30. Juni 1948 über die Schaffung einer Architektur- und Städtebau-Kommission. S. 1575.
Anordnung Nr. 71 v. 23. Juni 1948. S. 1576.
Verordnung Nr. 160 des Commandant en Chef Frangais en Allemagne über die Geldreform vom 26. Juni 1948. Berichtigung. S. 1577.
Amtliche Bekanntmachungen. S. 357.
Nr. 181 vom 9. Juli 1948 (Eingang beim Landratsamt am 12. Juli 1948).
V erordnungen,
Verfügungen und Anordnungen des Com ma ndement en Chef Frangais en Allemagne
Verfügung Nr. 75 des Commandant en Chef vom 5. Juli 1948 zur Durchführung der Verordnung Nr. 158 des Commandant en Chef Frangais en Allemagne vom 18. Juni 1948 über die Geldreform. S. 1579.
Verfügung Nr. 76 des Commandant en Chef vom 5. Juli 1948 zur Durchführung der Verordnung Nr. 158 des Commandant en Chef Frangais en Allemagne vom 18. Juni 1948 über die Geldreform (Sondergenehmigung für Verfügungen über Altgeld zum Zwecke der Rückgängigmachung ungesetzlicher Zahlungen). S. 1580.
Amtliche Bekanntmachungen. S. 369.
Landratsamt.
Bekanntmachung
Errichtung einer Gerberei u. Lederfärberei
durch die Firma Jakob und Ernst Harr in Rohrdorf
Die Firma Jakob und Ernst Harr, Inhaber Jakob Harr, Gerbermeister in Rohrdorf, beabsichtigt die Erstellung eines Gebäudes zur Herstellung und zum Färben von Leder auf ihrem Grundstück Parz. Nr. 534 im Gewand „Vordere Breitwiese“ der Markung Rohrdorf.
Das in der Gerberei und Färberei entstehende Abwasser soll nach Durchlaufen einer Kläranlage in den Wassergraben Parz. Nr. 533, der in die Nagold einmündet, eingeleitet werden.
Die für das Bauvorhaben erforderlichen Gesuchsunterlagen liegen beim Landratsamt, Zimmer Nr. 17, zur Einsichtnahme auf.
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind innerhalb von 14 Tagen vom Tag der Veröffentlichung an beim Landratsamt anzubringen. Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen, die nicht auf
Bekanntmachung betr. Änderung der Beiträge und Leistungen ab 1. Juli 1948 Nachdem die Währungsreform bei unserer Kasse einen nahezu totalen Vermögensverlust verursacht hat, sind wir gezwungen gewesen, mit Wirkung vom 1. Juli 1948 an zum Zwecke der Beschaffung eines ausreichenden Betriebskapitals und einer bescheidenen Rücklage für die Bekämpfung etwa auftretender Epidemien einige Mehrleistungen abzubauen.
Die Kassenleistungen bestehen nun in a) für Mitglieder: ärztliche und zahnärztlicher Behandlung, Arzneien, Krankenhauspflege, Krankengeld, ferner in Beiträgen für kleinere Heilfnittel wie Bäder. Brillen, Bruchbänder, Leibbinden usw. bis zum Betrage von DM 30.—;
b) für Familienangehörige: ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung, 50%igem Anteil an den Arznei- und Krankenhausverpflegungskosten, ferner in Beiträgen für kleinere Heilmittel wie Bäder, Brillen, Bruchbänder, Leibbinden usw. bis zum Betrage von DM. 15.—.
Die Kostenbeteiligung für Zahnersatz jeglicher Art mußte eingestellt werden.
Wer jedoch bei der Invaliden- oder Angestelltenversicherung die Anwartschaft auf Rente bzw. Ruhegeld erlangt hat, erhält auch weiterhin bei der Beschaffung
Kulturwerk Kreis Calw
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privatrechtlichen Titeln beruhen, nicht mehr angebracht werden.
Calw, 15. Juli 1948.
Landratsamt.
Bekanntmachung
Die Firma Jakob und Ernst Harr, Inhaber Jakob Harr, Gerbermeister in Rohrdorf, hat beim Landratsamt um flußpolizet- liche Genehmigung zur Entnahme von Wasser aus dem Wassergraben Parz. Nr. 533 der Markung Rohrdorf nachgesucht. Das zu entnehmende Wasser soll in einem Teich auf Parz. Nr. 532 aufgespeichert und für den Betrieb einer Gerberei und Lederfärberei Verwendung finden. Die für das Vorhaben erforderlichen Gesuchsunterlagen liegen beim Landratsamt, Zimmer 17, zur Einsichtnahme auf.
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind innerhalb von 14 Tagen vom Tag der Veröffentlichung an beim Landratsamt anzubringen. Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen, nicht mehr angebracht werden.
Calw, 15. Juli 1948.
Landratsamt.
Bekanntmachung
Veränderung des Wassertriebwerks Nr. 65 in Stammheim
Der Müllermeister Georg Gaiser in Stammheim hat beim Landratsamt die Genehmigung folgender Veränderungen des Triebwerks Nr. 65 der unteren Mühle in Stammheim beantragt: Erweiterung der bestehenden Stauanlage ca. 140 m oberhalb der unteren Mühle der Markung Stammheim durch Errichtung einer Sta’"r>nuer
eines künstlichen Gebisses einen Kostenbeitrag von einem Drittel der Voranschlagssumme.
