Finanzielle Hille für die Hochwasser­geschädigten durch die Wohlfahrtsverbände and Spenden

Für die Hochwassergeschädigten des Krei­ses Calw wurden zur Verfügung gestellt vom

Carita9-Verband 10 000 RM

Hilfswerk der Evu. Landeskirche 57 000 RM Württ. Roten Kreuz 40 000 RM

Württ. Wohlfahrtsbund 20 000 RM

127 000 KM

An Einzelspenden gingen bei den genannten Wohlfahrtsverbänden, bei der Stadt Calw u. dem Land­ratsamt bis jetzt rund 20 000 RM

ein. Allen Gebern wird auch an dieser Stelle recht herzl. gedank t!

Von dem Gesamtbetrag von 147 000 RM

wurden 121000 RM einem gemeinsamen Hilfsfond zugeführt. Der Restbetrag von 26 000 RM wird vorn Ev. Hilfswerk, Württ. Roten Kreuz und Württ. Wohlfahrtsbund unmittelbar verteilt.

Aus dem gemeinsamen Hilfsfond wurden den geschädigten Gemeinden in den letzten Tagen 115 000 RM überwiesen.

ln jeder Gemeinde ist unter dem Vorsitz

Straßensperrungen

Im Einvernehmen mit dem Straßen- und Wasserbauamt wird folgendes angeordnet:

I. Für sämtliche Fahrzeuge wird mit so­fortiger Wirkung gesperrt: Landstraße II. O. 45 AltensteigWalddorf, Umleitung über Egenhausen.

II. Die Sperrung folgender Straßen­

strecken wird aufgehoben: 1. Landstraße 1.0.347 zwischen Bad Teinach und Ober- kollwangen, sowie zwischen Neuweiler und Gaugenwald. 2. Landstraße 1.0.351

zwischen Enzklösterle und Reichsstraße 294 (Simmersfeld). 3. Landstraße 1.0.362 Altensteig Besenfeld, für den Verkehr über Hochdorf. Die Strecke Uber Erzgrube bleibt weiterhin gesperrt.

Die freigegebenen Strecken sind mit be­sonderer Vorsicht zu befahren.

Calw, 10. Februar 1948.

Landratsamt.

Beschälplatte Weil der Stadt

Auf der hiesigen Platte decken v. 21. 2. bis 19. 6. d. J. die Landbeschäler Milano, D.-Fuchs, v. Meiniger, M. v. Minner; Einguß, d.-braun, v.Erguß, M. v. Menelaus; Naphtalin, d.-braun, v. Napperon, a. d.

Olympia.

Der Platte ist Gestütwärter Mauser, Chri­stian zugeteilt. Das vor dem ersten Decken der Stute zu entrichtende Beschälgeld be­trägt für das Decken durch Hengste des warmblütigen Schlags 40 RM. Hengste des kaltblütigen Schlags 48 RM.

Für die Besitzer der in die Stutbücher des Verbands Württ. Warmblutzüchter oder des Verbands WVürtt. Knltblutzüchter ein­getragenen Stuten wird das Beschälgeld um 8 RM. ermäßigt, wenn sie durch eine Bescheinigung der Geschäftsstelle der Ver­bände nachweisen, daß die Stute für 1948 in ein Stutbuch eingetragen ist und wenn die Stute den vorgeschriebenen Brand des betreffenden Verbands trägt.

Sofern die zum Decken vorgeführte Stute

des Bürgermeisters ein örtlicher Vertei­lungsausschuß gebildet worden.*deni ' 1; " «et­lichen Vertreter der oben genannten Ver­bände angehören.

