Amtsblatt für den Kreis Cali»
Calw
Donnerstag, 15. April 1948
Nr. 15
Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur Abhaltung von Versammlungen
Nach Mitteilung der Militärregierung gelten für sämtliche Versammlungen, auch für solche ohne politischen Charakter folgende Bestimmungen:
Die Anträge müssen enthalten:
11. Den Namen des Veranstalters oder der veranstaltenden Vereinigung.
2. Das vorgesehene Lokal.
8. Datum und genaue Zeitangabe.
Die Anträge müssen ferner enthalten:
4. Name des Verantwortlichen.
6. Name des oder der Redner.
Die Militärregierung weist besonders darauf hin, daß nur solche Redner die Berechtigung haben, Reden oder Vorträge zu halten, deren Namen im Antrag aufgeführt
Bi"d.
Land ratsamt.
Vermögenskontrolle — Kreisamt Calw
Das Finanzministerium — Abt. Vermögenskontrolle — in Tübingen hat über folgende Vermögen die
Zwangsverwaltung
im Sinne der Vermögensicontrolle nach Gesetz 52 Art. I, 1 f zum Schutze der Vermögens-Interessen von im Ausland befindlichen Inhabern oder Beteiligten angeordnet:
I. Durch Verfügung vom 6. 2. 1948:
1. über das inländische Vermögen des Herrn
Adolf Weber in Barcelona/Spanien; zum Verwalter wurde Herr Georg Günther, Buchhalter in Hirsau, bestellt;
2. über folgende Nachlässe:
a) Kirn Johann Georg, led. Bauer in Beuren, gest. 24. 5. 1940,
b) Huß Jakob, Schreinermeister u. Stadtpfleger a. D. in Berneck, gest. 2. 1. 1945,
c) Wurster Christine geh. Klink, Stra- ßenwarts-Witwe in Berneck gest. 3. 11.
1945,
zum Verwalter zu a)—c) wurde Herr Wolfgang L u z, Justizinspektor in Altensteig, bestellt;
d) Stirner Barbara geb. Frank, Tag- löhners-Witwe in Wildbad, gest. 2. 2. 40,
e) Barth Karl Friedrich, Platzmeister i. R. in Calmbach, gest. 7. 4. 1941,
f) Barth Luise geb. Wandel, Schmiede- meisters*-Witwe in Calmbach, gest. 26.12.
1946,
g) Barth Wilhelm und Luise, Invaliden- rentners-Eheleute in Calmbach, gest. 31. 1. 1940 und 28. 8. 1945,
h) Bott Wilhelm Hermann, Fräser in Calmbach, gest. 1. 12. 1945,
zum Verwalter zu d)—h) wurde Herr Otto L u b e r, Steuerberater in Wildbad, bestellt;
i) Proß Luise Heinrike geb. Bechtle in Calmbach, gest. 14. 3. 1946,
k) Kiefer Sofie Wilhelmine geb. Proß in Calmbach, gest. 13. 6. 1945,
zum Verwalter zu i) und k) wurde Herr Heinz Krüger, Notariatspraktikant in Heilbronn, bestellt;
II. durch Verfügung vom 18. 2. 1948: über folgende weitere Nachlässe:
l) Rau Elisabethe geb. Reule, Rentners-! Witwe in Wildbad, gest. 12. 1. 1947,
zum Verwalter wurde Herr Julius S c h m i d jr, Gipsermeister in Wildbad, bestellt; |
m) M a i s e 1 Johann, Messerschmied in Calw, gest. 1. 11. 1939,
n) M a i s e 1 Ferdinand, Mechaniker in Calw, gef. 17. 1. 1943,
zum Verwalter zu m) und n) wurde Herr Adam B r o ß, Pol.-Oblt. a. D. in Calw, bestellt;
III. durch Verfügung vom 24. 2. 1948: über nachstehend auf geführte Nachlässe:
o) Wild Thekla geb. Bürkle, Holzhänd- lers-Witwe in Schwann, gest. 27.2.1945,
p) Sieb Katharine geb. Schleeh, Amts- dieners-Witwe in Höfen/Enz, gest. 19. 5. 1943,
q) F a a ß Jakob, Kettenmacher in Conweiler, gest. 25. 12. 1944,
zum Verwalter zu o)—q) wurde Herr P. D o p f f e 1, Notar i. R. in Birkenfeld, bestellt;
r) G ö p p e r Margarethe geb. Kuhn, Wwe., gest. 29. 3. 1945 in Mülhausen/Frankreich,
zum Verwalter wurde Herr Kurt Dreher, Steuerhelfer in Wildbad. bestellt.
Die inländischen Beteiligten an vorstehenden Nachlaßfällen werden hierdurch von dieser Maßnahme unterrichtet.
Inhalt der neusten Nummer des Jonrnal Officiel
Nr. 151/152 vom 2. und 7. April 1948 (Eingang beim Landratsamt am 12. 4. 1948). Verordnungen,
Ver f ü gungen und Anordnungen des Commandement en Chef Frangais en Allemagne Verfügung Nr. 54 des Commandant en Chef vom 7. April 1948, über Abänderung der Verfügung Nr. 49 des Administrateur G6- nöral betreffend die Errichtung einer Düngemittelvertriebsstelle, S. 1439. Verordnung Nr. 149 des Commandant en Chef, Berichtigung, S. 1440.
Anordnung Nr. 53 des Commandant en Chef, Berichtigung, S. 1440.
Mitteilung, S. 1440.
Unsere Veröffentlichungen, S. 1441. Amtliche Bekanntmachungen, S. 153.
1. Für die Zeit bis 2. 10. 1948 wird für den Publikumsverkehr bei den Dienststellen
Landratsamt (ohne Passierscheinstelle),
Kreisstraßenverkehrsamt,
Requisitionsamt,
Umsiedlungsamt,
Kreispflege,
Kreissozialamt,
Verwaltung der Kreiskrankenhäuser, Kreisernährungsamt,
Kreiswirtschaftsamt,
Kreisfeuer weh rstelle, folgende Regelung getroffen:
Sprechstunden
Montag bis Samstag von 8—12 Uhr (Samstag jedoch nur für dringende Fälle).
2. Sprechstunde von Landrat Wagner:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9—11 Uhr,
Mittwoch und Samstag keine Sprechstunde Rechtzeitige vorherige Anmeldung ist un-
A Mark gleich Mark
Das Finanzministerium gibt bekannt:
Gemäß der im Journal Officiel v. 15. November 1947 erschienenen Verordng. Nr. 118 über Abänderung des Gesetzes Nr. 51 gilt der Grundsatz: Mark gleich Mark.
Demzufolge müssen Gläubiger aller Art, einerlei ob ihre Forderung auf Reichsmark, Rentenmark oder Goldmark lautet und gleichgültig, wie sie gesichert ist, eine Rückzahlung in Reichsmark, Rentenmark oder alliierter Militärmark als Tilgung anerkennen.
Alle Goldklauseln sind daher unwirksam, ebenso auch das Eingehen einer Vereinbarung oder der Abschluß eines Rechtsgeschäftes, falls darin Zahlung in einer anderen als Markwährung vorgesehen wird.
Anmeldung von Schulden und Forderungen gegenüber dem Saargebiet
Das Finanzministerium'Württemberg-Ho- henzollern, Tübingen, gibt bekannt:
Im Anschluß an die Verordnung Nr. 150 der franz. Militärregierung in Deutschland (Journal Officiel Nr. 143/44 v. 9. März 1948) hat das Office des Changes die Instruction Nr. 22 erlassen. Nach dieser Instruction haben alle in der französischen Zone wohnenden Schuldner und Gläubiger ihre Schulden bzw. Forderungen gegenüber dem Saargebiet bis zum 15. April 1948 anzumelden. Die benötigten Vordrucke sind bei den Zweigstellen der Landeszentralbank kostenlos erhältlich, bei denen auch die Meldungen eingereicht werden müssen. Der Termin ist unbedingt einzuhalten.
Zuwiderhandelnde setzen sich der Strafverfolgung durch die Militärregierung aus.
bedingt erforderlich, damit Besuchstermin festgelegt werden kann.
3. Sprechstunde bei der Passierscheinstelle des Landratsamts:
Montag bis Freitag von 9.30—11.30 Uhr, Samstag keine Sprechstunde.
4. Sprechtage der Kreisbaumeisterstellen:
Calw Mittwoch — Nagold Montag Neuenbürg Montag jeweils von 8—12 und 14—17 Uhr.
Die Bevölkerung wird dringend gebeten, diese Zeiten genau einzuhalten, da im Interesse einer ordnungsmäßigen Erledigung der Geschäfte außerhalb der Sprechstunden keine Besucher mehr empfangen werden können.
Gleichzeitig wird noch einmal dringend gebeten, jeden unnötigen Anruf bei der Passierscheinstelle zu unterlassen.
Calw, 7. April 1948.
Sprechstunden beim Landratsamt und bei der Kreisverbands< Verwaltung im Sommerhalbjahr 1948
Landratsamt.