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Bekanntmachung
der Finanzämter Hirsau und Neuenbürg
Nach Art. VI des Steuerreformgesetzes ist nach dem Stand vom 20. 6. 1948 eine Bestandsaufnahme durchzuführen. In Betracht kommen alle umsatzsteuerpflichtigen Betriebe, insbesondere also alle Gewerbetreibende und Angehörige freier Berufe, jedoch nicht die nichtbuchführenden Landwirte.
Zahlreiche in den letzten Tagen durchgeführte Nachprüfungen an Ort und Stelle haben ergeben, daß die einschlägigen Bestimmungen bisher trotz mehrmaliger Hinweise in Presse und Rundfunk entweder noch immer nicht genügend bekannt sind oder aber nicht beachtet werden. Die Frist zur Einreichung einer Zweitschrift der Bestandsaufnahme ist am 20. Juli abgelaufen und kann nicht verlängert werden. Es ergeht daher eine letztmalige Aufforderung, die Zweitschrift nunmehr umgehend an das Finanzamt einzureichen. Auf eine genaue Bezeichnung der aufzunehmenden Wirt- sehaftsgüter nach Belegenheits- oder Lagerort, Art, Umfang, Zustand, Herkunft, Güte, • Menge, Gewicht, Maß, Anzahl oder sonst üblichen Merkmalen ist besonders zu achten. Ein Wert ist nicht anzugeben, jedoch muß auf Grund der gemachten Angaben eine Bewertung der Wirtschaftsgüter später ohne weiteres möglich sein.
Zuwiderhandlungen sind mit schweren Strafen bedroht.
Im gleichen Zusammenhang wurde festgestellt, daß viele Gewerbetreibende ihrer Verpflichtung zur Führung eines Wareneingangsbuchs nicht oder nur sehr mangelhaft nachkommen. Es wird deshalb darauf hingewiesen, daß die hierüber ergangenen Vorschriften nach wie vor in Kraft sind und daß Übertretungen strafrechtlich verfolgt werden müssen.
Im Juli 1948.
Die Finanzämter Hirsau und Neuenbürg.
Anordnung
des Wirtschaftsministeriums über das Verbot der öfTentlichci* Verpachtung landwirtschaftlich, gärtnerisch, fischereiwirtschaftlieh oder weinbaulich genutzter Grundstücke nach dem Meistgebot vom 19. April 1948.
Auf Grund des § 2 des Preisbildungsgesetzes vom 29.. Oktober 1936 (RGBl. I S. 927) in Verbindung mit § 2 der Rechtsanordnung über den Übergang der Zuständigkeit de^ früheren Reichskommissars für die Preisbildung auf die Landesdirektion der Wirtschaft vom 12. Februar 1946 (Amtsbl. S. 45) in der Fassung der Rechtsanordnung vom 21. März 1947 (RegBl S. 49) wird folgendes angeordnet:
§ 1
Die öffentliche Verpachtung landwirtschaftlich, gärtnerisch, fischereiwirtschaftlich oder weinbaulich genutzter Grund stücke nach dem Meistgebot ist verboten.
§ 2
Soweit aus volkswirtschaftlichen Gründen oder zur Vermeidung besonderer Härten eine Ausnahme dringend erforderlich ist, kann das zuständige Landratsamt nach Anhörung des Landwirtschaftsamtes Aus-
Tabakwaren für Monat August Auf die Abschnitte 22, 23 und 24 der M- Raucherkarte und Abschnitt VIII der F- Raucherkarte können Tabakwaren in der gleichen Warenmenge wie seither abgegeben werden. Die Verkaufsgeschäfte haben die vereinnahmten Raucherkartenpunkte bis 31. August 1948 über die Bürgermeisterämter abzurechnen.
Vom 2. bis 7. Aug. werden die Prioritätswertmarken für Monat April beim Kreiswirtschaftsamt ausgegeben. Die Prioritätsbetriebe werden ersucht, das für sie zuständige Verkaufsgesrhäft mit der Abholung der Marken zu bevollmächtigen.
Kreiswirtschaftsamt.
Steuertermine im Monat August Bis zum 10. August 1948 werden folgende
Steuern zur Zahlung fällig:
Einkommensteuer: Abschlagszahlung, deren Höhe sich nach dem Einkommen be- mißt, das der Steuerpflichtige in der Zeit vom 21. Juni bis 31. Juli 1948 bezogen hat. Zugleich ist eine Erklärrung über die Berechnung der Abschlagszahlung abzugeben. Vordrucke hierzu erteilt das Finanzamt. Das im bezeichneten Zeitraum bezogene Einkommen ist mit neun zu vervielfachen und der sich nach der neuen Jahreseinkommensteuertabelle hieraus ergebende Steuerbetrag durch zwölf zu teilen.
Umsatzsteuer: Vorauszahlung für den Monat Juli 1948 unter Abgabe einer entsprechenden Voranmeldung.
Gewerbesteuer: Vorauszahlung für das III. Vierteljahr 1948 in Höhe von einem Viertel der zuletzt in Reichsmark festgesetzten Jahressteuerschuld im Verhältnis von einer Reichsmark gleich einer Deutschen Mark.
Vermögensteuer: Wegen der Höhe der Vermögensteuerzahlung auf 10. August 1948 wird noch weitere Weisung ergehen.
Beförderungssteuer: Für den Monat Juli 1948.
