kosten der Ortssammel- und Bezirks­abgabestellen sind vom Versandgroß­händler zu tragen.

B. Handelsspannen und

Abpackkosten

§ 2

Für den Versandgroßhandel werden folgende Handelsspannen festgesetzt, die weder über- noch unterschritten werden dürfen (Festspannen): bis 7. August 30 EM. je 50 kg ab 8. August25. RM. je 50 kg

§ 3

1. . Der Empfangsgroßhandel darf eine Handelsspanne von höchstens

/.55 EM. je 50 kg

berechnen.

2. Holt der Kleinhändler oder Ver­braucher die Speisefrühkartoffeln vom Waggon oder Lager des Empfangs­großhändlers ab, so ermäßigt sich die Empfangsgroßhandelsspanne um.10 RM. je.50 kg.

3. Gruppenempfangsverteiler haben, soweit ihre Einschaltung für notwendig erachtet wird, Anspruch auf eine Ver­gütung von.05 RM. je 50 kg zu Lasten der Empfangsgroßhandelsspanne.

§ 4

Die Kleinhandelsspanne ergibt sich aus dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zwischen dem Abgabepreis des Emp­fangsgroßhändlers und dem nach § 6 zulässigen Verbraucherhöchstpreis.

§ 5

1. Bei Lieferung von Speisefrühkar­

toffeln in Säcken oder sonstigem Ver­packungsmaterial sind Erzeuger und Versandgroßhändler berechtigt, Ab- Jmckkosten in der tatsächlich entstan­denen Höhe, höchstens jedoch mit.80 RM. je Sack gesondert in Rechnung zu stellen. '

2. Der Empfangsgroßhändler darf für abgepackte Ware Sackkosten in Höhe von.80 RM. je 50 kg weiterberech­nen. Er verbleibt Eigentümer des Sak- kes. Dem Kleinhändler ist gegen Rück­lieferung des Leihsackes ein Betrag von.10 RM. je Stück zu vergüten.

3- Ab 8. August eines jeden Jahres sind Speisefrühkartoffeln bis zum Klein­händler nur noch unabgepackt zu lie­fern.

C. Verbraucherpreise

§ 6

1. Die Verbraucherhöchstpreise für Speisefrühkartoffeln betragen:

Kreisstadt Calw Holzversorgung Um die Holzversorgung der Bevöl­kerung der Stadt Calw sicherzustellen, wird nochmals darauf hingewiesen, daß das Brennholz nur durch Selbst­werbung gewonnen werden kann. Bei dem hohen Bedarf und den wenigen Ar­beitskräften, die der Stadt Calw zur Verfügung stehen, ist es nur möglich, alte und gebrechliche Leute über 65 Jahre mit aufbereitetem Brennholz zu beliefern.

Es ist daher im Interesse jeder ein­zelnen Familie, sich sobald als möglich zur Selbstaufbereitung der ihr zuste­henden Brennholzmenge, soweit noch nicht geschehen, auf dem Rathaus Zimmer 5 * zu melden (nur vormit­tags). Bürgermeisteramt.

Yi kg

50 kg

Rpf.

RM.

bis

23.

Juli

13

12.

24.-

-31.

Juli

12

IL­

1 .-

- 7.

August

11

IO.

8.-

-15.

August

09,5

8.50

16.-

-23.

August -

08,5

7.50

24.-

-31.

August

07,5

6.50

2. Der Kleinhändler darf den Ver­kaufspreis, der für einen vorangegan­genen Zeitabschnitt gilt, fordern, wenn es sich um Ware handelt, die nachweis­lich noch zum Erzeugerpreis des voran­gegangenen Zeitabschnittes eingekauft worden ist.

3. Die für die <Auf- und Abrundung von Pfennigteilbeträgen beim Klein­verkauf von Speisefrühkartoffeln in Geltung befindlichen Vorschriften blei­ben in Kraft. Die Aufrundung darf erst beim Endbetrag vorgenommen werden.

§ 7

Die in § 6 Abs. 1 und 2 festgesetzten Verbraucherpreise gelten auch bei un­mittelbarer Belieferung des Verbrau­chers durch den Erzeuger. Bei Abholung durch den Verbraucher ab Hof des Er­zeugers gelten die nach § 1 Abs. 1 fest­gesetzten Erzeugerpreise ohne Abzug.

D. Schlußbestimmungen

§ 8

Zuwiderhandlungen gegen diese An­ordnung werden nach der Verordnung Uber Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Preisvor« Schriften (Preisstrafrechtsverordnung)

in der Fassung vom 26. 10. 1944 (RG­Bl. I, S. 264) bestraft.

§ 9

Diese Anordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft; entgegenstehende Bestimmungen treten außer Kraft.

Tübingen, den 23. Juli 1946 Staatssekretariat für das französisch besetzte Gebiet Württembergs u. Hohen- zollerps / Landesdirektion der Wirt­schaft: gez. Kilpper.

