Bekanntmachungen der Stadt Calw

Bei allen verspäteten Abmeldun­gen werden künftig die Beiträge zur Krankenversicherung und zum Landes- stoek für Arbeitseinsatz bis zu einem Monat über den Tag des Ausscheidens aus der Beschäftigung hinaus erhoben, falls nicht triftige Gründe für die Ver­spätung der Meldungen vorgebracht werden können. Beruhen verspätete oder unterlassene Abmeldungen auf Vorsatz eder grobem Verschulden, kön­nen die Beiträge bis zur Dauer eines Jahres nach dem Ausscheiden aus der Beschäftigung angesetzt und beigetrie- ben werden (§ 397 RVO). 5

Zur Aufrechterhaltung der unerläß­lichen Ordnung im Meldewesen bei den Krankenkassen und zur Vermeidung von Strafen und finanziellen Belastun­gen werden die Arbeitgeber dringend ersucht, vorstehende Bestimmungen ge­nau zu beachten, ln allen Zweifelsfäl- . len frage man rechtzeitig bei der Kran­kenkasse an.

Calw-Nagold-Neuenbürg, 17. 2. 1947.

Die Kassenleiter.

Anordnung über die Kleintierhaltung vom 15. Januar 1947

Auf Grund der Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von land­wirtschaftlichen Erzeugnissen vom 27. August 1939 (RGBl. I S. 1521) und der Bekanntmachung vom 8. Februar 1940 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 46) sowie auf Grund der Verordnung über Pelztierzucht vom 20. Januar 1939 (RGBl I S. 56) wird folgendes un­geordnet:

§ 1. 1. Jede Neuerrichtung und Er­weiterung von Geflügel-. Kaninchen- und Pelz tier haltungen über den Stand vom 3. 12. 1946 hinaus ist verboten.

2. Die Kreisernährungsämter können für Geflügel und Kaninchen Ausnah­men von dem Verbot des Abs. 1 zulas­sen. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn der Nachweis erbracht wird, daß Lebens- und Futtermittel, die der öffentlichen Bewirtschaftung un­terliegen, nicht verfüttert werden.

§ 2. 1. Die Einrichtung und. der Be­trieb von Pensionskleintierhaltungen ist bei allen Kleintierarten als Um­gehung des Verbotes des § 1 verboten.

2. Pensionskleintierhaltungen sind Betriebe, die Gellügel. Kaninchen oder Pelztiere ganz oder teilweise für an-

An alle Hauseigentümer und Wohnungsinhaber

Um einwandfreie Unterlagen für die Zuteilung von Wohnraum an Woh­nungssuchende und für die Unterbrin­gung der zu erwartenden Angewie­senen zu erhalten, wird hiermit eine Wohnungs-Besichtigung an­geordnet.

Die beauftragten Wohnungskommis­sionen sind berechtigt, sämtliche in Be­tracht kommenden Räume zu besich­tigen.

Jeder Hauseigentümer. Inhaber einer Wohnung oder sonstige Verfügungs­berechtigte ist gemäß § 13 der Rechts­anordnung des Staatssekretariats über die Wohnraumbewirtschaftung vom 31. 5. 1946 verpflichtet, den Kommissio­nen über alle für die Beurteilung der W ohnungsverhältnisse wesentlichen Tatsachen wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen und die Besichtigung der Räume durch die Beauftragten der Stadtverwaltung zu gestatten.

Mit der Wohnungsbesichtigung wird im Laufe dieser Woche begonnen werden.

Zur sofortigen Rückgabe der ausgefüllten

Einwohnersteuer-Erklärungen.

dere züchten oder halten und den Eigentümern Nutz-, Zucht- oder Schlachttiere oder Erzeugnisse hieraus liefern

§ 3. 1. Die Errichtung und Erweite­rung von Brutanlagen ist verboten. Ausnahmen kann die Landesdirektion für Landwirtschaft und Ernährung. Abt. Tierzucht für anerkannte Geflü­gelzuchtbetriebe. zulassen.

2. Die Brutzeit und die Ausnützung der Brutapparate werden von der Lan­desdirektion für Landwirtschaft und Ernährung für jedes Kalenderjahr zu Jahresbeginn festgesetzt.

§ 4. Die Neuerrichtung, Erweiterung und jeder nicht genehmigte Betrieb von Pelztierzuchten ist verboten.

§ 5. Die Vorschriften dieser Anord­nung gelten nicht für Forschungs­anstalten und ähnliche anerkannte Ein-

Erhebungsbogen für Wohnungs­zählung

wird dringend aufgefordert.

