V

mafer; Jlbhausen, Karl Schüttle sen.; Wild- berg, Paul Hermann, Kaufmann; Wildbad, Eugen Aberle, Straubenbergstr.; Neüen- bürg, Robert Güttinger, beim Bürgermei­steramt; Unterreichenbach, Bürgermeister­amt. Rotes Kreuz: Calw, Geschäftsstelle Landratsamt, Zimmer Nr. 15; Nagold, Frl Emmi Wimmel, Freudenstädterstraße 59; Neuenbürg, Komitee-Mitglied Bürgermeister K. Titelius, Rathaus.

Verfall von Fahrradreifen-Bezugscheinen. Die noch im Umlauf befindlichen Bezug­scheine für Fahrradbereifung mit den Ver­falltagen 25. 10. 1947, 1. 12. 1947 und 20. 12. 1947 Werden ungültig, falls diese nicht in »der Woche vom 26. bis 31. 1. 1918 über ein Fachgeschäft bei der Firma Christian Wid- maier in Calw eingelöst werden.

.Kreiswirtschaftsamt.

Ausgcwiesenen-Answeis

Der vom Landratsamt (Umsiedlungsamt) Calw ausgestellte Ausgöwiesenen-Ausweis Nr. 25 931, ausgestellt für. Auguste Hart­wig, Altensteig,

ist in Verlust geraten und wird für ungül­tig erklärt.

Calw, 15. Januar 1948.

Landratsamt Umsiedlungsamt

Bekanntmachung

Aber die, Offenlegung der Ergebnisse der Bodenscbätzung

Die Ergebnisse Gemeinden

der Bodenschätzung

Aichelberg

Ottenbronn

Aichhalden

Möttlingen

Beinbesg

Neuhengstett

Calw ^

Rotfelden

Eff ringen

Simmozheim

Gaugenwald

Stammheim

Hirsau

Schönbronn

Hornberg

Unterhaugstett

Holzbronn

Wart

Maisenbach

Wenden

Martinsmoos

Wildberg

Monakam

Zwerenberg

werden in der Zeit vom 1. Februar bis 29. Februar 1948 in den Diensträumen des amtlichen Bodenschätzers, Herrn Diplom­landwirt Ernst in Bad Teinach, Röten­bacherweg 117, Telefon Bad Teinach 148, während der Dienststunden (812 Uhr und 1417 Uhr) offengelegt.

Offengelegt werden die Schätzungsrein­karten und die Schätzungsbücher für Ackerland und für Grünland, in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung nieder­gelegt sind.

Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungs­berechtigten der Grundstücke nicht beson­ders bekanntgegeben. Gegen die Schät­zungsergebnisse steh + den Eigentümern der betreffenden Grundstücke Beschwerde nach den Vorschriften der Reichsabgabenord­nung zu. Die Beschwerde kann in der Zeit bis zum Ablauf des 31. März 1948 beim Finanzamt entweder schriftlich oder zu Protokoll erklärt werden.

Mit Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsmittels werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Beschwerde eingelegt ist.

Den 15. Januar 1948.

Finanzamt Hirsau.

Bayern

Südbaden

Nordwürttembg.

Südwürttembg.

Borkenkäfergefahr droht dem Kreis Calw Der Fichtenborkenkäfer hat seit dem 5ahr 1945 in Süddeutschland sich in unge­ahnter Weise vermehrt und droht durch seinen Fraß, die Fichtenwaldungen Süd­deutschlands zu vernichten.

Die Anfälle an abgestorbenem Holz be­trugen in

1945 0,35 Mill. Festmeter

1946 2,60 ..

1947 3,00 1946 0,70 1946 0,185

1945 0,15

1946 0,33

1947 0,631

Die Befallsgebiete schreiten von Süden

nach Norden fort, im Nachbarkreis Freu­denstadt hat der Küferschadea schon sehr bedrohliche Formen angenommen, im Kreis Calw sind im Jahr 194" erst rund 10 000 fm Holz dem Käfer zum Opfer gefallen Es werden deshalb alle Waldbesitzer dar­auf hingewiesen, in ihrem Besitz auf fol­gende Merkmale zu achten:

Im Frühwinter: Grauwerden der Kronen, Nadelabwurf, Herzfluß am Schaft.

Spätwinter: Starker Nadelabwurf, Ab­platzen von Rindenteilen im oberen Stamm­teil bei noch grüner Krone.

Frühjahr: Schnelle Bräunung der .Krone von unten nach oben.

Gegebenenfalls 'wenden sich die Wald­besitzer sogleich an die nächste Forst­dienststelle, die die nötigen Bekämpfungs­maßnahmen einleiten wird.

Vom Käfer sichtbar befallene Stämme müssen noch vor März gefällt und über Tüchern entrindet werden, daß die Brut nicht entweichen, sondern restlos am Ort verbrannt werden kann.

Zur Abwehr der Gefahr hat der Landtag das Gesetz zur Bekämpfung des Borken­käfers beschlossen. Das Gesetz allein wird aber nicht genügen, den Wald ,von diesem Schädling zu säubern. Das Verantwortungs­bewußtsein aller Waldbesitzer und der ganzen Bevölkerung für die Erhaltung und Rettung unseres Waldes vor seiner Ver­nichtung muß für alle Beteiligten Richt­schnur sein.

