Amtsblatt für den Ureis Calw
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Calw Freitag, 9. April 1948 'N.
Lebensmittelversorgung
In der Zeit vom 11. bis 20. April 1948 können bezogen werden:
Brot:
Alters
klasse
Bewertung
Gramm:
Normal
verbraucher
TSV.
Butter
TSV.
Fleiscn
FSV. r leisen und Butter
.^bscanitte
0—3 J.
5ÜU
3
Mi
ou3
öu3 "
0—3 J.
300
6
206
306
606
3—6 J.
1000
3
203
303
603
3—6 J.
250
6
206
306
606
über 6 J.
1000
3
203
303
603
über 6 J.
1000
6
206
306
606
Zulagenempfänger:
Schwerarbeiter 1. Kategorie
250
g
auf
Schwerarbeiter 2 Kategorie
500
g
auf
Schwerarbeiter 3. Kategorie
300
g
auf
1000
g
auf
300
g
auf
Zulagekarte A
500
g
auf
Werdende und stillende Mütter
250
g
auf
Fl t
: i
sch
Abschnitt 163 Abschnitt 263 Abschnitt 264 Abschnitt 363 Abschnitt 364 Abschnitt 55 Abschnitt 904
/
Alters
klasse
Bewertung
Gramm:
Normal
verbraucher
TSV.
Butter
TSV.
Brot
TSV. Brot u. Bitfter
Abschnitte
0— 3 J.
je
50
13—14
218—214
113—114
513—514
3— 6J.
je
50
14-15
214—215
114—115
514—515
6—10 J.
je
50
15—16
215—216
115—116
515—516
10—20 J.
je
50
17-20
217—220
117—120
517—520
üoer 20 J.
je
50
16—18
216—218
116—118
516—518
Zulagenempfänger:
Schwerarbeiter 2. Kategorie Schwerarbeiter 3. Kategorie
Werdende upÖ stillende Mütter
je 50 g auf Abschnitt 267—270 je. 50 g auf Abschnitt 367—369 100 g auf Abschnitt 370 60 g auf Abschnitt 906
Vollmilch: '
Vollmilch ist in der seitherigen Rationshöhe freigegebeu.
Calw,*6. April 1948. Kreisernährungsamt.
Tabakwarenverkauf
Auf die Abschnitte 7—9 der M-Rauclier- karte und Abschnitt III (März) der F-Rau- cherkarte können je Punkt abgegeben -werden: 20 Zigaretten oder 5 Zigarren ab 40 Pfg., 6 Zigarren zu 30 oder 35 Pfg. oder 10 Zigarillos zu 20 oder 25 Pfg. oder 1 Päckchen Tabak (Feinschnitt) auf 2 Abschnitte oder 2 RolleD Kautabak ä 15 g (soweit nocli vor- | rätig).
Es wurden zugeteilt: 60% Zigaretten, 6% Tabak, der Rest in Zigarren und Zigarillos. ■*- Der Verkauf der Tabakwaren darf nicht vor dem 9. 4. 1948 erfolgen und muß am 13. 4. 1948 beendet sein. Nur wenn in einer Gemeinde sämtliche Kleinverteiler beliefert sind, kann das Bürgermeisteramt den Aufruf vorher vornehmen Ein Verkauf vor dem bestimmten Termin ist erundsätz- lich verboten. Im übrigen werden die Bürgermeisterämter und 'fybakwarenverkaufs- steilen auf den Inhalt des Rundschreibens vom 6. 4 . Nr. 116'48 verwiesen und auf die genaue Einhaltung der eingetretenen Ände rung aufmerksam gemacht.
Calw, 6. April 1948. ^
Kreiswirtschaftsamt.
Änderung der Besoldungssatzungcn
Das Innenministerium hat mit Weisung vom 19. 3. 1948 Nr IV 2121 B 3 Nr. 17 die vom'Kreisversammlungsausschuß am 26. Februar 1948 beschlossene Änderung der Satzungen über die Besoldung dir Beamten des Kreisverbands, wonach bei Bes.Gr. A 11 die Worte „3 Kreisverbandsstraßenwärter — künftig wegfallend —“ durch die Worte ..2 Kreisverbandsstraßenwärter — künftig wegfallend —“ ersetzt werden, genehmigt.
