Amtsblatt für den Kreis Cali»

Calw

Donnerstag, 15. April 1948

Nr. 15

Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur Abhaltung von Versammlungen

Nach Mitteilung der Militärregierung gel­ten für sämtliche Versammlungen, auch für solche ohne politischen Charakter folgende Bestimmungen:

Die Anträge müssen enthalten:

11. Den Namen des Veranstalters oder der veranstaltenden Vereinigung.

2. Das vorgesehene Lokal.

8. Datum und genaue Zeitangabe.

Die Anträge müssen ferner enthalten:

4. Name des Verantwortlichen.

6. Name des oder der Redner.

Die Militärregierung weist besonders dar­auf hin, daß nur solche Redner die Berech­tigung haben, Reden oder Vorträge zu hal­ten, deren Namen im Antrag aufgeführt

Bi"d.

Land ratsamt.

Vermögenskontrolle Kreisamt Calw

Das Finanzministerium Abt. Vermö­genskontrolle in Tübingen hat über fol­gende Vermögen die

Zwangsverwaltung

im Sinne der Vermögensicontrolle nach Ge­setz 52 Art. I, 1 f zum Schutze der Ver­mögens-Interessen von im Ausland befind­lichen Inhabern oder Beteiligten ange­ordnet:

I. Durch Verfügung vom 6. 2. 1948:

1. über das inländische Vermögen des Herrn

Adolf Weber in Barcelona/Spanien; zum Verwalter wurde Herr Georg Gün­ther, Buchhalter in Hirsau, bestellt;

2. über folgende Nachlässe:

a) Kirn Johann Georg, led. Bauer in Beu­ren, gest. 24. 5. 1940,

b) Huß Jakob, Schreinermeister u. Stadt­pfleger a. D. in Berneck, gest. 2. 1. 1945,

c) Wurster Christine geh. Klink, Stra- ßenwarts-Witwe in Berneck gest. 3. 11.

1945,

zum Verwalter zu a)c) wurde Herr Wolf­gang L u z, Justizinspektor in Altensteig, bestellt;

d) Stirner Barbara geb. Frank, Tag- löhners-Witwe in Wildbad, gest. 2. 2. 40,

e) Barth Karl Friedrich, Platzmeister i. R. in Calmbach, gest. 7. 4. 1941,

f) Barth Luise geb. Wandel, Schmiede- meisters*-Witwe in Calmbach, gest. 26.12.

1946,

g) Barth Wilhelm und Luise, Invaliden- rentners-Eheleute in Calmbach, gest. 31. 1. 1940 und 28. 8. 1945,

h) Bott Wilhelm Hermann, Fräser in Calmbach, gest. 1. 12. 1945,

zum Verwalter zu d)h) wurde Herr Otto L u b e r, Steuerberater in Wildbad, bestellt;

i) Proß Luise Heinrike geb. Bechtle in Calmbach, gest. 14. 3. 1946,

k) Kiefer Sofie Wilhelmine geb. Proß in Calmbach, gest. 13. 6. 1945,

zum Verwalter zu i) und k) wurde Herr Heinz Krüger, Notariatspraktikant in Heilbronn, bestellt;

II. durch Verfügung vom 18. 2. 1948: über folgende weitere Nachlässe:

l) Rau Elisabethe geb. Reule, Rentners-! Witwe in Wildbad, gest. 12. 1. 1947,

zum Verwalter wurde Herr Julius S c h m i d jr, Gipsermeister in Wildbad, bestellt; |

m) M a i s e 1 Johann, Messerschmied in Calw, gest. 1. 11. 1939,

n) M a i s e 1 Ferdinand, Mechaniker in Calw, gef. 17. 1. 1943,

zum Verwalter zu m) und n) wurde Herr Adam B r o ß, Pol.-Oblt. a. D. in Calw, be­stellt;

III. durch Verfügung vom 24. 2. 1948: über nachstehend auf geführte Nachlässe:

o) Wild Thekla geb. Bürkle, Holzhänd- lers-Witwe in Schwann, gest. 27.2.1945,

p) Sieb Katharine geb. Schleeh, Amts- dieners-Witwe in Höfen/Enz, gest. 19. 5. 1943,

q) F a a ß Jakob, Kettenmacher in Con­weiler, gest. 25. 12. 1944,

zum Verwalter zu o)q) wurde Herr P. D o p f f e 1, Notar i. R. in Birkenfeld, be­stellt;

r) G ö p p e r Margarethe geb. Kuhn, Wwe., gest. 29. 3. 1945 in Mülhausen/Frank­reich,

zum Verwalter wurde Herr Kurt Dreher, Steuerhelfer in Wildbad. bestellt.

