Wichtig

für Halter von Nutz-Kraftfahrzeugen!

Bei Verkehrskontroilen wurde in letzter Zeit immer wieder die Feststellung ge­macht, daß Unternehmer des Güternah- und Güterfernverkehrs nicht die in §§ 9 und 11 der DurchfVO.z.GFG. enthaltenen Vor Schriften beachten. Es wird deshalb noch­mals darauf hingewiesen, daß jedes Kraft fahrzeug, das im Güternahverkehr oder im Güterfernverkehr Verwendung findet, vom Unternehmer für einen Standort an­zumelden ist. Der Unternehmer muß an dem Standort seinen Wohnsitz, den Sitz seines Unternehmens oder eine geschäft­liche Niederlassung haben. Als geschäft­liche Niederlassung gilt auch der Ort. wo das Kraftfahrzeug eine regelmäßige Unter­kunft hat (.Betriebssitz).

Diese Standortanmeldung ist in drei­facher Ausfertigung bei der Verkehrsabtei­lung des Landratsamts abzugeben, wo auch die erforderlichen Vordrucke angefordert werden können Ein Exemplar dieser Stand ortanmeldung erhält der Unternehmer nach Prüfung durch die Verkehrsabteilung mit Bestätigungsvermerk wieder zurück, wor auf er sofort die im 5 11 der DurchfVO z.GFG. vorgeschriebeue Kennzeichnung an seinem Fahrzeug anzubringen hat. An bei den Seiten des Führerhauses oder an ent­sprechender Stelle sind in schwarzer Bal­kenschrift auf weißem Grund dieAuf­schriftGüternahverkehr und die Bezeich­nung des Standorts fest anzubringen. Für die Schrifthöhe, die Strichstärke und den Abstand der Buchstaben voneinander und vom Rande gelten die gleichen Bestimmun­gen wie für die Ausführung des Kennzei­chens eines Kraftwagens.

Unter diese Verpflichtung fallen sämt­liche Kraftfahrzeuge, die für dritte Per­sonen gegen Bezahlung Güterverkehr be­treiben (auch umgebaute PKW), wobei es auf den Willen des Fahrzeugbesitzers, ge­werblicher Fuhrunternehmer zu sein, eben­sowenig ankommt wie auf die Tatsache, daß derselbe seine Fahrten für fremde Rechnung im Güterverkehr als Gewerbe angemeldet hat.

Die Kennzeichnung der Fahrzeuge des Güterfernverkehrs erfolgt in der Weise, daß an beiden Seiten des Führerhauses oder an entsprechender Stelle in schwarzer Bal­kenschrift auf weißem, rot gerandetem Grunde die AufschriftGüterfernverkehr und die Angabe des Standorts fest anzu­bringen ist. Die Kraftfahrzeuge müssen au­ßerdem auf beiden Seiten die genaue Be­zeichnung des Unternehmers tragen.

Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften erfolgt die Bestrafung der Betreffenden auf Grund des § 41 DVOzGFG. (bei fehlen­der Standortmeldung und Kennzeichnung) bzw § 5 der VO. zur Einschränkung des Güterverkehrs mit Kraftfahrzeugen vom 6. 12. 39 (bei Betreiben von Fernverkehr ohne Genehmigung), wobei in allen Fällen die Abrilgung unter die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft fällt.

Es ergeht deshalb an alle Kraftfahrzeug­halter, die Güter wenn auch nur gele­gentlich für ander^ gegen Bezahlung be­fördern, die Aufforderung, umgehend die Standortraeldung bei der Verkehrsabteilung des Landratsamts abzugeben. Soweit Kraft­fahrzeughalter bereits im Besitz der mit Bestätigungsvermerk der Verkehrsabtei­lung versehehen Standortmeldung bzw der befristeten Dauergenehmigung für den Gü­terfernverkehr sind und bisher die Be­schriftung noch nicht angebracht haben, wollen sie dieses Versäumnis unverzüglich nachholen.

Landratsamt Calw Verkehrsabteilung.

