Bekanntmachungen der Stadt Calw
polizeiliche Ueberwaeh'ung der Durchführung des Erlasses ist angeordnet worden. Vordrucke für die Gesundheitszeugnisse sind in Bedarfsfällen bei den Reg.Vet.Räten anzufordern.
Calw, 7. Februar 1947.
Landratsamt.
In Ergänzung der bereits geltenden Vorschriften über die seuchenpolizeiliche Ueberwachung der Einfuhr von Tieren und tierischen Teilen in das franz. besetzte Gebiet von Württemberg und Hohenzollern und unbeschadet der besonderen Vorschriften für den Wan- derschafverkehr wird auf Weisung der Militärregierung für die Einfuhr von Tieren und tierischen Teilen aus dem Ausland ode? aus einer anderen Besat- zur.gszone felgendes bestimmt:
I.
1. / Für die eingeführten lebenden Tiere einschließlich des Geflügels sowie für tierische Teile müssen Gesundheitszeugnisse nach beil. Muster beigebraeht werden, die von einem staatlich angestellten oder von der Staatsbehörde besonders hierfür er- mä*-htigten v Tierarzt ausgestellt sein müssen.
2. Die Untersuchung von Einhufern (Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel) darf nicht mehr als 24 Stunden vor der Verladung vorgenommen worden sein.
Soweit nicht bestimmte äußere Umstände entgegenstehen, sollen die zur Einfuhr kommenden Einhufer in den letzten 10 Tagen vor der Absendung der Untersuchung auf Rotz mittels Malleinprobe mit negativem Ergebnis unterworfen worden sein. Gegebenenfalls muß das Ergebnis der Malleinprobe im Gesundheitszeugnis vermerkt sein. Wenn der Nachweis fehlt, ist die Malleinprobe oder eine Blutuntersuchung auf Rotz am Bestimmungsort nachzuholen: bis zum Abschluß dieser Untersuchung unterliegen die eingeführten Einhufer der polizeilichen Beobachtung.
Für Hengste, Stuten, Eselhengste und Eselinnen, die zu Zuchtzwecken eingeführt werden, muß in allen Fällen im Gesundheitszeugnis vermerkt sein, daß die Tiere in den letzten 10 Tagen vor der Absendung der Malleinprobe und der Blutuntersuchung auf Beschälseuche mit negativem Ergebnis unterworfen worden sind.
3. Soweit nicht bestimmte äußere Umstände entgegmnstehen, sollen die zur Einfuhr kommenden Rinder in den letzten 2 Wochen vor der Absendung der Tuberkulinprobe mit negativem Ergebnis unterworfen worden sein. Gegebenenfalls muß das Gesundheitszeugnis den entsprechenden Vermerk enthalten. Für Zuchtbullen muß in allen Fällen der Nachweis negativ ausgefallener Tuberkulinprobe im Gesundheitszeugnis vermerkt sein.
An die Bevölkerung!
Die Anträge auf Zuweisung von zusätzlichem Brennholz häufen sich derart, daß eine Berücksichtigung jedes einzelnen Antrags nicht möglich ist. Die auf Veranlassung der Stadtverwaltung für unvorhergesehene Notfälle von der städt. Holzhauerkolonne unter großen Schwierigkeiten besonders aufbereitete Brennholzmenge ist infolge der anhaltend strengen Kälte der letzten Wochen nahezu ausgegeben, so daß auch weiterhin nur in wirklich dringenden Notfällen eine kleine Zuweisung erfolgen kann. Alle anderen Anträge müssen grundsätzlich abgelehnt werden. Es ist deshalb zwecklos, Anträge einzureichen, wenn kein Notstand vrrliegt, d. h. solange noch Brennmaterial für 5 Tage vorhanden ist. Die Anträge sind ausnahmslos schriftlich bei der Stadtpflege einzureichen.
