Nachrichtenblatt

der Militärs-Regierung für den Kreis Calw

Bekanntmachungen des Herr* Gouverneurs, des Landratsamts und sämtlicher Behörden des Kreises

Calw Freitag, 24. Oktober 1947 fsfr. 42

Sprechstunden beim Landratsamt

and bei der Kreisverbandsverwaltung im Winterhalbjahr 1947/48

«

Mittwoch u. Samstag keine Sprechstunde

1. Für die Zeit vom 1. 10. 1947 bis 31. 3. 1948 wird für den Publikumsverkehr bei den Dienststellen

Landratsamt (ohne Passierscheinstelle), Kreisstraßenverkehrsamt, . Requisitionsamt,

Umsiedlungsamt,

Kreispflege, ,

Kreissozialamt,

Verwaltung der Kreiskrankenhäuser, Kreisernährungsamt, t .

Kreiswirtschaftsamt, Kreisfeuerwehrstelle, Kreisgeschäftstelle der Gesellschaft für Gesundheitsfürsorge u. Kriegsgefan­genendienst (Rotes Kreuz)

folgende Regelung getroffen:

' Sprechstunden

Montag bis Donnerstag von 812 Uhr Freitag von 812 und 1418 Uhr Samstag keine Sprechstunde.

2. Sprechstunde von Landrat Wagner:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Frei­tag von 911 Uhr

' Vorherige Anmeldung ist unbedingt er­forderlich.

3. Sprechstunde bei der Pas­sierscheinstelle des Landräts- amts:

Montag bis Freitag von 10.3012 Uhr Samstag keine Sprechstunde.

4. Sprechtage der Kreisbau­meister.:

Kreisbaumeisterstelle Calw Mittwoch Nagold Montag Neuenbürg Montag jeweils von 812 Uhr u. 1418 Uhr.

Die Bevölkerung wird dringend gebeten, diese Zeiten genau einzuhalten, da im Interesse einer ordnungsmäßigen Er­ledigung der Geschäfte außerhalb der Sprechstunden keine Besuc'her mehr empfangen werden können.

Gleichzeitig wird noch einmal dringend gebeten, jeden unnötigen Anruf bei der -Passierscheinstelle zu unterlassen.

Calw, 30. September 1947.

Landratsamt.

Lebensmittelversorgung

Einführung der Schwerarbeiterkarte A

Ab 1. Okt. 1947 erhalten alle bezahl­ten Angestellten und Arbeiter der nach­stehend aufgeführten Berufsgruppen, so­weit sie nicht bereits eine Schwerafbeiter- karte 13 beziehen und nicht TSV in Getreide bzw. Vollselbstversorger sind, die Schwerarbeiterkarte A

Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei; Steinindustrie, Ziegeleien, Baugewerbe; Gießereien, Metallindustrie^ elektrotechnische, feinmechanische und optische Industrie;

chemischd, Textil- und Papierindustrie, Druckereien, Leder- und Gummiwaren-* industrie;

Holz-, Musikinstrumenten- und Spiel­warenindustrie;

^ Nahrungsmittelindustrie;

Bekleidungs- und Schuhindustrie; Wasser-, Gas- und Elektrizitätsindu­strie;

Post, Eisenbahn und Transportwesen; Personal, welches bei der Besatzungs- . armee oder bei der Militärregierung beschäftigt ist;

Personal des Großhandels, der Kran­

kenhäuser, Sanatorien und Alters­heime.

An folgende Berufszweige darf die Schwerarbeiterkarte A nicht ausgegeben werden:

Behörden und Verwaltung;

Haus- und Landwirtschaft;

Banken, Kleinhandel;

Hotel- und Gaststättengewerbe;

Gesundheitswesen (ohne Krankenhäu 1 ser, Sanatorien und Altersheime);

Theater, Film.

Die neue Schwerarbeiterkarte ist von den Betriebei# beim Gewerbeaufsichtsamt Tübingen auf dem gleichen Vordruck (in 3-facher Fertigung) wie die übrigen Schwerarbeiterkarten zu beantragen, und zwar erstmalig für den Monat November 1947,

Für den Monat Oktober erfolgt die Aus­gabe der Schwerarbeiterkarten A durch das Kreisernährungsamt. Zu diesem Zweck reichen die einzelnen Betriebe dem Kreisernährungsamt bis spätestens 2 7. Oktober 1947 eine Liste ihrer sämtlichen Angestellten und Arbeiter in einfacher Fertigung ein. Es ist dabei zu

Sitzung der Kreisversaininlung

Die Kreisversammlung tritt am Don­nerstag, den 30. Okt. 1947, um 8. 30 Uhr , in Calw (im Saalbau Weiß) zu ihrer 4 (ordentlichen) Sitzung zusammen.

Vorläufige Tagesordnung:

1. Rechenschaftsbericht über die staat­liche und Kreisverbands-Verwaltung für das Halbjahr April/September 1947.

2. Überblick über die Trink- u. Brauch­wasserversorgung im Kreis (insbesondere über die aufgetretenen Mängel und die notwendig erscheinenden Verbesserungs­maßnahmen).

3. Elektrizitätsversorgung des Kreises (Möglichkeiten des weiteren Ausbaus von Wasserkräften im Kreis).

4. Änderung der Satzung über die Be­soldung der Kreisverbandsbeamten.

5. Anstellung von leitenden Angestell­ten:

a) Wiederbesetzung der Stelle des Lei­ters des Requisitionsamts; ,

b) Wiederbesetzung der Stelle des 1. As­sistenten und Stellvertreters des Chefarztes am Kreiskrankenhaus Neuenbürg.

6. Bekanntgaben.

7. Tätigkeitsbericht des Kreiffsozialamts.

8. Verschiedenes.

9. Aussprache (über Rechenschafts­bericht des Landrats u. a.).

Die Verhandlungen sind (ausgenommen Punkt 5) öffentlich.

Calw, 20. Oktober 1947.

Landratsamt.

vermerken, welche Arbeitskräfte, bereits eine Schwerarbeiterkarte erhalten. Später eingehende Anträge für Monat Oktober können nicht mehr berücksichtigt werden.

Calw, 21. Oktober 1947.

Kreisernährungs^mt.

Zusätzliche Brotration für Schwer­arbeiter

Gemäß Weisung des Landwirtschafts­ministeriums können für Monat Oktober bezogen werden: *

Für Schwerarbeiter 1 Kategorie auf Ab­schnitt 176 lööO g Brot; für Schwerarbeiter 2. Kategorie auf .Ab­schnitt 277 1550 g Brot; . für Schwerarbeiter 3. Kategorie auf Ab­schnitt 377 1550 g Brot Auf Schwerarbeilerkarte A (null; auf .Ab-