30. Juni 1948 über die Schaffung einer Architektur- und Städtebau-Kommission. S. 1575.

Anordnung Nr. 71 v. 23. Juni 1948. S. 1576.

Verordnung Nr. 160 des Commandant en Chef Frangais en Allemagne über die Geldreform vom 26. Juni 1948. Berich­tigung. S. 1577.

Amtliche Bekanntmachungen. S. 357.

Nr. 181 vom 9. Juli 1948 (Eingang beim Landratsamt am 12. Juli 1948).

V erordnungen,

Verfügungen und Anordnungen des Com ma ndement en Chef Frangais en Allemagne

Verfügung Nr. 75 des Commandant en Chef vom 5. Juli 1948 zur Durchführung der Verordnung Nr. 158 des Commandant en Chef Frangais en Allemagne vom 18. Juni 1948 über die Geldreform. S. 1579.

Verfügung Nr. 76 des Commandant en Chef vom 5. Juli 1948 zur Durchführung der Verordnung Nr. 158 des Commandant en Chef Frangais en Allemagne vom 18. Juni 1948 über die Geldreform (Sondergeneh­migung für Verfügungen über Altgeld zum Zwecke der Rückgängigmachung ungesetzlicher Zahlungen). S. 1580.

Amtliche Bekanntmachungen. S. 369.

Landratsamt.

Bekanntmachung

Errichtung einer Gerberei u. Lederfärberei

durch die Firma Jakob und Ernst Harr in Rohrdorf

Die Firma Jakob und Ernst Harr, Inha­ber Jakob Harr, Gerbermeister in Rohr­dorf, beabsichtigt die Erstellung eines Ge­bäudes zur Herstellung und zum Färben von Leder auf ihrem Grundstück Parz. Nr. 534 im GewandVordere Breitwiese der Markung Rohrdorf.

Das in der Gerberei und Färberei ent­stehende Abwasser soll nach Durchlaufen einer Kläranlage in den Wassergraben Parz. Nr. 533, der in die Nagold einmündet, eingeleitet werden.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Gesuchsunterlagen liegen beim Landrats­amt, Zimmer Nr. 17, zur Einsichtnahme auf.

Etwaige Einwendungen gegen das Vor­haben sind innerhalb von 14 Tagen vom Tag der Veröffentlichung an beim Land­ratsamt anzubringen. Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen, die nicht auf

Bekanntmachung betr. Änderung der Bei­träge und Leistungen ab 1. Juli 1948 Nachdem die Währungsreform bei unse­rer Kasse einen nahezu totalen Vermögens­verlust verursacht hat, sind wir gezwungen gewesen, mit Wirkung vom 1. Juli 1948 an zum Zwecke der Beschaffung eines ausrei­chenden Betriebskapitals und einer beschei­denen Rücklage für die Bekämpfung etwa auftretender Epidemien einige Mehrleistun­gen abzubauen.

Die Kassenleistungen bestehen nun in a) für Mitglieder: ärztliche und zahnärztlicher Behandlung, Arzneien, Krankenhauspflege, Krankengeld, ferner in Beiträgen für kleinere Heilfnittel wie Bäder. Brillen, Bruchbänder, Leibbin­den usw. bis zum Betrage von DM 30.;

b) für Familienangehörige: ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung, 50%igem Anteil an den Arznei- und Kran­kenhausverpflegungskosten, ferner in Bei­trägen für kleinere Heilmittel wie Bäder, Brillen, Bruchbänder, Leibbinden usw. bis zum Betrage von DM. 15..

Die Kostenbeteiligung für Zahnersatz jeglicher Art mußte eingestellt werden.

Wer jedoch bei der Invaliden- oder An­gestelltenversicherung die Anwartschaft auf Rente bzw. Ruhegeld erlangt hat, er­hält auch weiterhin bei der Beschaffung

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privatrechtlichen Titeln beruhen, nicht mehr angebracht werden.

Calw, 15. Juli 1948.

Landratsamt.

Bekanntmachung

Die Firma Jakob und Ernst Harr, Inha­ber Jakob Harr, Gerbermeister in Rohr­dorf, hat beim Landratsamt um flußpolizet- liche Genehmigung zur Entnahme von Was­ser aus dem Wassergraben Parz. Nr. 533 der Markung Rohrdorf nachgesucht. Das zu entnehmende Wasser soll in einem Teich auf Parz. Nr. 532 aufgespeichert und für den Betrieb einer Gerberei und Lederfär­berei Verwendung finden. Die für das Vor­haben erforderlichen Gesuchsunterlagen liegen beim Landratsamt, Zimmer 17, zur Einsichtnahme auf.

Etwaige Einwendungen gegen das Vor­haben sind innerhalb von 14 Tagen vom Tag der Veröffentlichung an beim Land­ratsamt anzubringen. Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen, nicht mehr angebracht werden.

Calw, 15. Juli 1948.

Landratsamt.

Bekanntmachung

Veränderung des Wassertriebwerks Nr. 65 in Stammheim

Der Müllermeister Georg Gaiser in Stammheim hat beim Landratsamt die Ge­nehmigung folgender Veränderungen des Triebwerks Nr. 65 der unteren Mühle in Stammheim beantragt: Erweiterung der be­stehenden Stauanlage ca. 140 m oberhalb der unteren Mühle der Markung Stamm­heim durch Errichtung einer Sta"r>nuer

eines künstlichen Gebisses einen Kosten­beitrag von einem Drittel der Voranschlags­summe.