Die inländischen Beteiligten an vor­stehenden Nachlaßfällen werden hierdurch von dieser Maßnahme unterrichtet.

Inhalt der neusten Nummer des Jonrnal Officiel

Nr. 151/152 vom 2. und 7. April 1948 (Ein­gang beim Landratsamt am 12. 4. 1948). Verordnungen,

Ver f ü gungen und Anordnungen des Commandement en Chef Frangais en Allemagne Verfügung Nr. 54 des Commandant en Chef vom 7. April 1948, über Abänderung der Verfügung Nr. 49 des Administrateur G6- nöral betreffend die Errichtung einer Düngemittelvertriebsstelle, S. 1439. Verordnung Nr. 149 des Commandant en Chef, Berichtigung, S. 1440.

Anordnung Nr. 53 des Commandant en Chef, Berichtigung, S. 1440.

Mitteilung, S. 1440.

Unsere Veröffentlichungen, S. 1441. Amtliche Bekanntmachungen, S. 153.

1. Für die Zeit bis 2. 10. 1948 wird für den Publikumsverkehr bei den Dienststellen

Landratsamt (ohne Passierscheinstelle),

Kreisstraßenverkehrsamt,

Requisitionsamt,

Umsiedlungsamt,

Kreispflege,

Kreissozialamt,

Verwaltung der Kreiskrankenhäuser, Kreisernährungsamt,

Kreiswirtschaftsamt,

Kreisfeuer weh rstelle, folgende Regelung getroffen:

Sprechstunden

Montag bis Samstag von 812 Uhr (Sams­tag jedoch nur für dringende Fälle).

2. Sprechstunde von Landrat Wagner:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 911 Uhr,

Mittwoch und Samstag keine Sprechstunde Rechtzeitige vorherige Anmeldung ist un-

A Mark gleich Mark

Das Finanzministerium gibt bekannt:

Gemäß der im Journal Officiel v. 15. No­vember 1947 erschienenen Verordng. Nr. 118 über Abänderung des Gesetzes Nr. 51 gilt der Grundsatz: Mark gleich Mark.

Demzufolge müssen Gläubiger aller Art, einerlei ob ihre Forderung auf Reichsmark, Rentenmark oder Goldmark lautet und gleichgültig, wie sie gesichert ist, eine Rückzahlung in Reichsmark, Rentenmark oder alliierter Militärmark als Tilgung an­erkennen.

Alle Goldklauseln sind daher unwirksam, ebenso auch das Eingehen einer Vereinba­rung oder der Abschluß eines Rechts­geschäftes, falls darin Zahlung in einer anderen als Markwährung vorgesehen wird.

Anmeldung von Schulden und Forderungen gegenüber dem Saargebiet

Das Finanzministerium'Württemberg-Ho- henzollern, Tübingen, gibt bekannt:

Im Anschluß an die Verordnung Nr. 150 der franz. Militärregierung in Deutschland (Journal Officiel Nr. 143/44 v. 9. März 1948) hat das Office des Changes die Instruction Nr. 22 erlassen. Nach dieser Instruction haben alle in der französischen Zone woh­nenden Schuldner und Gläubiger ihre Schul­den bzw. Forderungen gegenüber dem Saar­gebiet bis zum 15. April 1948 an­zumelden. Die benötigten Vordrucke sind bei den Zweigstellen der Landeszentralbank kostenlos erhältlich, bei denen auch die Mel­dungen eingereicht werden müssen. Der Termin ist unbedingt einzuhalten.

Zuwiderhandelnde setzen sich der Straf­verfolgung durch die Militärregierung aus.

bedingt erforderlich, damit Besuchstermin festgelegt werden kann.

3. Sprechstunde bei der Pas­sierscheinstelle des Landrats­amts:

Montag bis Freitag von 9.3011.30 Uhr, Samstag keine Sprechstunde.

4. Sprechtage der Kreisbau­meisterstellen:

Calw Mittwoch Nagold Montag Neuenbürg Montag jeweils von 812 und 1417 Uhr.

Die Bevölkerung wird dringend gebeten, diese Zeiten genau einzuhalten, da im Inter­esse einer ordnungsmäßigen Erledigung der Geschäfte außerhalb der Sprech­stunden keine Besucher mehr empfangen werden können.

Gleichzeitig wird noch einmal dringend gebeten, jeden unnötigen Anruf bei der Pas­sierscheinstelle zu unterlassen.

Calw, 7. April 1948.

Sprechstunden beim Landratsamt und bei der Kreisverbands< Verwaltung im Sommerhalbjahr 1948

Landratsamt.