Wichtig
für Halter von Nutz-Kraftfahrzeugen!
Bei Verkehrskontroilen wurde in letzter Zeit immer wieder die Feststellung gemacht, daß Unternehmer des Güternah- und Güterfernverkehrs nicht die in §§ 9 und 11 der DurchfVO.z.GFG. enthaltenen Vor Schriften beachten. Es wird deshalb nochmals darauf hingewiesen, daß jedes Kraft fahrzeug, das im Güternahverkehr oder im Güterfernverkehr Verwendung findet, vom Unternehmer für einen Standort anzumelden ist. Der Unternehmer muß an dem Standort seinen Wohnsitz, den Sitz seines Unternehmens oder eine geschäftliche Niederlassung haben. Als geschäftliche Niederlassung gilt auch der Ort. wo das Kraftfahrzeug eine regelmäßige Unterkunft hat (.Betriebssitz).
Diese Standortanmeldung ist in dreifacher Ausfertigung bei der Verkehrsabteilung des Landratsamts abzugeben, wo auch die erforderlichen Vordrucke angefordert werden können Ein Exemplar dieser Stand ortanmeldung erhält der Unternehmer nach Prüfung durch die Verkehrsabteilung mit Bestätigungsvermerk wieder zurück, wor auf er sofort die im 5 11 der DurchfVO z.GFG. vorgeschriebeue Kennzeichnung an seinem Fahrzeug anzubringen hat. An bei den Seiten des Führerhauses oder an entsprechender Stelle sind in schwarzer Balkenschrift auf weißem Grund die „Aufschrift „Güternahverkehr“ und die Bezeichnung des Standorts fest anzubringen. Für die Schrifthöhe, die Strichstärke und den Abstand der Buchstaben voneinander und vom Rande gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Ausführung des Kennzeichens eines Kraftwagens.
Unter diese Verpflichtung fallen sämtliche Kraftfahrzeuge, die für dritte Personen gegen Bezahlung Güterverkehr betreiben (auch umgebaute PKW), wobei es auf den Willen des Fahrzeugbesitzers, gewerblicher Fuhrunternehmer zu sein, ebensowenig ankommt wie auf die Tatsache, daß derselbe seine Fahrten für fremde Rechnung im Güterverkehr als Gewerbe angemeldet hat.
Die Kennzeichnung der Fahrzeuge des Güterfernverkehrs erfolgt in der Weise, daß an beiden Seiten des Führerhauses oder an entsprechender Stelle in schwarzer Balkenschrift auf weißem, rot gerandetem Grunde die Aufschrift „Güterfernverkehr“ und die Angabe des Standorts fest anzubringen ist. Die Kraftfahrzeuge müssen außerdem auf beiden Seiten die genaue Bezeichnung des Unternehmers tragen.
Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften erfolgt die Bestrafung der Betreffenden auf Grund des § 41 DVOzGFG. (bei fehlender Standortmeldung und Kennzeichnung) bzw § 5 der VO. zur Einschränkung des Güterverkehrs mit Kraftfahrzeugen vom 6. 12. 39 (bei Betreiben von Fernverkehr ohne Genehmigung), wobei in allen Fällen die Abrilgung unter die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft fällt.
Es ergeht deshalb an alle Kraftfahrzeughalter, die Güter — wenn auch nur gelegentlich — für ander^ gegen Bezahlung befördern, die Aufforderung, umgehend die Standortraeldung bei der Verkehrsabteilung des Landratsamts abzugeben. Soweit Kraftfahrzeughalter bereits im Besitz der mit Bestätigungsvermerk der Verkehrsabteilung versehehen Standortmeldung bzw der befristeten Dauergenehmigung für den Güterfernverkehr sind und bisher die Beschriftung noch nicht angebracht haben, wollen sie dieses Versäumnis unverzüglich nachholen.
Landratsamt Calw Verkehrsabteilung.
