Verkehr mit Obst und Gemüse
Das Landwirtschaftsministerium in Tübingen hat am 27. Juli 1948 die Anordnung Nr. 1/48 über die Regelung des Absatzes der Ernährung dienender Gartenbanerzeugnisse erlassen.
Nach § 8 dieser Anordnung ist für den Kreis Calw bestimmt, daß der Afcfkauf von Gartenbauerzeugnissen den Großhandelsbetrieben nur mit Genehmigung des Land- wirtschaftsministeriums und unter Ausstellung- eines Schlußscheines gestattet ist.
Zuwiderhandlungen werden nach den Bestimmungen der Verbrauehsregelungs- StrafVerordnung v. 26. 11. 1941 (RGBl. 1 S. 734) bestraft. Erzeugnisse, die unter Verletzung der Anordnung Nr. 1/48 erworben worden sind, können eingezogen werden.
Transportgenehmigung für Obst
Zur Beförderung von Obst (Kern- und Steinobst) ist nach wie vor eine Transportgenehmigung notwendig, welche für Transporte innerhalb des Landes Südwürttem- berg-Hohenzollern vom Kreisernährungsamt und bei Transporten über dieses Gebiet hinaus vom Landwirtschaftsministerium in Tübingen erteilt wird.
Bemerkt wird, daß vorläufig nur Gemüse ohne besondere Genehmigung befördert werden darf, und zwar sowohl innerhalb der französisch besetzten Zone wie auch
im Interzonenverkehr.
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Srhlußschcinpflicht
beim Umsatz von Nutz- und Schlachtvieh
Es besteht Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß die Schlußscheinpflicht auch unter den neuen Währungsverhältnissen weiterbesteht und die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften wieder besonders überwacht wird.
Die Ausstellung von Schlußscheinen ist zwingend vorgeschrieben für jeden K a,u f und Tausch von
a) Schlachtvieh (Großvieh aller Art, Schweine, Kälber, Schafe),
b) Nutz- und Zuchtvieh.
Zur Ausstellung des Schlußscheines ist grundsätzlich der Käufer verpflichtet. Nur wenn der Verkäufer ein Viehhändler ist, muß dieser den Schlußschein ausstellen. Für die richtige und vollständige Ausfüllung des Schlußscheines, auch hinsichtlich des Kaufpreises, ist sowohl der Käufer als auch der Verkäufer verantwortlich. Beide haben den Schlußschein zu unterschreiben.
Neben der Schlußscheinpflicht besteht die Pflicht des Tierbesitzers, Ab- und Zugänge in seinem Viehbestand (Rindvieh, Schafe, Schweine) spätestens am nächsten Werktag auf dem Bürgermeisteramt anzumelden. Die örtlich eingeführte Genehmigungspflicht des Verkaufs und Tausches von Nutz- und Schlachtvieh aller Art bleibt unberührt.
Schlußscheinvordrucke sind bei den Bürgermeisterämtern anzufordern. Soweit Vordrucke nicht zur Verfügung stehen, hat sie da3 Bürgermeisteramt selbst zu fertigen.
Die näheren Vorschriften sind enthalten in den Anordnungen der Hauptvereinigung der deutschen Viehwirtschaft Nr. 1/44 vom 15. 12. 1943 (RNVbl. S. 521) — §£ 41—43 — und Nr. 21 vom 29. 11. 1943 (RNVbl. S. 510).
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß zur Viehausfuhr aus dem Kreis in jedem Falle die Genehmigung des Kreisernährungsamts vorher eingeholt werden muß.
Zuwiderhandlungen werden nach der Verbrauchsregelungs-Strafverordnung verfolgt. Neben der Strafe kann auch die Einziehung der Tiere ausgesprochen werden.
Die Bürgermeisterämter werden ersucht, Vorstehendes am Rathaus anzuschlagen und auf den Anschlag durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung wiederholt hinzuweisen. Kreisernährungsamt.
Eröffnung der Landwirtscbaftssdralen Calw und Nagold
Die Landwirtschaftsschulen Calw und Nagold (Männl. Abt.: Oberer und unterer Kurs) sowie die Mädchenklasse der Landwirtschaftsschule Calw in BadTeinacli werden am Mittwoch, den 3. November 19 4 8 wieder eröffnet.
Das Schulgeld beträgt für den unteren Kurs DM. 30.—, für den oberen Kurs und für die Mädchenklasse DM. 25.—. Bedürftigen Schülern und Schülerinnen kann auf Antrag das Schulgeld ganz oder teilweise erlassen werden.
Neueintretende Schüler uAd Schülerinnen müssen, wenn nicht mindestens 6 Jahre eine höhere Schule mit Erfolg besucht wurde, die landw. Berufsschule mit ausreichendem Erfolg durchlaufen haben und eine mindestens 2jährige Praxis in einem landw. Betrieb bzw. im Haushalt eines landw. Betriebes nachweisen. Die praktische Tätigkeit während der Erfüllung der Berufsschulpflicht und im elterlichen Betrieb wird anerkannt.
Die Anmeldungen zur Aufnahme müssen bis spätestens Mittwoch, den 15. September 194 8, beim zuständigen Schulleiter vorliegen.
