Amtsblatt für den Kreis Calw
Calw
Freitag, 6. Februar 1948
Nr. 5
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Lebensmittelversorgung
In der Zeit vom 11. bis 20. Februar 1948 können bezogen werden:
Brot:
Alters
klasse
\
Bewertung
Gramm:
^Normal
verbraucher
TSV.
Butter
TSV.
Fleisch
TSV. Fleisch und Butter
Abschnitte
0—3 J.
500
3
203
303
603
0—3 J.
250
6
206
306
606
3—6 J.
1000
3
203
303-
603
3—6 J.
250
! 6
206
306
606
über 6 J.
1000
3
203
303
603
über 6 J.
iooo'
6
206
306
606
'Zulagekarte A Schwerarbeiter 1. Kategorie Schwerarbeiter 2. Kategorie
Schwerarbeiter 3. Kategorie
Werdende und stillende Mii
500 g auf Abschnitt 55
250 g auf Abschnitt 163
500 g auf Abschnitt '263 und
250 g auf Abschnitt 264
1000 g auf Abschnitt 363 und
250 g auf Abschnitt 364
250 g auf Abschnitt 904
Fleischt
Alters
klasse
Bewertung
Gramm
Normal- . Verbraucher
TSV.
Butter
TSV.
Brot
TSV. Brot u. Butter
Abschnitte '
9
0— 3 J.
je 50
13—14
213—214
113—114
. 513—514
3— 6 J.
je 50
14—45
214—215'
114—115
514—515
6—10 J.
je 50
15—16
215—216
115—116
515—516
10—18 J.
je 50
17—20
217—220
117—120
517—520
über 18 J.
je 50
16—18
216—218
116—118
516—518
Schwerarbeiter .2. Kategorie je 50 g auf Abschnitt 267—270 Schwerarbeiter 3. Kategorie je 50 g auf Abschnitt 367—369 und
100 g auf Abschnitt 370 Werdende und stillende Mütter 60 g auf Abschnitt 906
Vollmilch:
Vollmilch ist in der seitherigen Rationshöhe freigegeben.
Calw, 2. Februar 1948. KreisernShrungsamt.
Zuckerausgabe, Januarration 1948
Ausgabe von Margarine für Januar 1948
Einhaltung des Lohnstops Der Gouverneur von Südwürttemberg- Hohenzollern, General W i d m e r, hat an das Landesarbeitsamt Südwürttemberg-Hohen- zollern das nachfolgend im Wortlaut wiedergegebene Schreiben gerichtet, das hierdurch bekanntgegeben wird:
Es ist mir zur Kenntnis gebracht worden, daß in gewissen Industriezweigen zwischen den Lohnempfängern und den Betriebsinhabern Verträge über. Erhöhung der gesetzlichen Tarife abgeschlossen wurden.
Ich bringe ihnen in Erinnerung, daß die Blockierung der Löhne streng eingehalten werden muß und daß jede Abweichung von dieser Regel bestraft wird.
Nur die normalerweise niedrigen Löhne, das heißt die, welche unter 50 Pfg. für eine erwachsene Hilfsarbeiterin liegen, in der Zone der niedrigsten Löhne können bis zur genannten Grenze erhöht werden.
Abgesehen von diesen Fällen müssen alle Aufbesserungsanträge von der Militärregierung genehmigt sein.
Ich bitte sie, diese Weisung in breitestem Maße bekannt zu machen Tübingen, 28. Januar 1948
gez. W i d m e r.
Preisrechtliche Verordnungen nur über die Prcisbohörde
Die Preisaufsichtsstelle in Tübingen teilt üiit: •
Aus gegebener Veranlassung wird nach- drücklichst darauf hingewiesen, daß preis- rechf liehe Verordnungen gleich welcher Art nur durch die Preisbehörden selbst oder durch andere Behörden im Aufträge und mit ausdrücklicher Zustimmung der Preisbehörde erlassen werden dürfen. Der Auftrag und die Zustimmung müssen aus dem Text der Anordnung zweifelsfrei erkennbar sein. i
Anordnungen auf dem Gebiete des Preisrechts, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen, besitzen keine Rechtswirksamkeit. Ebenso werden Berufungen auf Anordnungen unzuständiger Dienststellen in jedem Falle als gegenstandslos zürückgewiesen.
