mtsblatt für den Kreis Calw
Freitag, 30. Januar 1948
Nr. 4
Lebensmittelversorgung
Id der Zeit vom 1. bis 10. Februar 1948 können bezogen werden:
Brot:
Alters
klasse
Bewertung
Gramm:
Normal
verbraucher
TSV.
Butter
TSV.
Fleisch
l'SV. Fleisch und Butter
- Abschnitte
0—3 J.
500
1
201 -
301
601
0—3 J.
250
2
202
302
602
3—6 J.
1000
i
201
301
601
3—6 J.
250
2
202
302
602
über 6 J.
1000
1
201
301
601
über 6 J.
500
2
202
302 1
602
über ö J.
500
Kleinabschnitte
Zulagenempfämger:
Schwerarbeiter 1. Kategorie Schwerarbeiter 2. Kategorie
Schwerarbeiter 8. Kategorie
Zulagekarte A
250 g auf Abschnitt 151
500 g ajjf Abschnitt 251 und
250 g auf Abschnitt 252
1000 g auf Abschnitt 851 und
250 g auf Abschnitt 352
500 g auf Abschnitt 51
Werdende und stillende Mütter 250 g auf Abschnitt 903
Fleisch:
Alters
klasse
Bewertung
Gramm:
Normal
verbraucher
TSV.
Butter
TSV.
Brot
TSV. Brot u. Butter
Abschnitte
U— *3 J
oO
12
212 ,
112
512
3— 6 J,
je 50
12—13
212—213 '
112—113
512—513
6—io J.
je 50
12—14
212—214
112—114
512—514
10—18 J.
je 50
12—16
212—216
112—116
512—516
über 18 J
je 50
12—15
212-215
112—115
512-515
Zulagenempfänger: -
Schwerarbeiter 1. Katagorie 50 g auf Abschnitt 155
Schwerarbeiter 2. Kategorie je 50 g auf Abschnitt 255—258
Schwerarbeiter 3. Kategorie je 50 g auf Abschnitt 355—357 Und
100 g auf Abschnitt 358 .
Werdende und stillende Mütter 50 g aufAbsehnitt 905
"Vollmilch:
Rationshöhe freigegeben.
Vollmilch ist in der seitherigen
Für Monat Januar 1948 erhalten nachstehend aufgeführto Verbrauchergruppen aller Altersklassen (täglich 30 g Mehl)
Schriftverkehr
mit französischen Dienststellen Französische Übersetzung erforderlich Das Gouvernement Militaire in Calw erinnert daran daß sämtliche Anträge und Mitteilungen sowohl deutsch als auch französisch eingereicht werden müssen. Schriftsätze mjr in deutscher Sprache können nicht mehr bearbeitet werden. Das Gleiche gilt für sämtliche französischen Dienststellen: Sürete, Gendarmerie Francaise etc. Die Bevölkerung wird hierauf im Auftrag der Militärregierung erneut hingewiesen.
*
Im Auftrag der franz. Gendarmerie wird folgendes bekanntgegeben:
Es kommt öfters vor daß die ehemaligen Offiziere, welche zur regelmäßigen, monatlichen Meldung bei der franz. Gendarmerie verpflichtet sind, an dieselbe Briefe ulfd Gesuche in deutscher Sprache richten. Die Gendarmerie bittet dringend darum, deD Schriftwechsel nur französisch zu führen.
Landratsamt.
Dier.stränmc des Umsicdlungsamtes Die Diensträume des Umsiedlungsamtes befinden sich nicht mehr im Landratsamt, sondern im Hintergebäude Balin- hofstr. Nr. 4 2 im 2. ‘Stock (also in demselben Gebäude wie die Avbeitsamts- nebenstelle Calw).
Fernsprecher: Calw Nr 445. Sprechstunden:
Montag bis Donnerstag . Freitag
Samstag
8—12 Uhr. 8—12 Uhr, 1:1.30—17 Uhr. keine.
Landratsamt.
Falls in einer Gemeinde sämtliche Kleinverteiler beliefert sind, kann das Bürgermeisteramt den Aufruf vorher vornehmen. Ein Verkauf vor dem bestimmten Termin wird ausdrücklich verboten. Zuwiderhandelnde haben mit dem Entzug der Erlaubnis zum Tahakwnrenverkauf zu rechnen.
Die Tabakwarenverkaufsstellen haben die abgetrennten Abschnitte bis snätestens Freitag, den 6. 2. 1948, dem Kreiswirtschaftsamt zwecks Abrechnung vorzulcgen.
Kreis wirtschaftsnmt.
/ ■ 930 g Mehl.
Der Bezug kann sofort durch die Bäckereien und Mehlhändler erfolgen, und zwar Normalverbraucher aller Altersklassen ' auf Sonderabschnitt 5
TSV Butter von 0—6 Jahren - „ „ 240
TSV Butter über 6 Jahre '' „ „ 227
TSV in Fleisch aller Altersklassen „ „ 339
TSV in Fleisch und Butter aller Altersklassen „ „ 641
Calw, 26. Januar 1948. Kreisernährungsamt.
Waschmittelversorgung
Für den Monat November erhalten alle Normalverbraucher und Selbstversorger 1 Stück Einheitssi ife und 1 Normalpaket Waschpulver, außerdem Kinder bis zu 3 Jahren zusätzlich
1 Stück Feinseife und 1 Normalpaket Waschpulver.
Die Ausgabe in den Einzelhandelsgeschäf- .ten erfolgt nach Aufruf durch die Bürgermeisterämter auf den Abschnitt I der Lebensmittelkarte Januar.
Kreiswirtschaftsamt.
Tabak Warenverkauf
Auf die Abschnitte 1—3 der M-Raucher- karte und Abschnitt I (Januar) der F- Raucherkarte können ab Donnerstag, den 29. 1. 1948, bezogen und abgegeben werden: je 20 Zigaretten oder
5 Zigarren ab 40 Pfg. oder
6 Zigarren zu 30 oder 35 Pfg. oder 10 Zigarillos zu 20 oder 25 Ffg. oder
1 Päckchen Feinschnitt auf 2 Abschnitte oder
2 Rollen Kautabak ä 15 g (soweit noch vorrätig).
Der Verkauf muß am 2. 2. *1948 beendet sein.
Staatskommissariat für die pol. Säuberung Es bestellt Veranlassung, erneut darauf hlnzuweisen, daß beim Staatskommissariat für die politische Säuberung in Tübingen wegen Arbeitsüberhäufung und im Interesse ungestörten Arbeitens Besucher nur angenommen werden wenn sie auf eine schriftliche Anmeldung eine schriftliche Zusage erhalten haben. Wer ohne eine solche erscheint, hat es sich selbst zuzuschreiben, wenn er abgewiesen weroen muß.
In den Anmeldungsgesudien i=t das Säuberungsaktenzeichen (Nr des Amtsblattes usw.) und kurz und präzis der Grund des Besuches anzugeben. Viele Besuche werden sich durch schriftliche Antwort erledigen lassen. *
Tübingen, 17. Januar 1948.
Staatskomm ^saria! für die politische Säuberung
Bezahlung von Geldbußen im Säuberungsverfahren Die Militärregierung hat ihre Zustimmung dazu erteilt, daß Gel^hnRcn. deren Bezahlung sich auf längere Zeit (Monate.