Wer sein Amtsblatt aufmerksam liest. II bewahrt sich vor Nachteil und Schaden ||

Kreisstadt Calw

Sprechstunden der Stadtverwaltung

Die Bevölkerung wird gebeten, die auf vormittags festgesetzten Sprechstunden der Stadtverwaltung künftig emhalten zu wol­len Die Kanzleien sind nachmittags ge­schlossen. Die Stadtverwaltung sieht sich hiezu gezwungen, um mit dem vorhande­nen Personal die anfallenden Arbeiten fer­nerhin bewältigen zu können.

Bürgermeisteramt.

Bekanntmachung

Durch Beschluß des Landratsamts ist nachstehenden Anträgen auf Erteilung ei­ner Ausnahmebewilligung i. S des Einzel­handelsschutzgesetzes entsprochen worden:

1. Klara Bloch in Pforzheim zur Neu­errichtung einer Verkaufsstelle für Damen- und Herrenhüte in einem Ladenlokal im Erdgeschoß des Hauses Wilhelmstr. 96 in Wildbad i Schw.;

2. W i 1 h e 1 m D i c k m a n n in Unter­reichenbach zur Neuerrichtung einer Ver­kaufsstelle (Etagengeschäft) für Textilien und Haushaltwaren in einem ca. 25 qm gro­ßen Verkaufsraum (Wohnraum) in seiner Wohnung Kapfenhardterstr. 39 in Unter­reichenbach;

3. Emmi Adami in Bad Liebenzell zur Neuerrichtung einer Verkaufsstelle für Wolle und Handarbeiten in einem ca. 15 qm großen Verkaufsraum ira Erdgeschoß des Hauses Kirchstr. 31 in Bad Liebenzell;

4. Hedwig Schober geb. Sehaible in Bad Liebenzell zur Errichtung einer Verkaufsstelle für Obst (einschließl. Süd­früchte), Gemüse und Kartoffeln in einem Ladenraum des Gebäudes Nr. 20 am Platz in Bad Liebenzell;

5 Werner Kleine in Ebhausen zur Neuerrichtung eines Briefmarkenhandels in einem Raum seiner Wohnung BreiterWeg einem Raum seiner Wohnung Breiter Weg in Ebhausen;

6. Wilhelm. Kröner in Neuenbürg zur Neuerriehtung . einer Verkaufsstelle (Etagengeschäft) für Lederwaren in einem Zimmer seiner Wohnung Marktstr. 7, II. St. in Neuenbürg.

Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde an das Wirtschaftsministerium Landes­gewerbeamt in Tübingen zulässig, die binnen 2 Wochen vom Tage der Veröffent­lichung an gerechnet beim Landratsamt einzulegen wäre.

Calw, 7. März 1949. Landratsamt.

Kontrolle der ehern. Offiziere und Inhaber gleichgestellter Dienstgrade sowie der Füh­rer ehern, militärähnlichen Verbände

Es wird erneut darauf hingewiesen, daß es bei den Kontrollen im Jahr 1949 bei der früheren Regelung verbleibt, d h. alle Meldepflichtigen mit den Anfangsbuchstaben AG haben sich jeweils im 1. Monat jeden Vierteljahres, HM im 2. Monat und NZ im 3. Monat bei der französischen Gendar­merie-Brigade in Calw zu melden.

Im Verhinderungsfälle ist die Gendar­merie-Brigade in Calw rechtzeitig zu ver­ständigen. Der Schriftwechsel muß in fran­zösischer Sprache geführt werden. Im üb­rigen wird auf die Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Calw Nr 10 vom 12. März 1948 das auf den Bürgermeister­ämtern eingesehen werden kann, Vmgewie sen. Landratsamt.

