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S. 63) in Verbindung mit der Verfügung Nr. 52 vom 17. Februar 1948 (Journal Of- ficiel 1948, S. 1419) sind bei den Bürger­meisterämtern und den Dienststellen der Vermögenskontrolle des Landes Württefp- berg-Hohenzollern einschließlich des Krei­ses Lindau Meldungen erstattet worden über Vermögenswerte, die in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis 8 Mai 1945 Gegenstand von Auspltinderungs- und anderen Auä- nahmemaßnahmen im Sinne der genannten Verordnungen gewesen sind.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß diese Meldungen nur der Erfassung dieser Vermögenswerte gedient haben und nicht als Einreichung einer Klage auf deren Rückerstattung anzusehen sind. Vielmehr sind derartige Klagen für die der Klä­ger vom Anwaltszwang befreit ist bi|- nen 18 Monaten seit Veröffentlichung der Verordnung Nr. 120, also bis spätestens 13. Mai 1949, bei der Geschäftsstelle der örtlich zuständigenftestitutionskammer ein­zureichen. Restitutionskammern sind er­richtet worden bei den Landgerichten He- chingen, Ravensburg, Rottweil, Tübingen und Lindau. Die Restitutionskammern sind zuständig für alle Klagen auf Rüekerstat- * tung unbeweglicher Güter, die in dem je­weiligen Landgerichtsbezirk liegen, und im übrigen für alle Klagen gegen Beklagte, die im Landgerichtsbezirk ihren Wohnsitz (juristische Personen ihren Sitz) haben.

Ausbruch der Maul- und Klauenseuche

In der Gemeinde Stein, Kreis Pforzheim ist die Maul- und Klauenseuche in 4 Gehöf­ten ausgebrochen. Sperrgebiet und Beobach­tungsgebiet liegen außerhalb des Kreises Calw.

Zum 15 - km - Umkreis gehören folgende Gemeinden des Kreises Calw: Niebelsbach, Ottenhausen, Gräfenhausen, Birkenf^ld, Arnbach, Feldrennach, Schwann, Neuen­bürg, Conweiler, Engelsbrand, Grunbach, Waldrennach und Salmbach.

In diesen Gemeinden ist verboten:

1. Die Abhaltung von Viehmärkten sowie

der Auftrieb von Klauenvieh auf Jahr- und Wochenmärkten. Dieses Verbot erstrAkt sich auch auf marktähnliche Veranstaltun­gen.

2. Der Handel mit Klauenvieh sowie mit Geflügel, der ohne vorgängige Bestellung entweder außerhalb des Gemeindebezirks der gewerblichen Niederlassung des Händ­lers oder ohne Begründung einer solchen sT.tllindet. Als Handel i.S. dieser Vorschrift gilt auch das Aufsuchen von Bestellungen durch Händler ohne Mitführen von Tieren und das Aufkäufen von Tieren durch Händler.

3. Die Veranstaltung von Versteigerun­gen von Klauenvieh.

4. Die Abhaltung von öffentlichen Tier­schauen mit Klajjgnvich.

5. Das Weggflren von nicht ausreichend erhitzter Milch aus Sammelmolkereien an landwirtschaftliche Betriebe, in denen Klauenvieh gehalten wird, sowie die V'er- wcrtung-solcher Milch in den eigenen Vieh­beständen der Molkerei, ferner die Entfer­nung der zur Anlieferung der Milch und zur Ablieferung der Milchrückstände be­nutzten Gefäße aus der Molkerei, bevor sie desinfiziert sind.

6. Die Abhaltung von Jahr- und Wochen­märkten, auch wenn auf ihnen Vieh nicht gehandelt wird.

7. Das Betreten von Ställen und Stand­orten von Klauenvieh durch Schlächter, Händler, Viehkastrierer und andere Per­sonen, die gewerbs- oder berufsmäßig in Ställen verkehren (ausgenommen Tier­ärzte), sowie durch Personen, die ein Ge­werbe im Umherziehen ausüben.

