Kriegsversehrte Handwerker!

Die Meisterscliule des Deutschen Handwerks,Steinbeis-Schule inStutt- gart-W., Veimarstr. 26, beabsichtigt, in nächster Zeit für Flaschner, Installa­teure, Heizungsbauer, Bau- und Kunst­schlosser Kurse durclizuführen, in die bevorzugt Kriegsbeschädigte aufge- nonimen werden. Ferner sollen voraus­sichtlich, jedoch frühestens im Juli 1917 beginnend. Lehrgänge fiir Schrei­ner und Maler stattünden. Die Lehr­gänge von ca. 20 bis 26 Wochen Dauer haben die praktische als auch die theo­retische Berufsausbildung zum Ziele und bereiten die Kursteilnehmer auf die Meisterprüfung vor. Das Kursgeld beträgt für jeden Kurs, RM. 100.. Für Unterkunft und Verpflegung haben die Kursteilnehmer selbst aufzukommen.

Kriegsversehrte Handwerker, die In­teresse am Besuch eines Kurses haben, können auf Anfrage von der Fürsorge- steile für Kriegsbeschädigte u. Kriegs­hinterbliebene in Calw nähere Aus­kunft erhalten.

Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene £alw, Bahnhofstr. 42, Hinterh., 2. Stock Landratsamt

- Betrachtungen

über Gemcindc-Obstpflanzungen

Gemeindeeigene Obstptlanzungen sind in Württemberg in vielen Gemein­den anzutreffen. Diese sollen dem Zweck dienen, Beispiele zu sein für die privaten Obslhaumbesitzer Sie sol­len weiter das Interesse für den Obst­bau innerhalb den Gemeinden wecken. Durch einen vermehrten Anbau der verschiedenen Obstarten und -Sorten sollen derer Ansprüche an das örtliche Klima, der Lage und den Böden beob­achtet werden können. Im Verlauf von Jahren sollen sich dann standfeste Sorten für die betreffenden Gebiete hcrausstellen. Gelegentlich können auch neue Sorten versuchsweise ange­pflanzt oder aufgepfropft werden. Wo die Gemeinde-Obstpflanzungen nach obigen Gesichtspunkten angelegt wur­den, und wo deren Pflege durch einen tüchtigen Gemeindebaumwart ausgeübt wird, können solche den Gemeinden zu guten Einnahmen verhelfen. Weiter wird durch diese der Obstbau inner­halb der Gemeinden sehr gefördert. Vorbildliche Obstanlagen dieser Art können weiterhin die Brücke bilden zu den heute sehr erwünschten Gemein­schaftspflanzungen privnter Besitzer.

Leider ist aber die Zahl der vorbild­lichen Gemeinde-Obstanlagen eine sehr geringe. Die meisten befinden sich in einem. schlechten oder gar verwahr­losten Zustand und befriedigen ertrags­mäßig in keiner Weise. Welches sind die Ursachen hierzu? Vielfach wur­den diese Pflanzungen auf sog. Ödland, welches für andere landwirtschaft­liche Kulturarten keinerlei Erfolg ver­spricht, angelegt. Ohne sich weiter um die Ansprüche der verschiedenen Obst­arten zu kümmern, wurden solche Pflanzungen erstellt. Nur weil diese von oben aus angeregt oder auch ver­langt wurden. Solche Pflanzungen mußten ja von vornherein zu Mißerfolg gen führen und wären deshalb besser unterblieben. Anslatt gute Böden in ge­schützter Lage für die Gemeinde-Obst- pflanzungen zu benützen, wurden viel­fach trockene Hänge oder Böschungen, auch unregelmäßiges und hügeliges Gelände hierfür verwendet. Weil die Böden meist zu gering, entwickelten sich die Bäume schlecht und bringen deshalb nur unregelmäßige und un­befriedigende Ernten. Daß an solchen Pflanzungen dos öffentliche Interesse mit der Zeit schwindet, ist verständ­lich; für den privaten Obstbaumbesit- zor aber wirken solche ablehnend statt

Veröffentlichungen

Unwiderrufliche Vollmacht

Ich. Josef Schumpp, wohnhaft in Birken- feld/Württ., Ivirehweg 64, bestelle hiermit für mich und meine Erben meine Ehefrau Bertha Schumpp, geh. AVidmann. Birkenfeld/ Württ., Kirchweg 64, mit Wirkung vom 11. Oktober 1916 ab zu meiner Ilandlungs- und Vertretungs-Bevollmächtigten und er­mächtige sie hierdurch: für micti und in meinem Namen alle Geschäfte und Rechts­handlungen in jedem Umfange mit rechts­verbindlicher Krnft und AVirkung vorzu­nehmen, die mein Gewerbebetrieb : n Bir­kenfeld und dessen Fortführung mit sich bringt.

Darüber hinaus bevollmächtige ich hier­mit meine Ehefrau: auch alle meine außer­betrieblichen Angelegenheiten in meinem Namen mit gleicher Rechtswirkung vorzu­nehmen und befreie sie hiermit ausdrück­lich von den Beschränkungen, die ihr durch gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen würden.

