Für den früheren Kreis Nagold: Frl. E mmi Wimmel, Nagold, Freuden- sLädterstr. 59; für den früheren Kreis Neuenbürg: Herrn Bürgermeister T i- teiius, Neuenbürg, Rathaus; für den früheren Kreis Calw: Herrn Gesch.- Führer May, Calw, Landratsamt, Zim­mer 15.

An die gesamte Einwohnerschaft des Kreises Calw ergeht die herzliche Bitte: Helft alle mit, unseren Kriegs­gefangenen die hoffentlich letzte Weihnacht fern der Hei­mat durch reichliche Gaben zu verschönern!

Landrat Wagner.

Rotes Kreuz Württemberg-Hohenzollern Kreiskomitee Calw Dagne, Vorsitzender.

Sprechstunden beim Landwirtscbaftsamt Calw

Über die Dauer des Winterlehrganges (Ende: März 1948) wird infolge Inan­spruchnahme durch Unterrichtserteilung für den Publikumsverkehr folgende Rege­lung getroffen:

Sprechstunden von:

Landw.-Rat Pfetsch: Montag bis Don­nerstag 10.3012.00 Uhr; Freitag und Samstag keine Sprechstunde.

Landw.-Assessor Fritz: Dienstag bis Freitag 8.0010.00 Uhr; Montag und Samstag keine Sprechstunde.

Die Landbevölkerung wird dringend ge­beten, im eigenen Interesse diese Zeiten genauestens einzuhalten. Wegen Un­terrichtserteilung !' men außerhalb der Sprechstunden keine Besucher mehr empfangen werden.

Calw, 7. November 1947.

Landwirtschaftsamt Calw.

Zündholzversorgung

Die Kleinverteiler werden ersucht, die Bezugsberechtigungen, welche auf Grund der Abrechnung über ausgegebene Zünd­hölzer vom Monat September von den je­weils zuständigen Bürgermeisterämtern ausgestellt werden, bis spätestens Montag, den 17. 11. 1947, einem Großverteiler zur Belieferung zu übergeben. Wer bis zu diesem Termin die Bezugsberechtigung nicht abgegeben hat, kann keine Zünd­hölzer erhalten.

Kreiswirtschaftsamt

Tabakversorgung der Prioritätsbetriebe

Mit Wirkung vom 1. 8. 1947 tritt eine Änderung in der Tabakversorgung der Prioritäts^etriebe ein. Die Hauptmerk­male der Neuordnung sind:

1. Es werden Raucherkarten für Prio­

ritätsrauchwaren ausgegeben, und zwar in 4 Sorten, 2 für Männer und 2 für Frauen.

2. Die als Prioritätsbetrieb in Frage kommenden Betriebe und Dienststellen reichen für jeden Monat über die Arbeits­ämter an die Kreiswirtschaftsämter eine Anforderungsliste ein. Die Kreiswirt­schaftsämter übersenden, auf Grund der Anforderungslisten an die Prioritäts­betriebe usw. die Raucherkarten zur Aus­gabe an die Bezugsberechtigten.

3. Mit den den Raucherkarten an­gehängten Bezugsabschnitten können die

Zur Ernährung

Häufig werden Klagen geführt über Mangel an Düngemitteln für die Obst­bäume. Diese wurden schon früher in der Düngung vernachlässigt und jetzt erst recht. Es dürfte auch kaum möglich sein, wirksam mit Kunstdünger naclizuhelfen, da heute kaum genügend Düngemittel bei­gebracht werden können. Viele Baum­besitzer haben keine Viehhaltung, also auch keinen eigenen Dünger. Trotzdem muß versucht werden, alle Möglichkeiten auszuschöpfen. *Die Kompostierung aller erreichbaren geeigneten Stoffe schafft schon einigen Ausgleich. In einer anderen Maßnahme liegt noch die Möglichkeit, den Bäumen wirksam zu helfen: Am mei­sten leiden die Bäume in Grasland unter Hunger und Wassermangel. Soweit sich das Grundstück dazu eignet, ist der Um­bruch der Grasnarbe schon eine wirk­same Hilfe. Die Stämme können in einem entsprechenden Grasstreifen stehen blei­ben. Durch den bloßen Umbruch schon werden die Bäume neu belebt und danken es durch freudigeres Wachstum und rei­chere Erträge. Die untergepflügte Rasen­schicht gibt Humus, der offene Boden nimmt mehr Wasser und Sauerstoff auf. Dadurch haben die Bäume wesentlichere Vorteile als im undurchlüfteten Land. Das Gras im Baumgarten hat ohnehin nicht viel Futterwert; man verliert daran nicht viel. Das umgebrochene Land kann, so­weit noch sonnig genug, mit Gemüse oder Gründüngungspflanzen angebaut werden.