Zuwiderhandlungen sind strafbar. Im Interesse der Seuchenabwehr muß erwartet werden, daß die gegebenen Anordnungen von allen Beteiligten genau /eingehalten werden.

Calw, den 14. Juni 1948

Landratsamt.

Rotes Kreuz Württemberg-Hofcenzollern Kreisverein Calw

Dringende Bitte! immer wieder nach über 3 Jahren - muß festgestellt werden, daß noch da und dort im Kreis Calw allerlei Gegenstände, die im Kampfgebiet im April 1945 aufgelescn worden sind, bis heute nicht auf dieRfarr- oder Rathäuser getragen wur­den, damit sie von dort sofort an das Land­ratsamt Calw, Kreisamt für Suchdienst, ge­sandt werden konnten. Wenn man jetzt erst hört, daß Sold- und Notizbücher seinerzeit in Häusern herumlagen und irgendwie dann verschwanden, anstatt abgclicfert zu werden, ja auch Erkennungsmarken damals .,aufbewahrt wurden, so muß im Interesse der Identifizierung der noch im Kreis be­grabenenunbekannten Gefallenen drin­gend um Abgabe aller Fundsachen, die von deutschen Soldaten stammen, gebeten wer­den. So mancherUnbekannte wurde durch eine Geringfügigkeit festgcstcllt, sei »s durch kleines Medaillon oder eine Adress in den Papieren! Darum gebt diese Fund­sachen nach 3 Jahren endlich ab!

Vermißte und Kriegsgefan­gene sind soweit dies noch nicht im Herbst 1947 geschehen auf den Rathäu­sern anzumelden. Immer wieder wird bei Anfragen wegen Vermißten festgestellt, daß diese nicht einmal in der Allgemeinen Suchkartei für die französische Zone gemel­det sind. Auch bei vielen Kriegsgefangenen kann man dies feststellen, wenn längere Zeit keine Post kommt und deshalb Nach­fragen erfolgen, daß auch sie nicht in der Kriegsgefangenen-Kartei laufen! Darum: Jeder Vermißte, Kriegsgefangene und jede Zivilperson, die noch fehlt, auf dem zustän­digen Rathaus sofort anmelden! Auf letzte­res wolle man auch besonders die Flücht­lingsfamilien hinweisen.

Heimkehrer aus englischer Gefangenschaft die bei ihrer Rück­kehr länger als 2 Tage im Munsterlager (Niedersachsen) waren, werden dringend um ihre Heimatanschrift gebeten'

Adressen für die Kr'egsgefan- genen-Pakete nach Polen und Jugo­slawien, die vom Roten K reuz abgesteinpelt sein sollen, werden am besten für mehrere auf einmal mit der Maschine geschrieben und zum Abstempeln eingesandt. Für jedes Paket werden 2 Adressen benötigt, das Pa­ket kann dann am Wohnort gleich zur Post gegeben werden. Das Abstempeln^ auf den Paketen macht die Stempel leicht unleser­lich.

Russ. Gefangenen -Lager! Über die Lager Nr. 5921, 7616, 7617, 7618 können Interessenten jetzt von einem Heimkehrer gedruckten Erlebnisbericht erhalten. Zu­schriften erbeten!

Kriegsgefangenen-Spende aus jugoslawisch. Gefangenenlagern! Die Mehr­zahl der versprochenen Dankschreiben an das Rotp^Kreuz-Präsidium i. T. stehen von den beglückten Empfängerinnen noch aus. Schlußtermin: 25. 6. 48.

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Heimkehrer' - Befragungsbo­gen, die schon länger ausgegeben wurden, wollen bitte jetzt ausgefüllt zurückgesandt werden an das Kreisamt für Suchdienst, Landratsamt Calw.

Wer kennt: Kriegsgefangenen Aloys Lolirer oder seine Angehörigen? Sollen im Kreis Calw wohnen oder gewohnt haben! Zuschrift erbeten.

Suehformulare für Verwandte in den Vereinigten Staaten von Nordamerika sind wieder in geringer Zahl eingetroffen. Je Suchfall' Foripular 3 RM.

