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Nachrichtenblatt
der Militärregierung für den Kreis Calw
Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratsamts und sämtlicher Behörden des Kreises
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Calw Freitag, 14. November 1947 Nr. 45
Lebensmittelversorgung
Erste Fettausgabe ' Monat November 1947
Normalverbraucher und TSV in Getreide von 0—10 Jahren erhalten als Teilration für Monat November 125 g Butter; über 10 Jahre 100 g Butter November Teilration) und 25 g Butter (Rost Oktober), insgesamt 125 g.
Die Ausgabe erfolgt von 0—-6 Jahre auf Abschnitt 24 bezw. 124 mit 125 g Butter; über 6 Jahre 50 g auf Kleinabschnitte und 75 g auf Abschnitt 24 bezw. 124 der N ovember-Lebensmittelkarte.
Calw, 11. November 1947.
Kreisernährungsamt.
Kartoffelausgabe für Zulagenempfänger Monat November 1947
Für Monat November 1947 können bezogen werden:
Für Schwerarbeiter 2. Kategorie auf Abschnitt f 2500 g, Abschnitt h 2500 g (zus. 5000 g);
Schwerarbeiter 3. Kategorie auf Ab- Sfchnitt f 7500 g, Abschnitt h 7500 g (zus. 15 000 g); t
Werdende und stillende Mütter auf Abschnitt 916 1250 g.
Ein besonderes Rundschreiben an die Bürgermeisterämter ergeht nicht. Es wird gebeten, diese Bekanntmachung zu den Akten zu nehmen.
Calw, 11. November 1947.
Kreisernährungsamt.
Richtlinien für die Ausgabe von Schwer' arbeiterkarten
Um eine einheitliche Handhabung bei der Ausgabe von Schwerarbeiterkarten durch die Kartenstellen sicher zü stellen, wird ab 1. Dezember 1947 folgendes bestimmt:
1. Die Betriebe müssen bei der Abholung der 'Schwerarbeiterzulagekarten die Stundenzahlmeldung abgeben. Die Kartenstelle reicht die Stundenzahlmeldung' dem Kreisernährungsamt ein.
2. Gleichzeitig müssen die Betriebe eine Erklärung der einzelnen Arbeiter über ihre Versorgereigenschaft vorlegen. Diese Erklärung muß von der Kartenausgabestelle des Wohnorts des Beschäftigten unterschrieben und äbgestempelt werden. Eine Ausnahme findet nur dann Anwendung, wenn Wohn- und Arbeitsort in derselben Gemeinde sind. In der Lebensmittelart, in der der Zulageberechtigte Selbstversorger ist, darf er keine Zulage beziehen. (Beispiel: Ein TSV in Fleisch und Butter kann kein Fleisch, keine Butter und keinen Käse als Zulage erhalten.) Die entsprechenden Abschnitte sind von der Kartenstelle bei der Ausgabe ungültig zu stempeln und abzutrennen. Die Erklärung ist den Betrieben zurückzugeben und muß vierteljährlich ergänzt werden.
Ein besonderes Rundschreiben geht den Bürgermeisterämtern nicht zu; diese Veröffentlichung ist zu den Akten zu nehmen.
Die Formulare können beim Kreis- ornährungsamt angefordert werden.
Lebensmittelzulagen für PrioritätS' betriebe und Angehörige von deutschen
Technikern in französischen Diensten
Aus gegebener Veranlassung wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Weinabschnitte der Lebensmittelzulagekarten für Prioritätsbetriebe und der Zulagekarten für deutsche Techniker in französischen Diensten-nur bei den Firmen Ziegler, Freudenstadt Waiblinger, Tübingen eingelöst werden können. Ein Umtausch der Abschnitte in Bezugscheine ist nicht statthaft. Die Firmen Ziegler und Waiblinger sind angewiesen, Wein nur gegen die Zusatzkartenabschnitte abzugeben.