Anmeldevordrucke sind dort anzufordern. Mit der Anmeldung ist ein Lebenslauf,, ein Leumundszeugnis, das Zeugnis der Jandw. Berufsschule bzw. das Abgangszeugnis einer höheren Schule, der Nachweis einer mindestens 2jährigen praktischen Tätigkeit in einem landw. Betrieb und die Einwilligung des Erziehungsberechtigten zum Besuch der Schule vorzulegen. Die Entscheidung über das Aufnahmegesuch wird den Angemeldeten eine Woche vor Schulbeginn eröffnet.
Nähere Auskunft über Lehrplan, Kosten des Schulbesuches, Unterbringung der Schüler — die Schülerinnen erhalten Wohn- gelegenheit in den Räumen der Schule — usw. erteilen:
Die Leiter der Landwirtschaftsschulen Calw: Nagold:
Pfetsch Harr
Auflösung des Zweckverbands „Wasscr- versorguugsverband Neusatz — Rotensol“ Die Gemeinden Neusatz und Rotensol haben am 11. 12. 1931 den „Wasserversorgungsverband Neusatz-Rotensol“# gegründet. Zweck des Verbands war die Übernahme und v der . Betrieb der bestehenden gemeinschaftlichen Wasserversorgungsanlage der beiden Gemeinden.
Bei der Gründung des Zweckverbands „Mannenbachwasserversorgungsgruppe“ am 27. 4. 1936 haben sich die Gemeinden Neusatz und Rotensol diesem Zweckverband angeschlossen. Das Vermögen des Wasserversorgungsverbands Neusatz-Rotensol wurde von der Mannenbach wasserversorgungsgruppe übernommen. Nachdem die Mannenbachwasserversorgungsgruppe die Wasserversorgung der Gemeinden Neusatz und Rotensol übernommen hat, besteht kein Bedürfnis mehr zur Aufrechterhaltung des Zweckverbands Neusatz-Rotensol.
Durch Beschluß des Landratsamts vom heutigen Tage wurde daher der „Wasserversorgungsverband Neusatz-Rotensol“ mit
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Lastkraftwagenfahrer!
Merkt Euch, der Verkehr auf den Straßen wird nach den Straßenver- kehrsvorsebriften bestimmt.
Die Größe der LKW. macht Euch nicht zu Königen der Landstraße. Beachtet die Verkehrsvorschriften, fahrt langsam und rücksichtsvoll!
Wirkung vom 31. 3. 1948 aufgelöst. Die Satzung des Verbands vom 11. 12. 1931 mit den Änderungen vom 18. bzw. 20. 2. 1932 wurde aufgehoben. Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung findet nicht statt, nachdem das Gesamtverbandsvermögen durch den Zweckverband „Mannenbachwasserversorgungsgruppe“ übernommen wurde.
Calw, 25. August 1948.
Landratsamt.
Steuertermine im Monat September
Bis zum 10. September 1948 werden folgende Steuern zur Zahlung fällig:
Einkommensteuer : Abschlagszahlung in derselben Höhe wie sie auf 10. August zu leisten war.
Umsatzsteuer :
Vorauszahlung für den Monat August 1948 unter Abgabe einer entsprechenden Voranmeldung.
Gewerbesteuer :
Abschlagszahlung für den Monat September wie durch besonderen Bescheid bekanntgegeben.
Beförderungssteuer:
Für den Monat August.
Lohnsteuer :
Es wird wiederholt darauf hingewiesen, daß der Arbeitgeber die Lohnsteuer spätestens am 5. Tage nach Ablauf des Lohnzahlungszeitraums in einem Betrag an die Finanzkasse abzuführen hat.
Bei verspäteter Entrichtung 5% Säumniszuschlag.
Bekanntmachung
Dem Antrag der Firma
Schwarzwälder Briefmarkenhaus Brennenstuhl & Messinger in Bad Liebenzell
auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung i. S. des § 5 des Einzelhandelsschutzgesetzes zur Errichtung einer Verkaufsstelle für Briefmarken zu Sammlerzwecken, Bedarfsartikel für Briefmarkensammler und Briefmarkenfachliteratur in räumlicher Verbindung mit den Geschäfts- und Verkaufsräumen des Gemischtwarengeschäfts Richard Brennenstuhl in Bad Liebenzell, Bahnhofstraße 1, Erdgeschoß, ist durch Beschluß des Landratsamts vom 23. August 1948 entsprochen worden.
Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde an das Wirtschaftsministerium — Landesgewerbeamt — Tübingen zulässig, die binnen 2 Wochen, vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet, beim Landratsamt einzulegen wäre.
Calw, den 23. August 1948
Landratsamt.
Amtsgericht Neuenbürg/Württ. Handelsregister-Änderung vom 19. 8. 1948. HR. A 319. C. Meeh’sche Buchdruckerei, Inh. Fr. Biesinger in Neuenbürg. Die Firma ist geändert in: Neuenbürger Verlagsdruckerei Fr. Biesinger.
Amtsgericht Neuenbürg/Württ. Handelsregister-Veränderungen vom 19. August 1948.
HR. A 325, bei der Firma Friedrich Kepp- ler, Sägewerke in Calmbach. Die Firma ist geändert in: Friedrich K epp ler, Kommanditgesellschaft.
Die Gesellschaft hat am 1. Januar 1948 begonnen. Sechs Kommanditisten sind beteiligt. Die Einzelprokura des Eugen Seyfried ist bestehen geblieben.
Herausgeber: Landratsamt Calw. Verwaltung u. Anzeigen annahme: Landratsamt Calw, Abt. Bekanntmachungen. Druck: A. OelschlSger’sche Buchdruckerei in Calw.