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Nachrichtenblatt

der Militärregierung für den Kreis Calw

Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratsamts und sämtlicher Behörden des Kreises

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Calw Freitag, 14. November 1947 Nr. 45

Lebensmittelversorgung

Erste Fettausgabe ' Monat November 1947

Normalverbraucher und TSV in Ge­treide von 010 Jahren erhalten als Teil­ration für Monat November 125 g Butter; über 10 Jahre 100 g Butter November Teilration) und 25 g Butter (Rost Okto­ber), insgesamt 125 g.

Die Ausgabe erfolgt von 0-6 Jahre auf Abschnitt 24 bezw. 124 mit 125 g Butter; über 6 Jahre 50 g auf Kleinabschnitte und 75 g auf Abschnitt 24 bezw. 124 der N ovember-Lebensmittelkarte.

Calw, 11. November 1947.

Kreisernährungsamt.

Kartoffelausgabe für Zulagenempfänger Monat November 1947

Für Monat November 1947 können be­zogen werden:

Für Schwerarbeiter 2. Kategorie auf Abschnitt f 2500 g, Abschnitt h 2500 g (zus. 5000 g);

Schwerarbeiter 3. Kategorie auf Ab- Sfchnitt f 7500 g, Abschnitt h 7500 g (zus. 15 000 g); t

Werdende und stillende Mütter auf Ab­schnitt 916 1250 g.

Ein besonderes Rundschreiben an die Bürgermeisterämter ergeht nicht. Es wird gebeten, diese Bekanntmachung zu den Akten zu nehmen.

Calw, 11. November 1947.

Kreisernährungsamt.

Richtlinien für die Ausgabe von Schwer' arbeiterkarten

Um eine einheitliche Handhabung bei der Ausgabe von Schwerarbeiterkarten durch die Kartenstellen sicher stellen, wird ab 1. Dezember 1947 folgendes be­stimmt:

1. Die Betriebe müssen bei der Abho­lung der 'Schwerarbeiterzulagekarten die Stundenzahlmeldung abgeben. Die Kar­tenstelle reicht die Stundenzahlmeldung' dem Kreisernährungsamt ein.

2. Gleichzeitig müssen die Betriebe eine Erklärung der einzelnen Arbeiter über ihre Versorgereigenschaft vorlegen. Diese Erklärung muß von der Kartenausgabe­stelle des Wohnorts des Beschäftigten unterschrieben und äbgestempelt werden. Eine Ausnahme findet nur dann Anwen­dung, wenn Wohn- und Arbeitsort in der­selben Gemeinde sind. In der Lebens­mittelart, in der der Zulageberechtigte Selbstversorger ist, darf er keine Zulage beziehen. (Beispiel: Ein TSV in Fleisch und Butter kann kein Fleisch, keine But­ter und keinen Käse als Zulage erhalten.) Die entsprechenden Abschnitte sind von der Kartenstelle bei der Ausgabe ungültig zu stempeln und abzutrennen. Die Erklä­rung ist den Betrieben zurückzugeben und muß vierteljährlich ergänzt werden.

Ein besonderes Rundschreiben geht den Bürgermeisterämtern nicht zu; diese Ver­öffentlichung ist zu den Akten zu nehmen.

Die Formulare können beim Kreis- ornährungsamt angefordert werden.

Lebensmittelzulagen für PrioritätS' betriebe und Angehörige von deutschen

Technikern in französischen Diensten

Aus gegebener Veranlassung wird dar­auf aufmerksam gemacht, daß die Wein­abschnitte der Lebensmittelzulagekarten für Prioritätsbetriebe und der Zulage­karten für deutsche Techniker in franzö­sischen Diensten-nur bei den Firmen Ziegler, Freudenstadt Waiblinger, Tübingen eingelöst werden können. Ein Umtausch der Abschnitte in Bezugscheine ist nicht statthaft. Die Firmen Ziegler und Waib­linger sind angewiesen, Wein nur gegen die Zusatzkartenabschnitte abzugeben.

