Amtsblatt für den Kreis Calw?

Caiw

Leb ensmittelversorgung

Kochmehl Januarration

Für den Monat Januar erhalten Normal­verbraucher und gemeinschaftsverpilegte Normalverbraucher, TSV in Butter, TSV in Fleisch und TSV ln Fleisch und Butter 1500 g Kochmehl.

Die Ausgabe erfolgt noch auf die Fe­bruar-Lebensmittelkarten, und zwar bei Normalverbrauchern auf So-Abschn. V

TSV Butter auf So-Abschn. 226

TSV Fleisch auf So-Abschn. 326

TSV Fleisch und Butter auf So-Abschn. 626

Der Bezug der Ware kann sofort nach örtlichem Aufruf bei den Bäckereien und Mehlkleinhandlungen erfolgen.

Erste Fettausgabe im Monat März 1949

Als erste Fettausgabe für Monat März 1919 erhalten Normalverbraucher und TSV in Brot, sowie TSV in Fleisch und TSV in Fleisch und Brot aller Altersklassen But­ter, und zwar:

Normalverbraucher und TSV Brot von 06 Jahren 250 g auf Abschnitt 39 bzw. 139,

Normalverbraucher und TSV Brot über 6 Jahr# 200 g auf Abschnitt 39 bzw. 139 und 50 g auf Kleinabschnitte,

TSV in Fleisch und TSV in Fleisch und Brot aller Altersklassen 125 g auf Ab­schnitt 339 bzw. 439,

Schwerarbeiter 1. Kategorie 40 g auf Ab­schnitt 159,

Schwerarbeiter 2. Kategorie 100 g auf Abschnitt 259,

Schwerarbeiter 3. Kategorie 170 g auf Abschnitt 359,

werdende und stillende Mütter 150 g auf Abschnitt 902 der März-Lebensmittel- und -Zulagekarten.

Der Bezug der Ware kann nach ört­lichem Aufruf erfolgen.

Calw, 1. März 1949.

Kreilernährungsamt

ITundcfuttermittel-Vcrteilung

Wie das Landwirtschaftsministerium Tü­bingen mitteilt, müssen die Hundefutter­mittel weiterhin bewirtschaftet bleiben, da für eine allgemeine Freigabe die Bestände nicht ausreichen Die Bekanntmachung im Amtsblatt für den Kreis Calw vom 17. 9.

1948 über die Freigabe von Ilundefutter- mitteln wird daher widerrufen.

Auf Grund der ausgegebenen Futter­mittelscheine werden in nächster Zeit Hundefuttermittel zur Verteilung gelangen. Sollten verschiedene Futtermittelscheine durch die Inhaber bereits vernichtet sein, o ist hierüber eine eidesstattliche Erklä­rung dem Kreisernährungsamt Calw vor- zulcgen und ein Ersatzantrag bis zum 10. 3.

1949 beim Kreisernährungsamt Calw ein­zureichen. Später eingehende Anträge wer­den nicht mehr berücksichtigt.

Die Bürgermeisterämter werden angewie­sen, dieses sofort ortsüblich bekanntzuge­ben. Mit der Verteilung von Ilundefutter- mitteln sind die nachstehend genannten Fir­men beauftragt:

1. Firma Alfred Lutz, Calw, Lederstraße;

2. Firma Ernst Ochner & Sohn, Neuen­bürg;

3. Firma M. Schnierle, Altensteig.

Die Inhaber von Futtermittelscheinen werden angewiesen, den Bedarf bei einer von den genannten Firmen bis zum 10. 3. 1949 anzumelden.

Kreisernährungsamt Calw.

Freitao, 4. März 1449

, Zusatzschuhpunkte

Das Wir'tschaftsminUterium, Landeswirt- sclmftsamt Tübingen, teilt mit: Die Aus­gabe der Schuhpunktkarten an die Ver­braucher ist erfolgt. Zunächst sind für das erste Halbjahr 1949 die Schuhpunkte 1 bis einschl. 6 aufgerufen. Zur Erleichterung des Bezugs von Männer- und Frauenarbeits­stiefeln erhalten Bezugsberechtigte auf An trag Zusatzschuhpunkte von dem Kreis­wirtschaftsamt Uber ihre zuständigen Bür­germeisterämter.

Calw, 24. Februar 1949.

Kreiswirtschaftsamt.

Sei fen Versorgung

a) Alle Personen erhalten für den Monat. Februar 1949

1 Stück Schwimmseife,

Kinder bis zu 3 Jahren erhalten zusätzlich 1 Stück Feinseife.

b) PDRs erhalten für den Monat Februar 1949

1 Stück Schwimmäeife,

Kinder bis zu 3 Jahren erhalten zusätzlich 1 Stück Feinseife.

Die Ausgabe erfolgt nach örtlichem Auf­ruf für die Personengruppe

a) auf den Abschnitt I und die zusätz­liche Menge für Kinder bis zu 3 Jahren auf den Abschnitt Kl III der deutschen Lebens­mittelkarte vom Monat Februar 1949;

b) auf den Abschnitt I und die zusätz­liche Menge für Kinder bis zu 3 Jahren auf den Abschnitt Kl III der Lebensmittelkarte für PDRs von^ Monat Februar 1949.

Kreiswirtschaftsamt.

