I

NachrichtenbSatt

der Militär-Regierung für den Kr eis Calw

Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratsamts und sämtlicher Behörden des Kreises

^ __

CALW Freitag, 16. August 1946 Nr. 77

Bekanntmachungen für den Kreis Calw

Lebensmittelversorgung im Monat August 1946 (Zweiter Abschnitt 16. 8. bis 31. 8.)

Nachstehend wird die Übersicht für den Zeitraum 16. bis 31. August 1946 gegeben. Wegen der Kationen für die erste Hälfte des Monats August wird auf die Bekanntmachung im Nachrich­tenblatt vom 9. 8. 46 Nr. 76 verwiesen. Brot

Normalverbraucher, TSV in Butter und TSV in Fleisch

Klstk. von 03 J. (K 1) auf Abschn. 4:

500 g; Abschn. 5: 450 g (zus. 950 g) Klk. von 36 J. (K 2) auf Abschn. 4 u. 5 je 1000 g; Abschn. 6: 350 g (zusam-; men 2350 g)

Kdr. von 610 J. (J 1) auf Abschn. 5: 1000 g; Abschn. 6: 2000 g; Abschn. 7: 750 g (zusammen 3750 g)

Jgd. von 1018 J. (J 2) auf Abschn. 5 und 6 je 2000 g; Abschn. 7: 525 g (zu­sammen 4525 g)

Erw. über 18 J. (E) auf Abschn. 5: 1000 g; Abschn. 6: 2000 g; Abschn. 7: 250 g (zus. 3250 g)

Zusatzkarte f. Schwerarbeiter Abschn.

4 und 5 je 500 g; Abschn. 6: 175 g (zusammen 1175 g)

Zusatzkarte für Waldarbeiter Abschn.

5 bis 7 je 500 g; Abschn. 8: 475 g (zu­sammen 1975 g)

Züsatzkarte für Sch werstarbeiter Ab­schnitt 5 bis 7 je 1000 g; Abschn. 8: 100 g (zusammen 3100 g)

Zusatzkarte für werdende und stillende Mütter Abschn. 425: 800 g Fleisch

Normalverbraucher, TSV in Butter und TSV in Getreide

Klstk. von 03 J. (K 1) auf Abschn. 10:

50 g; Abschn. 11: 30 g (zus. 80 g)

Klk. von 36 J. (K 2) auf Abschn. 10 und 11 je 50 g; Abschn. 12: 20 g (zu­sammen 120 g)

Kdr. von 610 J. (J 1) auf Abschn. 10 und 11 je 50 g; Abschn. 12: 20 g (zu­sammen 120 g)

Jgd. von 1018 J. (J 2) auf Abschn. 12 bis 14 je 50 g; Abschn. 36: 50 g; Ab­schnitt 37: 40 g (zusammen 240 g) Erw. über 18 J. (E) auf Abschn. 12 bis 14 je 50 g; Abschn. 36: 50 g; Abschn. 37: 40 g (zusammen 240 g)

Zusatzkarten für Schwerarbeiter Ab­schnitt VP 50 g bis 23 Uhr gestattet.

VQ und VR je 50 g; VK 20 g (zusam­men 120 g)

Zusatzkarte für Schwerstarbeiter Ab­schn. VP, VL und VH je 100 g; VF 80 g (zusammen 380 g) ' Zusatzkarte für werdende und stillende Mütter. Abschn. 424: 80 g Butter

Normalverbraucher, TSV in Getreide und TSV in Fleisch, Klstk., Klk., Kdr., Jgd. und Erw.

Für die Fettausgabe in der zweiten Hälfte ues Monats August erfolgt be­sondere Anweisung an die Bürgermei­sterämter.

Käse

Normalverbraucher, TSV in Fleisch und TSV in Getreide Kdr. von 610 J. (J 1) auf Abschn. 23: 50 g

Jgd. von 1018 J. (J 2) auf Abschn. 23:

50 sr

Erw. über 18 J. (E) auf Abschn. 23»

100 g

Der nötige Käse wird den Kleinver­teilern demnächst ausgeliefert. Die Käseausgabe kann vorgenommen wer­den, sobald der Käse örtlich vorhanden ist.

Zucker

Wiegen der Ausgabe des Zuckers im Monat August 1946 erscheint eine be­sondere Bekanntmachung.

Kaffee-Ersatz

Kdr. von 610 J. (J 1) auf Abschn. 48:

62,5 g; SV 308: 125 g Jgd. von 1018 J. (J 2) auf Abschn. 48:

62,5 g; SV 308: ,125 g Erw. über 18 J. (E) auf Abschn. 48:

62,5 g; SV 308: 125 g

Der Kaffee-Ersatz für den Monat August 1946 ist sichergegtellt und wird den Kleinverteilern durch ihre Groß- verteiler im Laufe des Monats August noch zur Verfügung gestellt.

Vollmilch

Klstk. von. 03 J (K 1) tägl. % Liter Klk. von 36 J. (K 2) tägl. % Liter Kdr. von 610 J. (J 1) tägl. K Liter

Die Gemeiiideratswahlen

1. Die Gemeinderatswahlen finden am Sonntag, den 15. 9. 1946, statt. Wahl­berechtigt ist, wer in der Wählerliste eingetragen ist.

2. Wählbar sind wahlberechtigte Per­sonen, die am 1. 5. 1946 das 25. Lebens­jahr vollendet haben. Nicht wählbar sind: '

a) die früheren Mitglieder der NSDAP, und ihrer Gliederungen ohne Rück­sicht auf den Eintrittstag;

b) die früheren aktiven Offiziere und Unteroffiziere, die sich nach dem 13. 3. 1936 noch im aktiven Dienst befanden.

Die unter a und b aufgeführten Per­sonen können unter Angabe von Re­habilitierungsgründen beim Prüfungs­ausschuß der Gemeinde die Zuerken­nung der Wählbarkeit beantragen. Das Gesuch wird über den Kreisberufungs- ausschuß dem Gouvernement Militaire zur Entscheidung vorgelegt.

3. Die W T alilvorseliläge sind bis zum 26. 8. 1946 beim Bürgermeister indrei­facher Fertigung einzurcichen. Dabei ist von jedem Bewerber eine Zustim­

mungserklärung und eine eidesstatt­liche Erklärung Keizuibgen, aus der hervorgeht, daß kein Wahlausschlie­ßungsgrund vorliegt.

Vordrücke zur Einreichung der Wahlvorschläge liegen bei den Bür­germeisterämtern vor.

Die W^alilvorschläge können von den zugelassenen Parteien oder von den Bürgern ' selbst eingereicht werden, müssen aber von mindestens 10 Wahl­berechtigten der Gemeinde unterschrie­ben sein.

Die Zahl der Gemeinderatssitze wurde wie folgt festgelegt:

Gemeinden bis zu 2000 Einwohner 6 von 2001 bis 5000 Einwohner 8

und von 5001 bis 10000 Einwohner 10

4. Die Bürgermeister werden in Mehrheilswahl zur gleichen Zeit wie die Mitglieder des Gemeinderats ge­wählt. Sie müssen dieselben Voraus­setzungen zur W r ahlFähigkeit erfüllen. Bewerbungen sind zur gleichen Zeit wie die W r al,!Vorschläge einzureichen. Calw, den 13. August 1946

. Landratsamt.

*