Amtsblatt für den Kreis Calw

Calw

Samstag, 27. März 1948

Nr. 12

Bekanntmachungen des Landratsamts

Aufhebung einer Straßensperrung

Die Sperrung der Landstraße I. Ordng. 340 zwischen der Reichsstraße 294 (Eyach­brücke) und FDeimarkatem (Dobel) wird hiermit aufgehoben

Die Fahrgeschwindigkeit auf der vor­läufig eingebauten Enzbrücke wird auf 20 km/Std. beschränkt.

Landratsamt.

Stell enausschreibung

Beim Landratsamt Calw sind am 1. 5. 48 2 Kanzleigehilfenstellen zu besetzen. Be­werbungen mit Stammliste, handgeschrie­benem Lebenslauf. Zeugnisabschriften und Säuberungsnachweis oder pol Fragebogen sind umgehend einzureichen. Verwaltungs­kandidaten. die im letzten Jahr des Vorbe­reitungsdienstes stehen und im Jahre 1949 die Staatliche Verwaltungsschulp besuchen wollen, werden bevorzugt.

Bekanntmachung

Dem Antrag des Albert Baumbusch, Kaufmanns in Unterreichenbach, auf Ertei­lung einer Ausnahmebewilligung im Sinne des § 5 EHSCHG. zur Errichtung einer Ver­kaufsstelle für Textilwaren in einem Ver­kaufsraum in Unterreichenbach. Hauptstr. 51, ist durch Beschluß des Landratsamts vom 8. 3. 1948 entsprochen worden.

Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde an das Wirtschaftsministerium zulässig, die binnen 2 Wochen vom Tag der Veröffent­lichung an gerechnet beiip Landratsamt ein­zulegen wäre .

Calw, 8. März 1948.

Landratsamt.

Bekanntmachung

Dem Antrag der Erna Grupp, Witwe in Gräfenhausen, auf Erteilung einer Ausnahme­bewilligung im Sinne deg § 5 EHSCHG. zur Errichtung einer Verkaufsstelle für Textil­waren in einöm Verkaufsraum m Gräfen­hausen, Haus Nr? 84. ist durch Beschluß des Landratsamts vom 9, 3. 1948 entsprochen worden.

Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde an das Wirtschaftsministerium zulässig, die binnen 2 Wochen vom Tag der Veröffent­lichung an gerechnet beim Landratsarat ein­zulegen wäre.

Calw, 9. März 1948.

Land ratsamt.

Lebensmittelversorgung

Ausgabe von Zucker für Monat März

Für Monat März 1948 erhalten sämtliche Verbrauchergruppen und Altersklassen Zucker und zwar:

Von 03 Jahre 1250 g

von 318 Jahre 750 g

über 18 Jahre 450 g

auf Abschn. 42, 142, 242, 342, 442, 542, 042 und 701. ' v

Schwerarbeiter 1. Kat. 100 g auf Abschn. 197 Schwerarbeiter 2. Kat. 200 g auf Abschn. 297 Schwerarbeiter 3. Kat. 450 g auf Abschn. 397 Werd. u. still. Mütter 450 g auf Abschn. 913 der März-Lebensmittel- und -Zulagekarten

Der Aufruf kann sofort nach Belieferung sämtlicher Kleinverteiler innerhalb Orts erfolgen.

Ausgabe von Speisefischen für Monat März

Für Monat März erhalten Normalverbrau­cher und Normalverbraucher in Gemein­schaftsverpflegung TSV. ir. Brot. TSV. in Butter, TSV. in Brot und Butter aller Al­tersklassen 250 g Fisch auf Abschnitt V der März-Lebensmittelkarten

Ausgabe von Eiern im Monat März 1948

Normalverbraucher in Eiern aller Alters­klassen erhalten für Monat März 1948 5 Eier

auf Abschnitt 24 der Eierkarten.

Den Bürgermeisterämtern ging hiewegen ein besonderer Erlaß zu.

Calw, 18. März 1948.-

Kreisernährungsamt.

Waschmittelversorgüng

Für den Monat Februar erhalten alle Normalverbraucher und Selbstversorger 1 Stück Einheitsseife und 1 Normalpaket Waschpulver, außerdem Kinder bis zu 3 Jahren zusätzl. 1 Stück 'Feinseife und 1 Normalpaket Waschpulver.

Die Ausgabe in 'den Einzelhandelsgeschäi- ten erfolgt nach Aufruf durch die Bürger­meisterämter auf folgende Abschnitte der Lebensmittelkarte vom Monat Mär^: Abschnitt II für alle Verbrauchergruppen

mit Ausnahme TSV. Brot,

Abschnitt 146 für Verbrauchergruppe TSV.

Brot.

Kreiswirtschaftsamt.

Im Frühjahr beginnt die Waldbrandgefahr

Zweite Bekanntmachung betr. die Wahl der Ausschüsse der Allg. Ortshrankenkassen in Neuenbürg, Calw und Nagold

Nach einer Weisung des Arbeitsministe­riums Tübingen sind die für den 25. 3. 1948 ausgeschriebenen Wahlen der Ausschüsse der Allg. Ortskrankenkassen in Neuenbürg, Calw und Nagold (zu vergl. Amtsblatt f. d. Kreis Calw Nr. 11 v. 19 3 1948) auf Sonn­tag, 9 5. 1948, verschoben worden Beginn und Ende der Wahlen bleiben unverändert 10 u. 17 Uhr. Gleichzeitig wurde,die Frist für die Einreichung von Vorschlagslisten auf spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag neu festgesetzt. Es wurde ferner noch an­geordnet, daß neben den 12 Vertretern der Arbeitnehmer und den 6 Vertretern der Ar­beitgeber je die doppelte Za-hl von Stellver­tretern zu wählen sind. Auf der Arbeitneh­merseite sind also 24 und auf der Arbeit­geberseite 12 Stellvertreter zu wählen.

