Finanzielle Hille für die Hochwassergeschädigten durch die Wohlfahrtsverbände and Spenden
Für die Hochwassergeschädigten des Kreises Calw wurden zur Verfügung gestellt vom
Carita9-Verband 10 000 RM
Hilfswerk der Evu. Landeskirche 57 000 RM Württ. Roten Kreuz 40 000 RM
Württ. Wohlfahrtsbund 20 000 RM
127 000 KM
An Einzelspenden gingen bei den genannten Wohlfahrtsverbänden, bei der Stadt Calw u. dem Landratsamt bis jetzt rund 20 000 RM
ein. Allen Gebern wird auch an dieser Stelle recht herzl. gedank t!
Von dem Gesamtbetrag von 147 000 RM
wurden 121000 RM einem gemeinsamen Hilfsfond zugeführt. Der Restbetrag von 26 000 RM wird vorn Ev. Hilfswerk, Württ. Roten Kreuz und Württ. Wohlfahrtsbund unmittelbar verteilt.
Aus dem gemeinsamen Hilfsfond wurden den geschädigten Gemeinden in den letzten Tagen 115 000 RM überwiesen.
ln jeder Gemeinde ist unter dem Vorsitz
Straßensperrungen
Im Einvernehmen mit dem Straßen- und Wasserbauamt wird folgendes angeordnet:
I. Für sämtliche Fahrzeuge wird mit sofortiger Wirkung gesperrt: Landstraße II. O. 45 Altensteig—Walddorf, Umleitung über Egenhausen.
II. Die Sperrung folgender Straßen
strecken wird aufgehoben: 1. Landstraße 1.0.347 zwischen Bad Teinach und Ober- kollwangen, sowie zwischen Neuweiler und Gaugenwald. — 2. Landstraße 1.0.351
zwischen Enzklösterle und Reichsstraße 294 (Simmersfeld). — 3. Landstraße 1.0.362 Altensteig — Besenfeld, für den Verkehr über Hochdorf. Die Strecke Uber Erzgrube bleibt weiterhin gesperrt.
Die freigegebenen Strecken sind mit besonderer Vorsicht zu befahren.
Calw, 10. Februar 1948.
Landratsamt.
Beschälplatte Weil der Stadt
Auf der hiesigen Platte decken v. 21. 2. bis 19. 6. d. J. die Landbeschäler Milano, D.-Fuchs, v. Meiniger, M. v. Minner; Einguß, d.-braun, v.Erguß, M. v. Menelaus; Naphtalin, d.-braun, v. Napperon, a. d.
Olympia.
Der Platte ist Gestütwärter Mauser, Christian zugeteilt. Das vor dem ersten Decken der Stute zu entrichtende Beschälgeld beträgt für das Decken durch Hengste des warmblütigen Schlags 40 RM. Hengste des kaltblütigen Schlags 48 RM.
Für die Besitzer der in die Stutbücher des Verbands Württ. Warmblutzüchter oder des Verbands WVürtt. Knltblutzüchter eingetragenen Stuten wird das Beschälgeld um 8 RM. ermäßigt, wenn sie durch eine Bescheinigung der Geschäftsstelle der Verbände nachweisen, daß die Stute für 1948 in ein Stutbuch eingetragen ist und wenn die Stute den vorgeschriebenen Brand des betreffenden Verbands trägt.
Sofern die zum Decken vorgeführte Stute
des Bürgermeisters ein örtlicher Verteilungsausschuß gebildet worden.*deni ' 1; " «etlichen Vertreter der oben genannten Verbände angehören.