Die Satzungsänderung tritt mit dem Beginn des Ruhestandes des seitherigen Stel- leninhahers auf 1. Dez. 1917 nach öffent Geher Bekanntmachung in Kraft.
Calw, 31. März 1948.
Lardratsamt.
Sprechtage des Finanzamts Neuenbürg
In Unterreichenbach am 13. April 1948, S bis 12 Uhr. — In Oberlengenhardt am 14. April 1948, 14 bis 18 Uhr. — In Herren- alb am 12. April 1918. 14 bi? 18 Uhr und am 13. April 1948, 3 bis 10 Uhr, jeweils auf den Rathäusern.
Sprechstunden beim Landratsamt und bei der Krejsverbandsverwaltung
1. Für die Zeit bis 2. 10. 1948 wird für den Publikumsverkehr bei den Dienststellen
Landratsamt (ohne Passierscheinstelle),
Kreisstraßenverkehrsamt,
Requisitionsamt,
Umsiedlungsamt,
Kreispflege,
Kreissozialamt,
Verwaltung der Kreiskrankenhäuser, Kreisernährungsamt,
Kreiswirtschaftsarot,
Kreisfeuerwehrstelle, folgende Regelung getroffen;
Sprechstunden
Montag bis Samstag von 8—12 Uhr (Samstag jedoch nur für dringende Fälle)
2. Sprechstunde von I. andrat
Wagner: /
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9—11 Uhr,
Mittwoch unS Samstag keine Sprechstunde.
Rechtzeitige vorherige Anmeldung ist unbedingt erforderlich, damit Besuchstermin festgelegt werden kann.
3. Sprechstunde bei der Passierscheinstelle des Landratsamts:
Montag bis Freitag von 10.30—11.30 Uhr, Samstag keine Sprechstunde.
4 Sprechtage der Kreisbaumeisterstellen;
Calw Mittwoch — Nagold Montag Neuenbürg Montag jeweils von 8—12. und 14—17 Uhr.
Die Bevölkerung wird dringend gebeten, diese Zeiten genau einzuhalten, da im Interesse einer ordnungsmäßigen Erledigung der Geschäfte außerhalb der Sprechstunden keine Besucher mehr empfangen werden können.
Gleichzeitig wird noch einmal dringend "ebeten, jeden unnötigen Anruf bei der Passierscheinstelle zu unterlassen.
Calw, 7. April 1948.
Landratsamt.
Inhalt der neuesten Nummern dbs Journal Olflciel
Nr. 147/148 vom 23. März 1948 (Eingang beim Landratsamt: 27. März 1948). Verordnungen.
Verfügungen und Ano/rdnungen des Commandern ent en Chef Frangaiä en Allemagne Verfügung Nr. 53 vom 15. März 1948 über die Zurverfügungstellung von Flaßsohiff- fahrtsmaterial für die deutsche Wirtschaft. S. 1431.
Anweisung Nr. 22 des Office des Changes vom 11. März 1948 über die Erfassung von Forderungen und Schulden zwischen dem Saarland einerseits und dem Rhein- , pfälzischen Staat, Baden und Württemberg (frnnz. Besetzungsgebiet) andererseits. S. 1432.
Unsere Veröffentlichungen. S. 1433.
Amtliche Bekanntmachungen. S. 133.
Nr. 149 G 50 vcm 26 und 30 März 1948 ('Eingang beim Landratsamt am 3. April 1948). V erordnung.en.
Verfügungen und Anordnungen des Commandement en Chef F r a n q a i s e n Allemagne Mitteilung des Außenhandelszentralamtes an die in der französischen Besatzungszone ansässigen deutschen Exporteure und Importeure von Waren nach oder von dem Saarland. S. 1435.