Die Vorschlagslisten sollten eine entspre­chende Zahl von Vorschlägen enthalten. Die einzelnen Bewerber sind in diesen Listen nach Familien- und Vor-(Ruf-)namen, Beruf und Wohnort zu bezeichnen, bpi Versicher­ten ist auch der Arbeitgeber, bei dem sie beschäftigt sind, anzugeben. Die Benannten sind unter fortlaufender Nummer aufzufüh­ren, welche die Reihenfolge ihrer Benennung ausdrückt.. Mit den Vorschlagslisten für Versicherte ist von jedem Bewerber eine Erklärung darüber vorzülegen, daß er zur Annahme der Wahl bereit ist Bei den Vor­schlagslisten für Arbeitgeber ist eine solche Erklärung nur erforderlich, soweit ein vor­geschlagener Bewerber nach § 17 der Reichs- versicheruns9ordnung zui Ablehnung der Wahl befugt ist. ,J

Die Wahl der Vorstandsmitglieder der drei Ortskrankenkasser findet später in einem weiteren Wahlgang statt.

Calw, 20. März 1948.

Landratsamt Versicherungsamt.

Zählung der Südtiroler

Die Militärregierung für die französische Besatzungszone gibt bekannt, daß auf Grund eines italienisch-österreichischen Abkom­mens jene Südtiroler, die durch das deutsch- italienische Abkommen vom 23 6. 1939 zur Umsiedlung gezwungen wurden, möglicher­weise in ihre Heimat zurück können. Es wurde daher eine Erfassung aller zu die­sem Personenkreis gehörenden Flüchtlinge angeordnet, die sich zur Zeit in der franz. Besatzungszone in Deutschland befinden. Die Erfassung beginnt am 20 März 1948 und wird unbedingt am 5. April 1948 abge­schlossen. Die in Frage kommenden Per­sonen werden aufgefordert, sich unverzüg­lich beim Landratsamt, Umsiedlungsamt Calw (Calw. Bahnhofstraße 42, Hinterhaus, 2. Stock) zu melden, um dort die nötigen Auskünfte zu erhalten.

Die Bürgermeisterämter werden um ge­eignete Bekanntgabe an die in Frage kom­menden Personen ersucht.

Spende für das Soziale Hilfswerk Die Oberschule Nagold hat in letzter Zeit den Reinertrag aus 2 Schülerkonzerten im Gesamtbetrag von 407.15 EM an das Soziale Hilfswerk überwiesen und außerdem bei einer Veranstaltung der Stadtverwaltung und des Sozialen Hilfswerks für die Aus­gewiesenen, Kriegerfrauen und -witwen beinahe ausschließlich das Programm be stritten, wofür ihr hiermit öffentlich der Dank ausgesprochen wird.

Bürgermeisteramt Nagold,

Mit dem Einsetzen* der trockenen Früh- jahrswitterung besteht erhöhte Gefährdung durch Waldbrand.

Waldbrände entstehen in den meisten Fäl­len: 1. Durch verbotenes Rauchen im Wald (Art. 25 FPG.), 2. durch unerlaubtes Feuer- anzünden im Wald oder in unmittelbarer Waldesnähe, insbesondere auch durch Ab­brennen von Hecken (§ 368 Nr. 6 StGB., Art. 32 FPG.), 3. durch Funtsenflug der Lokomotiven oder von Zugmaschinen

Waldbrände entstehen fast, ausnahmslos" als Lauffeuer im trockenen Eodenüberzug und können, wenn gleich bei Entstehung entdeckt, auf einfachste Weise und ohne be­sondere Hilfsmittel durch Ausschlagen mit grünem Reisig gelöscht werden. Wenn bei der Entdeckung der Brand schon zu weit vorgeschritten und dem Entdecker eine un­verzügliche Löschung nicht möglich ist, so ist auf kürzestem Weg das nächstgelegene

Bürgermeisteramt, Forstdienststelle oder Landespolizeiposten mit möglichst genauer Ortsangabe zu verständigen

Zur Mithilfe bei der Bekämpfung eines Waldbrandes ist grundsätzlich jeder­mann verpflichtet (Art. 30 FPG.)

Die Bevölkerung wird gebeten, durch ge­wissenhafte Einhaltung der notwendigen Verbote und sofortige Anzeige von entstan­denen Waldbränden bei der Bekämpfung mitzuwirken.

Es wird noch besonders darauf hingewie­sen, daß zur Bcrkenkäfcibekämi-fung ver­einzelt Kahlflächen oder Stöcke abgebrannt werden müssen, wobei seitens der Forstver­waltung die entsprechenden Sicherheitsmaß­nahmen getroffen sind und daß in solchen Fällen eine Alarmierung wegen Waldbran­des nicht zu erfolgen hat.

Amtsanwaltschaft für Forstrtigesachen Württ. Forstamt Liebenzell.