Calw, 24. Februar 1947.

Bürgermeisteramt.

Wie sollen wir uns kleiden?

Das fragen sich heute mit Recht viele, die daran denken, welche Hin­dernisse dem Anlaufen der Produktion neuerdings durch die lange anhaltende Kälte entstanden sind. Neue Waren sind in den Läden kaum zu haben, doch ist häufig ein dringender Bedarf da. dessen Deckung kaum aufzuschie­ben ist Wie hilft man sich da? Leider in vielen Fällen auf dem schwarzen Markt, der unsere Währung gefährdet und auf dem meistens der unerfahrene bescheidene Mann hei eingelegt wird. Eine Hilfe ist der ehrliche Tausch von Waren, die im einen Haushalt entbehrt werden können, während ein anderer sie dringend gebrauchen kann. Diesen Tausch haben sich die Tauschringe zur Aufgabe gemacht, die in über 20 Städ­ten der amerikanischen Zone arbeiten. Jetzt sind auch in der französischen Zone solche Hilfsorganisationen ent­standen, die recht schöne Erfolge auf­weisen. Calw wird diesen guten Bei­spielen folgend demnächst auch seinen Tauschring haben.

Dichtungen, soweit sie Kleintiere für Versuchszwecke halten, desgleichen nicht für anerkannte Herdbuch- und Vermehrungszuchten und Bruteierlie­ferbetriebe für Hühner, Enten und Gänse, gleichfalls nicht für'Mitglieder des Landesverbandes der Ausstellungs­geflügelzüchter, welche die Mitglied­schaft bei diesem Verband vor dem 1. Dezember 1946 erworben haben.

§ 6. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden, soweit nicht nach anderen Vorschriften eine schwerere Strafe verwirkt ist, nach den Vor­schriften der Verbrauchsregelungsstraf­verordnung bestraft.

§ 7. Die Anordnung tritt mit soforti­ger Wirkung in Kraft.

Landesdirektion für Landwirtschaft und Ernährung gez. Dr W e i ß.

Famillennachrichfen

Für alle Liebe u. Anteilnahme anläßlich der Gedächtnisfeier unseres in Kriegsgef. pest. Ib. Mannes, Sohnes, Bruders und Schwagers Friedrich Nielham­mer, besonders H. Pfarrer Held, dem Gesangverein sowie den Schulkameraden danken wir auf diesem Wege herzlich. Die trauernde Gattin: Karoline Niethammer mit Kindern. Die Eltern: Gottlob Niethammer mit Fr"u sowie alle Angehöri­gen. Simmozheim, den 15.2.47.

VOLKSTHEATER CALW

Vom 28. 2.-5. 3. 47 zeigen wir: Christiane

fDas Schicksal einer Abenteurerin") Jugendliche ab 16 Jahren zuge­lassen !

evangelische Gottesdienste in Calw

untag Reminiscere,2. März47: 8.45 Uhr Christenlehre für die Töchter; 8.45 Uhr Frühgottes­dienst (Ostermann); 10 Uhr Hauptgottesdienst mit Fürbitte für die Kriegsgefangenen (Hölt- zel); 11 Uhr Kindergottesdienst.

Mittwoch: 8.30 Uhr Betstunde. Donnerstag:20Uhr Bibelstunde.

Amtsgericht Neuenbürg Durch Urteil des Amtsgerichts Neuenbürg vom 28. Nov. 1946 wurde die

Emilie Kult geb. Hanselmann, Gipsermeisiersehefrau in Neu­satz Kreis Calw, Doblerstraße, dort geboren am 6. 8. 1902, egen Milchfälschung zu der Gefängnisstrafe von 3 Wochen u. 100RM Geldstrafe,hilfsweise weite­ren 20 Tagen Gefängnis verurteilt. Auch wurde die öffentliche Be­

kanntgabe des Urteils angeordnet Die Verurteilte hat am 21. 8. 1946 bei der Milchsammelstelle in Neu­satz vorsätzlich abgerahmte Milch als Vollmilch abgeliefert.

Ihre Berufung gegen dieses Urteil wuide am 3. 2. 1947 durch Urteil der Strafkammer des Landgerichts Tübingen verworfen.

Heraus geber: Gouvernement Mtlltalre de Calw. Verwaltung u. Anzeigenannahme: Landratsamt in Calw. Abtlg. Bekannt­machungen. Druck: A. Oelschlager- *che Buchdruckarci in Calw