Wer sein Amtsblatt aufmerksam liest. II bewahrt sich vor Nachteil und Schaden ||
Kreisstadt Calw
Sprechstunden der Stadtverwaltung
Die Bevölkerung wird gebeten, die auf vormittags festgesetzten Sprechstunden der Stadtverwaltung künftig emhalten zu wollen Die Kanzleien sind nachmittags geschlossen. Die Stadtverwaltung sieht sich hiezu gezwungen, um mit dem vorhandenen Personal die anfallenden Arbeiten fernerhin bewältigen zu können.
Bürgermeisteramt.
Bekanntmachung
Durch Beschluß des Landratsamts ist nachstehenden Anträgen auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung i. S des Einzelhandelsschutzgesetzes entsprochen worden:
1. Klara Bloch in Pforzheim zur Neuerrichtung einer Verkaufsstelle für Damen- und Herrenhüte in einem Ladenlokal im Erdgeschoß des Hauses Wilhelmstr. 96 in Wildbad i Schw.;
2. W i 1 h e 1 m D i c k m a n n in Unterreichenbach zur Neuerrichtung einer Verkaufsstelle (Etagengeschäft) für Textilien und Haushaltwaren in einem ca. 25 qm großen Verkaufsraum (Wohnraum) in seiner Wohnung Kapfenhardterstr. 39 in Unterreichenbach;
3. Emmi Adami in Bad Liebenzell zur Neuerrichtung einer Verkaufsstelle für Wolle und Handarbeiten in einem ca. 15 qm großen Verkaufsraum ira Erdgeschoß des Hauses Kirchstr. 31 in Bad Liebenzell;
4. Hedwig Schober geb. Sehaible in Bad Liebenzell zur Errichtung einer Verkaufsstelle für Obst (einschließl. Südfrüchte), Gemüse und Kartoffeln in einem Ladenraum des Gebäudes Nr. 20 am Platz in Bad Liebenzell;
5 Werner Kleine in Ebhausen zur Neuerrichtung eines Briefmarkenhandels in einem Raum seiner Wohnung BreiterWeg einem Raum seiner Wohnung Breiter Weg in Ebhausen;
6. Wilhelm. Kröner in Neuenbürg zur Neuerriehtung . einer Verkaufsstelle (Etagengeschäft) für Lederwaren in einem Zimmer seiner Wohnung Marktstr. 7, II. St. in Neuenbürg.
Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde an das Wirtschaftsministerium — Landesgewerbeamt — in Tübingen zulässig, die binnen 2 Wochen vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet beim Landratsamt einzulegen wäre.
Calw, 7. März 1949. Landratsamt.
Kontrolle der ehern. Offiziere und Inhaber gleichgestellter Dienstgrade sowie der Führer ehern, militärähnlichen Verbände
Es wird erneut darauf hingewiesen, daß es bei den Kontrollen im Jahr 1949 bei der früheren Regelung verbleibt, d h. alle Meldepflichtigen mit den Anfangsbuchstaben A—G haben sich jeweils im 1. Monat jeden Vierteljahres, H—M im 2. Monat und N—Z im 3. Monat bei der französischen Gendarmerie-Brigade in Calw zu melden.
Im Verhinderungsfälle ist die Gendarmerie-Brigade in Calw rechtzeitig zu verständigen. Der Schriftwechsel muß in französischer Sprache geführt werden. Im übrigen wird auf die Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Calw Nr 10 vom 12. März 1948 das auf den Bürgermeisterämtern eingesehen werden kann, Vmgewie sen. Landratsamt.
SD-Schnittholzsclieine
Im Laufe der letzten Monate wurden erfreulicherweise zahlreiche SD-Holzscheine ausgegeben, um den Zivilbedarf an Schnittholz bei den Sägewerken oder beim Holzhandel einzudecken. Diese Schnittholz scheine verfallen am 30. 3. 1949 Erfahrungsgemäß wird ein großer Teil dieser Scheine meist in der letzten Woche vor dem Verfall bei den Sägewerken zur Einlösung vorgezeigt, so daß in sehr vielen Fällen die Holzscheine nicht mehr beliefert werden
VoLKSTHEATER CALW
Wir zeigen vom Freitag bis einschließlich Montag
„Rigoletto“
Verdi's Oper auf.der Leinwand.
