Nachrichtenblatt

der Militär-Regierung für den Kreis Calw

Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratsamts und sämtlicher Behörden des Kreises

. _ _

CALW Freitag, 23. August 1946 _ Nr. 78

Bekanntmachungen für den Kreis Calw

t, » Nachprüfungen, insbesondere bei älte- Barentnchtung der freiwilligen Bei- ^ p P ersone S n und solcheil) die für Z ei-

träge zur Invaliden- und Angestellten- ten vor L L 1944 Beiträge nachholen,

Versicherung bleiben Vorbehalten.

Den freiwillig Versicherten und den- nach-

wie die Beitragsmarken behandelt, es wird also lediglich die Zahl der Bei­träge nach Klassen aufgerechnet.

Zur Aufrechterhaltung der Anwart­schaft sind mindestens 26 Wochenbei- trägo in der Invalidenversicherung und 6 Monatsbeiträge in der- Angestellten­versicherung für ein Kalenderjahr er- . forderlich. Die Beiträge müssen, um gültig zu sein, nach dem Einkommen entrichtet werden. Die Beitragskiassel der Invalidenversicherung bzw. die Bei­tragsklasse A bei der Angestelltenver­sicherung scheidet hei'freiwilliger Ver­sicherung aus. Die Beitragsklasse II der Invalidenversicherung bzw. der Beitragsklasse B der Angestelltenver­sicherung kann nur von Personen, die kein Einkommen beziehen, z. B. Ehe­frauen,* verwendet werden. Rechtswirk­same Beiträge können nur Personen entrichten, die noch nicht invalide bzw. berufsunfähig sind. Diesbezügliche

zuholenden Beiträge sollen mögliahst in einer Summe entrichtet werden.

Aus den nachstehenden Tabellen sind die für die einzelnen Beitragsklassen maßgebenden Einkommensgrenzen er­sichtlich. Die Entrichtung höherer Bei­träge ist jedoch zulässig.

jenigen Pflichtversicherten der Inva­

Invalidenversicherung

liden- und Angestelltenversicherung,

Lohn­

Arbeitsverdienst bzw. Ein­

Wochen­

Steigerungs­

die ihre Beiträge nicht im Lohnabzugs­

klasse:

kommen (wöchentlich):

beitrag:

betrag:

verfahren, sonderp durch Verwendung

I

bis zu 6. RM.

30 Rpf.

8 Rpf.

von''Beitragsmarken entrichten, z. B.

«II

von mehr als , 6. bis 12. RM.

60 Rpf.

14 Rpf.

unständig Beschäftigte, selbständige

III

von mehr als 12. bis 18. Rlv^

90 Rpf.

20 Rpf.

Handwerker, Lehrer, Erzieher, Hebam­

IV

von mehr als 18. bis 24. RM.

120 Rpf.

.26 Rpf.

men usw., war es infolge Fehlens gül­

V

von mehr als 24. bis 30. RM.

150 Rpf.

32 Rpf.

tiger Invaliden- und Angestelltenver-

VI

von mehr als 30. bis 36. RM.

180 Rpf.

38 Rpf.

eicherungsmarken seit langem nicht

VII

von mehr als 36.* bis 42. RM.

* 210 Rpf.

44 Rpf.

mehr möglich, ihre Beiträge zu entrich­

VIII

von mehr als 42. bis 48. RM.

240 Rpf.

50 Rpf.

ten. Um diesen Versicherten die alsbal­

IX

von mehr als 48. RM.

270 Rpf.

56 Rpf.

dige Nachentrichtung der bis zum 31. 5.

X

300 Rpf.

65 Rpf.

1946 fällig gewordenen Beiträge zu er­

, Angestellt enve

rsicherupg

möglichen, wurde der Bareinzug durch

Gehalts­

Arbeitsverdienst bzw.

StaigerOngs-

die Allg. Ortskrankenkasseh als vor­

klasse:

Einkommen (monatlich):

Beitrag:

betrag: v

übergehende Maßnahme verfügt. Die

A

bis zu 50. RM.

2 RM.

0.25 RM.

Ortskrankenkassen erteilen für die ein­

B

50. RM. bis 101.40 RM.

4^tM.

0.50 RM.

geizahlten Beträge Empfangsbestätigun­

G

101.40 RM. bis 200.20 RM.

8 RM.

1. RM.

gen nach vorgeschriebenem Muster.

, D

200.20 RM. bis 300.30 RM.

12 RM.

1.50 RM.

Diese Empfangsbestätigungen sind in

E

300.30 RM. bis 400.40 RM.

16 RM.

2. RM.

die laufende Quittungskarte bzw. Ver­

P

400.40 RM. bis 501.80 RM.

20 RM.

2.50 RM.

sicherungskarte vorsichtig einzukleben.

G

501.80 RM.

25 RM.

3. RM.

Bei der Aufrechnung der Quittungs­

H

ohne Verpflichtung

30 RM.

4. RM.

karten bzw. Versicherungskarten wer­

J

»» W

40 RM.

6. RM.

den die Empfangsbestätigungen genau

K

I» »»

50 RM.

8. RM.

Als Ausweis über die Mitgliedschaft in der Invalidenversicherung oder An­gestelltenversicherung ist bei der Bei­tragszahlung die Quittungskarte bzw. Versicherungskarte vorzulegen.

Über die Entrichtung freiwilliger Beiträge für die Zeit vom 1. 6. 1946 an sind noch nähere Bestimmungen abzu­warten. Von diesem Zeitpunkt an kön­

nen voraussichtlich wieder Beitrags­marken verwendet werden.

Alles Weitere darüftr, wann und wo die Beiträge entrichtet werden können, geben die Allgemeinen Ortskranken­kassen ortsüblich bekannt.

Calw, den 20. August 1946

Landratsamt Versicherungsamt

'ßetr. Tabakwareh

Auf die Punkte 15, 16 und 17 der Raucherkarte werden am Freitag, den 23. 8., Sonnabend, den 24. 8. und Mon­tag, den 26. 8. 1946 Tabakwaren aus­gegeben. Diese Punkte verfallen am 27. 8. 1946 und dürfen dann nicht mehr beliefert werden. Kreiswirischaftsamt Calw

Wichtig für Kriegsbeschädigte!

Die Orthopädische Versorgungsstelle Reutlingen hält im Kreise Calw fol­gend^ Sprechtage ab:

in C a 1 w am 31. August von 810 Uhr in der Nebenstelle des Gesundheits­amts in der Altburger Straße; in Nagold am 31. August von 10.30 bis 12 Uhr im Gesundheitsamt.

Die Versorgungsbescheide und Kran­kenpapiere sind mitzubrin^en. ,

Die Herren Bürgermeister weiden gebeten, die Kriegsbeschädigten recht­zeitig zu verständigen.

Der Landrat

Fürsorger eile für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene.