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Errs eint ung einer Höheren Verwaltungsakademie
Verfügung Nr. 194 des Admitiistrateur G6n6ral
uer Administrateur General, Adjoint pour le Gouvernement Militaire de la Zone Frangaise d’Oceupation erläßt auf Vorschlag des Directeur G6n6ral des Affaires Administratives nach Anhörung des Comit6 Juridique unter Bezugnahme auf
Dekret vom 15. Juni 1945 über die Errichtung eines Commandement ?n Chef Frangais en Allemagne, abgeändert durch Dekret vom 18. Oktober 1945, folgende
Verfügung:
Artikel 1. Zur Heranbildung höherer Verwaltungskräfte in den verschiedenen Ländern der französischen Besät zungszone wird eine höhere Verwaltungsakademie errichtet.
Diese Akademie hat ihren Sitz in Speyer. Sie ist mit Rechtspersönlichkeit und mit finanzieller Selbständigkeit ausgestattet.
Artikel 2. Dem Leiter der Akademie ist ein Verwaltungsrat beigeordnet.
Der Leiter der Akademie wird durch den Verwaltungsrat ernannt. DemVer- wnltungsrat gehören an:
der Leiter der Akademie als Präsident.
für jedes Land der französischen Besatzungszone je ein höherer Beamter als Vertreter einer Regierung.
die Rektoren der Universitäten der f ranzösischen Besatzungszone.
der Verwaltungsdirektor, der mit der Leitung des Internats und der Buchhaltung betraut ist.
zwei Vertreter des Lehrkörpers, die von ihren Kollegen in geheimer Abstimmung nach dem Grundsatz der absoluten Mehrheit für die Dauer von zwei .Jahren gewählt werden.
A r t i k e 1 8. Der Leiter der Akademie ist ihr gesetzlicher Vertreter. Er
Verfügung Nr. 199
des Administrateur Göneral zur Änderung der Verfügung Nr. 191 über den Personenverkehr zwischen dem Saarland und den andern Ländern der Zone Frangaise d’Occupalion Der Administrateur Göneral Adjoint pour le Gouvernement Militaire de la Zone Frangaise d’Occupation erläßt unter Bezugnahme auf Dekret vom 15. Juni 1946 über die Bildung eines Commandement en Chef Frangais en Allemagne, abgeändert durch Dekret vom 18. Oktober 1945, Verordnung Nr. 75 vom 18. Dezember 1946 des Commandant en Chef betreffend Personenverkehr zwischen dem Saarland und den anderen Ländern der Zone Frangaise d’Occupation.
Verfügung Nr. 191 des Administrateur G6n6ral über den Personenverkehr zwischen dem Saarland und den
ist für den ordnungsmäßigen Studienbetrieb, für die Disziplin der Anstalt und für die Geschäftsführung in finanzieller Hinsicht verantwortlich. Er darf Schenkungen nur mit Zustimmung des Verwaltungsrates annehmen.
Der Verwaltungsrat überwacht den Betrieb der Akademie, die Verwaltung ihres Vermögens und ihrer allgemeinen Interessen; er genehmigt das vom Leiter der Akademie, aufgestellte Budget und entscheidet über die Einführung neuer Lehrfächer.
Artikel 4. Die Entscheidungen des Leiters der Akademie und des Verwaltungsrats bedürfen zu ihrer Ausführung der vorherigen Zustimmung der Militärregierung der französischen Besatzungszone.'
Artikel 5. Die Unkosten für die Einrichtung und den Betrieb der Akademie werden auf die Budgets der einzelnen Länder der französischen Besatzungszone entsprechend ihrer Bevölkerungszahl verteilt.
Artikel 6. Die Buchhaltung der Akademie wird am Ende des Jahres einer Kontrollkommission, bestehend aus den Präsidenten der Rechnungskammern der einzelnen Länder der französischen Besatzungszone, zur Genehmigung vorgelegt.
Artikel 7. Die Hochschulordnung ist in den Statuten niedergelegt, die dieser Verfügung als Anlage beigefiigt sind.