Leider reichen die Einsparungen, die durch die Reduzierung unserer Mehrleistungen ausgelöst werden, nicht aus, die übrigen Kassenleistungen restlos zu finanzieren, weshalb das Landratsamt — Versicherungsamt — Calw am 1./9. Juli 1948 auf Grund von § 391 der RVO. angeordnet hat, den Beitragssatz ebenfalls mit Wirkung vom 1. Juli 1948 an von 5 auf 6% zu erhöhen.
Durch diese Maßnahmen soll erreicht werden, daß die Leistungsfähigkeit der Kasse erhalten bzw. bald wieder erhöht werden kann.
Unbedingt notwendig ist ferner, daß auch bei der Beanspruchung der Kassenleistungen von Seiten der Bezugsberechtigten äußerste Zurückhaltung geübt wird, denn nur dann wird es der Kasse möglich sein, den Beitragssatz bald auf ein erträglicheres Maß zurückzuführen und die Leistungen wieder auszubauen.
Die neuen Beitragstabellen können, soweit sie nicht bereits durch die Post zugestellt wurden, während der üblichen Kassenstunden an den Schaltern in Empfang genommen werden.
Calw, 10. Juli 1948.
Die Kassenverwaltung.
und Erhöhung des Stauwasserspiegels um 4 m über die seither genehmigte Stauhöhe.
Die Gesuchsunterlagen liegen beim Landratsamt, Zimmer Nr. 17, zur Einsichtnahme auf. Einwendungen gegen das Vorhaben sind innerhalb von 14 Tagen vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet beim Landratsamt Calw vorzubringen. Nach Ablauf dieser Frist können Einsprachen; die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen, nicht mehr erhoben werden.
Calw, 19. Juli 1948.
L an dratsamt.
Rotes Kreuz Württemberg-Hohenzollern Kreisverein Calw
Entlassungsgeld. Da bis jetzt noch keine Zuteilung von Bargeld an das Rote Kreuz Calw erfolgen konnte, verzögert sich die Auszahlung! Es erhalten diejenigen Heimkehrer, die in der Zeit vom 20. bis 25. Juni aus französischer Gefangenschaft über Tuttlingen usw. zurückkehrten, ihr Entlassungsgeld nach Bekanntmachung an dieser Stelle. Ueber die Auszahlungsform für Heimkehrer vor dem 20. 6. 1948 ist noch keine Entscheidung getroffen.
Vermißte und Kriegsgefangene sind unbedingt auf den Rathäusern anzumelden, sofern dies nicht im Herbst 1947 geschehen ist. Jetzt kommen Mitteilungen an die Angehörigen von Kriegsgefangenen und man kann diese nicht gleich zustellen, weil hier durch die Nichtanmeldung keine Adressen der Angehörigen vorliegen.
Zugezogene Flüchtlingsfamilien sind vor allem darauf hinzuweisen, daß sie noch vermißte Angehörige (gleich ob Wehrmachtsangehörige oder Zivilpersonen) auf dem Rathaus ihres jetzigen Wohnortes anmelden.
Wer kennt: Kgf. Alfred Kalmbach im Kreis Calw oder seine Angehörigen. Zuschriften erbeten.
Wer kennt: Kgf. Hans Teufel, etwa 178 bis 180 cm groß, schlank, rötlichblond, schwäb. Dialekt, vielleicht Nähe Nagold wohnhaft, Hauptstraße, Straßenkreuzung bei einer Unterführung. — Kgf. Julius Kirchner, Kirchherr, Kircher oder ähnlich klingend, 41 Jahre, Zimmermann, aus dem Kreis Calw. — Kgf. OGefr. Engelbert oder ähnlich, ca. 47 Jahre, kleine breite Figur, schwarze Haare, verheiratet, 3 Kinder, war im Lager 7744 im Osten. Wer kennt die Angehörigen der 4 Gesuchten?
Kgf. in Rußland! Wenn auch Post aussetzt, bitte jeden Monat die 25-Worte-Eigen- postkarte mit Begl.-Zettel weitersenden. Wer dies noch nicht getan oder nicht weiß, bitte anfragen. Auch Fotokarten sind erlaubt.
Heimkehrer über Munsterlager! Besten Dank für ausführliche Zuschriften, weitere Briefe erbeten!
Heimkehrerbefragungsbogen von Nr. 500 an, die schon länger ausgegeben, bitte unterschrieben (auch vom Bürgermeisteramt) einsenden!
Achtung! Flüchtlinge, Ausgewiesene! Zur Vervollständigung der geschaffenen Heimatkarteien für beinahe 30 Landesteile des In- und Auslandes, meldet Euch bei diesen! Angegeben werden muß: Jeweiliger Landesteil, Beruf, Geburtsdatum und Geburtsort, vollständige alte und neue Anschrift, mit Maschine schreiben lassen! Nicht hierher senden, sondern vorher Auskunft einholen auf dem Landratsamt Calw, Zimmer 15. In Betracht kommen alle deutschen Ostgebiete, ferner Warthe-, Sudeten- und Baltenland, Polen, Groß-Prag, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Jugoslawien und rückgesiedelte Ausländsdeutsche! Die Eintragung bei den Heimatkarteistallen ist kostenlos und ermöglicht das Sichfinden der Angehörigen auf rascheste Weise. Vorher hier anfragen wegen der Adresse der in Betracht kommenden Heimatkarteistelle!
Herausgeber: Landratsamt Calw. Verwaltungu. Anreigenannahme: Landratsamt Calw, Abt. Bekanntmachungen. Druck: A. Oelschläger’ache Buchdruckerei in Calw.
Allgemeine Ortskrankenkasse Calw