Nach dem Willen des Kreisausschussee der Wohlfahrtsverbände sollen die Beiträge dazu verwendet, werden, denjenigen geschä­digten Familien und Einzelpersonen zu hel­fen, die sich in schlechten Vermögensver­hältnissen befinden und durch das Hoch­wasser in ihrer Haushaltung in einen Not­stand versetzt worden sind (oder von einem solchen bedroht sind), den sie aus eigener Kraft nicht oder nur teilweise zu überwin­den vermögen. Es ist also in erster Linie an die Hausrat- und sonstigen Haushaltungs­schäden zu denken. Für Betriebsschäden (in Industrie, Handwerk, Handel, Landwirt­schaft usw.) kommen die Mittel nicht in Frage. Betriebe müssen auf die vom Staat in Aussicht gestellten Mittel verwiesen wer­den. Gebäudeschäden können im allgemeinen ebenfalls nicht berücksichtigt werden, da diese Schäden voraussichtlich in Höhe von mindestens 50 v. H. durch die Gebäude­brandversicherungsanstalt entschädigt wer­den. Anträge sind an die Bürgermeister­ämter zu richten.

t im Jahr 1947 schon gedeckt wurde, muß der Beschälschein vom Vorjahr dem Ge­stütwärter beim erstmaligen Decken der Stute abgegeben werden. Die Gestütwärter sind angewiesen, den Hengst für den zwei­ten Sprung nur dann freizugeben, wenn der Besehälschein vom Vorjahr abgegeben ist. Gebühr für den Beschälschein 50 Pfg. Probiert wird während der ganzen Deck- zoit morgens 7 Uhr, mittags 11 Uhr und abends 5 Uhr.

Beschälaufsichtsamt

Inhalt der neuesten Nummern des Journal Officiol

Nr. 135/136 vom 6. und 10. 2. 1948 (Eingang i beim Landratsamt am 13. 2. 1948).

Verordnungen, Verfügungen und Anordnungen des Comman- dement en Chef Francais en A 11 e m a g n e

Anordnung Nr. 37 des Commandant en Chef vom 20..Januar 1948 über Anordnung einer Zwangsverwaltung, S. 1367.

Anordnung Nr. 38 des Commandant en Chef vom 20. Januar 1948 über Anordnung eifter Zwangsverwaltung, S. 1368.

Anordnung Nr. 39 des Commandant en Chef vom 20. Januar 1948 betreffend die Er­nennung eines ZwanvsVerwalters,, S. 1369. Anordnung Nr. 40 des Commandant en Chef vom 20. Januar 1948 betreffend die Er­nennung eines Zwangsverwalters, S. 1369. ,Unsere Veröffentlichungen S. 1370.

Amtliche Bekanntmachungen S. 61.

Das Rot-Kreuz-Krois-Komitee Calw berichtet:

Unterstützungen. Nachdem bei der letzten Haussammlung im Okt. 1946 über 111000. RM. eingingen, wovon 80% im Kreis verblieben, konnte die Hilfe einsetzen. So wurden an die Kriegsgeschädigten An­fang 1947 über 54 000. RM. ausbezahlt und im Dezember 1947 an die Frauen der

Gefallenen, Vermißten und in Gefangen­schaft befindlichen Kameraden sowie an Schwerbeschädigte über 46 000. RM. aus Mitteln des Roten Kreuzes im Kreis ver- willigt.

Entlassungsgeld. Seit 1. Okt 1946 bis 15. Febr. 1948 wurden an die Heimkeh­rer aus französischer, russischer und jugo­slawischer Gefangenschaft 27 190. RM. im Kreis ausbezahlt. Etwa ein Drittel dieses Betrages wurde vom Roten Kreuz Calw aus eigenen Mitteln bestritten, als von März bis Juni 19|7 die Auszahlung gestoppt wer­den sollte. Weiter konnten seit 1947 über 5000 Zigaretten und Zigarillos sowie Tabak dank besonderem Entgegenkom­men an die Kriegsgefangenen und an Heimkehrer abgegeben werden.

