V
mafer; Jlbhausen, Karl Schüttle sen.; Wild- berg, Paul Hermann, Kaufmann; Wildbad, Eugen Aberle, Straubenbergstr.; Neüen- bürg, Robert Güttinger, beim Bürgermeisteramt; Unterreichenbach, Bürgermeisteramt. Rotes Kreuz: Calw, Geschäftsstelle — Landratsamt, Zimmer Nr. 15; Nagold, Frl Emmi Wimmel, Freudenstädterstraße 59; Neuenbürg, Komitee-Mitglied Bürgermeister K. Titelius, Rathaus.
Verfall von Fahrradreifen-Bezugscheinen. Die noch im Umlauf befindlichen Bezugscheine für Fahrradbereifung mit den Verfalltagen 25. 10. 1947, 1. 12. 1947 und 20. 12. 1947 Werden ungültig, falls diese nicht in »der Woche vom 26. bis 31. 1. 1918 über ein Fachgeschäft bei der Firma Christian Wid- maier in Calw eingelöst werden.
.Kreiswirtschaftsamt.
Ausgcwiesenen-Answeis ‘
Der vom Landratsamt (Umsiedlungsamt) Calw ausgestellte Ausgöwiesenen-Ausweis Nr. 25 931, ausgestellt für. Auguste Hartwig, Altensteig,
ist in Verlust geraten und wird für ungültig erklärt.
Calw, 15. Januar 1948.
Landratsamt — Umsiedlungsamt —
Bekanntmachung
Aber die, Offenlegung der Ergebnisse der Bodenscbätzung
Die Ergebnisse Gemeinden
der Bodenschätzung
Aichelberg
Ottenbronn
Aichhalden
Möttlingen
Beinbesg
Neuhengstett
Calw ^
Rotfelden
Eff ringen
Simmozheim
Gaugenwald
Stammheim
Hirsau
■ Schönbronn
Hornberg
Unterhaugstett
Holzbronn
Wart
Maisenbach
Wenden
Martinsmoos
Wildberg
Monakam
Zwerenberg
werden in der Zeit vom 1. Februar bis 29. Februar 1948 in den Diensträumen des amtlichen Bodenschätzers, Herrn Diplomlandwirt Ernst in Bad Teinach, Rötenbacherweg 117, Telefon Bad Teinach 148, während der Dienststunden (8—12 Uhr und 14 —17 Uhr) offengelegt.
Offengelegt werden die Schätzungsreinkarten und die Schätzungsbücher für Ackerland und für Grünland, in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung niedergelegt sind.
Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben. Gegen die Schätzungsergebnisse steh + den Eigentümern der betreffenden Grundstücke Beschwerde nach den Vorschriften der Reichsabgabenordnung zu. Die Beschwerde kann in der Zeit bis zum Ablauf des 31. März 1948 beim Finanzamt entweder schriftlich oder zu Protokoll erklärt werden.
Mit Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsmittels werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Beschwerde eingelegt ist.
Den 15. Januar 1948.
Finanzamt Hirsau.
Bayern
Südbaden
Nordwürttembg.
Südwürttembg.
Borkenkäfergefahr droht dem Kreis Calw Der Fichtenborkenkäfer hat seit dem 5ahr 1945 in Süddeutschland sich in ungeahnter Weise vermehrt und droht durch seinen Fraß, die Fichtenwaldungen Süddeutschlands zu vernichten.
Die Anfälle an abgestorbenem Holz betrugen in
1945 0,35 Mill. Festmeter
1946 2,60 ..
1947 3,00 1946 0,70 1946 0,185
1945 0,15
1946 0,33
1947 0,631 „
Die Befallsgebiete schreiten von Süden
nach Norden fort, im Nachbarkreis Freudenstadt hat der Küferschadea schon sehr bedrohliche Formen angenommen, im Kreis Calw sind im Jahr 194" erst rund 10 000 fm Holz dem Käfer zum Opfer gefallen Es werden deshalb alle Waldbesitzer darauf hingewiesen, in ihrem Besitz auf folgende Merkmale zu achten:
Im Frühwinter: Grauwerden der Kronen, Nadelabwurf, Herzfluß am Schaft.
Spätwinter: Starker Nadelabwurf, Abplatzen von Rindenteilen im oberen Stammteil bei noch grüner Krone.
Frühjahr: Schnelle Bräunung der .Krone von unten nach oben.
Gegebenenfalls 'wenden sich die Waldbesitzer sogleich an die nächste Forstdienststelle, die die nötigen Bekämpfungsmaßnahmen einleiten wird. •
Vom Käfer sichtbar befallene Stämme müssen noch vor März gefällt und über Tüchern entrindet werden, daß die Brut nicht entweichen, sondern restlos am Ort verbrannt werden kann.
Zur Abwehr der Gefahr hat der Landtag das Gesetz zur Bekämpfung des Borkenkäfers beschlossen. Das Gesetz allein wird aber nicht genügen, den Wald ,von diesem Schädling zu säubern. Das Verantwortungsbewußtsein aller Waldbesitzer und der ganzen Bevölkerung für die Erhaltung und Rettung unseres Waldes vor seiner Vernichtung muß für alle Beteiligten Richtschnur sein.
