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Bekanntmachung
betr. die Durchführung des Kontrollrats- gesetzes Nr 51 (Kraftfahrzeugsteuer) Der Kontrollrat hat durch Gesetz Nr. 51 v. 31. 3. 1947 einige Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer angeordnet. Danach gelten folgende Steuersätze:
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1. Zwei- oder Dreirad- Kraftfahrzeuge — 12
2. Personenkraftwagen — 18
3. Zugmaschinen ohne Oflter-
laderaum, die zum Ziehen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen benutzt werden — — 10
4. Alle anderen Fahrzeuge einschl. Kraftomnibusse u.
Lastkraftwagen
5. Anhänger n. Sattelschlep- per-Anhänggr
Danach kann sowohl eine Eimäßigung als auch eine Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer eintreten. Da die Bestimmungen des Kontrollratsgesetzes Nr. 51 rückwirkend ab 1. 1. 1947 gelten, können sowohl Nachzahlungen als auch Erstattungen in Betracht kommen. Den Steuerpflichtigen werden demnächst Nachholungs- bezw. Abrechnungsbescheide zugehen, aus denen der Steuerpflichtige ersehen kann, ob für ihn eine Nachzahlung oder eine Erstattung in Frage kommt. Erhäit der Steuerpflichtige keinen Bescheid, verbleibt es beim bisherigen Steuerbetrag. Sofortige Entrichtung des durch Nachholungsbescheid angeforderten Kraftfahrzeugsteuerbetragp liegt im unmittelbaren Interesse des Steuerpflichtigen, da das Finanzamt im Falle schuldhafter Nichtzahlung die Zwangsabmeldung des Fahrzeugs gemäß § 6, Absatz 1, Ziffer 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz bei der Zulassungsbehörde betreiben kann.
Aufforderung zur Weiterversteuerung der Kraftfahrzeuge für das Kalenderjahr 1948
Die Halter von Kraftfahrzeugen (einschließlich Kraftfahrzeug-Anhängern) werden darauf hingewiesen daß die Kr’aftfahr- zeugsteuerkarten mit dem 31 Dez. 1947 allgemein ihre Gültigkeit verlieren. Die Benützung eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Steuerkarte ist nicht erlaubt. Die einzelnen Steuerpflichtigen zugegangenen bezw. im Laufe des Monats Dezember 1947 noch zugehenden Steuerbescheide oder Abrechnungsbescheide für das Kalenderjahr 1947 entbinden nicht von der Verpflichtung, für 1948 eine neue Steuerkarte zu lösen. Um unnötigen Andrang bei der Kraftfahrzeugsteuerstelle des Finanzamts in den letzten Dezember- und ersten Januartagen zu vermeiden und eine reibungslose Abwicklung der anfallenden Arbeiten zu gewährleisten, wird gebeten, die Versteuerung der Fahrzeuge für das Jahr 1948 schon jetzt vorzunehmen.
Die Versteuerung kann beim Finanzamt täglich (ausgenommen Samstags) von 8—12 Uhr erfolgen. Um längeres Warten bei der Kraftfahrzeugsteuerstelle zu vermeiden, sind folgende Tage vorgesehen:
Für die Kraftfahrzeughalter mit den Anfangsbuchstaben
Stenertermine im Monat Dezember I9af Es werden zur Zahlung fällig am 10 Dezember 1947 •
Beförderungssteuei für den Monat November 1947 (Monatszahler) Lohnsteuer für den Monat November 1947 (monatlich, wenn im Vorjahi durchschnittlich monatlich über 500 RM. Lohnsteuer abzuführen waren) Umsatzsteuer für den Monat November 1947 (Monatszahler)
Am 15. Dezember 1947:
Die Beiträge zur Finanzierung der landwirtschaftlichen Betreuung für das Rechnungsjahr 1947.
Auf l. Januar 1948 Die Kraftfahrzeugsteuer für das Kalenderjahr 1948.