SD-Schnittholzsclieine

Im Laufe der letzten Monate wurden er­freulicherweise zahlreiche SD-Holzscheine ausgegeben, um den Zivilbedarf an Schnitt­holz bei den Sägewerken oder beim Holz­handel einzudecken. Diese Schnittholz scheine verfallen am 30. 3. 1949 Erfah­rungsgemäß wird ein großer Teil dieser Scheine meist in der letzten Woche vor dem Verfall bei den Sägewerken zur Einlösung vorgezeigt, so daß in sehr vielen Fällen die Holzscheine nicht mehr beliefert werden

VoLKSTHEATER CALW

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können und sehr oft verfallen Wir empfeh­len daher den Bedarfsträgern, die im Be­sitze solcher Holzscheine sind, dieselben unverzüglich bei ihren Lieferanten vorzu­legen und ihre Bedarfswünsche zu äußern. Die Sägewerke sind in den meisten Fällen augenblicklich noch in der Lage, sofort zu liefern. Ob dies Ende März noch der Fall sein wird, läßt sich nicht voraussehen.

Holzwirtschaftsstelle Tübingen.

Amtsgericht Calw Vereinsregister-Neueintragung vom 22. Februar 1949

Nr. 91: Kulturwerk Kreis Calw, Sitz in Calw.

Amtsgericht Neuenbürg (Württ.) Handelsregister-Veränderung vom 26. 2. 1949

HR. A382, bei der Firma Jakob Fr. Girr- bach in Gompelscheuer, Ge­meinde Enzklösterle: Die Firma und deren Sitz sind geändert in: Jakob Fr. Girrbach, Sägewerk, Kommanditges.in Enzklösterle. Die Kommanditgesellschaft hat am 1. Jan. 1949 begonnen. Per­sönlich haftender Gesellschafter ist der Inhaber der bisherigen Einzelfirma, Friedrich Girrbach, Sägewerksbesitzer in Enzklö- sterle-Gompelseheuer. Beteiligt sind drei Kommanditisten.

Kulturwcrk Kreis Calw

Montag, 14. 3. 1949, 20 Uhr Kaffee­haus. Arbeitsgemeinschaft Jugenderzie­

hung. Thema: Erziehung des Kleinkindes. Leitung: Paul Kneissler, Ernstmühl, staatl. gepr. Volkspfleger.

Dienstag, 15. 3. 1949, 20 Uhr Bachsaal Ev. Vereinshaus.Die wettermäßigen Ur­sachen der Calwer Hochwasserkatastro­

phe. Studienrat Klumpp, Oberschule Calw.

Donnerstag, 17. 3. 1949, 20 Uhr Festsaal der Spöhrerschen Handelsschule.Die gei­stige Situation unserer Zeit. Prof. Dr. Schseps, Erlangen.

Besuchszeiten des Georgenäums

Vorm. MontagSamstag 1012.30 Uhr, nachm. MontagFreitag 14.3018.30 Uhr, abends Mittwoch, Donnerstag und Samstag 2022 Uhr.

Evangelische Gottesdienste in Calw

Leminiscere, 13. März 1949: 9 Uhr Chri­stenlehre (Töchter). 9 Uhr Gottesdienst im Vereinshaus. 10 Ulir Gottesdienst im Ver­einshaus und Heil. Abendmahl. 10 Uhr Got­tesdienst im Krankenhaus. Kein Kinder­gottesdienst.

Mittwoch, 16. März: 7.30 Uhr Schüler- gottesdienst. 8.15 Uhr Betstunde. 20 Uhr Frauen- und Mütterabend.

Donnerstag, 17. März: 20 Uhr Bibelstunde.

Evangelische Gottesdienste in Neuenbürg

Sonntag Reminiseere, 13. März 1949: 9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Seifert). 11 Uhr Gottesdienst Waldrennach (Seifert). 8.30 Uhr Christenlehre (Söhne). 10.30 Uhr Jugend­gottesdienst.

Mittwoch, 16. März: 8 Uhr Frühandacht.

Donnerstag, 17. März: 20 Uhr Bibelstunde Neuenbürg. 21 Uhr Vorbereitung.

Herau^gener Kreiaverdami l alw.

Verwaltim?: Calw, Hadstrafie 24.

Druck: A. Oelschlilgerache lluchdruckerei Calw.