An einen sehr wichtigen Vorgang im Baumleben sei hier erinnert; Die Ernäh­rung der Bäume hängt mit von der Tätig­keit der Blätter ab. Diese regeln die Was­seraufnahme aus dem Boden und damit auch die Nährstoffaufnahme. Sie entneh­men der Luft Kohlensäure, bilden daraus Kohlenstoffverbindungen und unter Hin­zunahme von wässeriger Bodennährsalz­lösung wirkliche Pflanzenbaustoffe. Nur bei Vorhandensein letzterer kann der Baum wachsen, Blütenknospen und Früchte entwickeln. Der angeführte Ar­beitsvorgang kann nur von gesun­den, blatfgrünbaltigen Blät-

der Obstbäume >

tern, die genügend belichtet sind, bewirkt vjerden. Von Schädlingen (Raupen) zerfressenes oder von Krank­heiten (Schorf) beschädigtes Laub kann diesen Vorgang nicht oder ungenügend bewerkstelligen. Solche Bäüme leiden un­ter Mangel an Pflanzenbaustoffen. Dieser äußert sich in mangelhaftem Wachstum, Unfähigkeit von Fruchtbildung,. Abster­ben von Ästen und ganzen Bäumen. Es ist also dringend notwendig, das Laubwerk gesund zu erhalten und es in seiner Tätigkeit zu fördern.

Dies geschieht durch:

1. Unterstützung des Wachstums durch Düngung und Bodenbearbeitung,

2. Auslichten der Baumkronen, damit je­der Ast genügend Licht erhält,

3. Bekämpfung der Schädlinge durch Winterspritzung,

4. Rechtzeitige!! Schutz vor Krankheits­befall und Raupenfraß durch minde­stens eine Vorblüten- und zwei Nach­blütenspritzungen, deren rechtzeitige Anwendung für ihren Erfolg tnit- bestimmend ist.

Es sei hier an das Massensterben der Zwetschgenbäume erinnert. Allgemein wird dies der Frosteinwirkung zugescho­ben. Die Einwirkung ungewöhnlicher Kälte dürfte aber erst in zweiter Linie ain^Absterben der Bäume beteiligt sein. Voraus ging jahrelanger starker Befall mit Seliildläusen, oft Raupenfraß und da­zu der meist übersehene schlimme Schäd­ling: die Rote Spinne. Diese Schädlinge bewirkten eine starke Schwächung der Bäume. Hinzu kam an vielen Standorten empfindlicher Wassermangel. Die Baum­körper wurden entkräftet und verarmten an Reservestoffen, welche normal im Stamm und den dickeren Ästen eingela­gert sind. Dadurch konnten die unteren Hauptäste dem Frost nicht standhaltaw und gingen ein. Die Wipfel blieben als spärlicher Rest. Bäume, die richtigen Pflanzenschutz genießen durften, blieben durchweg gesund.

Kreisbaumwartstelle Nagold.

Bezugsberechtigten die Prioritätsrauch­waren in jedem Rauchwarengeschäft ein­kaufen, und zwar in der Regel anläßlich der allgemeinen Tabakwarenausgabe an die Bevölkerung.

4. Die Preise für die Prioritätsrauch­waren sind ab 1. 8. 1947 höher, da die zusätzlichen Rauchwaren von diesem Zeitpunkt ab einem gewissen Steuersatz unterliegen.

Voraussetzung für die Hinausgabe der näheren Anweisungen ist die Zurverfü­gungstellung der Verzeichnisse der Prio­ritätsbetriebe, welche dem Wirtschafts­ministerium noch nicht vorliegen. Da die Neuregelung schon ab 1. 8. 1947 gilt, meh­ren sieb die Anfragen bei den zuständigen Dienststellen, was zu tun sei, um die Prio­ritätsrauchwaren ab 1. 8. 1947 zu erhal­ten. Grundsätzlich können Prioritäts­rauchwaren nur solche Betriebe und Dienststellen erhalten, die von der Militär­regierung als solche genehmigt und in den von dem Wirtschaftsministerium noch einzusendenden Listen verzeichnet sind. Bis einschließlich Juli werden die in Frage kommenden Prioritätsbetriebe noch in der bisherigen Weise versorgt.

Die Betriebe werden darauf hingewie­sen, daß die Grundlagen für die Neurege­lung noch ausstehen und weitere Weisun­gen noch abgewartet werden müssen.

Kreiswirtschaftsamt.

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Bewirtschaftung von Schmierstoffen

Mit Wirkung vom 1. Januar 1948 wird in Abänderung des § 4 Abs. 1 der Mine­ralölanordnung 1/46 vom 20. 3. 1946 der Landesdirektion der Wirtschaft, Tübin­gen, die Freigrenze des Schmier­stoffbedarfs der Kleinver­braucher unter 30 kg in einem Kalen­derhalbjahr neu festgelegt und auf 15kg herabgesetzt.

Die seither durch den Schmierstoffhan­del gegen Eintrag in eine Kundenliste oder Abgabe einer Verbrauchererklärung versorgten Bedarfsträger über 15 kg Schmierstoffe in einem Kalenderhalbjahr werden künftig in die Versorgung der Normalverbraucher gemäß § 4 Äbs. 2 der Anordnung 1/46 vom 20 3 1046 der Lan­desdirektion der Wirtschaft, Tübingen, eingestuft.