Nach dem Willen des Kreisausschussee der Wohlfahrtsverbände sollen die Beiträge dazu verwendet, werden, denjenigen geschädigten Familien und Einzelpersonen zu helfen, die sich in schlechten Vermögensverhältnissen befinden und durch das Hochwasser in ihrer Haushaltung in einen Notstand versetzt worden sind (oder von einem solchen bedroht sind), den sie aus eigener Kraft nicht oder nur teilweise zu überwinden vermögen. Es ist also in erster Linie an die Hausrat- und sonstigen Haushaltungsschäden zu denken. Für Betriebsschäden (in Industrie, Handwerk, Handel, Landwirtschaft usw.) kommen die Mittel nicht in Frage. Betriebe müssen auf die vom Staat in Aussicht gestellten Mittel verwiesen werden. Gebäudeschäden können im allgemeinen ebenfalls nicht berücksichtigt werden, da diese Schäden voraussichtlich in Höhe von mindestens 50 v. H. durch die Gebäudebrandversicherungsanstalt entschädigt werden. — Anträge sind an die Bürgermeisterämter zu richten.
t im Jahr 1947 schon gedeckt wurde, muß der Beschälschein vom Vorjahr dem Gestütwärter beim erstmaligen Decken der Stute abgegeben werden. Die Gestütwärter sind angewiesen, den Hengst für den zweiten Sprung nur dann freizugeben, wenn der Besehälschein vom Vorjahr abgegeben ist. Gebühr für den Beschälschein 50 Pfg. Probiert wird während der ganzen Deck- zoit morgens 7 Uhr, mittags 11 Uhr und abends 5 Uhr.
Beschälaufsichtsamt
Inhalt der neuesten Nummern des Journal Officiol
Nr. 135/136 vom 6. und 10. 2. 1948 (Eingang i beim Landratsamt am 13. 2. 1948).
Verordnungen, Verfügungen und Anordnungen des Comman- dement en Chef Francais en A 11 e m a g n e
Anordnung Nr. 37 des Commandant en Chef vom 20..Januar 1948 über Anordnung einer Zwangsverwaltung, S. 1367.
Anordnung Nr. 38 des Commandant en Chef vom 20. Januar 1948 über Anordnung eifter Zwangsverwaltung, S. 1368.
Anordnung Nr. 39 des Commandant en Chef vom 20. Januar 1948 betreffend die Ernennung eines ZwanvsVerwalters,, S. 1369. Anordnung Nr. 40 des Commandant en Chef vom 20. Januar 1948 betreffend die Ernennung eines Zwangsverwalters, S. 1369. ,Unsere Veröffentlichungen S. 1370.
Amtliche Bekanntmachungen S. 61.
Das Rot-Kreuz-Krois-Komitee Calw berichtet:
Unterstützungen. Nachdem bei der letzten Haussammlung im Okt. 1946 über 111000.— RM. eingingen, wovon 80% im Kreis verblieben, konnte die Hilfe einsetzen. So wurden an die Kriegsgeschädigten Anfang 1947 über 54 000.— RM. ausbezahlt und im Dezember 1947 an die Frauen der
Gefallenen, Vermißten und in Gefangenschaft befindlichen Kameraden sowie an Schwerbeschädigte über 46 000.— RM. aus Mitteln des Roten Kreuzes im Kreis ver- willigt.
Entlassungsgeld. Seit 1. Okt 1946 bis 15. Febr. 1948 wurden an die Heimkehrer aus französischer, russischer und jugoslawischer Gefangenschaft 27 190.— RM. im Kreis ausbezahlt. Etwa ein Drittel dieses Betrages wurde vom Roten Kreuz Calw aus eigenen Mitteln bestritten, als von März bis Juni 19|7 die Auszahlung gestoppt werden sollte. — Weiter konnten seit 1947 über 5000 Zigaretten und Zigarillos sowie Tabak — dank besonderem Entgegenkommen — an die Kriegsgefangenen und an Heimkehrer abgegeben werden.