Die laufende Kontrolle aller Nadelholz­bestände durch die Waldbesitzer ist das Gebot der Stunde.

Calw, 15. Januar 1948,

Landratsamt Der Krfisf orstmeister

Inhalt der neuesten Nummern des Journal Offlciel

Nr. 127/128 vom 13. 1. 1948 (Eingang beim Landratsamt 17. 1. 1948).

Mitteilung an unsere Abonnenten, S. 1339. Verordnungen, Verfügungen

und Anordnungen des C o .m m a n - dement e u Chef Frangais en Allemagce

Verordnung Nr. 144 vom 10. Januar 1948 betreffend die Militärregierung im Saar­land, S. 1340.

Verordnung Nr. 145 vom 10. Januar 1948 über die Errichtung eines Schiffahrts­amtes für den Mittelrhein, S. 1340.

Allgemeine Anordnung- Nr. 2 Berichtigung (Nur deutscher Text), S. 1341.

Verschiedene Mitteilungen, S. 1342.

Amtliche Bekanntmachungen, S. 17.

Nr. 126 vom 6. 1 1948 (Eingang beim Land- ratsamt 9. 1. 1948).

Mitteilung an die Bezieher. S. 1328.

Sprechtago des Landratsamts Die nächsten Sprechtage des Landrats­amts finden statt:

in Neuenbürg (Rathaus) am Donnerstag, den 5. 2. 1948, von 9 biB 12 Uhr; in Herrenalb (Rathaus) am Donnerstag, den 5. 2. 1948, von 15 bis 18 Uhr; in Nagold (Rathaus) am Dienstag, iden 10. 2. 1948, Von 9 bis 12 Uhr; in Altensteig (Rathaus) am Dienstag, den 10. 2. 1948, von 15 bis 18 Uhr.

Außer einem Vertreter des Staatlichen Amtes, des Kreiswirtschaftsamtes und des Kreisbaumeisters wird an diesen Sprech­tagen der Leiter des Umsiedlungsamtes teilnehmen. Die i Ausgewiesenen werden hierauf besonders hingewiesen.

Calw, 19. Januar 1948.

Landratsamt.

Gesetze, Verordnungen und Proklamationen des Kontroll­rat s i,n Deutschland Gesetz Nr. 60 vom 19. 12. 1947, Aufhebung nationalsozialistischer Gesetzgebung betr. Filme, S. 1328.

Gesetz Nr. 61 vom 19. 12. 1947, Änderung des Kontrollratsgesetzes Nr. 12 (Ände­rung der Gesetzgebung in Bezug auf Einkommensteuer, Körperschaftssteuer u. Gewinnabführung), S. 1329.

Verordnungen,

Verfügungen und Anordnungen des Commandement en Chef Fran?aia en Allemagne Anordnung Nr. 31 des Commandant en Chef vom 23. 12, 1947, S. 1333.

Anordnung Nr. 33 des Commandant en Chef .vom 2. 1. 1948 über die Beendigung der Aufgaben eines Zwangsverwalters, S.

1334.

Spendet

für das

Satziale dtüfyswexkl j|

Anordnung Nr. 34 des Commandant en Chef vom 2. 1. 1948 über die Beendigung der Aufgaben eines Zwangsverwalters, S.

1334.

Anordnung Nr. 35 des Commandant en Chef vom 2. 1. 1948 über die Beendigung der Aufgaben eines Zwangsverwalters, S.

1335.

Anordnung Nr 36 des Commandant en Chef vom ,2. 1. 1948 über dig Beendigung der Aufgaben eines Zwangsverwalters, S.

1336.

Verfügung Nr. 261 des Administrateur General, Berichtigung, S. 1336. Anordnung E 3 des Directeur de la Produc­tion Industrielle, Berichtigung, S. 1337. Anweisung vom 15. November 1947, betref­fend die in Frankreich im Hinblick auf das deutsche gewerbliche Eigentum er­griffenen Maßnahmen, S. 1337.

Amtliche Bekanntmachungen, S. 1.

Landratsamt.

Herausgeber: Landratsamt Ca! w. Verwaltung n. Anzeigen­annahme: Landratsamt Calw, Abt. Bekanntmachungen. Druck: A. Oelschlägersche Buchdrnckerel In Calw.

Familiennachrichten

Wir haben uns verlobt:

Franziska Genthner Kurt Herrling

Bad Liebenzell Stuttgart

23. Januar 1948.

Evangelische Gottesdienste in Calw

Septuagesimae, 25. Januar 1948,

8.30 Uhr Christenlehre (Töchter) im Bachsaa! des Vereinshauses.

9.30 Uhr Hauntgoltesdienst in der Kirche (Dohmstreich). 10.45 Uhr

Kindergottesdienst in Kirche und Vereinshaus. 17 Uhr Abend­gottesdienst im \fereinshaus. (Zündel-Hirsau).

Mittwoch, 28. Januar, 8.30 Uhr Betstunde.

D o n n e r s t a g, 29. Januar, 20 Uhr Bibelstunde.

Helft den Hochwasser­geschädigten!