Für Monat Januar 1948 erhalten sämtliche Verbrauchergruppen und Altersklassen sowie Zulagenempfänger Zucker, und zwar:
Kinder von 0—3 Jahren 1250 g,
Kinder von 3—18 Jahren 750 g und Erwachsene Uber 18 Jahren 450 g.
Normalverbraucher und Teilselbstversorger auf Abschnitt 42 bzw. 142, 242, 342, 442, 542 und 642;
Vollselbstversorger auf Abschnitt 701; Schwerarbeiter 1. Kategorie 100 g auf Abschnitt 197;
Schwerarbeiter 2. Kategorie 200 g auf Abschnitt 297;
Schwerarbeiter 3. Kategorie 450 g auf Abschnitt 397;
Werdende und stillende Mütter 450 g auf * Abschnitt 913 der Januar-Lebensmittelund -Zulagekarten.
Der Zucker kann sofort nach Belieferung sämtlicher Kleinverteiler durch die örtlichen Kartenausgabestellen aufgerufen werden. .Von den Kleinverteilern ist bis 20. 2. 1948 mit den Kartenstellen nach Vordruck 1 abzurechnen.
Als weitere Fettration für Januar 1948 erhalten Normalverbraucher und TSV in Brot über 6 Jahre
62,5 g Margarine
auf Abschnitt 25 bzw. 125 der .Januar- Lebensmittelkarte.
Die Ausgabe der Margarine kann sofort nach Belieferung sämtlicher Kleinverteiler erfolgen.
Calw, 2. Februar 1948.
Kreisernährungsamt.
Eiervorbestell ung
Die Verbraucher werden aufgefordert, den Vorbestellabschnitt D der Eierkarte bis spätestens 10. Februar 1948 bei den Kleinhandelsgeschäften abzugeben.
Die Kleinhandelsgeschäfte reichen die Vorbestellabschnitte bis spätestens 12. Februar 1948 der örtlichen Kartenausgabestelle getrennt nach Altersklassen ein. Am 14. Februar melden die Bürgermeisterämter telefonisch dem Krcisernährungsamt die Zahl der abgegebenen Vorbestellabschnitte aufgeschlüsselt nach Altersklassen.
Die Termine sind unbedingt einzuhalten, da die Gefahr besteht, daß Nachmeldungen bei der Zuteilung nicht berücksichtigt werden können
Kreisernährungsamt
Käseausgabe für Monat Februar 1948 Für .Monat Februar 1948 erhalten Normalverbraucher und TSV in Brot sowie Schwerarbeiter der 2. und 3. Kategorie Käse, und zwar:
Normalverbraucher von 6—10 Jahren 100 g auf Abschnitt 45,
TSV in Brot von 6—10 Jahren 100 g auf ' Abschnitt 145,
Normalverbraucher und TSV in Brot über 10 Jahre'125 g auf Abschnitt 45 bzw. 145, Schwerarbeiter 2. Kategorie 50 g auf Ab-. schnitt g,
Schwerarbeiter 3. Kategorie je 50 g auf Abschnitt e und i, zusammen 100 ,g, der Februar.-Lebcnsmitt.el- und -Zulage- kart^n.
Der Käse kann nach örtlichem Aufruf bezogen werden
Vorbestellung für Fische für Normalverbraucher und Gemeinschafts- verpflegte
Es ist erforderlich, sofort eine Vorbestellung für Fische durchz'ufiiltren. Die Verbraucher werden au fgef ordert, den Abschnitt V der Januar-Lebensmittelkarte h«l den zum Fischverkauf zugelassenen Klein-