Alle Breslauer, die zur Zeit als Flüchtlinge im Kreis Calw wohnen, sollten

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Spendet für das Soziale Hilfswerk!

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Kraftfahrer!

Beachtet die Vorschriften über die Geschwindigkeit im Straßenverkehr. Nach der neuen Fassung des § 9 der Straßenverkehrsordnung hast Du die Geschwindigkeit Deines Fahrzeuges so einzurichten, daß Du jederzeit in der Lage bist, Deinen Verpflichtun­gen im Verkehr Genüge zu leisten! Nichteinhaltung gefährdet Dich und andere Verkehrsteilnehmer!

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alsbald ihre jetzige Adresse angeben an: Caritasstelle Heimatkartei Breslau (13a) Cham, Oberpfalz, Amerikanische Zone. . Auch die Ileimatkarteistellen anderer Ost­gebiete sind auf der Geschäftsstelle zu er­fragen.

Kriegsgefangener wünscht Brief­wechsel mit unbekanntem Fräulein aus dem nördlichen Kreis Calw (unteres Nagold- und Enztal). Zuschriften an die Rote-Kreuz- Geschäftsstelle erbeten.

Um guterhaltene Kleider, Wäsche, Schuh­werk wird weiterhin dringend gebeten!

Herzlichen Dank für die reich­lichen Geldspenden in den Monaten April lind Mai ; sowohl durch direkte Abgabe in die Spenden-Büchse, wie auch anläßlich der Kgf.-Pak.-Aktion nach Polen» der USA.- Kgf.-Paketabgabe und dey Ausfolgung von Paketen der Kgf. aus Jugoslawien an Fa­milien mit Kindern, deren Ernährer noch in jugosl. Gefangenschaft ist.

Geschäftsstelle Calw, Landratsamt, Zim­mer 15, 1. Stock, Telefon 244 und über 345.

Orthopädische Sprechtage In Zukunft werden wieder orthopädische Sprechtage am Gesundheitsamt Nagold durchgeführt. Der nächste Sprechtag ist am 21. 6. von 9 bis 12 Uhr in Nagold, von 14 bis 17 Uhr in der Nebenstelle Calw des Staatlichen Gesundheitsamtes Nagold. Der Sprechtag wird von Herrn Sanitätsrat Dr. Sippel, Stuttgart, abgehalten. Der Besuch des Sprechtages ist für jedermann freige­stellt und unentgeltlich.

Achtung! Tabakkleinpflanzer!

Die Frist für di© A n n> c ' u u n g des Kleinpflanzertabaks beginnt am 15. Juni und endet am 31. Juli 1948.

Auf die im Amtsblatt vom 10. Juni 1948 veröffentlichten Richtlinien wird hingewie­sen. Hauptzollamt Rottweil.

Amtsgericht Neuenbürg (vVürtt.) Handelsregistereintragung v 12. Juni 1948 Für die Angaben in () keine Gewähr!

A 431 Firma Hans Roemmele (Spe­zialfabrik für Uhrarmbänder) in Bir­kenfeld (Bahnhofstr. 8). Inhaber: Hans Roemmele, Kaufmann in Wild­bad. Prokura ist dem Rudolf Buck, Kaufimynn in Birkenfeld, erteilt.

Evangelische Gottesdienste in Calw 4. Sonntag n. Trin. 20. Juni 1948

Opfer für den Gustav-Adolf-Verein 8.00 Uhr Frühgottesdienst (Dohmstreich) 8.00 Uhr Christenlehre im Vereinshaus (Söhne)

9.30 Uhr Ilauptgottesdienst (Höltzel)

20.00 Uhr Kantatenabend in der Stadtkirche

Mittwoch, 23. Juni

7.30 Uhr Schülergottesdienst

8.30 Uhr Betstunde

Donnerstag, 24. Juni Keine Bibelstunde.

Herausgeber: Landratsamt Calw. Verwaltung u. Anzeigen­annahme: Landratsamt Calw, Abt. Bekanntmachungen. Druck: A. Oelschl&gersche Buchdruckerei in Calw.