Bei der Ueberprüfung der Anträge habe ich wiederholt festgestellt, daß von der Möglichkeit des Leseholzsammelns im vergangenen Sommer und Herbst trotz mehrfachen Hinweises kaum Gebrauch gemacht worden ist, eine Tatsache, die sich jetzt für die betreffenden Familien und einzelstehenden Personen sehr nachteilig auswirkt und für
die Stadtverwaltung eine erhöhte Belastung bedeutet. Darum fordere ich die Bevölkerung schon heute auf. durch Sammeln Vtm Leseholz im kommenden Frühjahr und Sommer einen Teil des Brennmaterials sich selbst zu beschaffen. Es wird für den nächsten W 7 inter nicht möglich sein, an Familien oder einzelstehende Personen, denen das Leseholzsammeln zugemutet werden kann, zusätzlich Brennholz zuzuteilen.
Leseholzscheine können täglich vormittags auf der Stadtpflege beantragt werden.
Blessing, Bürgermeister.
Änderung der Ladenöffnungszeiten' der Lebensmittelgeschäfte
Mitwirkung vom 1. Februar 1947 sind für die Lebensmittelgeschäfte der Stadt Calw nachfolgende Ladenöffnungszeiten festgesetzt worden:
Täglich außer Mittwoch und Samstag von 9—12.30 Uhr; mittwochs: geschlossen; samstags: von 9—14 Uhr.
Ferner an Aufruftagen und dem darauffolgenden Verkaufstag:
nachmittags von 14.30—17.30 Uhr.
Bürgermeisteramt.
4. Soweit nicht bestimmte äußere Umstände entgegenstehen, sollen die zur Einfuhr kommenden Schweine in den letzten 2 Wochen vor der' Absendung der Schutzimpfung gegen Schweinerotlauf unterworfen worden sein. Gegebenenfalls muß das Gesundheitszeugnis den entsprechenden Vermerk enthalten. Für Schweine, die zu Zuchtzwecken eingeführt werden, muß in allen Fällen die Ausführung der Schutzimpfung im Gesundheitszeugnis nachgewiesen sein.
5. In den Begleitpapieren zu den Sendungen muß der Herkunftsort, der Grenzübergangsort und der Bestimmungsort vermerkt sein. Der Grenztierarzt, der die zur Einfuhr kommenden Tiere untersucht, hat die Sendungen dem für den Bestimmungsort zuständigen Regierungsveterinärrat anzumelden.
6. Nach der Ankunft am Bestimmungsort isf — unbeschadet der geltenden Vorschriften für die Entladeuntersuchung — ohne Verzug das Gesundheitszeugnis dem zuständigen Regierungsveterinärrat zu übergeben. Dieser vermerkt das Ergebnis seiner eigenen Untersuchung auf einem besonderen Blatt und leitet dieses Blatt samt dem Gesundheitszeugnis der Veterinärabteilung der Landesdirektion des Innern zu.
7. Im Falle der Feststellung von Seuchen und soui-kimvovdürhtigen Erscheinungen ist nach den allgemein j
gültigen seuchenpolizeilichen Vorschriften zu verfahren. V
8. Die durch die Ausführung vorstehender Bestimmungen entstehenden Kosten fallen dem Tierbesitzer zur Last.
II.
Bei der Ausfuhr von Tieren und tierischen Teilen aus der franz. Besatzungszone greifen dieselben Vorschriften Platz Vordrucke für die Gesundheitszeugnisse gehen den Regierungsveterinärräten sobald wie möglich zu.
iri.
Vorstehendes ist durch die Landratsämter im Benehmen mit dem Regierungsveterinärrat ohne Verzug in geeigneter Weise den an der Ein- und Ausfuhr von lebenden Tieren, Fleisch •und Rohhäuten beteiligten Kreisen zur Kenntnis zu bringen.
Die Durchführung der Vorschriften ist polizeilich zu überwachen.
Gesellschaft für Gesundheitsfürsorge und Kriegsgefangenendienst Kreiskomitee Calw, Landratsamt
Achtung! Liste ehemal. Angehöriger der deutschen Wehrmacht, die in den letzten Tagen des Krieges m Ostösterreich und Westungarn gefallen oder nach der Kapitulation der deutschen Wehrmacht in einem Kriegsgefangenenlager in der Tschechoslowakei bzw. in Jugoslawien gesehen worden sind, liegt zur Einsicht auf der Geschäfts-