Die Versorgung der Kriegshinterbliebenen

Vollmilch':

'Kinder von 0B Jahre t&gl. % Liter. Kinder von 36 Jähre täglich Ü Liter. Jugendliche von 610 Jahre täglich Ü Liter.

Jugendliche von 1018 Jahre täglich % Liter.

Werdende und stillende Mütter täglich Yi Liter.

Ausgabe von Haferflock für Monat März 1947 1; Gemäß Erlaß des Landesernäh­rungsamtes erfolgt eine Ausgabe von Haferflocken für Monat März 1947.

2. Die Normalverbraucher und Ge­meinschaftsverpflegten über 6 Jahre erhalten 250 g Haferflocken auf den Abschnitt I der Lebensmittelkarte Mo­nat März 1947. Da nicht genügend Ha­ferflocken zur Verfügung stehen, muß gleichzeitig Gerstengrütze anteilmäßig ausgegeben werden.

3. Selbstversorger und sämtliche Teil­selbstversorger erhalten nach Anord­nung des Landesernährungsamtes keine Haferflocken bzw. Gerstengrütze.

4. Den Bürgermeisterämtern geht we­gen der Ausfertigung der Bezugscheine usw. ein besonderer Erlaß zu.

5. Von den Bezugsberechtigten ist der örtliche Aufruf über die Ausgabe abzuwarten. 1

Calw, 17. März 1947. *

Kreisernährungsamt.

Hülsenf rächte:

Kinder von 03 Jahre: Abschnitt II 2Ö0 g.

Kinder von 36 Jahre: Abschnitt II

200 g.

Jugendliche v. 610 Jahre: Abschn. II

200 g.

Jugendliche v. 1018 Jahre: Abschn. II

200 g.

Erwachsene über 18 Jahre: Abschn. II 200 g.

Zur Ausgabe der Hülsen­früchte: Hülsenfrüchte erhalten nur die Normalverbraucher und Gemeinschaftsv e r p f 1 e gten. Vollselbstversorger und TSV. erhal­ten keine Hülsenfrüchte. Ebenso er­halten die Krankenhäuser und Heil­anstalten* für ihre Insassen, welche Krankenrationen gemäß Erlaß des LEA. vom 19. 12. 1946 Nr. 5577 be­ziehen, keine Hülsenfrüchte.

Die Hülsenfrüchte können nach ört­lichem Aufruf am Wohnort bezogen werden. Brot und Fleisch können so­fort bezogen werden.

Calw, 18. März 1947.

Kreisernährungsamt.

Kiiulernährinittel im Monat März 1947

1. Die Kinder der Normalverbrau­cher, TSV. in Butter und TSV. in Fleisch erhalten

von 03 Jahren 1000 g von 36 Jahren 500 g Kindernährmittel.

2. Die Verteilung hat bei Kindern von 08 Jahren auf Abschnitt 6 und

1. Nach Mitteilung des Versorgungs­amts Rottweil befinden sich im Kreis Calw immer noch viele Krieger­witwen, die noch keine Erklärung zum Bezug von Versorgungsgebühr­nissen beim Bürgermeisteramt abgege­ben haben und deshalb auch keine Ab­schlagszahlungen auf ihre Versor­gungsbezüge erhalten können, obwohl sie bis zur Besetzung Witwenrenten bezogen haben

Vielfach ist die Meinung verbreitet, daß kinderlose Witwen, auch Krieger­witwen des ersten Weltkriegs, keine Versorgungsbezüge erbalten können. Dies ist nicht richtig. Abschlagszah­lungen auf die Versorgungsbezüge werden nur an solche Witwen nicht bezahlt, deren Lebensunterhalt ent­weder durch ein ausreichendes Arbeits­einkommen oder einen größeren Ge­schäfts- oder landwirtschaftlichen Be­trieb sichergestellt ist oder die über ein Spar- und Kapitalvermögen verfü­gen, das RM. 810 000. übersteigt.

Einkommen aus Renten von der An­gestellten- und Invalidenversicherung oder Pensionsbezüge werden auf diese Abschlagszahlungen voll angerechnet. Ebenso müssen nach den derzeitigen Richtlinien von dem RM. 3000. ülW- steigenden Spar- oder Barkapital füilie RM. 100. je eine Reichsmark monat­lich von den Abschlagszahlungen äb- gezogen werden.

