Amtsblatt für den Kreis Calw

Calw

Freitag, 6. Februar 1948

Nr. 5

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Lebensmittelversorgung

In der Zeit vom 11. bis 20. Februar 1948 können bezogen werden:

Brot:

Alters­

klasse

\

Bewertung

Gramm:

^Normal­

verbraucher

TSV.

Butter

TSV.

Fleisch

TSV. Fleisch und Butter

Abschnitte

03 J.

500

3

203

303

603

03 J.

250

6

206

306

606

36 J.

1000

3

203

303-

603

36 J.

250

! 6

206

306

606

über 6 J.

1000

3

203

303

603

über 6 J.

iooo'

6

206

306

606

'Zulagekarte A Schwerarbeiter 1. Kategorie Schwerarbeiter 2. Kategorie

Schwerarbeiter 3. Kategorie

Werdende und stillende Mii

500 g auf Abschnitt 55

250 g auf Abschnitt 163

500 g auf Abschnitt '263 und

250 g auf Abschnitt 264

1000 g auf Abschnitt 363 und

250 g auf Abschnitt 364

250 g auf Abschnitt 904

Fleischt

Alters­

klasse

Bewertung

Gramm

Normal- . Verbraucher

TSV.

Butter

TSV.

Brot

TSV. Brot u. Butter

Abschnitte '

9

0 3 J.

je 50

1314

213214

113114

. 513514

3 6 J.

je 50

1445

214215'

114115

514515

610 J.

je 50

1516

215216

115116

515516

1018 J.

je 50

1720

217220

117120

517520

über 18 J.

je 50

1618

216218

116118

516518

Schwerarbeiter .2. Kategorie je 50 g auf Abschnitt 267270 Schwerarbeiter 3. Kategorie je 50 g auf Abschnitt 367369 und

100 g auf Abschnitt 370 Werdende und stillende Mütter 60 g auf Abschnitt 906

Vollmilch:

Vollmilch ist in der seitherigen Rationshöhe freigegeben.

Calw, 2. Februar 1948. KreisernShrungsamt.

Zuckerausgabe, Januarration 1948

Ausgabe von Margarine für Januar 1948

Einhaltung des Lohnstops Der Gouverneur von Südwürttemberg- Hohenzollern, General W i d m e r, hat an das Landesarbeitsamt Südwürttemberg-Hohen- zollern das nachfolgend im Wortlaut wie­dergegebene Schreiben gerichtet, das hier­durch bekanntgegeben wird:

Es ist mir zur Kenntnis gebracht worden, daß in gewissen Industriezweigen zwischen den Lohnempfängern und den Betriebs­inhabern Verträge über. Erhöhung der ge­setzlichen Tarife abgeschlossen wurden.

Ich bringe ihnen in Erinnerung, daß die Blockierung der Löhne streng eingehalten werden muß und daß jede Abweichung von dieser Regel bestraft wird.

Nur die normalerweise niedrigen Löhne, das heißt die, welche unter 50 Pfg. für eine erwachsene Hilfsarbeiterin liegen, in der Zone der niedrigsten Löhne können bis zur genannten Grenze erhöht werden.

Abgesehen von diesen Fällen müssen alle Aufbesserungsanträge von der Militär­regierung genehmigt sein.

Ich bitte sie, diese Weisung in breite­stem Maße bekannt zu machen Tübingen, 28. Januar 1948

gez. W i d m e r.

Preisrechtliche Verordnungen nur über die Prcisbohörde

Die Preisaufsichtsstelle in Tübingen teilt üiit:

Aus gegebener Veranlassung wird nach- drücklichst darauf hingewiesen, daß preis- rechf liehe Verordnungen gleich welcher Art nur durch die Preisbehörden selbst oder durch andere Behörden im Aufträge und mit ausdrücklicher Zustimmung der Preisbehörde erlassen werden dürfen. Der Auftrag und die Zustimmung müssen aus dem Text der Anordnung zweifelsfrei er­kennbar sein. i

Anordnungen auf dem Gebiete des Preis­rechts, die den vorstehenden Anforderun­gen nicht entsprechen, besitzen keine Rechtswirksamkeit. Ebenso werden Beru­fungen auf Anordnungen unzuständiger Dienststellen in jedem Falle als gegen­standslos zürückgewiesen.

