbäckereien erhalten der Größe entsprechend mehr.

Weitere Angaben erfolgen über das Kreisforstamt zu gegebener Zeit. Die Bäk- kereien wollen sich (lt. Kreisforstamt) vor­erst mit dem zuständigen Forstamt in Ver­bindung setzen.

Kreiswirtschaftsamt Calw Referat Kohle

Rotes Kreuz Württemberg-Hohenzollern Kreisverein Calw Wer kennt: jetzigen Aufenthalt der Geschwister Zedier (Ida, Elfriede u. Karl), bisher im Kreis Calw wohnhaft? Um Zu­schrift wird gebeten.

Spendet bitte weiter Kleidungs- und Wäschestücke, Schuh werk und Hausrat, sowie Geschirr. In den letzten Wochen ist erfreulicherweise so manches Brauch­bare an Kleidungsstücken, Schuhen, Haus­rat und Kartoffeln von Calwer Familien eingegangen, so daß damit wieder eine An­zahl bedürftiger Heimkehrer und Flücht­lingsfamilien bedacht werden kann. Den gütigen Spendern für diese Hilfe herzlich­ster Dank! Möchten noch viele diesen guten Beispielen folgen, denn es gibt noch in vielen Haushaltungen so manches.

Such-Anzeige. Gesucht wird vom französi­schen Suchdienst: Ladislaus P o 1 m a, geh. 1930 in Schorov bei Caslav, Tschechoslowa­kei. Es ist möglich, daß er sich in der fran­zösischen Zone befindet.

Wer Auskunft über ihn geben kann, wolle diese bis spätestens 31. Mai 1949 dem Landratsamt Calw erteilen.

Landratsamt.

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