Bei Eigenheimen werden die Aus-

13 je 500 g; von 36 Jahren auf Ab­schnitt 33 der März-Lebensmittelkarte zu erfolgen.

3. Die Kindernährmittel können nach örtlichem Aufruf bezogen werden, und zwar sind sie bei dem Kleinverteiler zu beziehen, bei welchem im Monat Februar die Vorbestellabschnitte für Kindernährmittel abgegeben wurden.

4. Die Bürgermeisterämter werden angewiesen, den Kleinverteilern auf Grund der von ihnen abgegebenen Vor­bestellabschnitte Februar über Kinder­nährmittel für die Altersklassen 03 Jahre bzw. 36 Jahre die Bezug­scheine auszufertigen. Restbestände an Kindernährmitteln sind an den Bezug­scheinen in Abzug zu bringen.

5. Ein besonderer Erlaß ergeht nicht mehr an die Bürgermeisterämter.

Calw, 18. März 1947.

Kreisernährungs aint.

An die Bevölkerung!

Die nachstehend aufgeführten Per­sonen werden gesucht. Jedermann, ins­besondere alle verschleppten und umgesiedelten Personen, die den Gesuchten in Lagern oder sonstwo begegnet sind oder über den Aufenthalt oder sonstige Tatsachen, die zur Ermittlung derselben führen können, Auskunft geben kann, wird

lagen für Gebäudesteuern und Brandr Versicherung sowie für nachgewiesene Schuldzinsen als Kostenaufwand für den Wohnbedarf ersetzt (siehe Ztff. 6f der Erklärung).

Keine Abschlagszahlungen werden an Hinterbliebene solcher Gefallenen oder Verstorbenen gewährt, die vor dem Jahre 1943 Angehörige der Waf­fen-SS. waren, oder ihr nach dem 1. 1. 1943 freiwillig beigetreten sind, oder deren Vermögen auf Grund des Gesetzes Nr. 52 gesperrt ist.

Die Abgabe der oben erwähnten Er­klärungen auf dem Bürgermeisteramt wird in Zweifelsfällen empfohlen.

2. 'Bedürftige Kriegereltern, deren Söhne vor der Einberufung ihren Lebensunterhalt überwiegend bestrit­ten haben, insbesondere solche, die früher aus Anlaß der Einberufung ihrer Söhne Familienunterhalt bezogen haben, können Anträge auf Elternver­sorgung stellen, soweit sie dies vor der Besetzung noch nicht getan haben. Vor­aussetzung für die Gewährung von El­tern Versorgung ist, daß der Vater das 60., die Mutter das 50. Lebensjahr voll­endet hat, oder nach dem Urteil des Ar­beitsamts dem Arbeitseinsatz nicht zur Verfügung steht.

Nähere Auskunft über die Versor­gungsmöglichkeiten ej teilt das Kreis- Sozialamt Calw, Abteilung Kriegs­opferfürsorge, Bahnhofstraße 42 (Hin­terhaus), nach Ostern: Schloßberg.

aufgefordert, dies sofort hierher zu tun:

Roche, genannt Hartmann, JeanBap- tiste, geb. 26. 3 1884 in Arrey. Nah Frankreich, war beim 110. Regt, und wurde im April 1916 Kriegsgefange­ner in Gustrom. hat sich wiederver­heiratet mit einer Russin und soll in Deutschland in der amerikani­schen Zone untergebracht sein; Majewski, Helene, geb. 29. 7. 1922 in Domachowo, Nat. Polen, wurde nach Deutschland deportiert und soll in der amerikanischen oder franzö­sischen Zone sein;

Senger-Bouratsehenko, Olga, geb. im Jahr 1900 und ihre Tochter Tatijana, geb. im Jahr 1924 in Pot- schep, Nat. Russin, die Angehörigen sind seit 1943 ohne Nachricht; Morin, Jacques, geb. am 5. 11. l& in Paris, Nat. Frankreich, letzte be­kannte Adresse: Nordhausen. Seit 1944 verhaftet und am 17. 8. 1944 nach Compihgne gebracht, dann Bu­chenwald (17. 10. 1944), Osterode (28. 2. 1945), Dora (15. 3. 1945), in Nordhausen durch die Amerikaner am 11. 4. 1945 befreit und im Wagen in ein deutsches Krankenhaus ge­bracht. Besonderes Kennzeichen; An der rechten Hand fehlt der Daumen.

Landratsamt.