Bei verspäteter Entrichtung 2% Säumniszuschlag. Die Finanzämter
Hirsau und Neuenbürg.
A—H in der Zeit vom 8 ~-10. Dez. 1947. J—R in der Zeit vom 11., 12 u. 15. Dez. 1947, S—Z in der Zeit vom 16.—18 Dez. 1947 Die Weiterversteuerung kann — unter gleichzeitiger Überweisung des fälligen Jahressteuerbetrages an die zuständige Finanzkasse — auch schriftlich beantragt werden. Dabei ist die Kennzeichen- Nummer des zu versteuernden Fahrzeugs anzugeben. Übar die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer 1948 kann im Zweifelsfall bei dem Finanzamt schriftlich oder fernmündlich Auskunft eingeholt werden.
Wer die Weiterversteuerung nicht oder nicht rechtzeitig vornimmt, hat Festsetzung und Beitreibung der Kraftfahrzeugsteuer einschließlich Verspätungszuschlägen, außerdem die Einziehung des Kraftfahrzeugbriefes und des Kennzeichens zu gewärtigen.
Bekanntmachung über die Erhebung der Beiträge zur Finanzierung der landwirtschaftlichen Betreuung für das Rechnungsjahr 1947
Die Beiträge zur Finanzierung der landwirtschaftlichen Betreuung werden für das Rechnungsjahr 1947 in der gleichen Höhe wie bisher erhoben. Die Beiträge sind am 15. Dezember 1947 zu zahlen von den Beitragspflichtigen
der Stadt Calw mit Alzenberg an die Zollkasse Calw,
der Stadt Neuenbürg an die Finanzkasse Neuenbürg,
der Gemeinden Bad Liebenzell, Bad Tai- nach und Hirsau an die Finanzkasse Hirsau,
der übrigen Gemeinden der Finanzamtsbezirke an die örtlichen Kassenhilfsstellen Finanzämter
Hirsau und Neuenbürg.
Vcrmögcnskontrolle Kreisamt Calw Ueber das Vermögen der Firma A. Bozenhardt & Sohn, Lederfabrik in Neuenbürg/ W’ürtt., sowie über das in der franz. Besatzungszone vorhandene Privatvermögen des Firmeninhabers Moritz Brehme, Kaufmanns in Walsrode, ist durch Verfügung des Finanzministeriums, Abt. Vermögenskontrolle, in Tübingen vom 6. 11. 1947 die Zwangsverwaltung -gemäß Ges. 52 über die Sperre und Kontrolle von Vermögen angeordnet worden.
Zum Zwnngsverwalter ist Herr Emil Fritz, Gerbern.eister r m Neuenbürg bestellt worden.
Eis- und Schneezuschläge im Fuhrgewerbe Das Wirtsehaftsmiusterium — Preisaufsichtsstelle — Tübingen hat mit Weisung vom 15 11.1947 folgendes angeordnet:
In der Zeit vom 1 Dezember 1947 bis 29. Februar 1948 darf im Güternahverkehr mit Kraftfahrzeugen, für bahnamtliche Rollfuhrleistungen und für Fulirleistungen mit Pferdefuhrwerken ein Schneezuschlag von 20% berechnet werden Im Güternahverkehr mit Kraftfahrzeugen darf der Zuschlag auf die Leistungssätze (Teil III der NVP) und bei Teil I der NVP auf die Km.-Sätze berechnet werden Ein Schneezuschlag auf die Tages- und Stundensätze des Teil I und auf die Stundensalze des Teil II der NVP ist unzulässig
Bei bahnamtlichen Rollfuhrleistungen darf der Zuschlag auf die bahnamt]ichen Rollgebühren erhoben werden.
Für Fulirleistungen mit Pferdefuhrwerken ist der Sohneezusehlag auf die in der Anordnung üher Höchstpreise für Fuhr- leistungen mit F feide- und Ochsenfuhrwerken vom 30. März 1947 (Reg 31. Nr. 5 S. 46) genannten ^ätze zu berechnen.