Schulopfergroschen. Seit Einfüh­rung dieser Spende gingen 64 837.45 RM. ein. Auch dieser Betrag kommt den Kriegs­gefangenen, Kriegsopfern und Heimkehrern zugute. Herzlichster Dank gebührt den El­tern und Kindern für dieses Opfer und der Lehrerschaft für ihre rege Mitarbeit

Sanitätskolonncn (m) und (w). Die Kolonnen sind seit ihrer Neugründung 1946 je nach den örtlichen Verhältnissen ausgebaut worden. Es wäre zu wünschen, daß weitere Wieder- und Nouanmeldungen erfolgten, um die Kolonnenstärke zu erhal­ten. Meldungen jüngerer Jahrgänge beider­lei Geschlechts würden besonders in allen Orten begrüßt. Für die Kolonnen in Neuen­bürg und Wildbad-Calmbach sollten sich weitere Anwärterinnen melden, um die lei­der entstandenen Lücken auszufüllen. Die Unfallhilfsstellen auf dem Lande wie­der zu errichten, muß eine Aufgabe der Kolonnen für die Zukunft sein, um rasche Hilfe leisten zu können. Infolge der Ver­kehrsschwierigkeiten ist es den Ärzten heute nicht immer möglich, bei Unglücks­fällen rasch zur Stelle zu sein. Gerade für die Schaffung der Unfallhilfsstellen sollten sich auf dem Lande wieder weibliche Mit­glieder zum aktiven Dienst melden. Gründ­liche Ausbildung, Erfahrung, Ausdauer und ein warmes Herz für die Leidenden prägen das Bild der rechten Rot-Kreuz-Helferin!

Krankentransport. Mit den z. Z. schwer fahrbereit zu haltenden drei Rot- Kreuz-Krankenwagen in Calw, Nagold und Neuenbürg wurden im Jahre 1947 über 2200 Fahrten ausgefübrt.

Erste Hilfe. In vielen Hunderten von Fällen wurde seit 1. t. 1947 bis heute von den Sanitätern und Helferinnen im Kreis Calw Hilfe geleistet.

Vermögenskontrolle Kreisamt Calw

Über das Vermögen des ehern. Kreislei­ters Philipp B ä t z n e r, Schreinermeisters in Nagold, ist durch Verfügung des Finanz­ministeriums, Abt. Vermögenskontrolle in Tübingen vom 29. 1. 1948 die Zwangs- verwaltung gemäß Gesetz 52 über die Sperre und Kontrolle von Vermögen ange­ordnet worden.

Zum Zwangsverwalter ist Herr Johann Walz, Malermeister in Nagold, Inselstr. 32 bestellt worden.

Herausgeber: LandratsamtCalw. Verwaltung. Anzeige!- armahme Landratsamt Calw. Abt. Bekanntmachungen. Druck: A. Oelschl&ger'sche Bucbdruckeeei ln Calw.

Familiennachrichten

Ihre Vermählung geben bekannt: Hans Schaal

Maria Schaal, geh. Seitz.

Gleichzeitig geben ihre Verlobung bekannt:

Margot Schaal Walter Seitz

Altenstelg/Überberg, 7. Febr. 1948.

Evangelische Gottesdienste in Calw

Reminiscere, 22. Februar 1948.

8.30 Uhr Christenlehre (Töch­ter).

9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Dekan Hermann, Eßlingen) in der Kirche.

10.45 Uhr Kindergottesdienst. 17.00 Uhr Abendgottesdienst i.Georgenäum (Dohmstreich).

Mittwoch, 25. Februar 1948.

8.30 Uhr Betstunde."

Donnerstag, 26. Februar 1948. 20.00 Uhr Bibelstunde.

Methodistenkirche Calw Zwinger 11

Sonntag, 22. Februar 1948.

9.30 Uhr: Predigtgottesdiensr

19.30 Uhr: Abendgottesdienst. Mittwoch, 25. Februar 1948.

19.30 Uhr; Bibel- und Gebets- Stunde.

Freitag, 27. Februar 1948.

19.30 Uhr: Frauen-Missions- verein.

Stammheim

Sonntag, 22. Februar 1948.

10 Uhr: Predigtgottesdienst. Donnerstag, 26. Februar 1948.

20 Uhr: Bibel- und Gebete- stunde.

Oberkollbacb

Sonntag, 22. Februar 1948.

10 Uhr: Predigtgottesdienst.. Dienstag, 24. Februar 1948.

20 Uhr: Bibel- und Gebete­stunde.