Für den früheren Kreis Nagold: Frl. E mmi Wimmel, Nagold, Freuden- sLädterstr. 59; für den früheren Kreis Neuenbürg: Herrn Bürgermeister T i- teiius, Neuenbürg, Rathaus; für den früheren Kreis Calw: Herrn Gesch.- Führer May, Calw, Landratsamt, Zimmer 15.
An die gesamte Einwohnerschaft des Kreises Calw ergeht die herzliche Bitte: Helft alle mit, unseren Kriegsgefangenen die hoffentlich letzte Weihnacht fern der Heimat durch reichliche Gaben zu verschönern!
Landrat Wagner.
Rotes Kreuz • Württemberg-Hohenzollern Kreiskomitee Calw Dagne, Vorsitzender.
Sprechstunden beim Landwirtscbaftsamt Calw
Über die Dauer des Winterlehrganges (Ende: März 1948) wird infolge Inanspruchnahme durch Unterrichtserteilung für den Publikumsverkehr folgende Regelung getroffen:
Sprechstunden von:
Landw.-Rat Pfetsch: Montag bis Donnerstag 10.30—12.00 Uhr; Freitag und Samstag keine Sprechstunde.
Landw.-Assessor Fritz: Dienstag bis Freitag 8.00—10.00 Uhr; Montag und Samstag keine Sprechstunde.
Die Landbevölkerung wird dringend gebeten, im eigenen Interesse diese Zeiten genauestens einzuhalten. Wegen Unterrichtserteilung !'■ men außerhalb der Sprechstunden keine Besucher mehr empfangen werden.
Calw, 7. November 1947.
Landwirtschaftsamt Calw.
Zündholzversorgung
Die Kleinverteiler werden ersucht, die Bezugsberechtigungen, welche auf Grund der Abrechnung über ausgegebene Zündhölzer vom Monat September von den jeweils zuständigen Bürgermeisterämtern ausgestellt werden, bis spätestens Montag, den 17. 11. 1947, einem Großverteiler zur Belieferung zu übergeben. — Wer bis zu diesem Termin die Bezugsberechtigung nicht abgegeben hat, kann keine Zündhölzer erhalten.
Kreiswirtschaftsamt
Tabakversorgung der Prioritätsbetriebe
Mit Wirkung vom 1. 8. 1947 tritt eine Änderung in der Tabakversorgung der Prioritäts^etriebe ein. Die Hauptmerkmale der Neuordnung sind:
1. Es werden Raucherkarten für Prio
ritätsrauchwaren ausgegeben, und zwar in 4 Sorten, 2 für Männer und 2 für Frauen. ’
2. Die als Prioritätsbetrieb in Frage kommenden Betriebe und Dienststellen reichen für jeden Monat über die Arbeitsämter an die Kreiswirtschaftsämter eine Anforderungsliste ein. Die Kreiswirtschaftsämter übersenden, auf Grund der Anforderungslisten an die Prioritätsbetriebe usw. die Raucherkarten zur Ausgabe an die Bezugsberechtigten.
3. Mit den den Raucherkarten angehängten Bezugsabschnitten können die
Zur Ernährung
Häufig werden Klagen geführt über Mangel an Düngemitteln für die Obstbäume. Diese wurden schon früher in der Düngung vernachlässigt und jetzt erst recht. Es dürfte auch kaum möglich sein, wirksam mit Kunstdünger naclizuhelfen, da heute kaum genügend Düngemittel beigebracht werden können. Viele Baumbesitzer haben keine Viehhaltung, also auch keinen eigenen Dünger. Trotzdem muß versucht werden, alle Möglichkeiten auszuschöpfen. *Die Kompostierung aller erreichbaren geeigneten Stoffe schafft schon einigen Ausgleich. In einer anderen Maßnahme liegt noch die Möglichkeit, den Bäumen wirksam zu helfen: Am meisten leiden die Bäume in Grasland unter Hunger und Wassermangel. Soweit sich das Grundstück dazu eignet, ist der Umbruch der Grasnarbe schon eine wirksame Hilfe. Die Stämme können in einem entsprechenden Grasstreifen stehen bleiben. Durch den bloßen Umbruch schon werden die Bäume neu belebt und danken es durch freudigeres Wachstum und reichere Erträge. Die untergepflügte Rasenschicht gibt Humus, der offene Boden nimmt mehr Wasser und Sauerstoff auf. Dadurch haben die Bäume wesentlichere Vorteile als im undurchlüfteten Land. Das Gras im Baumgarten hat ohnehin nicht viel Futterwert; man verliert daran nicht viel. Das umgebrochene Land kann, soweit noch sonnig genug, mit Gemüse oder Gründüngungspflanzen angebaut werden.
An einen sehr wichtigen Vorgang im Baumleben sei hier erinnert; Die Ernährung der Bäume hängt mit von der Tätigkeit der Blätter ab. Diese regeln die Wasseraufnahme aus dem Boden und damit auch die Nährstoffaufnahme. Sie entnehmen der Luft Kohlensäure, bilden daraus Kohlenstoffverbindungen und unter Hinzunahme von wässeriger Bodennährsalzlösung wirkliche Pflanzenbaustoffe. Nur bei Vorhandensein letzterer kann der Baum wachsen, Blütenknospen und Früchte entwickeln. Der angeführte Arbeitsvorgang kann nur von gesunden, blatfgrünbaltigen Blät-
der Obstbäume >
tern, die genügend belichtet sind, bewirkt vjerden. Von Schädlingen (Raupen) zerfressenes oder von Krankheiten (Schorf) beschädigtes Laub kann diesen Vorgang nicht oder ungenügend bewerkstelligen. Solche Bäüme leiden unter Mangel an Pflanzenbaustoffen. Dieser äußert sich in mangelhaftem Wachstum, Unfähigkeit von Fruchtbildung,. Absterben von Ästen und ganzen Bäumen. Es ist also dringend notwendig, das Laubwerk gesund zu erhalten und es in seiner Tätigkeit zu fördern.
Dies geschieht durch:
1. Unterstützung des Wachstums durch Düngung und Bodenbearbeitung,
2. Auslichten der Baumkronen, damit jeder Ast genügend Licht erhält,
3. Bekämpfung der Schädlinge durch Winterspritzung,
4. Rechtzeitige!! Schutz vor Krankheitsbefall und Raupenfraß durch mindestens eine Vorblüten- und zwei Nachblütenspritzungen, deren rechtzeitige Anwendung für ihren Erfolg tnit- bestimmend ist.
Es sei hier an das Massensterben der Zwetschgenbäume erinnert. Allgemein wird dies der Frosteinwirkung zugeschoben. Die Einwirkung ungewöhnlicher Kälte dürfte aber erst in zweiter Linie ain^Absterben der Bäume beteiligt sein. Voraus ging jahrelanger starker Befall mit Seliildläusen, oft Raupenfraß und dazu der meist übersehene schlimme Schädling: die Rote Spinne. Diese Schädlinge bewirkten eine starke Schwächung der Bäume. Hinzu kam an vielen Standorten empfindlicher Wassermangel. Die Baumkörper wurden entkräftet und verarmten an Reservestoffen, welche normal im Stamm und den dickeren Ästen eingelagert sind. Dadurch konnten die unteren Hauptäste dem Frost nicht standhaltaw und gingen ein. Die Wipfel blieben als spärlicher Rest. Bäume, die richtigen Pflanzenschutz genießen durften, blieben durchweg gesund.
Kreisbaumwartstelle Nagold.
Bezugsberechtigten die Prioritätsrauchwaren in jedem Rauchwarengeschäft einkaufen, und zwar in der Regel anläßlich der allgemeinen Tabakwarenausgabe an die Bevölkerung.
4. Die Preise für die Prioritätsrauchwaren sind ab 1. 8. 1947 höher, da die zusätzlichen Rauchwaren von diesem Zeitpunkt ab einem gewissen Steuersatz unterliegen.
Voraussetzung für die Hinausgabe der näheren Anweisungen ist die Zurverfügungstellung der Verzeichnisse der Prioritätsbetriebe, welche dem Wirtschaftsministerium noch nicht vorliegen. Da die Neuregelung schon ab 1. 8. 1947 gilt, mehren sieb die Anfragen bei den zuständigen Dienststellen, was zu tun sei, um die Prioritätsrauchwaren ab 1. 8. 1947 zu erhalten. Grundsätzlich können Prioritätsrauchwaren nur solche Betriebe und Dienststellen erhalten, die von der Militärregierung als solche genehmigt und in den von dem Wirtschaftsministerium noch einzusendenden Listen verzeichnet sind. Bis einschließlich Juli werden die in Frage kommenden Prioritätsbetriebe noch in der bisherigen Weise versorgt.
Die Betriebe werden darauf hingewiesen, daß die Grundlagen für die Neuregelung noch ausstehen und weitere Weisungen noch abgewartet werden müssen.
Kreiswirtschaftsamt.
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Bewirtschaftung von Schmierstoffen
Mit Wirkung vom 1. Januar 1948 wird in Abänderung des § 4 Abs. 1 der Mineralölanordnung 1/46 vom 20. 3. 1946 der Landesdirektion der Wirtschaft, Tübingen, die Freigrenze des Schmierstoffbedarfs der Kleinverbraucher unter 30 kg in einem Kalenderhalbjahr neu festgelegt und auf 15kg herabgesetzt.
Die seither durch den Schmierstoffhandel gegen Eintrag in eine Kundenliste oder Abgabe einer Verbrauchererklärung versorgten Bedarfsträger über 15 kg Schmierstoffe in einem Kalenderhalbjahr werden künftig in die Versorgung der Normalverbraucher gemäß § 4 Äbs. 2 der Anordnung 1/46 vom 20 3 1046 der Landesdirektion der Wirtschaft, Tübingen, eingestuft.