im Monat an einen Empfänger zu schrei­ben. Durch Mehrsehreiben kann bloß wieder Einstellung des Postverkehrs erreicht werden. Diese Karten müssen hier genau notiert werden, um 3 und 4 Zusendungen zu vermeiden. Die Be­lastung des Postverkehrs ist zu groß durch die Vielzahl von Familien, die jetzt schreiben können. Karten ohne Angabe der Postfachnummer kommen nie an. Zusatz des Lagerorts ist nicht nötig.

Päckchen oder Pakete nach Jugoslavien zu senden ist leider noch nicht möglich; Verhandlungen sind im Gange. Auch im Briefverkehr ist noch keine Entscheidung getroffen. 46 Postsachen aber im Monat hierher zu senden zur Weiterleitung, ist mehr als selbst in englischer Gefangenschaft erlaubt. Für polnische Gefangen­schaft gilt das gleiche wie vorstehend.

Postverkehr in französische Gefangenschaft (s. Neuregelung in Nr. 76 ds. Blattes, mitgeteilt vom Gouvernement Militaire Calw). Danach sind (Abs. 3) nur noch Eigenbriefe er­laubt, bis die vorgeschriebenen Vor­drucke eintreffen. Dann aber sind nur diese zu benützen.

Allgemeine Postfragen. Nach Jugoslavien und Polen sollen'nicht 46 Postsachen im Monat hierher ge­sandt werden, bevor nicht bekannt ge­macht ist, daß dies jetzt erlaubt ist.

Rückantwortkarten nach Rußland vollschreiben, nicht nur 25 Worte. Diese Vorschrift gilt nur für Eigenpost (also die selbstgeschriebenen Karten). Diese sind auch nicht, wie dies ver­schiedentlich der Fall war, an die Ge­schäftsstelle des Nachrichtenblattes, sondern an die Geschäftsstelle obiger Gesellschaft zu senden.

Die vielen Anfragen, wo die ver­schiedenen Lager in Rußland sind, können zur Zeit nur für etwa 50 bis 60 Lager beantwortet werden. Bei schriftlichen Anfragen Rückporto bei­legen.

Erfragte Lagerorte in der U.d.S.S.R. sind bei der Eigenpost nicht mit anzu­geben, sondern nur: U.d.S.S.R. / Rotes Kreuz / Moskau, Postfach Nr.

Briefe und Karten in eng­lische und amerikanische Ge­fangenschaft werden neuerdings wieder zur Post gegeben mit ganz un­vollständigen Adressen, so daß zu be-

Ergänzung der Anordnung Nr. 5

des Staatssekretariats für die politische Säuberung in Tübingen über die Melde­pflicht bei ehrenamtlicher Tätigkeit vom 25. 6. 1946.

Ich mache auf die nachstehend be­kanntgegebene Ergänzung zur Anord­nung Nr. 5 besonders aufmerksam und ersuche, die von der Anforderung Be­troffenen um umgehende Abgabe ihrer Meldungen. Bis jetzt sind auffallend wenig Meldungen eingegangen, so daß ich annehme, daß der in Frage kom­mende Personenkreis seiner Melde­pflicht nicht restloj nachgekommen ist.

Calw, den 7. August 1946

Landrats amt. Ergänzung:

1. Der Meldepflicht unterliegen bei /der freien Wirtschaft die unter a und b aufgeführten Personen auch dann, wenn

fürchten ist, diese Post kommt nie an. Vorher hier anfragen sollte niemand unterlassen.

Night zuviel schreiben! Im­mer wieder wird festgesfellt, daß' die allgemeine Vorschrift, an Gefangene nur einseitig beschriebene kleine Bogen zu senden, völlig übersehen wird. Vier Seiten Schreibmaschinen sind nur er­schwerend bei der Briefkontrolle i. L. Das sollte mehr beachtet werden.

Dank für Geldspenden! In letzter Zeit gingen bei der Gesellschaft zahlreiche Geldspenden aus Freude dar­über ein, daß in so vielen Fällen die erste Post aus Gefangenschaft kam. Hierfür sei recht herzlich gedankt. Da­mit wäre auch gleicjj die Antwort auf verschiedene Anfragen, die schriftlich eingingen, gegeben, wie man sich bei der Suchstelle in Calw für die Mühe und Arbeit revanchieren könne.

Wäsche- u. Schuhsammlung für Entlassene Soldaten. Für die bisher von Betrieben, Geschäften und Privatpersonen eingegangenen' Spenden wird herzlich gedankt. Um weitere Zuweisungen von Wäsche, Schuhen, Stiefeln (auch Schuhwerk, das zu reparieren ist) wird dringend im Interesse der bedürftigen entlassenen Soldaten gebeten. Spenden werden auf Wunsch abgeholt.'

Geschäftsstelle Calw, Landrats­amt, Zimmer 15, Telefon 244/345. Nach­mittags geschlossen!

sie in ihrer Stellung eine Vergütung irgendwelcher Art bezogen haben.

