Nachrichtenblatt
der Militär-Regierung für den Kreis Calw
Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratsamts und sämtlicher Behörden des Kreises *
CALW Freitag, 10. Januar 1947 , Nr. 2
Hausfrauen, bewirtschaftet Eure Kartoffelvorräte so sparsam wie nur möglich. Streckt die Kartoffelgerichte mit Kohlrüben!
Achtung! Schützt Euch vor Strafe!
Holt die versäumte Anmeldung nach der Verordnung Nr. 19 nach!
Schon im Frühjahr dieses Jahres mußten gemäß der Verordnung Xr. 19 der Militärregierung alle Vermögens- objekte schriftlich gemeldet werden, welche sich nach dem 31. 12. 1937 in einem von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebiete außerhalb der deutschen Grenzen (nach dem Stande vom 31. 12. 1937) befunden haben und auf irgendeine Weise, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, sei es rechtmäßig oder unrechtmäßig, erworben worden wu-enU
Zu melden waren ferner alle beweg liehen Gegenstände der vorerwähnten Art, die nach dem 1 9. 1939 im Gebiete Deutschlands von ei nein Angehörigen der Vereinten Nationen erworben worden sind.
Meldepfliehtig waren alle Personen, welche solche Gegenstände in Besitz haben oder gehabt haben oder auch die Kenntnis von dem Vorhandensein solcher Vermögensobjekte haben oder gehabt haben. 1
F.benso mußten sich alle diejenigen melden oder, wenn sie etwa gefallen oder vermißt waren oder sich in Kriegs- # gefangenschaft befanden, von ihren Angehörigen gemeldet werden, welche sich nach diesem Termin zu irgendeinem Zeitpunkt und zu irgendeinem Zweck und in irgendeiner Eigenschaft,, sei es als Soldaten, sei es als Zivilisten für kürzere oder längere Zeit innerhalb eines dieser Gebiete aufgehalten haben.
Bei der Prüfung der abgegebenen Meldungen haben nun die französischen Dienststellen herausgefunden, daß diese Meldungen weitgehend unterlassen worden sind. Dies hat zu einer sehr großen Anzahl von Bestrafungen geführt.
Unter Vorbehalt der bereits erfolgten Verurteilungen und der bereits laufenden Strafverfahren hat sich die Militärregierung entschlossen, den in Frage
kommenden Personen Gelegenheit zu geben, die versäumten Anmeldungen in der Zeit vom 10. bis 20. Januar 1947 nachzuholen. Nach Ablauf dieser Frist wird jedes Vergehen gegen die Verordnung Nr 19 erneut mit aller Schärfe geahndet werden.
Da die vorgeschriebenen Formulare nicht mehr vorhanden sind, müssen die Meldungen und zwar je in 3facher Fertigung schriftlich auf einem gewöhnlichen Bogen Papier vor dem 20. 1. 1917 bei dem zuständigen Bürgermeisteramt eingereicht werden.
Dabei sind folgende Angaben zu machen:
Anmeldung Nr. 1
.Betreffend Besitzanzeige, sofern der Betreffende noch Besitzer i s t.
a) Personenstand des Anmelders: Gemeinde, Name (in großen Buchstaben), Vorname, Tag und Ort der Geburt, Staatsangehörigkeit, Beruf oder Beschäftigung, Nummer der Ausweiskarte, Adresse.
b) Angaben übeiNlie Gegenstände: Kategorie, besondere Art und genaue Beschreibung der Gegenstände, Erwerbsart. Ursprungsart, Name und Adresse des früheren Besitzers, Datum der Besitzerlangung. Kaufpreis.
c) Datum und Unterschrift des Änmel- denden.
Sprechtag des Landratsamts in Nagold und Neuenbürg
Der nächste Sprechtag des Landratsamts findet
am Dienstag, dem 14. 1. 1947, in der Zeit von 8—12 Uhr u. 14—IG Uhr auf dom Rathaus in Nagold, am Donnerstag, dem 16. 1. 19 4 7. in der Zeit von 8.30—12 Uhr und 14—17 Uhr auf dem Rathaus in Neuenbürg statt.
Außer einem Vertreter des staatlichen Landratsamts wird je ein Vertreter des Ernährungsamts und Wirtschaftsamts, sowie der Bausachverständige des Bezirks anwesend sein.
Anmeldung Nr. 2 Betreffend Besitzanzeige, sofern der Anmeldende der Besitzer w ^ r, der betreffende Gegenstand also jetzt nicht mehr in seinem Besitz ist.
Es ist wie bei Anmeldung Nr. 1 die Ziffer a) und c) zu melden und bei Ziffer b) dazu noch anzugeben: Datum und Art der Übertragung, Name u. Adresse des Übertragenden und Preis der Übertragung.
Anmeldung Nr. 3 Betreffend Besitzanzeige seitens eines Dritten, welcher Kenntnis von dem Vorhandensein solcher Vermögensobjekte hat oder hatte.
Es ist wie bei Anmeldung Nr. 1 Ziffer a) und c) zu melden. Unter Ziffer b) ist anzugeben: Kategorie, besondere Art und genaue Beschreibung der Gegenstände, Name und Adresse des gegenwärtigen Inhabers, was ihm über die Herkunft der Gegenstände, über die Inhaber und "über die Preise der Veräußerung bekannt ist.
Zu den Anmeldungen Nr. 1—3 ist zu bemerken, daß nur solche Gegenstände von der Meldung ausgenommen sind, welche zur Fristung des persönlichen laufenden Lebensunterhalts oder zur Deckung eines persönlichen normalen Bedarfs an Kleidern. Schuhen und sonstiger Ausstattung dienten und im gesamten einen Neuwert von RM. 200.—
Die Einwohnerschaft der Bezirke Nagold und Neuenbürg wird gebeten, von dieser Einrichtung regen Gebrauch zu machen.
Besucher aus Nagold wollen die Sprechstunde erst ab 10 Uhr in Anspruch'nehmen. damit, in der Zeit von S—10 Uhr die Besucher des Bezirks Altcnsteig bevorzugt abgefertigt werden können.
Die Herren Biii gonnoister werden gebeten, entsprechende Veröffentlichungen in der Gemeinde zu erlassen.
Calw. 3. Januar 1947.
Landratsamt.