Leider reichen die Einsparungen, die durch die Reduzierung unserer Mehrlei­stungen ausgelöst werden, nicht aus, die übrigen Kassenleistungen restlos zu finan­zieren, weshalb das Landratsamt Ver­sicherungsamt Calw am 1./9. Juli 1948 auf Grund von § 391 der RVO. angeordnet hat, den Beitragssatz ebenfalls mit Wir­kung vom 1. Juli 1948 an von 5 auf 6% zu erhöhen.

Durch diese Maßnahmen soll erreicht wer­den, daß die Leistungsfähigkeit der Kasse erhalten bzw. bald wieder erhöht werden kann.

Unbedingt notwendig ist ferner, daß auch bei der Beanspruchung der Kassenleistun­gen von Seiten der Bezugsberechtigten äußerste Zurückhaltung geübt wird, denn nur dann wird es der Kasse möglich sein, den Beitragssatz bald auf ein erträglicheres Maß zurückzuführen und die Leistungen wieder auszubauen.

Die neuen Beitragstabellen können, so­weit sie nicht bereits durch die Post zu­gestellt wurden, während der üblichen Kas­senstunden an den Schaltern in Empfang genommen werden.

Calw, 10. Juli 1948.

Die Kassenverwaltung.

und Erhöhung des Stauwasserspiegels um 4 m über die seither genehmigte Stauhöhe.

Die Gesuchsunterlagen liegen beim Land­ratsamt, Zimmer Nr. 17, zur Einsichtnahme auf. Einwendungen gegen das Vorhaben sind innerhalb von 14 Tagen vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet beim Land­ratsamt Calw vorzubringen. Nach Ablauf dieser Frist können Einsprachen; die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen, nicht mehr erhoben werden.

Calw, 19. Juli 1948.

L an dratsamt.

Rotes Kreuz Württemberg-Hohenzollern Kreisverein Calw

Entlassungsgeld. Da bis jetzt noch keine Zuteilung von Bargeld an das Rote Kreuz Calw erfolgen konnte, verzögert sich die Auszahlung! Es erhalten diejenigen Heim­kehrer, die in der Zeit vom 20. bis 25. Juni aus französischer Gefangenschaft über Tutt­lingen usw. zurückkehrten, ihr Entlassungs­geld nach Bekanntmachung an dieser Stelle. Ueber die Auszahlungsform für Heimkehrer vor dem 20. 6. 1948 ist noch keine Entschei­dung getroffen.

Vermißte und Kriegsgefangene sind un­bedingt auf den Rathäusern anzumelden, so­fern dies nicht im Herbst 1947 geschehen ist. Jetzt kommen Mitteilungen an die Angehö­rigen von Kriegsgefangenen und man kann diese nicht gleich zustellen, weil hier durch die Nichtanmeldung keine Adressen der An­gehörigen vorliegen.

Zugezogene Flüchtlingsfamilien sind vor allem darauf hinzuweisen, daß sie noch ver­mißte Angehörige (gleich ob Wehrmachts­angehörige oder Zivilpersonen) auf dem Rat­haus ihres jetzigen Wohnortes anmelden.

Wer kennt: Kgf. Alfred Kalmbach im Kreis Calw oder seine Angehörigen. Zu­schriften erbeten.

Wer kennt: Kgf. Hans Teufel, etwa 178 bis 180 cm groß, schlank, rötlichblond, schwäb. Dialekt, vielleicht Nähe Nagold wohnhaft, Hauptstraße, Straßenkreuzung bei einer Unterführung. Kgf. Julius Kirchner, Kirchherr, Kircher oder ähnlich klingend, 41 Jahre, Zimmermann, aus dem Kreis Calw. Kgf. OGefr. Engelbert oder ähnlich, ca. 47 Jahre, kleine breite Figur, schwarze Haare, verheiratet, 3 Kinder, war im Lager 7744 im Osten. Wer kennt die Angehörigen der 4 Gesuchten?

Kgf. in Rußland! Wenn auch Post aus­setzt, bitte jeden Monat die 25-Worte-Eigen- postkarte mit Begl.-Zettel weitersenden. Wer dies noch nicht getan oder nicht weiß, bitte anfragen. Auch Fotokarten sind er­laubt.

Heimkehrer über Munsterlager! Besten Dank für ausführliche Zuschriften, weitere Briefe erbeten!

Heimkehrerbefragungsbogen von Nr. 500 an, die schon länger ausgegeben, bitte un­terschrieben (auch vom Bürgermeisteramt) einsenden!

Achtung! Flüchtlinge, Ausgewiesene! Zur Vervollständigung der geschaffenen Hei­matkarteien für beinahe 30 Landesteile des In- und Auslandes, meldet Euch bei diesen! Angegeben werden muß: Jeweiliger Lan­desteil, Beruf, Geburtsdatum und Geburts­ort, vollständige alte und neue Anschrift, mit Maschine schreiben lassen! Nicht hier­her senden, sondern vorher Auskunft ein­holen auf dem Landratsamt Calw, Zim­mer 15. In Betracht kommen alle deutschen Ostgebiete, ferner Warthe-, Sudeten- und Baltenland, Polen, Groß-Prag, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Jugoslawien und rück­gesiedelte Ausländsdeutsche! Die Eintra­gung bei den Heimatkarteistallen ist kosten­los und ermöglicht das Sichfinden der An­gehörigen auf rascheste Weise. Vorher hier anfragen wegen der Adresse der in Be­tracht kommenden Heimatkarteistelle!

Herausgeber: Landratsamt Calw. Verwaltungu. Anreigen­annahme: Landratsamt Calw, Abt. Bekanntmachungen. Druck: A. Oelschlägerache Buchdruckerei in Calw.

Allgemeine Ortskrankenkasse Calw