Jugend verbot bis j 6 Jahre
können und sehr oft verfallen Wir empfehlen daher den Bedarfsträgern, die im Besitze solcher Holzscheine sind, dieselben unverzüglich bei ihren Lieferanten vorzulegen und ihre Bedarfswünsche zu äußern. Die Sägewerke sind in den meisten Fällen augenblicklich noch in der Lage, sofort zu liefern. Ob dies Ende März noch der Fall sein wird, läßt sich nicht voraussehen.
Holzwirtschaftsstelle Tübingen.
Amtsgericht Calw Vereinsregister-Neueintragung vom 22. Februar 1949
Nr. 91: Kulturwerk Kreis Calw, Sitz in Calw.
Amtsgericht Neuenbürg (Württ.) Handelsregister-Veränderung vom 26. 2. 1949
HR. A382, bei der Firma Jakob Fr. Girr- bach in Gompelscheuer, Gemeinde Enzklösterle: Die Firma und deren Sitz sind geändert in: Jakob Fr. Girrbach, Sägewerk, Kommanditges.in Enzklösterle. Die Kommanditgesellschaft hat am 1. Jan. 1949 begonnen. Persönlich haftender Gesellschafter ist der Inhaber der bisherigen Einzelfirma, Friedrich Girrbach, Sägewerksbesitzer in Enzklö- sterle-Gompelseheuer. Beteiligt sind drei Kommanditisten.
Kulturwcrk Kreis Calw
Montag, 14. 3. 1949, 20 Uhr Kaffeehaus. Arbeitsgemeinschaft Jugenderzie
hung. Thema: Erziehung des Kleinkindes. Leitung: Paul Kneissler, Ernstmühl, staatl. gepr. Volkspfleger.
Dienstag, 15. 3. 1949, 20 Uhr Bachsaal Ev. Vereinshaus. „Die wettermäßigen Ursachen der Calwer Hochwasserkatastro
phe“. Studienrat Klumpp, Oberschule Calw.
Donnerstag, 17. 3. 1949, 20 Uhr Festsaal der Spöhrerschen Handelsschule. „Die geistige Situation unserer Zeit“. Prof. Dr. Schseps, Erlangen.
Besuchszeiten des Georgenäums
Vorm. Montag—Samstag 10—12.30 Uhr, nachm. Montag—Freitag 14.30—18.30 Uhr, abends Mittwoch, Donnerstag und Samstag 20—22 Uhr.
Evangelische Gottesdienste in Calw
Leminiscere, 13. März 1949: 9 Uhr Christenlehre (Töchter). 9 Uhr Gottesdienst im Vereinshaus. 10 Ulir Gottesdienst im Vereinshaus und Heil. Abendmahl. 10 Uhr Gottesdienst im Krankenhaus. Kein Kindergottesdienst.
Mittwoch, 16. März: 7.30 Uhr Schüler- gottesdienst. 8.15 Uhr Betstunde. 20 Uhr Frauen- und Mütterabend.
Donnerstag, 17. März: 20 Uhr Bibelstunde.
Evangelische Gottesdienste in Neuenbürg
Sonntag Reminiseere, 13. März 1949: 9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Seifert). 11 Uhr Gottesdienst Waldrennach (Seifert). 8.30 Uhr Christenlehre (Söhne). 10.30 Uhr Jugendgottesdienst.
Mittwoch, 16. März: 8 Uhr Frühandacht.
Donnerstag, 17. März: 20 Uhr Bibelstunde Neuenbürg. 21 Uhr Vorbereitung.
Herau^gener Kreiaverdami l alw.
Verwaltim?: Calw, Hadstrafie 24.
Druck: A. Oelschlilger’ache lluchdruckerei Calw.