2. Eine ehrenamtliche Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung unterliegt der Meldepflicht nur dann, wenn die Tätigkeit in die Zeit zwischen den 30. Januar 1933 und den.l. Mai 1945 fällt. Der' Meldepflicht unterliegt insbeson­dere jede ehrenamtliche Tätigkeit in der Kommunalverwaltung (stv. Bürger­meister, Ratsherr, Beigeordneter, Mit­glied des Gemeinderats, Kreisrats, Kreis- oder Landesausschusses usw.). Mitglieder der Ortsgerichte und Sehieds- männer unterliegen als solche der Meldepflicht nicht.

3. Der Termin für die Erfüllung der Meldepflicht wird bis 20. August 1946 verlängert. Staatskommissariat

für die politische Säuberung.

Förderung des kulturellen Lebens Am 2. 7. ds. Js. hat zu Ehren von Hermann Hesse in Calw eine schlichte Morgenfeier stattgefunden. Verschiede­nen Wünschen aus der Bevölkerung zu­folge werden in den Buchhandlungen Hatje undHäußler Karten mit dem Bild­nis von Hermann Hesse zum Verkauf bereit gehalten. Der Erlös fließt in einen Kulturfonds, der für den Kreis geschaffen worden ist.

Landratsamt Calw Referat für Kunst und Kultur

Deutsche Post

Bekanntmachung

Für die französisch besetzte Zone Württembergs und Badens ist in Frei­burg (Breisgau.) ein Postscheck­amt eröffnet worden, das auch den Überweisungsverkehr mit den Post­scheckämtern Ludwigshafen (Rhein) und Saarbrücken wahrnimmt. Anträge auf Eröffnung von Konten bei dem Post­scheckamt Freiburg (Brsg.) nehmen die Postämter entgegen. Postamt Calw

Zur Beachtung für Schließfachinhaber Gemäß Anordnung der Militärregie­rung muß sowohl in den Briefaufschrif­ten als auch in den Absenderangaben außer der Angabe der Schließfachnum­mer auch der Name des Sehließfaeh- inhabers angegeben sein. Diese Anord­nung gilt in gleicher Weise im Inlands- wie im Auslandsverkehr, i Postamt Ca 1 w

VOLKSTHEATER CALW

Vom 16. bis 21. August

Wenn der junge Wein blüht

Hemty Porten. Otto Gebühr, Ren6 Delt- gen, Marina von Ditmar. Sonntag nachm, nur eine Vorstellung um 15 Uhr.

Am 19. 8. einmalige Vorführung für Zivil und Truppe

Retour ä LAube

mit Danielle Darrieux.

Evangelische Gottesdienste in Calw

Sonntag. 18. Aue., 9. n. Dreieinigkeits- fest; 8 Uhr Fiüheottesdienst (Lieben; Q.30 Uhr Hauptgottesdienst (Höitzel).

Familiennachrichten

Wir grüßen als Vermählte: Robert Wur­ster, Christine. Wurser, geb. Brenner. Ebhausen, 28. full 1946.

I Ea starben:

Alfred Lutz, Kaufmann, geb. 17 . 9. 95 ist uns nach schweren Krankheits­wochen, schon auf dem Wege der Oenesung, noch unerwartet rasch am 6. Aug. 1946 entrissen worden. Für alle Liebe und Anteilnahme sprechen wir unseren herzl. Dank aus. Frau Erwine Lutz. Die Mutier: Math. Lutz. Die Geschwister: Fridl Schwingham­mer u Walter Lutz mit Angehörigen. Calw, den 9. August 1946.

Paul Böhler, gef. am 13. 8. 1944 in Pontedera (Italien.) In tiefem Leid: Die trauernden Hinterbliebenen. Trauer­gottesdienst am Sonntag, 18. August, 7*2 Uhr in Wildberg. Wildberg/Na- goid, den 13. August 1946.

Danksagung

Anläßlich der Überführung und Beer­digung unseres einzigen lieben, unver. geglichen Sohnes und Bruders Hans sind uns so viele Beweise des Beileids zuteil geworden, wofür wir herzlich danken. Familie Joh. Rath. Egen­hausen, den 30. Juli 1946.

I Für die so zahlreichen Beweise der | Anteilnahme beim Heimgang unseres Ä Heben Entschlafenen Rudolf Wittel, Malermeister,sowie auch für die ehren* den Nachrufe sagen herzl. Dank. Die Oatfin* Lydia Wittel, geb. Zwicker mit Kindern. Farn Karl Wittel u. alle Anverwandten. Birkenfeld, 5. 8.1946.

Für die v.eien Beweise herzl .Teilnahme beim Heimgarg unseres 1b. Sohnes, Bruders und Schwagers Gerd Mals sagen wir allen unseren herzl. Dank. Die Schwester und der Schwager: Siegfried Rail mit Frau Oerda, auch im Namen der Eltern. Ebhauseti/Ber- lin/Kaulsdorf, 7. August 1946.

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