Amtsblatt für den Kreis Calw
Calw
Samstag, 27. März 1948
Nr. 12
Bekanntmachungen des Landratsamts
Aufhebung einer Straßensperrung
Die Sperrung der Landstraße I. Ordng. 340 zwischen der Reichsstraße 294 (Eyachbrücke) und FDeimarkatem (Dobel) wird hiermit aufgehoben
Die Fahrgeschwindigkeit auf der vorläufig eingebauten Enzbrücke wird auf 20 km/Std. beschränkt.
Landratsamt.
Stell enausschreibung
Beim Landratsamt Calw sind am 1. 5. 48 2 Kanzleigehilfenstellen zu besetzen. Bewerbungen mit Stammliste, handgeschriebenem Lebenslauf. Zeugnisabschriften und Säuberungsnachweis oder pol Fragebogen sind umgehend einzureichen. Verwaltungskandidaten. die im letzten Jahr des Vorbereitungsdienstes stehen und im Jahre 1949 die Staatliche Verwaltungsschulp besuchen wollen, werden bevorzugt.
Bekanntmachung
Dem Antrag des Albert Baumbusch, Kaufmanns in Unterreichenbach, auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung im Sinne des § 5 EHSCHG. zur Errichtung einer Verkaufsstelle für Textilwaren in einem Verkaufsraum in Unterreichenbach. Hauptstr. 51, ist durch Beschluß des Landratsamts vom 8. 3. 1948 entsprochen worden.
Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde an das Wirtschaftsministerium zulässig, die binnen 2 Wochen vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet beiip Landratsamt einzulegen wäre .
Calw, 8. März 1948.
Landratsamt.
Bekanntmachung
Dem Antrag der Erna Grupp, Witwe in Gräfenhausen, auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung im Sinne deg § 5 EHSCHG. zur Errichtung einer Verkaufsstelle für Textilwaren in einöm Verkaufsraum m Gräfenhausen, Haus Nr? 84. ist durch Beschluß des Landratsamts vom 9, 3. 1948 entsprochen worden.
Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde an das Wirtschaftsministerium zulässig, die binnen 2 Wochen vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet beim Landratsarat einzulegen wäre.
Calw, 9. März 1948.
Land ratsamt.
Lebensmittelversorgung
Ausgabe von Zucker für Monat März
Für Monat März 1948 erhalten sämtliche Verbrauchergruppen und Altersklassen Zucker und zwar:
Von 0—3 Jahre 1250 g
von 3—18 Jahre 750 g
über 18 Jahre 450 g
auf Abschn. 42, 142, 242, 342, 442, 542, 042 und 701. ' v
Schwerarbeiter 1. Kat. 100 g auf Abschn. 197 Schwerarbeiter 2. Kat. 200 g auf Abschn. 297 Schwerarbeiter 3. Kat. 450 g auf Abschn. 397 Werd. u. still. Mütter 450 g auf Abschn. 913 der März-Lebensmittel- und -Zulagekarten
Der Aufruf kann sofort nach Belieferung sämtlicher Kleinverteiler innerhalb Orts erfolgen.
Ausgabe von Speisefischen für Monat März
Für Monat März erhalten Normalverbraucher und Normalverbraucher in Gemeinschaftsverpflegung TSV. ir. Brot. TSV. in Butter, TSV. in Brot und Butter aller Altersklassen 250 g Fisch auf Abschnitt V der März-Lebensmittelkarten
Ausgabe von Eiern im Monat März 1948
Normalverbraucher in Eiern aller Altersklassen erhalten für Monat März 1948 5 Eier
auf Abschnitt 24 der Eierkarten.
Den Bürgermeisterämtern ging hiewegen ein besonderer Erlaß zu.
Calw, 18. März 1948.-
Kreisernährungsamt.
Waschmittelversorgüng
Für den Monat Februar erhalten alle Normalverbraucher und Selbstversorger • 1 Stück Einheitsseife und 1 Normalpaket Waschpulver, außerdem Kinder bis zu 3 Jahren zusätzl. 1 Stück 'Feinseife und 1 Normalpaket Waschpulver.
Die Ausgabe in 'den Einzelhandelsgeschäi- ten erfolgt nach Aufruf durch die Bürgermeisterämter auf folgende Abschnitte der Lebensmittelkarte vom Monat Mär^: Abschnitt II für alle Verbrauchergruppen
mit Ausnahme TSV. Brot,
Abschnitt 146 für Verbrauchergruppe TSV.
Brot.
Kreiswirtschaftsamt.
Im Frühjahr beginnt die Waldbrandgefahr
Zweite Bekanntmachung betr. die Wahl der Ausschüsse der Allg. Ortshrankenkassen in Neuenbürg, Calw und Nagold
Nach einer Weisung des Arbeitsministeriums Tübingen sind die für den 25. 3. 1948 ausgeschriebenen Wahlen der Ausschüsse der Allg. Ortskrankenkassen in Neuenbürg, Calw und Nagold (zu vergl. Amtsblatt f. d. Kreis Calw Nr. 11 v. 19 3 1948) auf Sonntag, 9 5. 1948, verschoben worden Beginn und Ende der Wahlen bleiben unverändert 10 u. 17 Uhr. Gleichzeitig wurde,die Frist für die Einreichung von Vorschlagslisten auf spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag neu festgesetzt. Es wurde ferner noch angeordnet, daß neben den 12 Vertretern der Arbeitnehmer und den 6 Vertretern der Arbeitgeber je die doppelte Za-hl von Stellvertretern zu wählen sind. Auf der Arbeitnehmerseite sind also 24 und auf der Arbeitgeberseite 12 Stellvertreter zu wählen.