Für Monat Januar 1948 erhalten sämt­liche Verbrauchergruppen und Altersklas­sen sowie Zulagenempfänger Zucker, und zwar:

Kinder von 03 Jahren 1250 g,

Kinder von 318 Jahren 750 g und Erwachsene Uber 18 Jahren 450 g.

Normalverbraucher und Teilselbstversorger auf Abschnitt 42 bzw. 142, 242, 342, 442, 542 und 642;

Vollselbstversorger auf Abschnitt 701; Schwerarbeiter 1. Kategorie 100 g auf Ab­schnitt 197;

Schwerarbeiter 2. Kategorie 200 g auf Ab­schnitt 297;

Schwerarbeiter 3. Kategorie 450 g auf Ab­schnitt 397;

Werdende und stillende Mütter 450 g auf * Abschnitt 913 der Januar-Lebensmittel­und -Zulagekarten.

Der Zucker kann sofort nach Belieferung sämtlicher Kleinverteiler durch die ört­lichen Kartenausgabestellen aufgerufen werden. .Von den Kleinverteilern ist bis 20. 2. 1948 mit den Kartenstellen nach Vor­druck 1 abzurechnen.

Als weitere Fettration für Januar 1948 erhalten Normalverbraucher und TSV in Brot über 6 Jahre

62,5 g Margarine

auf Abschnitt 25 bzw. 125 der .Januar- Lebensmittelkarte.

Die Ausgabe der Margarine kann sofort nach Belieferung sämtlicher Kleinverteiler erfolgen.

Calw, 2. Februar 1948.

Kreisernährungsamt.

Eiervorbestell ung

Die Verbraucher werden aufgefordert, den Vorbestellabschnitt D der Eierkarte bis spätestens 10. Februar 1948 bei den Kleinhandelsgeschäften abzugeben.

Die Kleinhandelsgeschäfte reichen die Vorbestellabschnitte bis spätestens 12. Fe­bruar 1948 der örtlichen Kartenausgabe­stelle getrennt nach Altersklassen ein. Am 14. Februar melden die Bürgermeisterämter telefonisch dem Krcisernährungsamt die Zahl der abgegebenen Vorbestellabschnitte aufgeschlüsselt nach Altersklassen.

Die Termine sind unbedingt einzuhalten, da die Gefahr besteht, daß Nachmeldungen bei der Zuteilung nicht berücksichtigt wer­den können

Kreisernährungsamt

Käseausgabe für Monat Februar 1948 Für .Monat Februar 1948 erhalten Nor­malverbraucher und TSV in Brot sowie Schwerarbeiter der 2. und 3. Kategorie Käse, und zwar:

Normalverbraucher von 610 Jahren 100 g auf Abschnitt 45,

TSV in Brot von 610 Jahren 100 g auf ' Abschnitt 145,

Normalverbraucher und TSV in Brot über 10 Jahre'125 g auf Abschnitt 45 bzw. 145, Schwerarbeiter 2. Kategorie 50 g auf Ab-. schnitt g,

Schwerarbeiter 3. Kategorie je 50 g auf Abschnitt e und i, zusammen 100 ,g, der Februar.-Lebcnsmitt.el- und -Zulage- kart^n.

Der Käse kann nach örtlichem Aufruf bezogen werden

Vorbestellung für Fische für Normalverbraucher und Gemeinschafts- verpflegte

Es ist erforderlich, sofort eine Vorbestel­lung für Fische durchz'ufiiltren. Die Ver­braucher werden au fgef ordert, den Ab­schnitt V der Januar-Lebensmittelkarte h«l den zum Fischverkauf zugelassenen Klein-