Nachrichtenblatt

der Militär-Regierung für den Kreis Calw

Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratsamts und sämtlicher Behörden des Kreises *

CALW Freitag, 10. Januar 1947 , Nr. 2

Hausfrauen, bewirtschaftet Eure Kartoffelvorräte so sparsam wie nur möglich. Streckt die Kartoffelgerichte mit Kohlrüben!

Achtung! Schützt Euch vor Strafe!

Holt die versäumte Anmeldung nach der Verordnung Nr. 19 nach!

Schon im Frühjahr dieses Jahres mußten gemäß der Verordnung Xr. 19 der Militärregierung alle Vermögens- objekte schriftlich gemeldet werden, welche sich nach dem 31. 12. 1937 in einem von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebiete außerhalb der deut­schen Grenzen (nach dem Stande vom 31. 12. 1937) befunden haben und auf irgendeine Weise, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, sei es rechtmäßig oder unrechtmäßig, erworben worden wu-enU

Zu melden waren ferner alle beweg liehen Gegenstände der vorerwähnten Art, die nach dem 1 9. 1939 im Gebiete Deutschlands von ei nein Angehörigen der Vereinten Nationen erworben wor­den sind.

Meldepfliehtig waren alle Personen, welche solche Gegenstände in Besitz haben oder gehabt haben oder auch die Kenntnis von dem Vorhandensein sol­cher Vermögensobjekte haben oder ge­habt haben. 1

F.benso mußten sich alle diejenigen melden oder, wenn sie etwa gefallen oder vermißt waren oder sich in Kriegs- # gefangenschaft befanden, von ihren An­gehörigen gemeldet werden, welche sich nach diesem Termin zu irgendeinem Zeitpunkt und zu irgendeinem Zweck und in irgendeiner Eigenschaft,, sei es als Soldaten, sei es als Zivilisten für kürzere oder längere Zeit innerhalb eines dieser Gebiete aufgehalten haben.

Bei der Prüfung der abgegebenen Meldungen haben nun die französischen Dienststellen herausgefunden, daß diese Meldungen weitgehend unterlas­sen worden sind. Dies hat zu einer sehr großen Anzahl von Bestrafungen ge­führt.

Unter Vorbehalt der bereits erfolgten Verurteilungen und der bereits laufen­den Strafverfahren hat sich die Militär­regierung entschlossen, den in Frage

kommenden Personen Gelegenheit zu geben, die versäumten Anmeldungen in der Zeit vom 10. bis 20. Januar 1947 nachzuholen. Nach Ablauf dieser Frist wird jedes Vergehen gegen die Ver­ordnung Nr 19 erneut mit aller Schärfe geahndet werden.

Da die vorgeschriebenen Formulare nicht mehr vorhanden sind, müssen die Meldungen und zwar je in 3facher Fer­tigung schriftlich auf einem gewöhn­lichen Bogen Papier vor dem 20. 1. 1917 bei dem zuständigen Bürgermeister­amt eingereicht werden.

Dabei sind folgende Angaben zu machen:

Anmeldung Nr. 1

.Betreffend Besitzanzeige, so­fern der Betreffende noch Besitzer i s t.

a) Personenstand des Anmelders: Gemeinde, Name (in großen Buch­staben), Vorname, Tag und Ort der Geburt, Staatsangehörigkeit, Beruf oder Beschäftigung, Nummer der Ausweiskarte, Adresse.

b) Angaben übeiNlie Gegenstände: Kategorie, besondere Art und ge­naue Beschreibung der Gegen­stände, Erwerbsart. Ursprungsart, Name und Adresse des früheren Be­sitzers, Datum der Besitzerlangung. Kaufpreis.

c) Datum und Unterschrift des Änmel- denden.

Sprechtag des Landratsamts in Nagold und Neuenbürg

Der nächste Sprechtag des Landrats­amts findet

am Dienstag, dem 14. 1. 1947, in der Zeit von 812 Uhr u. 14IG Uhr auf dom Rathaus in Nagold, am Donnerstag, dem 16. 1. 19 4 7. in der Zeit von 8.3012 Uhr und 1417 Uhr auf dem Rathaus in Neuenbürg statt.

Außer einem Vertreter des staat­lichen Landratsamts wird je ein Ver­treter des Ernährungsamts und Wirt­schaftsamts, sowie der Bausachver­ständige des Bezirks anwesend sein.

Anmeldung Nr. 2 Betreffend Besitzanzeige, so­fern der Anmeldende der Besitzer w ^ r, der betreffende Gegenstand also jetzt nicht mehr in seinem Besitz ist.

Es ist wie bei Anmeldung Nr. 1 die Ziffer a) und c) zu melden und bei Zif­fer b) dazu noch anzugeben: Datum und Art der Übertragung, Name u. Adresse des Übertragenden und Preis der Über­tragung.

Anmeldung Nr. 3 Betreffend Besitzanzeige sei­tens eines Dritten, welcher Kenntnis von dem Vorhandensein solcher Ver­mögensobjekte hat oder hatte.

Es ist wie bei Anmeldung Nr. 1 Zif­fer a) und c) zu melden. Unter Ziffer b) ist anzugeben: Kategorie, besondere Art und genaue Beschreibung der Ge­genstände, Name und Adresse des gegenwärtigen Inhabers, was ihm über die Herkunft der Gegenstände, über die Inhaber und "über die Preise der Ver­äußerung bekannt ist.

Zu den Anmeldungen Nr. 13 ist zu bemerken, daß nur solche Gegenstände von der Meldung ausgenommen sind, welche zur Fristung des persönlichen laufenden Lebensunterhalts oder zur Deckung eines persönlichen normalen Bedarfs an Kleidern. Schuhen und son­stiger Ausstattung dienten und im ge­samten einen Neuwert von RM. 200.

Die Einwohnerschaft der Bezirke Nagold und Neuenbürg wird gebeten, von dieser Einrichtung regen Gebrauch zu machen.

Besucher aus Nagold wollen die Sprechstunde erst ab 10 Uhr in An­spruch'nehmen. damit, in der Zeit von S10 Uhr die Besucher des Bezirks Altcnsteig bevorzugt abgefertigt wer­den können.

Die Herren Biii gonnoister werden gebeten, entsprechende Veröffent­lichungen in der Gemeinde zu erlassen.

Calw. 3. Januar 1947.

Landratsamt.