Den Prioritätsbetrieben ist die Möglichkeit gegeben, die Weinhandlung Pfau, Calw, mit der Abholung des Weines zu beauftragen. Dadurch wird erreicht, daß
unnötige Leerfahrten bezw. die Schwierigkeiten, die die Abholung in Freudenstadt oder Tübingen mit sich bringen, für die Betriebe ausgeschaltet werden.
Es wird ferner darauf hingewiesen, daß die Zulagekarten wie Bons de deblocage zu bewerten und vordringlich zu beliefern sind.
Die Gültigkeitsdauer der Zulagekarten für Prioritätsbetriebe und deutsche Techniker ist auf 2 Monate beschränkt. Die im Monat Oktober ausgegebenen Karlen gelten demnach auch noch im Monat November 1947. Auf den Abschnitt DX der Zulagekarte für Prioritätsbetriebe können 1250 g Maismehl und auf den Abschnitt „Haferflocken“ 400 g Gerstengrütze bezogen werden. Die übrigen Kartenabschnitte sind laut Aufdruck zu bewerten.
Galw, 28. Oktober 1947
Kreisernährungsamt.
Aufruf!
Spendet für
Kriegsgefangenen-Päckchen!
Am Weihnachtsfest 1947 weiden unsere Kriegsgefangenen mehr noch als sonst mit ihren Gedanken bei den Lieben in der Heimat sein! Die herzlichen Dankschrei-j ben, die auf die vielen Hunderte von Päckchen seit Jahresanfang bei uns und bei den Gemeinden eingingen, veranlassen uns, auch am kommenden Weihnachtsfest unseren Gefangenen in den Lagern eine kleine Freude zu machen. Wir wollen allen im Kreis Calw beheimateten Kriegsgefangenen — deren Anschrift bekannt ist — ein Weihnachtspäckchen senden. Außerdem möchten wir al’e im Kreis Calw beschäftigte deutsche Gefangene und die Insassen der Versorgungskrankenhäuser Waldeck und Wildbad beschenken.
Wie im Vorjahr werden die Herren Bürgermeister gebeten, die Sapimlung für die Weihnachtssendungen in ihren Gemeinden einzuleiten und uns dann die eingegangenen Spenden und die Anschriften zuzusenden. Um zusätzliche Gaben für 'heimatlose Kameraden und solche ohne Angehörige wird besonders herzlich gebeten!
Folgende Spenden sind besonders erwünscht: Gebäck, Zwieback, Dörrobst. Da nur Mehl vorhanden, auch Zutaten für Kleingebäck, wie Butter, Fett, Zucker, Eier. Ferner: Rauchwaren aller Art, ' Zigarettenpapier, Feuersteine, Socken, Handschuhe, Hausschuhe, Winterschuhe, Schuhnestel, Pullover, Unterwäsche, Taschentücher, Waschlappen, Seife, Bürsten, Rasier-Apparate, -Klingen, -Seife und -Pinsel, Zahnbürsten und -pasta, Kämme, Nähzeug, Stopfgarn, Knöpfe, Bleistifte, Schachteln, Packpapier, Bindfaden. — Es wäre zu begrüßen, wenn in diesem Jahr auch wieder Handel und Industrie im Rahmen des Möglichen spenden würden. Es wird ja für die Päckchen so Vieles benötigt! — Geldspenden werden zum Einkauf von Gaben ebenfalls dankend entgegen genommen.
Je nach den geltenden postalischen Bestimmungen ist beabsichtigt, Päckchen an die in französischer, belgischer, englischer, jugoslavisclier, polnischer Gefangenschaft befindlichen Kameraden zu senden. Für die Versendung der Päckchen wollen die Angehörigen die neuesten Anschriften ihrer Kriegsgefangenen schriftlich alsbald auf den Bürgermeisterämtern abgehen. Die Spenden und Adressen werden sodann von den Bürgermeistern an die nachstehenden Arbeitskomitees erbeten: