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NachrichtenbSatt
der Militär-Regierung für den Kr eis Calw
Bekanntmachungen des Herrn Gouverneurs, des Landratsamts und sämtlicher Behörden des Kreises
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CALW Freitag, 16. August 1946 Nr. 77
Bekanntmachungen für den Kreis Calw
Lebensmittelversorgung im Monat August 1946 (Zweiter Abschnitt 16. 8. bis 31. 8.)
Nachstehend wird die Übersicht für den Zeitraum 16. bis 31. August 1946 gegeben. Wegen der Kationen für die erste Hälfte des Monats August wird auf die Bekanntmachung im Nachrichtenblatt vom 9. 8. 46 Nr. 76 verwiesen. Brot
Normalverbraucher, TSV in Butter und TSV in Fleisch
Klstk. von 0—3 J. (K 1) auf Abschn. 4:
500 g; Abschn. 5: 450 g (zus. 950 g) Klk. von 3—6 J. (K 2) auf Abschn. 4 u. 5 je 1000 g; Abschn. 6: 350 g (zusam-; men 2350 g)
Kdr. von 6—10 J. (J 1) auf Abschn. 5: 1000 g; Abschn. 6: 2000 g; Abschn. 7: 750 g (zusammen 3750 g)
Jgd. von 10—18 J. (J 2) auf Abschn. 5 und 6 je 2000 g; Abschn. 7: 525 g (zusammen 4525 g)
Erw. über 18 J. (E) auf Abschn. 5: 1000 g; Abschn. 6: 2000 g; Abschn. 7: 250 g (zus. 3250 g) ‘
Zusatzkarte f. Schwerarbeiter Abschn.
4 und 5 je 500 g; Abschn. 6: 175 g (zusammen 1175 g)
Zusatzkarte für Waldarbeiter Abschn.
5 bis 7 je 500 g; Abschn. 8: 475 g (zusammen 1975 g)
Züsatzkarte für Sch werstarbeiter Abschnitt 5 bis 7 je 1000 g; Abschn. 8: 100 g (zusammen 3100 g)
Zusatzkarte für werdende und stillende Mütter Abschn. 425: 800 g Fleisch
Normalverbraucher, TSV in Butter und TSV in Getreide
Klstk. von 0—3 J. (K 1) auf Abschn. 10:
50 g; Abschn. 11: 30 g (zus. 80 g)
Klk. von 3—6 J. (K 2) auf Abschn. 10 und 11 je 50 g; Abschn. 12: 20 g (zusammen 120 g)
Kdr. von 6—10 J. (J 1) auf Abschn. 10 und 11 je 50 g; Abschn. 12: 20 g (zusammen 120 g)
Jgd. von 10—18 J. (J 2) auf Abschn. 12 bis 14 je 50 g; Abschn. 36: 50 g; Abschnitt 37: 40 g (zusammen 240 g) Erw. über 18 J. (E) auf Abschn. 12 bis 14 je 50 g; Abschn. 36: 50 g; Abschn. 37: 40 g (zusammen 240 g)
Zusatzkarten für Schwerarbeiter Abschnitt VP 50 g bis 23 Uhr gestattet.
VQ und VR je 50 g; VK 20 g (zusammen 120 g)
Zusatzkarte für Schwerstarbeiter Abschn. VP, VL und VH je 100 g; VF 80 g (zusammen 380 g) ' Zusatzkarte für werdende und stillende Mütter. Abschn. 424: 80 g Butter
Normalverbraucher, TSV in Getreide und TSV in Fleisch, Klstk., Klk., Kdr., Jgd. und Erw.
Für die Fettausgabe in der zweiten Hälfte ues Monats August erfolgt besondere Anweisung an die’ Bürgermeisterämter.
Käse
Normalverbraucher, TSV in Fleisch und TSV in Getreide Kdr. von 6—10 J. (J 1) auf Abschn. 23: 50 g
Jgd. von 10—18 J. (J 2) auf Abschn. 23:
50 sr
Erw. über 18 J. (E) auf Abschn. 23»
100 g ‘
Der nötige Käse wird den Kleinverteilern demnächst ausgeliefert. Die Käseausgabe kann vorgenommen werden, sobald der Käse örtlich vorhanden ist.
Zucker
Wiegen der Ausgabe des Zuckers im Monat August 1946 erscheint eine besondere Bekanntmachung.
Kaffee-Ersatz
Kdr. von 6—10 J. (J 1) auf Abschn. 48:
62,5 g; SV 308: 125 g Jgd. von 10—18 J. (J 2) auf Abschn. 48:
62,5 g; SV 308: ,125 g Erw. über 18 J. (E) auf Abschn. 48:
62,5 g; SV 308: 125 g
Der Kaffee-Ersatz für den Monat August 1946 ist sichergegtellt und wird den Kleinverteilern durch ihre Groß- verteiler im Laufe des Monats August noch zur Verfügung gestellt.
Vollmilch
Klstk. von. 0—3 J (K 1) tägl. % Liter Klk. von 3—6 J. (K 2) tägl. % Liter Kdr. von 6—10 J. (J 1) tägl. K Liter
Die Gemeiiideratswahlen
1. Die Gemeinderatswahlen finden am Sonntag, den 15. 9. 1946, statt. Wahlberechtigt ist, wer in der Wählerliste eingetragen ist.
2. Wählbar sind wahlberechtigte Personen, die am 1. 5. 1946 das 25. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar sind: '
a) die früheren Mitglieder der NSDAP, und ihrer Gliederungen ohne Rücksicht auf den Eintrittstag;
b) die früheren aktiven Offiziere und Unteroffiziere, die sich nach dem 13. 3. 1936 noch im aktiven Dienst befanden.
Die unter a und b aufgeführten Personen können unter Angabe von Rehabilitierungsgründen beim Prüfungsausschuß der Gemeinde die Zuerkennung der Wählbarkeit beantragen. Das Gesuch wird über den Kreisberufungs- ausschuß dem Gouvernement Militaire zur Entscheidung vorgelegt.
3. Die W T alilvorseliläge sind bis zum 26. 8. 1946 beim Bürgermeister in’dreifacher Fertigung einzurcichen. Dabei ist von jedem Bewerber eine Zustim
mungserklärung und eine eidesstattliche Erklärung Keizuibgen, aus der hervorgeht, daß kein Wahlausschließungsgrund vorliegt.
Vordrücke zur Einreichung der Wahlvorschläge liegen bei den Bürgermeisterämtern vor.
Die W^alilvorschläge können von den zugelassenen Parteien oder von den Bürgern ' selbst eingereicht werden, müssen aber von mindestens 10 Wahlberechtigten der Gemeinde unterschrieben sein.
Die Zahl der Gemeinderatssitze wurde wie folgt festgelegt:
Gemeinden bis zu 2000 Einwohner 6 von 2001 bis 5000 Einwohner 8
und von 5001 bis 10000 Einwohner 10
4. Die Bürgermeister werden in Mehrheilswahl zur gleichen Zeit wie die Mitglieder des Gemeinderats gewählt. Sie müssen dieselben Voraussetzungen zur W r ahlFähigkeit erfüllen. Bewerbungen sind zur gleichen Zeit wie die W r al,!Vorschläge einzureichen. Calw, den 13. August 1946
. Landratsamt.
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