Artikel 8. Der Directeur General des Affaires Administratives wird mit der Durchführung dieser Verfügung beauftragt, die im Amtsblatt des französischen Oberkommandos in Deutschland zu veröffentlichen ist.
Baden-Baden. 11. Januar 1947.
Der Administrateur General E. L a f f o n
andern Ländern der Zone Frangaise d’Oceupation. folgende
V erfügun’g
Artikel 1. Artikel 1 der Verfügung 191 vom 18. Dezember 1946. Abschnitt a Ziff. 1 letzter Absatz erhält folgende Fassung:
..Die Passierscheine sollen einem einheitlichen Muster entsprechen und dürfen keinesfalls eine Gültigkeitsdauer über den 31. März 1947 hinaus haben.“
Artikel 2. Die Gültigkeitsdauer der bis zum 15. Februar befristeten Passierscheine ist ohne weiteres bis zum 31. März 1947 verlängert.
Artikel 3. Der D616gu6 Superieur pour le Gouvernement Militaire de la Sarre, die Döldgues Supdrieurs. der Directeur de la Süretd du G.M.Z.F.O.A., der Gdneral des Forces de Gendarmerie de la Zone Frangaise d’Occupation
Sprechtag des Landratsamts in Nagold und Neuenbürg
1. Der nächste Sprechtag des Landratsamts findet am
Dienstag. 18. März 194 7, in der Zeit von 8—12 Uhr und 14—16 Uhr auf dem Rathaus in Nagold, und am Donnerstag, 20. März 1947, in der Zeit von 8.30—12 Uhr und 14 bis 16.80 Uhr auf dem Rathaus in Neuenbürg statt.
Besucher aus Nagold wollen die Sprechstunde erst ab 9 Uhr in Anspruch nehmen, damit in der Zeit von 8—9 Uhr die Besucher des Bezirks Altensteig bevorzugt abgefertigt werden können.
2. Die Herren Bürgermeister werden um ortsübliche Bekanntmachung gebeten.
Calw, 1. März 1947.
Landratsamt.
werden, jeder für seinen Dienstbereich, mit der Durchführung dieser Verfügung beauftragt.
Baden-Baden. 12. Februar 1947.
(gez.) L a f f o n.
Landwirtschaftssehule Calw Mädclienklasse
In den am Dienstag, 15. April 1947, beginnenden Sommerlehrgang in Bad Teinach können noch einige Schülerinnen aufgenommen werden.
Die Anmeldungen haben jedoch umgehend zu erfolgen
* Der Schulleiter: Landwirtsoha ftsrat Pfetscli.
Postamt Calw
Frau Mathilde Sthwilzer wird gebeten, sich auf dem Postamt Calw — Kifsse — zu melden
Aufnahmepr ü f iing für die Lchreroberschulen
Voraussichtlich findet am 11. 4. 1947 in Saulgau bzw. Schwenningen eine Aufnahmeprüfung für die Lehreroberschulen statt. Dabei sollen außer den bereits gemeldeten Bewerbern, die zur Auffüllung der jetzigen Klassen I und IT dienen, auch solche geprüft werden, die in de künftige 1. Klasse des Schuljahrs 1947/48 (etwa im Herbst) ein- treten wollen.
In Betracht kommen begabte Schüler des jetzigen 8. Schuljahres der Volksschulen und diejenigen der jetzigen 4. Klasse der Oberschulen, Die Herren Schulleiter wollen darauf hinweisen, daß die Anmeldung unmittelbar bei der Lehreroberschule Saulgau (Jungen) tind der Lehrerinnenoberschule Seliwen- ^ ningen (Mädchen) zu erfolgen hat.
Folgende Papiere sind der Meldung anzuschließen: Selbstgeschriebener Lebenslauf, Zeugnisabschriften mit der Beurteilung des Klassenlehrers. Geburtsurkunde. amtsärztliches Zeugnis,
2 Lichtbilder.
Meldeschluß: 20. März 1947.
Der Bezirksschulrat.