Lohnsteuer: Es wird wiederholt darauf hingewiesen, daß der Arbeitgeber die Lohnsteuer spätestens am 5. Tage nach Ablauf des Lohnzahlungszeitraums in einem Betrag an die Finanzkasse abzuliefern hat.
Bei verspäteter Entrichtung 5 Prozent Säumniszuschlag.
Am 15. August 1948 wird die vierteljährliche Tilgungsrate für Ehestandsdarlehen zur Zahlung fällig.
Eine größere Anzahl von Steuerpflichtigen ist mit der Vorauszahlung der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer für die Zeit vom 1. April bis 20. Juni 1948 noch im Rückstand. Diese Steuerpflichtigen werden hiermit an die alsbaldige Zahlung dieser Rückstände erinnert. Die Rückstände sind in Deutsche Mark umzurechnen im Verhältnis 10 RM = 1 DM.
„Wir helfen Berlin“
Seit einigen Wochen hält der Kampf um Berlin die Welt in Atem. Dort wehren sich zwei Millionen Menschen gegen den Versuch einer totalitären Macht, sie in Knechtschaft zu zwingen.
Wenn Berlin verloren ginge, wäre es mit der Freiheit des deutschen Westens zu Ende; das übrige Europa würde folgen müssen!
Die Berliner können diesen Kampf nicht ausschließlich aus eigener Kraft führen. Sie bedürfen der moralischen und materiellen Hilfe.
Wir müssen ihnen durch die Tat bezeugen, daß wir uns in ihrer Dankesschuld wissen.
Die Regierungsparteien des Landes Württemberg-IIohenzollern und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege (Württ. Wohlfahrtsbund, Caritas, Innere Mission, Rotes Kreuz) haben sich zusammengefunden, um über die vom Landtag beschlossene Spende einer Tagesration hinaus zu einer Geldsammlung aufzurufen. Die überall gebildeten Ausschüsse gewährleisten die wirksame Durchführung der Maßnahmen.
Landsleute! Erkennt den Ernst der Stunde! Erkennt Eure Pflicht! Seid einig in dem Willen:
„Wir helfen Berlin! — Wir retten unsere Freiheit!“
gez.: Staatsrat Prof. Dr. Schmid, Dr. Gerhard Müller, Wilh. Wirthle,
Vorstehendem Aufruf schließen sich an:
Innere Mission: Kreis Calw Rotes Kreuz: Kreisverein Calw
Caritas verband: Kreis Calw Württ. Wohlfahrtsbund: Kreis Calw.
Am 7. und 8. August 1948 wird in den Be"Zirksorten des Kreises Calw eine Haus- Sammlung durchgeführt. Spenden können auch auf das Girokonto Nr. 550 bei der Kreissparkasse Calw „Rettet Berlin“ eingezahlt werden. Die Kreisvorsitzenden der Unterzeichneten Parteien und der Wohlfahrtsverbände bitten, überall im Kreis Calw die Vorbereitungen für diese Sammlung aufzunehmen. Es wird weiterhin der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß sich in allen Bezirksorten hilfsbereite Sammlerinnen und Sammler finden, um eine gute Durchführung zu gewährleisten. Anfragen, die Sammlung betreffend, sind zu richten an den Beauftragten des Kreisausschusses: B. M a y, Calw, Telefon 244.
Der Kreis Calw stand immer hilfsbereit in vorderster Reihe bei allen bisherigen Sammlungen der letzten drei Jahre! Er wird auch jetzt wieder seine Opferfreudigkeit beweisen! Trotz der bestehenden allgemeinen Notlage dürfen wir nicht an der noch größeren Not der Berliner Bevölkerung vorübergehen! Es wird deshalb herz- lichst gebeten, nach Können und Vermögen dazu beizutragen, diese Not zu lindern!
Calw, den 29. Juli 1948.
Der Kreis-Ausschuß:
für die CDU: gez. Fr ick, für die DVP: gez. Pr o ß,
Für die SPD: gez. Dagne.
nahmen von der Vorschrift des § 1 zulassen oder anordnen.
§ 3
Die Anordnung tritt mit dem Tag ihrer Verkündung in Kraft.
Tübingen, den 15. April 1948.
Wildermuth.
Inhalt der letzten Nummern des Journal Officie!
Nr. 182 vom 13. Juli 1948 (Eingang beim Landratsamt am 16. Juli 1948). Verordnungen,
Verfügungen und Anordnungen des Commandementen Chef Frangais en Allemagne Verordnung Nr 164 vom 29. Juni 1948 über Entschädigung der Opfer des Nazismus. S. 1583.
Bekanntmachung des Entschädigungsgerichtes. S. 1585.
Amtliche Bekanntmachungen. S. 373. Verpackungskisten
Durch eine Freigabe des Wirtschaftsministeriums Tübingen können wir den Unternehmen des Groß- und Einzelhandels sowie des Transportgewerbes und Gaststättenbetrieben den Bezug von Verpackungskisten vermitteln. Wir erbitten Bedarfsmeldungen unter Angabe der benötigten Größen und Stärken und Mengen.
Industrie- und Handelskammer Rottweil Nebenstelle Calw
Herausgeber: Landratsamt Calw. Verwaltung u. Anzeigen* anrtahrae: Landratsamt Calw, Abt. Bekanntmachungen. Druck: A. Oelschläger’scbe Buchdruckerei in Calw.