Treibstoffbewirtschaftung

Die Anträge -auf Treibstoffzuteilung für das II Vierteljahr 1949 sind bis spätestens 10. März 1949 beim. Kreiswirtaehafts- amt, Treibstoffausgabestelle. Calw, Schloß­berg 3, einzureichen. Später eingehende An­träge können nicht mehr berücksichtigt werden> Gleichzeitig wird nochmals darauf hingewiesen, daß mit der Zulassung eines Kraftfahrzeugs zum Verkehr grundsätzlich kein Anspruch auf Treibstoffzuteilung ver­bunden ist.

Antragsformulare sind bei den Bürger­meisterämtern erhältlich, evtl, kann der Antrag auch formlos eingereicht werden.

Kreiswirtschaftsamt.

Erzengcrhöchstpreisc für Gemüse im Monat März 1949

Nach Weisung des Wirtschaftsministe­riums Preisaufsichtsstelle gelten für den Monat März 1949 folgende Erzeuger­höchstpreise:

Ackersalat, großblättrig, je 500 g 40 Dpfg.. Ackersalat, kleinblättrig je 500 g 100. Ackersalat fGlassalat) je 500 g 150. Kresse je. 500 g 120, Lattich je 500 g 100, Blatt­spinat je 500 g 24, Wurzelspinat je 500 g 21, Rettiche, ohne Laub, nach Größe sor­tiert, Güteklasse A je 500 g 6, Rettiche, ohne Laub, unsortierte Ware, Güteklasse B je 500 g 4, Karotten, ohne Laub, je 500 g 10, Rote Rühen, ohne Laub, je 500 g 7, Sellerie, mit Laub, Größe 0 (Mindestdurchmesser 15 cm), je Stück 35, Sellerie, mit Laub, Größe I (Mindestdurchraesser 10 cm), je Stück 30, Sellerie, mit Laub, Größe II (Mindestdurchmesser 8 cm), je Stück 20, Sellerie, Knollen, je 500 g 25, Schwarz­wurzeln je 500 g 50, Lauch (Porree), sau­ber geputzt, je 500 g 30. Lauch (Porree), ungeputzt, je 500 g 20, Rosenkohl, Stangen

Nt. 9

Kontrolle der ehern. Offiziere und Inhaber gleichgestellter Dienstgrade sowie der Füh­rer ehern, militärähnlichen Verbände

Es wird erneut darauf hingewiesen, daß es bei den Kontrollen im Jahr 1949 bei der früheren Regelung verbleibt, d h. alle Meldepflichtigen mit den Anfangsbuchstaben AG haben sich jeweils im 1. Monat jeden Vierteljahres, IIM im 2. Monat und NZ im 3. Monat bei der französischen Gendar­merie-Brigade in Calw zu melden.

Im Verhinderungsfälle ist die Gendar­merie-Brigade in Calw rechtzeitig zu ver­ständigen. Der Schriftwechsel muß in fran­zösischer Sprache geführt werden. Im üb­rigen wird auf die Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Calw Nr 10 vom 12. März 1948. das auf den Bürgermeister­ämtern eingesehen werden kann, hingewie­sen. Landratsamt.

ohne Laub, nur mit Blattkrone, gut besetzt, ! e 500 g 15, Rosenkohl, abgepflückt, je 500 g 15, Weißkohl je 500 g 9, Rotkohl je 500 g 20, Wirsing je 500 g 12, Grünkohl je 500_g 12, Zwiebeln je 500 g 25, Petersilie je 500~g 25. Petersilie. Treibware, je 500 g iöO.

Calw, 23. Februar 1919.

Landratsamt Preisbehörde

SD-Schnittholzscheine

Im Laufe der letzten Monate wurden er­freulicherweise zahlreiche SD-IIolzscheine ausgegeben, um den Zivilbedarf an Schnitt­holz bei den Sägewerken oder heim Holz­handel einzudecken. Diese Schnittholz­scheine verfallen am 30. 3. 1919. Erfah­rungsgemäß wird ein großer Teil dieser Scheine meist in der letzten Woche vor dem Verfall bei den Sägewerken zur Einlösung vorgezeigt, so daß in sehr vielen Fällen die Holzschelne nicht mehr beliefert werden können und sehr oft verfallen Wir empfeh­len daher den Bedarfsträgern, die im Be­sitze soleher ITolzscheine sind, dieselben unverzüglieh bei ihren Lieferanten vorzu­legen und ihre Bedarfswünsche zu äußern. Die Sägewerke sind in den meisten Fällen augenblicklich noch in der Lage, sofort zu liefern. Ob dies Ende März noch der Fall sein wird, läßt sich nicht voraussehen.

Holzwirtschaftsstelle Tübingen.

Wichtig

für Halter von Nutz-Ivraftfahrzeugcn!

Bei Verkehrskontrollen wurde in letzter Zeit immer wieder die Feststellung ge­macht, daß Unternehmer des Güternah- und Güterfernverkehrs nicht die in §§ 9 und 11 der DurehfVO.z.GFG. enthaltenen Vor­schriften beachten. Es wird deshalb noch­mals darauf hingewiesen, daß jedes Kraft­fahrzeug, das im Güternahverkehr oder im Güterfernverkehr Verwendung findet, vom Unternehmer für einen Standort an­zumelden ist. Der Unternehmer muß an dem Standort seinen Wohnsitz, den Sitz seines Unternehmens oder eine geschäft­liche Niederlassung haben. Als geschäft­liche Niederlassung gilt auch der Ort. wo das Kraftfahrzeug eine regelmäßige Unter­kunft hat (Betriehssitz).

Diese Standortanmeldung ist in drei­facher Ausfertigung bei der Verkehrsabtei­lung des Landrntsamts ahzugeben, wo auch die erforderlichen Vordrucke angefordert werden können Ein Exemplar dieser Stand-

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