\

Gesellschaft für Gesundheitsfürsorge und Kriegsgefangenendienst Kreiskomitee Calw

Russische Eigenpost er« 1 a u b t! Ab sofort können einfache Kar­ten (keine überdruckte Marken usw) erfreulicherweise wieder einmal im Monat gesandt werden. Zu beachten ist: nur 25 Worte (auch selbst Zahlen gel­ten als Worte), rechts' oben neue An­schrift:Für Kriegsgefangene in der U.d.S.S.R. über Postamt Berlin Nr. 55, dann weiter wie in Nr. 73 ds. BI. ge­schildert. Bei der Absenderanschrift: Vor- und Zuname (14 b), Ort. Straße, Kr. Calw Württ., Franz. Zone, Deutsch­land. Künftig gehen Karten mit unvoll­ständiger Adresse oft nur 23 Rei­hen, ebenso Karten, die größer sind als übliches Postkartenformat und des­halb unzulässig, wieder zurück. Alle Eigenpostkarten und Rückantwortkar­ten auf die Geschäftsstelle senden zur Weiterleitung! In Zweifelsfällen bei Adr. anfragen.

Postverkehr mit Kriegsge­fangenen in Nordamerika wie­der erlaubt! Briefe, Karten und Päckle (2 kg) gebührenfrei, können wieder gesandt werden! Briefe und Karten nehmen die Postämter im Kreis Calw an, Päckle müssen in amerikani­scher Zone aufgegeben werden, was unbedingt beachtet werden muß.

Post für nicht ansehreib- bare ehemalige deutsche Ge­biete. Wer seinen Wohnsitz geändert hat, z. B. früher Postleitzahlen 4 (Pom­mern ohne Vorpommern und Insel Rü­gen, aber mit Swinemünde), 5a, 5b, 6, 8, 9a und Post erwartet, wendet sich an das Postamt Berlin NW 40, Invaliden- str. 79, ob dort nicht für ihn Post liegt.

Herausgeber: Gouvernement Militaire de Calw. Ver­waltung nnd Anzeigenannahme* Der Landrat in Calw. Abt. Bekanntmachungen.Druck* A. Oelschlfigerscbe Buchdruckerei In Calw.

VOLHSTHEATER CALU/

Vom 2. bis 7. August

Ein Mann mit Grundsätzen

Neu) Mittwoch für Zivil, Donnerstag für die Truppe.

Am M o r. 1 a g, 5. August einmalige Vorl fiihrung

30 secondes sui Tokio

mit Spencer Tracy. Für Militär und Zivil.

Heut* Freiing, 2 August 1946, 70 Uhr, im großen Ve»*e!n<haus-Faal Liederabend Trude Satinwaid. Begleitung Max Kojctinsky.

Evangelische Gottesdienste in Calw

Sonntag, 4. August, 6. nach Trinitatis. 8 Uhr rriihgotterdienst, bei gutem Wet. ter im Wald unter den Annabuchcn (Lieber); 9.30 Uhr Hauptgottesdiens' (Schfiz).

Familiennachrichten

Wir haben uns vermählt: Alfred Helber, Lore Helber, geb. Schuon. Ebhausen, Nagold, 20. fuh 1946.

In dankbarer Freude geben wir die glückliche Oeburt unseres Stammhalters Jörg bekannt. Siegfried Burkhardt und rrau Gertrud, geb. Blum. Calw, den 26. Juli 1946. Walkmühlenweg 26.

Es starben:

Karl Fröhlich, Friseurmeister. Urne lieber Vater und Oroßvater ist nac:- längerer Ktankheit im Alter von 62 J ' .sanft entschlafen. Im Namen der Hin. terbliebenem Rudolf Fröhlich mit Fa- . milie. Beerdigung Samstag, 15 Uhr. Calw. 1 . August 1946. f

Rudolf Wittel, Malermeister, nach kur. zer schwerer Krankheit im Alter von * nahezu 51 Jahren. In stillem Leid, tm Namen aller Hinterbliebenen: Frau Lydia Wittel, geb. Zwicker. Beerdi- t gung am Samstag, 3. Aug. um 15 Uhr. S Birkenfeld, den 31. Juli 1946. I

Karl Roller, gefallen am 11. Dez. 1944 bei Fröschweiler/ElsaB. In tiefem Leid - Die Eltern: Andreas Roller m. Familie. DerTrauergoltesdienstfand am 14. Juli statt. Ettmannsweiler, 23. Juli 1946.

Danksagung

Für die vielen Beweise aufrichtigen | Mitgefühls beim Tode meines lieben Mannes, unseres guten Vaters und Großvaters Gotthold Müller, Fabrik« i direktor i. R., sowie für die zahlreiche

! Begleitung zu seiner letzten Ruhe. sTätte danken wir herzlich. Frau Maria Müller mit Angehörigen, CaUv. im Juli 1946.