Die Vorschlagslisten sollten eine entsprechende Zahl von Vorschlägen enthalten. Die einzelnen Bewerber sind in diesen Listen nach Familien- und Vor-(Ruf-)namen, Beruf und Wohnort zu bezeichnen, bpi Versicherten ist auch der Arbeitgeber, bei dem sie beschäftigt sind, anzugeben. Die Benannten sind unter fortlaufender Nummer aufzuführen, welche die Reihenfolge ihrer Benennung ausdrückt.. Mit den Vorschlagslisten für Versicherte ist von jedem Bewerber eine Erklärung darüber vorzülegen, daß er zur Annahme der Wahl bereit ist Bei den Vorschlagslisten für Arbeitgeber ist eine solche Erklärung nur erforderlich, soweit ein vorgeschlagener Bewerber nach § 17 der Reichs- versicheruns9ordnung zui Ablehnung der Wahl befugt ist. ,J
Die Wahl der Vorstandsmitglieder der drei Ortskrankenkasser findet später in einem weiteren Wahlgang statt.
Calw, 20. März 1948.
Landratsamt — Versicherungsamt.
Zählung der Südtiroler
Die Militärregierung für die französische Besatzungszone gibt bekannt, daß auf Grund eines italienisch-österreichischen Abkommens jene Südtiroler, die durch das deutsch- italienische Abkommen vom 23 6. 1939 zur Umsiedlung gezwungen wurden, möglicherweise in ihre Heimat zurück können. Es wurde daher eine Erfassung aller zu diesem Personenkreis gehörenden Flüchtlinge angeordnet, die sich zur Zeit in der franz. Besatzungszone in Deutschland befinden. Die Erfassung beginnt am 20 März 1948 und wird unbedingt am 5. April 1948 abgeschlossen. Die in Frage kommenden Personen werden aufgefordert, sich unverzüglich beim Landratsamt, Umsiedlungsamt Calw (Calw. Bahnhofstraße 42, Hinterhaus, 2. Stock) zu melden, um dort die nötigen Auskünfte zu erhalten.
Die Bürgermeisterämter werden um geeignete Bekanntgabe an die in Frage kommenden Personen ersucht.
Spende für das Soziale Hilfswerk Die Oberschule Nagold hat in letzter Zeit den Reinertrag aus 2 Schülerkonzerten im Gesamtbetrag von 407.15 EM an das Soziale Hilfswerk überwiesen und außerdem bei einer Veranstaltung der Stadtverwaltung und des Sozialen Hilfswerks für die Ausgewiesenen, Kriegerfrauen und -witwen beinahe ausschließlich das Programm be stritten, wofür ihr hiermit öffentlich der Dank ausgesprochen wird.
Bürgermeisteramt Nagold,
Mit dem Einsetzen* der trockenen Früh- jahrswitterung besteht erhöhte Gefährdung durch Waldbrand.
Waldbrände entstehen in den meisten Fällen: 1. Durch verbotenes Rauchen im Wald (Art. 25 FPG.), 2. durch unerlaubtes Feuer- anzünden im Wald oder in unmittelbarer Waldesnähe, insbesondere auch durch Abbrennen von Hecken (§ 368 Nr. 6 StGB., Art. 32 FPG.), 3. durch Funtsenflug der Lokomotiven oder von Zugmaschinen
Waldbrände entstehen fast, ausnahmslos" als Lauffeuer im trockenen Eodenüberzug und können, wenn gleich bei Entstehung entdeckt, auf einfachste Weise und ohne besondere Hilfsmittel durch Ausschlagen mit grünem Reisig gelöscht werden. Wenn bei der Entdeckung der Brand schon zu weit vorgeschritten und dem Entdecker eine unverzügliche Löschung nicht möglich ist, so ist auf kürzestem Weg das nächstgelegene
Bürgermeisteramt, Forstdienststelle oder Landespolizeiposten mit möglichst genauer Ortsangabe zu verständigen
Zur Mithilfe bei der Bekämpfung eines Waldbrandes ist grundsätzlich jedermann verpflichtet (Art. 30 FPG.)
Die Bevölkerung wird gebeten, durch gewissenhafte Einhaltung der notwendigen Verbote und sofortige Anzeige von entstandenen Waldbränden bei der Bekämpfung mitzuwirken.
Es wird noch besonders darauf hingewiesen, daß zur Bcrkenkäfcibekämi-fung vereinzelt Kahlflächen oder Stöcke abgebrannt werden müssen, wobei seitens der Forstverwaltung die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen sind und daß in solchen Fällen eine Alarmierung wegen Waldbrandes nicht zu erfolgen hat.
Amtsanwaltschaft für Forstrtigesachen Württ. Forstamt Liebenzell.