Die Bevollmächtigte wird hiermit auch zur Verwalterin des Grundstücks Birken­feld AA'Urtt., Kirchweg 64, bestellt.

Diese A r ollmaeht wird ausdrücklich un­widerruflich im Interesse des Vollmacht­gebers und der Bevollmächtigten, die meine Tcstaments-AHeinerhin ist, mit Wirkung über meinen Tod hinaus erteilt; sie ist auch für meine Erben oder Miterben nicht wider­ruflich.

Durch öffentliche Bekanntmachung soll diese Arollmaeht kundgegeben werden, um

anregend. Die Bemühungen der Ge- meindebauniwai te können in solchen Fällen auch nicht zum erwarteten Er­folg führen. Diese Pflanzungen wer­den dann Vielfalt kritisiert oder auch eingestellt und die Bäume dem Zufall überlassen. Leider wurde auf diese Weise schon manchem guten Gemeinde­baumwart die ausreichende Verdienst­möglichkeit genommen und war ge­zwungen, in andere Berufszweige ab­zusplittern, zum Schaden der betreffen­den Gemeinde.

Unsere heutige Lage fordert aber auch hierin eine gründliche Umstel­lung. Auch die Gemeinde-Obstpflan­zungen müssen in Zukunft, zur Er­tragssteigerung mit eingeschaltet wer­den unter Hinweis darauf. daß die Er­trägnisse aus diesen in erster Linie der obstarmen Bevölkerung innerhalb der Gemeinden zugute kommen soll. Es muß deshalb Aufgabe der Gemeinde­behörden sowie der Kreis- und Orts­beauftragten für die Landwirtschaft sein, hier zu entscheiden, welche Maß­nahmen zut Gestaltung und AVartung der Gemeinde-Obstpflanzungen zu tref­fen sind.

Kreisbaumwart Scheerer, Neuenbürg

die Vertretungsmaoht und deren uneinge­schränkten Umfang, nach außen und innen hin vollkommen zu legitimieren und ihre Handlungen Dritten gegenüber auch dann voll wirksam werden zu lassen, wenn die Bevollmächtigt? dabei die Vollmachts­urschrift nicht vorlegt

Die Bevollmächtigte hat die unwiderruf­liche. uneingeschränkte und erweiterte Be­fugnis. alle meine Angelegenheiten ge­schäftlicher und außergesehäftlicher Art zu besorgen; sie soll dabei berechtigt sein, mit sich seihst im eienen Namen und als A r er- treterin eines Dritten Rechtsgeschäfte ab­zuschließen. U. a. ist sie berechtigt zur evtl, erforderlichen Auflösung oder A 7 eräußerung meines Gewerbebetriebes, zum Erwerb und Belastung von Grundstücken, zum Eingehen von AA T echselverbindlichkeiten, zur Dar- lehnsaufnahme. zur Prozeßführung, zur Personal-Annahme und -Entlassung und zur Bestellung von Unterbjj'ollmächtigten.

Zu den Reohtseeschimen und Handlun­gen, die über den Rahmen der ^hefraulichen Beschränkungen hinausgehen; bedarf sie keiner Sondervollmachten oder meiner son­stigen jedesmaligen Ermächtigungen, sie soll auch all diese Geschäfte auf Grund dieser generellen Vollmacht vornehmen dürfen.

Diese A r ollmneht gilt daher auch und auch nach meinem Tode zugleich als unwider­rufliche Vertretungsbcrcchtigung gegen­über Bankinstituten, Post- und Steuer- und sonstigen Behörden.

BirkenfeldAVürtt., 11. Oktober 1946.

Josef Schumpp.

Hannelore. Die glück iche Oebur ihre* zweiten Krd*»s zeu>en hoc-erfreu an. L)r mrd Hans Kasten und Frau Mari­anne neb l fau nur K e.n Dorie.

Ca w, den. Januar i'-4 .

Sportverein Ca w von 1C46 Gründun sversommlung am Sam^ar, den 1 te'Mtiar 10.30 Uhr im Saa uau We ß, Hads'iaße, 'amtliche spor - mensseren Männer und Frauen sind herzlich willkommen

Evangelische Gottesdienste in Calw

Sonntag, 2*. Januar 1947 3. nach Epiph. 8.45 Uhr Frühgo tesdienst fOseimann'; 8.45 Uhr Christen ehre lür die Söhne;

10 Uhc Hauptgoüesd enst iSchüz);

11 Uhr Kindei goMesdienst.

Mittwoch: 8.30 Uhr Bestünde. Donnerstag: 20 Uhr Bibelrunde.

starben:

WMhem Rometsch, Lokführer 1 . R am !. Januar im Al er von 72 Jahren. Für alle eiw esene Liebe und An'e Inahme dankt herzlich, auch im Namen der Angehörigen. Frau Ooithebin Ro­metsch, geh. Roller.

Calw, 2t. lanuar 1047.

Spendet tür das Soziale Hilfswerk

Herausgeber: Gouvernement MUitaire de Calw. Verwaltung 0 . Anzeigenannahme: Landratsamt in Calw. Abtlg. Bekannt­machungen. Druck: A. Oelschlftger- «che Buchdruckerei in Calw