der Militär-Regierung für den Kreis Calw
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Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratsamts und sämtlicher Behörden des Kreises
Nachrichtenblatt
CALW Freitag, 26. September 1947 Nr. 38
Lebensmittelversorgung
Ausgabe von Teigwaren September-Ration
Für Monat September erhalten Normalverbraucher und Normalverbraucher in Gemeinschaftsverpflegung aller Altersklassen 250 g Teigwaren auf Abschnitt 3G der September-Lebensmittelkarten. Weiterhin erhalten:
Schwerarbeiter 1. Kategorie 250 g auf Abschnitt 191
Schwerarbeiter 2. Kategorie 250 g auf Abschnitt 291
Schwerarbeiter 3. Kategorie 500 g auf Ab-
schn. 391 der September-Zulagekarten.
Der Bezug der Teigwaren kann nach örtlichem Aufruf erfolgen.
Kreisernährungsamt.
Ausgabe von Maismehl * September-Ration
Für Monat September 1947 erhalten Normalverbraucher und Normalverbraucher in Gemeinschaftsverpflegung, TSV Butter, TSV Fleisch und Schlachtfette, TSV Fleisch und Butter von 0—6 Jahren 150 g Maismehl, über 6 Jahre 300 g Maismehl. Die Verteilung erfolgt bei allen Normalverbrauchern auf Sonderabschnitt 4, TSV Butter auf den Abschnitt 211, TSV Fleisch und Schlachtfette auf den Abschnitt 311, TSV Fleisch und Butter auf den Abschnitt 611 der September-Lebensmittelkarten.
Der Verkauf erfolgt nur durch Bäckereien und Mehl-Kleinverteiler.
Calw, 17. September 1947.
Kreisernährungsamt.
Abgabe von Hülsenfrüchten September-Ration
Im Monat September 1947 erhalten Normalverbraucher und Normalverbraucher in Gemeinschaftsverpflegung über 3 Jahre
400 g Hülsenfrüchte auf Abschnitt 46 der September-Lebensmittelkarte.
Der Bezug der Ware kann nach örtlichem Aufruf erfolgen.
Calw, 17. September 1947.
Kreisernährungsamt.
Ansgabe von Kaffee-Ersatz September-Ration
Im Monat September 1947 erhalten Normalverbraucher und Normalverbraucher in Gemeinschaftsverpflegung über 6 Jahre sowie Schwerarbeiter der 3. Kat.
, 100 g Kaffee-Ersatz
auf Abschnitt 38 der September-Lebensmittelkarte für Normalverbraucher über 6 Jahre und bei den Schwerarbeitern der 3. Kategorie auf den Abschnitt IX der September-Zulagekarte. Der Bezug der Ware kann nach örtlichem Aufruf erfolgen.
Calw, 17. September 1947.
Kreisernährungsamt.
Kinder - Nährmittel September-Ration
Für Monat September 1947 erhalten Kinder der Normalverbraucher und Gemeinschaftsverpflegten von 0—1 Jahr und 1—3 Jahren
1000 g Kindernährmittel, und zwar 500 g auf Abschnitt 30 und 500 g auf Abschnitt 31, von 3—6 Jahren 500 g Kindernährmittel, und zwar 250 g auf Abschnitt 30 und 250 g auf Abschnitt 31 der September- Lebensmittelkarten.
Auf die angegebenen Bezugsabschnitte kann auch in den Drogerien Malz-Extrakt bezogen werden. Die Kindernährmittel können nach örtlichem Aufruf bezogen werden.
Calw, 17. September 1947.
Kreisernährungsamt.
Die gegenwärtige Wohnraumnot bildet häufig den Anlaß zur Forderung überhöhter Mietpreise für Wohnungen und Einzelräume. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß eine Erhöhung der Mieten und Pachten gegenüber dem nach der Preisstopverordnung maßgebenden Stichtag, dem 17. Oktober 1936, grundsätzlich verboten ist. Es ist auch unzulässig, bei ziffernmäßig gleichbleibendem Mietzins den Mieter in anderer Weise mit einer Erhöhung zu belasten, z. B. durch Forderung nicht seit langem allgemein üblicher Mietzins-Vorauszahlungen oder besonderer Mietzinssicherheiten, die Abwälzung von Instandsetzungskosten auf den Mieter usw. Ebenso können die vor dem Stichtag bestehenden Mietzinse auf ihre Berechtigung überprüft und u. U. auf den angemessenen ortsüblichen Mietzins herabgesetzt werden. Auch Wohnungen, die nach dem Stichtag erstmalig vermietet worden sind, fallen unter die Preisstopverordnung. Für derartige Wohnungen darf kein höherer Mietzins gefordert werden, als zur Stopzeit für gleichwertige Wohnungen üblich und angemessen war.
Reisemarken
Die Reisemarken mit dem Aufdruck „E.D. Franz. Zone. Mai—Juli 1947“ gelten bis einschließlich 31. Oktober 1947. Ein Umtausch in neue Reisemarken darf nicht vorgenommen werden,
Galw, 17. September 1947.
Kreisernährungsamt.
Zündholz-V ersorgung
Klstk. von 0—3 Jahren sowie alle Vcr- • braucher über 18 Jahre erhalten für den Monat September 1947 je 1 Schachtel Zündhölzer.
Die Abgabe erfolgt für alle Verbrauchergruppen (Normalverbraucher, Teil- 7 Selbstversorger und Vollselbstversorger) auf den Abschnitt II der Lebensmittelkarte September.
Kreiswirtschaftsamt.
Rasierseif e-Verteilung
Die im Monat August vorbestellte Rasierseife kann bei den Einzelhandelsgeschäften auf den Abschnitt .,K“ der z. Z. gültigen Männer-Raucherkarte bezogen werden.
Kreiswirtschaftsamt.
Immer wieder taucht die Frage auf. inwieweit es einem Hausbesitzer gestattet ist, den Mietpreis zu erhöhen. Es können berechtigte Fälle eintreten, in denen eine Erhöhung genehmigt werden kann. Ein solcher Fall ist nach Durchführung baulicher Verbesserungen gegeben, um eine angemessene Verzinsung und Abschreibung des aufgewendeten Kapitals zu ermöglichen. Solche Verbesserungen können z. B. sein: die Neuanlage einer elektrischen Lichtleitung, die Neueinrichtung von elektrischer Treppenbeleuchtung, Neueinrichtung eines Badezimmers, eines Wasserspülklosetts oder einer Waschküche, Anlage einer Zentralheizung und Warmwasserversorgungseinrichtung.Neu- aufstellung von Oefen und Herden in Zimmern, die früher nicht heizbar waren. Eine Mieterhöhung kommt aber nur in Betracht, wenn es sich um Neueinrichtungen handelt, nicht aber, wenn veraltete oder verbrauchte Einrichtungen durch neue ersetzt werden. Tm letzteren Falle handelt es sich um Instandsetzungsarbei- ten, deren Kosten die Vermieter selbst zu tragen haben. Ebenso kann auf Nachweis die Angleichung von Gefälligkeitsmieten
Unerlaubte Mietzinserhohungen bei Wohnräumen