Schulopfergroschen. Seit Einführung dieser Spende gingen 64 837.45 RM. ein. Auch dieser Betrag kommt den Kriegsgefangenen, Kriegsopfern und Heimkehrern zugute. Herzlichster Dank gebührt den Eltern und Kindern für dieses Opfer und der Lehrerschaft für ihre rege Mitarbeit
Sanitätskolonncn (m) und (w). Die Kolonnen sind seit ihrer Neugründung 1946 je nach den örtlichen Verhältnissen ausgebaut worden. Es wäre zu wünschen, daß weitere Wieder- und Nouanmeldungen erfolgten, um die Kolonnenstärke zu erhalten. Meldungen jüngerer Jahrgänge beiderlei Geschlechts würden besonders in allen Orten begrüßt. Für die Kolonnen in Neuenbürg und Wildbad-Calmbach sollten sich weitere Anwärterinnen melden, um die leider entstandenen Lücken auszufüllen. — Die Unfallhilfsstellen auf dem Lande wieder zu errichten, muß eine Aufgabe der Kolonnen für die Zukunft sein, um rasche Hilfe leisten zu können. Infolge der Verkehrsschwierigkeiten ist es den Ärzten heute nicht immer möglich, bei Unglücksfällen rasch zur Stelle zu sein. Gerade für die Schaffung der Unfallhilfsstellen sollten sich auf dem Lande wieder weibliche Mitglieder zum aktiven Dienst melden. Gründliche Ausbildung, Erfahrung, Ausdauer und ein warmes Herz für die Leidenden prägen das Bild der rechten Rot-Kreuz-Helferin!
Krankentransport. Mit den z. Z. schwer fahrbereit zu haltenden drei Rot- Kreuz-Krankenwagen in Calw, Nagold und Neuenbürg wurden im Jahre 1947 über 2200 Fahrten ausgefübrt.
Erste Hilfe. In vielen Hunderten von Fällen wurde seit 1. t. 1947 bis heute von den Sanitätern und Helferinnen im Kreis Calw Hilfe geleistet.
Vermögenskontrolle Kreisamt Calw
Über das Vermögen des ehern. Kreisleiters Philipp B ä t z n e r, Schreinermeisters in Nagold, ist durch Verfügung des Finanzministeriums, Abt. Vermögenskontrolle in Tübingen vom 29. 1. 1948 die Zwangs- verwaltung gemäß Gesetz 52 über die Sperre und Kontrolle von Vermögen angeordnet worden.
Zum Zwangsverwalter ist Herr Johann Walz, Malermeister in Nagold, Inselstr. 32 bestellt worden.
Herausgeber: LandratsamtCalw. Verwaltung. Anzeige!- armahme’ Landratsamt Calw. Abt. Bekanntmachungen. Druck: A. Oelschl&ger'sche Bucbdruckeeei ln Calw.
Familiennachrichten
Ihre Vermählung geben bekannt: Hans Schaal
Maria Schaal, geh. Seitz.
Gleichzeitig geben ihre Verlobung bekannt:
Margot Schaal Walter Seitz
Altenstelg/Überberg, 7. Febr. 1948.
Evangelische Gottesdienste in Calw
Reminiscere, 22. Februar 1948.
8.30 Uhr Christenlehre (Töchter).
9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Dekan Hermann, Eßlingen) in der Kirche.
10.45 Uhr Kindergottesdienst. 17.00 Uhr Abendgottesdienst i.Georgenäum (Dohmstreich).
Mittwoch, 25. Februar 1948.
8.30 Uhr Betstunde."
Donnerstag, 26. Februar 1948. 20.00 Uhr Bibelstunde.
Methodistenkirche Calw Zwinger 11
Sonntag, 22. Februar 1948.
9.30 Uhr: Predigtgottesdiensr
19.30 Uhr: Abendgottesdienst. Mittwoch, 25. Februar 1948.
19.30 Uhr; Bibel- und Gebets- Stunde.
Freitag, 27. Februar 1948.
19.30 Uhr: Frauen-Missions- verein.
Stammheim
Sonntag, 22. Februar 1948.
10 Uhr: Predigtgottesdienst. Donnerstag, 26. Februar 1948.
20 Uhr: Bibel- und Gebete- stunde.
Oberkollbacb
Sonntag, 22. Februar 1948.
10 Uhr: Predigtgottesdienst.. Dienstag, 24. Februar 1948.
20 Uhr: Bibel- und Gebetestunde.