Im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen 'ist die Berechnung von Schaeezuschlfigen i unzulässig.
Calw, 25. November 1947.
Landratsamt — Preisbehörde —
Lehrgang für Huf- und Klauenpflege Abhaltung eines Lehrganges des Landwirt- schaftsministeriums zur Erlangung der Anerkennung als Hufschmied (Gesetz über den Hufbeschlag v. 20. 12. 40) Der nächste 4 Monate dauernde Lehrgang an der Staatlichen Lehrschmiede für Huf- und Klauenpflege m Reutlingen beginnt am 16. Februar 1948 Gesuche um Zulassung sind bis spätestens 15. Dezember 1947 an den Leiter der Lehrschmiede^ Regierungsveterinärrat Dr Holstein, Reut- , • lingen, zu richten
Beizufügen sind: 1. der Lehrbrief, 2. das Gesellen-Prüfungszeugnis, 3. Nachweis einer Gesellentätigkeit von mindestens 2 Jahren bei einem geprüften Hufschmied, 4. Geburtsurkunde, 5. selbstgeschriebener Lebenslauf, 6. polizeiliches Führungszeugnis neuesten Datums und 7. Bescheinigung Uber die Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse.
Über die Zulassung zum Lehrgang entscheidet eine Aufnahmeprüfung, die am 15. Januar 1948 in der Lehrschmiede stattfindet. Nach der Prüfung wird den Kursanwärtern mitgeteilt, was sie zum Lehrgang mitzubringen haben.
Das Postscheckkonto des Arbeitsamts Nagold beim Postscheckamt Reutlingen Nr. 271 sowie das Giro-Konto Nr. 10 bei der Kreissparkasse Calw, Hauptzweigstelle Nagold, werden mit Ablauf des 30. 11. 1947 aufgehoben.
Zahlungen an das Arbeitsamt Nagold sind ab 1. 12. 1947 an folgende Konten zu leisten:
Postscheckkonto Nr. 273 des Arbeitsamts Reutlingen beim Postscheckamt Reutlin- . gen,
Girokonto Nr. 2630 des Arbeitsamts Reutlingen bei der Kremsparkasse Reutlingen. Arbeitsamt Nagold.
Familiennachrichten
bür die vielen Beweise heiz- licher Teilnahme bei dem großen Verlust unseres unvergeßlichen Sohnes Georg Voiz, für die tröstenden Woite des Herrn Pfarrers, dem Sing- und Posaunenchor und allen Lieben von | nah und fern sprechen wir un- I sern herzlichen Dank aus. Die I trauernden Eltern: Jakob Wur- | ster, Aichelberg, den 26. 11. 47.
Evangelische Gottesdienste in Calw
Donnerstag, 11. Dez., 20 Uhr Bibelstunde.
Gebt zur Weihnachtsspende
2. Advent, 7. Dezember 1947, .8.15 Uhr Christenlehre (Söiine); 9.30 Uhr Hauptgottesdienst mit Investitur von Stadtpfarrer Dr. Gepiägs. 17 Uhr Abendgottesdienst im Vereinshaus (Dohm- stieich).
M i 11 w o c h, 10. Dezember, 8.30 Uhr Eröifnungsgottesdienst zum Kir- chenbezukstag im Vereinshaus.
Vo liest h e a t er
|b. Badischen Hof C AUW |
für
unsere Kriegsgefangenen!
Vom 5.—10. Dezember das spannende Abenteuer
.Die Teufelshand* ein franz. Film in deutscher Sp'ache. Jugendliche ao 16 Jahren zugelassen.
Herausgeber; Im Auftrag de« Gouvernement Militaire de Calw Landratsamt Calw Verwaltung u. Anzeigenannahme: Landratsamt Calw. Abteilung Bekanntmachungen — Druck; A OeUcblÄger •che Buchdruckerei In Calw