Kriegsversehrte Handwerker!
Die Meisterscliule des Deutschen Handwerks, „Steinbeis-Schule“ inStutt- gart-W., Veimarstr. 26, beabsichtigt, in nächster Zeit für Flaschner, Installateure, Heizungsbauer, Bau- und Kunstschlosser Kurse durclizuführen, in die bevorzugt Kriegsbeschädigte aufge- nonimen werden. Ferner sollen voraussichtlich, jedoch frühestens im Juli 1917 beginnend. Lehrgänge fiir Schreiner und Maler stattünden. Die Lehrgänge von ca. 20 bis 26 Wochen Dauer haben die praktische als auch die theoretische Berufsausbildung zum Ziele und bereiten die Kursteilnehmer auf die Meisterprüfung vor. Das Kursgeld beträgt für jeden Kurs, RM. 100.—. Für Unterkunft und Verpflegung haben die Kursteilnehmer selbst aufzukommen.
Kriegsversehrte Handwerker, die Interesse am Besuch eines Kurses haben, können auf Anfrage von der Fürsorge- steile für Kriegsbeschädigte u. Kriegshinterbliebene in Calw nähere Auskunft erhalten.
Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene £alw, Bahnhofstr. 42, Hinterh., 2. Stock Landratsamt
- Betrachtungen
über Gemcindc-Obstpflanzungen
Gemeindeeigene Obstptlanzungen sind in Württemberg in vielen Gemeinden anzutreffen. Diese sollen dem Zweck dienen, Beispiele zu sein für die privaten Obslhaumbesitzer Sie sollen weiter das Interesse für den Obstbau innerhalb den Gemeinden wecken. Durch einen vermehrten Anbau der verschiedenen Obstarten und -Sorten sollen derer Ansprüche an das örtliche Klima, der Lage und den Böden beobachtet werden können. Im Verlauf von Jahren sollen sich dann standfeste Sorten für die betreffenden Gebiete hcrausstellen. Gelegentlich können auch neue Sorten versuchsweise angepflanzt oder aufgepfropft werden. Wo die Gemeinde-Obstpflanzungen nach obigen Gesichtspunkten angelegt wurden, und wo deren Pflege durch einen tüchtigen Gemeindebaumwart ausgeübt wird, können solche den Gemeinden zu guten Einnahmen verhelfen. Weiter wird durch diese der Obstbau innerhalb der Gemeinden sehr gefördert. Vorbildliche Obstanlagen dieser Art können weiterhin die Brücke bilden zu den heute sehr erwünschten Gemeinschaftspflanzungen privnter Besitzer.
Leider ist aber die Zahl der vorbildlichen Gemeinde-Obstanlagen eine sehr geringe. Die meisten befinden sich in einem. schlechten oder gar verwahrlosten Zustand und befriedigen ertragsmäßig in keiner Weise. Welches sind die Ursachen hierzu? Vielfach wurden diese Pflanzungen auf sog. Ödland, welches für andere landwirtschaftliche Kulturarten keinerlei Erfolg verspricht, angelegt. Ohne sich weiter um die Ansprüche der verschiedenen Obstarten zu kümmern, wurden solche Pflanzungen erstellt. Nur weil diese von oben aus angeregt oder auch verlangt wurden. Solche Pflanzungen mußten ja von vornherein zu Mißerfolg gen führen und wären deshalb besser unterblieben. Anslatt gute Böden in geschützter Lage für die Gemeinde-Obst- pflanzungen zu benützen, wurden vielfach trockene Hänge oder Böschungen, auch unregelmäßiges und hügeliges Gelände hierfür verwendet. Weil die Böden meist zu gering, entwickelten sich die Bäume schlecht und bringen deshalb nur unregelmäßige und unbefriedigende Ernten. Daß an solchen Pflanzungen dos öffentliche Interesse mit der Zeit schwindet, ist verständlich; für den privaten Obstbaumbesit- zor aber wirken solche ablehnend statt
Veröffentlichungen
Unwiderrufliche Vollmacht
Ich. Josef Schumpp, wohnhaft in Birken- feld/Württ., Ivirehweg 64, bestelle hiermit für mich und meine Erben meine Ehefrau Bertha Schumpp, geh. AVidmann. Birkenfeld/ Württ., Kirchweg 64, mit Wirkung vom 11. Oktober 1916 ab zu meiner Ilandlungs- und Vertretungs-Bevollmächtigten und ermächtige sie hierdurch: für micti und in meinem Namen alle Geschäfte und Rechtshandlungen in jedem Umfange mit rechtsverbindlicher Krnft und AVirkung vorzunehmen, die mein Gewerbebetrieb : n Birkenfeld und dessen Fortführung mit sich bringt.
Darüber hinaus bevollmächtige ich hiermit meine Ehefrau: auch alle meine außerbetrieblichen Angelegenheiten in meinem Namen mit gleicher Rechtswirkung vorzunehmen und befreie sie hiermit ausdrücklich von den Beschränkungen, die ihr durch gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen würden.
Die Bevollmächtigte wird hiermit auch zur Verwalterin des Grundstücks Birkenfeld AA'Urtt., Kirchweg 64, bestellt.
Diese A r ollmaeht wird ausdrücklich unwiderruflich im Interesse des Vollmachtgebers und der Bevollmächtigten, die meine Tcstaments-AHeinerhin ist, mit Wirkung über meinen Tod hinaus erteilt; sie ist auch für meine Erben oder Miterben nicht widerruflich.
Durch öffentliche Bekanntmachung soll diese Arollmaeht kundgegeben werden, um
anregend. Die Bemühungen der Ge- meindebauniwai te können in solchen Fällen auch nicht zum erwarteten Erfolg führen. Diese Pflanzungen werden dann Vielfalt kritisiert oder auch eingestellt und die Bäume dem Zufall überlassen. Leider wurde auf diese Weise schon manchem guten Gemeindebaumwart die ausreichende Verdienstmöglichkeit genommen und war gezwungen, in andere Berufszweige abzusplittern, zum Schaden der betreffenden Gemeinde.
Unsere heutige Lage fordert aber auch hierin eine gründliche Umstellung. Auch die Gemeinde-Obstpflanzungen müssen in Zukunft, zur Ertragssteigerung mit eingeschaltet werden unter Hinweis darauf. daß die Erträgnisse aus diesen in erster Linie der obstarmen Bevölkerung innerhalb der Gemeinden zugute kommen soll. Es muß deshalb Aufgabe der Gemeindebehörden sowie der Kreis- und Ortsbeauftragten für die Landwirtschaft sein, hier zu entscheiden, welche Maßnahmen zut Gestaltung und AVartung der Gemeinde-Obstpflanzungen zu treffen sind.
Kreisbaumwart Scheerer, Neuenbürg
die Vertretungsmaoht und deren uneingeschränkten Umfang, nach außen und innen hin vollkommen zu legitimieren und ihre Handlungen Dritten gegenüber auch dann voll wirksam werden zu lassen, wenn die Bevollmächtigt? dabei die Vollmachtsurschrift nicht vorlegt
Die Bevollmächtigte hat die unwiderrufliche. uneingeschränkte und erweiterte Befugnis. alle meine Angelegenheiten geschäftlicher und außergesehäftlicher Art zu besorgen; sie soll dabei berechtigt sein, mit sich seihst im eienen Namen und als A r er- treterin eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. U. a. ist sie berechtigt zur evtl, erforderlichen Auflösung oder A 7 eräußerung meines Gewerbebetriebes, zum Erwerb und Belastung von Grundstücken, zum Eingehen von AA T echselverbindlichkeiten, zur Dar- lehnsaufnahme. zur Prozeßführung, zur Personal-Annahme und -Entlassung und zur Bestellung von Unterbjj'ollmächtigten.
Zu den Reohtseeschimen und Handlungen, die über den Rahmen der ^hefraulichen Beschränkungen hinausgehen; bedarf sie keiner Sondervollmachten oder meiner sonstigen jedesmaligen Ermächtigungen, sie soll auch all diese Geschäfte auf Grund dieser generellen Vollmacht vornehmen dürfen.
Diese A r ollmneht gilt daher auch und auch nach meinem Tode zugleich als unwiderrufliche Vertretungsbcrcchtigung gegenüber Bankinstituten, Post- und Steuer- und sonstigen Behörden.
BirkenfeldAVürtt., 11. Oktober 1946.
Josef Schumpp.
Hannelore. Die glück iche Oebur ihre* zweiten K‘rd*»s zeu>en hoc-erfreu an. L)r mrd Hans Kasten und Frau Marianne neb l fau nur K e.n Dorie.
Ca w, den lö. Januar i'-4 .
Sportverein Ca w von 1C46 Gründun sversommlung am Sam^ar, den 1 te'Mtiar 10.30 Uhr im Saa uau We ß, Hads'iaße, '•amtliche spor - mensseren Männer und Frauen sind herzlich willkommen
Evangelische Gottesdienste in Calw
Sonntag, 2*. Januar 1947 3. nach Epiph. 8.45 Uhr Frühgo tesdienst fOseimann'; 8.45 Uhr Christen ehre lür die Söhne;
10 Uhc Hauptgoüesd enst iSchüz);
11 Uhr Kindei goMesdienst.
Mittwoch: 8.30 Uhr Bestünde. Donnerstag: 20 Uhr Bibelrunde.
starben:
WMhe’m Rometsch, Lokführer 1 . R am !. Januar im Al er von 72 Jahren. Für alle eiw esene Liebe und An'e Inahme dankt herzlich, auch im Namen der Angehörigen. Frau Ooithebin Rometsch, geh. Roller.
Calw, 2t. lanuar 1047.
Spendet tür das Soziale Hilfswerk
Herausgeber: Gouvernement MUitaire de Calw. Verwaltung 0 . Anzeigenannahme: Landratsamt in Calw. Abtlg. Bekanntmachungen. — Druck: A. Oelschlftger- «che Buchdruckerei in Calw