Die laufende Kontrolle aller Nadelholzbestände durch die Waldbesitzer ist das Gebot der Stunde.
Calw, 15. Januar 1948,
Landratsamt Der Krfisf orstmeister
Inhalt der neuesten Nummern des Journal Offlciel
Nr. 127/128 vom 13. 1. 1948 (Eingang beim Landratsamt 17. 1. 1948).
Mitteilung an unsere Abonnenten, S. 1339. Verordnungen, Verfügungen
und Anordnungen des C o .m m a n - dement e u Chef Frangais en Allemagce
Verordnung Nr. 144 vom 10. Januar 1948 betreffend die Militärregierung im Saarland, S. 1340.
Verordnung Nr. 145 vom 10. Januar 1948 über die Errichtung eines Schiffahrtsamtes für den Mittelrhein, S. 1340.
Allgemeine Anordnung- Nr. 2 Berichtigung (Nur deutscher Text), S. 1341.
Verschiedene Mitteilungen, S. 1342.
Amtliche Bekanntmachungen, S. 17.
Nr. 126 vom 6. 1 1948 (Eingang beim Land- ratsamt 9. 1. 1948).
Mitteilung an die Bezieher. S. 1328.
Sprechtago des Landratsamts Die nächsten Sprechtage des Landratsamts finden statt:
in Neuenbürg (Rathaus) am Donnerstag, den 5. 2. 1948, von 9 biB 12 Uhr; in Herrenalb (Rathaus) am Donnerstag, den 5. 2. 1948, von 15 bis 18 Uhr; in Nagold (Rathaus) am Dienstag, iden 10. 2. 1948, Von 9 bis 12 Uhr; in Altensteig (Rathaus) am Dienstag, den 10. 2. 1948, von 15 bis 18 Uhr.
Außer einem Vertreter des Staatlichen Amtes, des Kreiswirtschaftsamtes und des Kreisbaumeisters wird an diesen Sprechtagen der Leiter des Umsiedlungsamtes teilnehmen. Die i Ausgewiesenen werden hierauf besonders hingewiesen.
Calw, 19. Januar 1948.
Landratsamt.
Gesetze, Verordnungen und Proklamationen des Kontrollrat s i,n Deutschland Gesetz Nr. 60 vom 19. 12. 1947, Aufhebung nationalsozialistischer Gesetzgebung betr. Filme, S. 1328.
Gesetz Nr. 61 vom 19. 12. 1947, Änderung des Kontrollratsgesetzes Nr. 12 (Änderung der Gesetzgebung in Bezug auf Einkommensteuer, Körperschaftssteuer u. Gewinnabführung), S. 1329.
Verordnungen,
Verfügungen und Anordnungen des Commandement en Chef Fran?aia en Allemagne Anordnung Nr. 31 des Commandant en Chef vom 23. 12, 1947, S. 1333.
Anordnung Nr. 33 des Commandant en Chef .vom 2. 1. 1948 über die Beendigung der Aufgaben eines Zwangsverwalters, S.
1334.
Spendet
für das
Satziale dtüfyswexkl j|
Anordnung Nr. 34 des Commandant en Chef vom 2. 1. 1948 über die Beendigung der Aufgaben eines Zwangsverwalters, S.
1334.
Anordnung Nr. 35 des Commandant en Chef vom 2. 1. 1948 über die Beendigung der Aufgaben eines Zwangsverwalters, S.
1335.
Anordnung Nr 36 des Commandant en Chef vom ,2. 1. 1948 über dig Beendigung der Aufgaben eines Zwangsverwalters, S.
1336.
Verfügung Nr. 261 des Administrateur General, Berichtigung, S. 1336. Anordnung E 3 des Directeur de la Production Industrielle, Berichtigung, S. 1337. Anweisung vom 15. November 1947, betreffend die in Frankreich im Hinblick auf das deutsche gewerbliche Eigentum ergriffenen Maßnahmen, S. 1337.
Amtliche Bekanntmachungen, S. 1.
Landratsamt.
Herausgeber: Landratsamt Ca! w. Verwaltung n. Anzeigenannahme: Landratsamt Calw, Abt. Bekanntmachungen. Druck: A. Oelschläger’sche Buchdrnckerel In Calw.
Familiennachrichten
Wir haben uns verlobt:
Franziska Genthner Kurt Herrling
Bad Liebenzell Stuttgart
23. Januar 1948.
Evangelische Gottesdienste in Calw
Septuagesimae, 25. Januar 1948,
8.30 Uhr Christenlehre (Töchter) im Bachsaa! des Vereinshauses.
9.30 Uhr Hauntgoltesdienst in der Kirche (Dohmstreich). 10.45 Uhr
Kindergottesdienst in Kirche und Vereinshaus. 17 Uhr Abendgottesdienst im \fereinshaus. (Zündel-Hirsau).
Mittwoch, 28. Januar, 8.30 Uhr Betstunde.
D o n n e r s t a g, 29. Januar, 20 Uhr Bibelstunde.
Helft den Hochwassergeschädigten!