der Militär-Regierung für den Kreis Calw

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Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratsamts und sämtlicher Behörden des Kreises

Nachrichtenblatt

CALW Freitag, 26. September 1947 Nr. 38

Lebensmittelversorgung

Ausgabe von Teigwaren September-Ration

Für Monat September erhalten Normal­verbraucher und Normalverbraucher in Gemeinschaftsverpflegung aller Alters­klassen 250 g Teigwaren auf Abschnitt 3G der September-Lebensmittelkarten. Wei­terhin erhalten:

Schwerarbeiter 1. Kategorie 250 g auf Ab­schnitt 191

Schwerarbeiter 2. Kategorie 250 g auf Ab­schnitt 291

Schwerarbeiter 3. Kategorie 500 g auf Ab-

schn. 391 der September-Zulagekarten.

Der Bezug der Teigwaren kann nach örtlichem Aufruf erfolgen.

Kreisernährungsamt.

Ausgabe von Maismehl * September-Ration

Für Monat September 1947 erhalten Normalverbraucher und Normalverbrau­cher in Gemeinschaftsverpflegung, TSV Butter, TSV Fleisch und Schlachtfette, TSV Fleisch und Butter von 06 Jahren 150 g Maismehl, über 6 Jahre 300 g Mais­mehl. Die Verteilung erfolgt bei allen Nor­malverbrauchern auf Sonderabschnitt 4, TSV Butter auf den Abschnitt 211, TSV Fleisch und Schlachtfette auf den Ab­schnitt 311, TSV Fleisch und Butter auf den Abschnitt 611 der September-Lebens­mittelkarten.

Der Verkauf erfolgt nur durch Bäcke­reien und Mehl-Kleinverteiler.

Calw, 17. September 1947.

Kreisernährungsamt.

Abgabe von Hülsenfrüchten September-Ration

Im Monat September 1947 erhalten Normalverbraucher und Normalverbrau­cher in Gemeinschaftsverpflegung über 3 Jahre

400 g Hülsenfrüchte auf Abschnitt 46 der September-Lebens­mittelkarte.

Der Bezug der Ware kann nach ört­lichem Aufruf erfolgen.

Calw, 17. September 1947.

Kreisernährungsamt.

Ansgabe von Kaffee-Ersatz September-Ration

Im Monat September 1947 erhalten Normalverbraucher und Normalverbrau­cher in Gemeinschaftsverpflegung über 6 Jahre sowie Schwerarbeiter der 3. Kat.

, 100 g Kaffee-Ersatz

auf Abschnitt 38 der September-Lebens­mittelkarte für Normalverbraucher über 6 Jahre und bei den Schwerarbeitern der 3. Kategorie auf den Abschnitt IX der September-Zulagekarte. Der Bezug der Ware kann nach örtlichem Aufruf erfol­gen.

Calw, 17. September 1947.

Kreisernährungsamt.

Kinder - Nährmittel September-Ration

Für Monat September 1947 erhalten Kinder der Normalverbraucher und Ge­meinschaftsverpflegten von 01 Jahr und 13 Jahren

1000 g Kindernährmittel, und zwar 500 g auf Abschnitt 30 und 500 g auf Abschnitt 31, von 36 Jahren 500 g Kindernährmittel, und zwar 250 g auf Abschnitt 30 und 250 g auf Abschnitt 31 der September- Lebensmittelkarten.

Auf die angegebenen Bezugsabschnitte kann auch in den Drogerien Malz-Extrakt bezogen werden. Die Kindernährmittel können nach örtlichem Aufruf bezogen werden.

Calw, 17. September 1947.

Kreisernährungsamt.

Die gegenwärtige Wohnraumnot bildet häufig den Anlaß zur Forderung über­höhter Mietpreise für Wohnungen und Einzelräume. Es wird ausdrücklich dar­auf hingewiesen, daß eine Erhöhung der Mieten und Pachten gegenüber dem nach der Preisstopverordnung maßgebenden Stichtag, dem 17. Oktober 1936, grund­sätzlich verboten ist. Es ist auch unzu­lässig, bei ziffernmäßig gleichbleibendem Mietzins den Mieter in anderer Weise mit einer Erhöhung zu belasten, z. B. durch Forderung nicht seit langem all­gemein üblicher Mietzins-Vorauszahlun­gen oder besonderer Mietzinssicherheiten, die Abwälzung von Instandsetzungskosten auf den Mieter usw. Ebenso können die vor dem Stichtag bestehenden Mietzinse auf ihre Berechtigung überprüft und u. U. auf den angemessenen ortsüblichen Mietzins herabgesetzt werden. Auch Woh­nungen, die nach dem Stichtag erstmalig vermietet worden sind, fallen unter die Preisstopverordnung. Für derartige Woh­nungen darf kein höherer Mietzins ge­fordert werden, als zur Stopzeit für gleichwertige Wohnungen üblich und an­gemessen war.

Reisemarken

Die Reisemarken mit dem Aufdruck E.D. Franz. Zone. MaiJuli 1947 gel­ten bis einschließlich 31. Oktober 1947. Ein Umtausch in neue Reisemarken darf nicht vorgenommen werden,

Galw, 17. September 1947.

Kreisernährungsamt.

Zündholz-V ersorgung

Klstk. von 03 Jahren sowie alle Vcr- braucher über 18 Jahre erhalten für den Monat September 1947 je 1 Schachtel Zündhölzer.

Die Abgabe erfolgt für alle Verbrau­chergruppen (Normalverbraucher, Teil- 7 Selbstversorger und Vollselbstversorger) auf den Abschnitt II der Lebensmittel­karte September.

Kreiswirtschaftsamt.

Rasierseif e-Verteilung

Die im Monat August vorbestellte Ra­sierseife kann bei den Einzelhandels­geschäften auf den Abschnitt .,K der z. Z. gültigen Männer-Raucherkarte be­zogen werden.

Kreiswirtschaftsamt.

Immer wieder taucht die Frage auf. inwieweit es einem Hausbesitzer gestattet ist, den Mietpreis zu erhöhen. Es können berechtigte Fälle eintreten, in denen eine Erhöhung genehmigt werden kann. Ein solcher Fall ist nach Durchführung bau­licher Verbesserungen gegeben, um eine angemessene Verzinsung und Abschrei­bung des aufgewendeten Kapitals zu er­möglichen. Solche Verbesserungen kön­nen z. B. sein: die Neuanlage einer elek­trischen Lichtleitung, die Neueinrichtung von elektrischer Treppenbeleuchtung, Neueinrichtung eines Badezimmers, eines Wasserspülklosetts oder einer Wasch­küche, Anlage einer Zentralheizung und Warmwasserversorgungseinrichtung.Neu- aufstellung von Oefen und Herden in Zimmern, die früher nicht heizbar waren. Eine Mieterhöhung kommt aber nur in Betracht, wenn es sich um Neueinrich­tungen handelt, nicht aber, wenn veraltete oder verbrauchte Einrichtungen durch neue ersetzt werden. Tm letzteren Falle handelt es sich um Instandsetzungsarbei- ten, deren Kosten die Vermieter selbst zu tragen haben. Ebenso kann auf Nachweis die Angleichung von Gefälligkeitsmieten

Unerlaubte Mietzinserhohungen bei Wohnräumen