Den Prioritätsbetrieben ist die Mög­lichkeit gegeben, die Weinhandlung Pfau, Calw, mit der Abholung des Weines zu beauftragen. Dadurch wird erreicht, daß

unnötige Leerfahrten bezw. die Schwierig­keiten, die die Abholung in Freudenstadt oder Tübingen mit sich bringen, für die Betriebe ausgeschaltet werden.

Es wird ferner darauf hingewiesen, daß die Zulagekarten wie Bons de deblocage zu bewerten und vordringlich zu beliefern sind.

Die Gültigkeitsdauer der Zulagekarten für Prioritätsbetriebe und deutsche Tech­niker ist auf 2 Monate beschränkt. Die im Monat Oktober ausgegebenen Karlen gel­ten demnach auch noch im Monat No­vember 1947. Auf den Abschnitt DX der Zulagekarte für Prioritätsbetriebe können 1250 g Maismehl und auf den Abschnitt Haferflocken 400 g Gerstengrütze be­zogen werden. Die übrigen Kartenab­schnitte sind laut Aufdruck zu bewerten.

Galw, 28. Oktober 1947

Kreisernährungsamt.

Aufruf!

Spendet für

Kriegsgefangenen-Päckchen!

Am Weihnachtsfest 1947 weiden unsere Kriegsgefangenen mehr noch als sonst mit ihren Gedanken bei den Lieben in der Heimat sein! Die herzlichen Dankschrei-j ben, die auf die vielen Hunderte von Päck­chen seit Jahresanfang bei uns und bei den Gemeinden eingingen, veranlassen uns, auch am kommenden Weihnachtsfest unseren Gefangenen in den Lagern eine kleine Freude zu machen. Wir wollen allen im Kreis Calw beheimateten Kriegs­gefangenen deren Anschrift bekannt ist ein Weihnachtspäckchen senden. Außerdem möchten wir ale im Kreis Calw beschäftigte deutsche Gefangene und die Insassen der Versorgungskranken­häuser Waldeck und Wildbad beschenken.

Wie im Vorjahr werden die Herren Bürgermeister gebeten, die Sapimlung für die Weihnachtssendungen in ihren Ge­meinden einzuleiten und uns dann die ein­gegangenen Spenden und die Anschriften zuzusenden. Um zusätzliche Gaben für 'heimatlose Kameraden und solche ohne Angehörige wird besonders herzlich ge­beten!

Folgende Spenden sind besonders er­wünscht: Gebäck, Zwieback, Dörrobst. Da nur Mehl vorhanden, auch Zutaten für Kleingebäck, wie Butter, Fett, Zucker, Eier. Ferner: Rauchwaren aller Art, ' Zigarettenpapier, Feuersteine, Socken, Handschuhe, Hausschuhe, Winterschuhe, Schuhnestel, Pullover, Unterwäsche, Ta­schentücher, Waschlappen, Seife, Bür­sten, Rasier-Apparate, -Klingen, -Seife und -Pinsel, Zahnbürsten und -pasta, Kämme, Nähzeug, Stopfgarn, Knöpfe, Bleistifte, Schachteln, Packpapier, Bind­faden. Es wäre zu begrüßen, wenn in diesem Jahr auch wieder Handel und In­dustrie im Rahmen des Möglichen spen­den würden. Es wird ja für die Päckchen so Vieles benötigt! Geldspenden werden zum Einkauf von Gaben ebenfalls dan­kend entgegen genommen.

Je nach den geltenden postalischen Be­stimmungen ist beabsichtigt, Päckchen an die in französischer, belgischer, engli­scher, jugoslavisclier, polnischer Gefan­genschaft befindlichen Kameraden zu sen­den. Für die Versendung der Päckchen wollen die Angehörigen die neuesten An­schriften ihrer Kriegsgefangenen schrift­lich alsbald auf den Bürgermeisterämtern abgehen. Die Spenden und Adressen wer­den sodann von den Bürgermeistern an die nachstehenden Arbeitskomitees erbe­ten: