Kai 'das KreoaernäKrungsam't vorbehalt­lich der Zustimmung des Landesernäh- rangsamtes folgende Regelung ge­troffen:

iViehtransporte innerhalb des Kreises. Für diese genügt eine Bescheinigung vom Bürgermeisteramt, welche bei der Kartenausgabestelle zu beantragen ist. Für Viehtransporte zu und von der Verteilungsstelle genügt der Schlachtschein, welchen die Metzger von den Viehverteilungsstellen bezie­hen. Zu bemerken ist, daß der Schluß­schein-Zwang für Nutz- und Schlacht­vieh nach wie vor besteht.

Verkehr ifait Getreide. Als Transportgenehmigung für Mühlefahr­ten und Abholung des* Mahlgutes gilt die Mahlkarte als Ausweis.

Einfuhr aus der amerikani­schen Zone. Für die Einfuhr von Vieh aus der amerikanischen Zone ist eine Bescheinigung bei der Karten- ausgabesteile zu beantragen. Für andere Nahrungsmittel ist das Kreisernäh­rungsamt zuständig.

Mehl- und Lebensmittel- Großverteiler erhalten die Trans­portgenehmigung von dem Kreisernäh­rungsamt und zwar im Bedarfsfälle einen Dauer-Erlaubnisschein.

Milch-Transporte. Für Milch­transporte ist ebenfalls ein Dauer-Er­laubnisschein beim Kreisernährungsamt zu beantragen. Für die Anlieferung der Milch vom Erzeuger zur Genossenschaft genügt der Personalausweis.

Lebensmitteltransporte, die ohne die erforderliche Genehmigung ausgeführt werden, sind der Beschlagnahme ver­fallen und strafbar.

Calw, den 18. Juni 1946.

Landratsamt Calw.

Gesellschaft für Gesundheitsfürsorge und Kriegsgefangenendienst >t.' eiskomiteeCalw

Alle ehemaligen Angehörigen (m) und (w) des früheren Roten Kreuzes im Kreis Calw, sowie ehemalige Sanitäts­dienstgrade und Schwestern werden aufgefordert, nachdem die obige Gesell­schaft von der Militärregierung geneh­migt ist, sich bei den in den größeren Orten des Kreises zur Zeit in Aufstel­lung befindlichen Sanitätsmannschaften (m) und (w) zur Mitarbeit anzumelden. Nähere Auskunft auf d. Geschäftsstelle.

Nachforschungen betr. West­front. Wer bis jetzt noch keinerlei Nachricht von den im Westen zuletzt ein­gesetzten Angehörigen bekommen hat, ganz gleich ob sie etwa in französischer, amerik., englisch. Gefangenschaft sein könnten, wendet sich sofort unter ge­nauer Angabe der Personalien, Militär­einheit und letzter Nachricht an: Del6- gation des I.K.R.K. (17a) Baden-Baden. Langestr. 47.

Nachforschungen betr. Ost­front. Wer seinerzeit die Nachfor-

Die Reinigung

Einziehung von Literatur und Werken nationalsozialistischen und militaristi­schen Charakters

In Anbetracht der Gefahr, die die nationalsozialistische Lehre darstellt, und um so schnell wie möglich die nationalsozialistischen, faschistischen, militaristischen und antidemokratischen Ideen auszumerzen, gleichviel in 'wel­cher Form sie in Deutschland ihren Aus­druck gefunden haben, erläßt der Kon­trollrat folgenden Befehl:

1. Innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung dieses-, Befehls haben alle Inhaber von Leihbüchereien, Buch­handlungen, Buchniederlagen und Ver­lagshäusern den Militärbefehlshabern oder sonstigen Vertretern der Alliierten Behörden folgendes auszuliefern:

a) alle Bücher, Flugschriften, Zeit­schriften, Zeitungssammlungen, Al­ben, Manuskript^, Urkunden, Land­karten, Pläne, Gesang- und Musik­bücher, Filme und Lichtbild-Darstel­lungen (Diapositive) auch solche für Kinder jegl. Alters, welche nationalsozialistische Propaganda, Rassenlehre und Aufreizung zu Ge­walttätigkeiten oder gegen die Ver­einten Nationen gerichtete Propa­ganda enthalten;

b) alles Material, das zur militärischen Ausbildung und Erziehung oder zur Aufrechterhaltung und Entwicklung eines Kriegspotentials beiträgt, ein­schließlich der Schulbücher und des Unterrichtsmaterials militärischer Erziehungsanstalten jeder Art, eben­so alle Reglements, Instruktionen, Anweisungen, Vorschriften, Land­karten, Skizzen, Pläne usw. für alle Truppeneinh eiten und Waffengat­tungen.

2. Innerhalb der gleichen Frist haben alle ehemaligen staatlichen und städti­schen Büchereien, alle Universitätsrek­toren und Leiter höherer und mittlerer Lehranstalten und aller Forschungs­institute, die Präsidenten von Akade­mien, wissenschaftlichen oder techni­schen Gesellschaften und Vereinigun­gen, ebenso wie die Leiter von Gymna­sien und höheren oder niederen Elemen-

der Bnc^ireien

tarschulen aus den ihnen unterstellten Büchereien die in Ziffer 1 aufgeführte nationalsozialistische und militärische Literatur zu entfernen, an besonders zu­gewiesenen Orten zusammen mit den dazu gehörigen Karten aus der Bücher­kartei sorgfältig geordnet zusammen­zustellen und den Vertretern der Mili­tärkommandantur oder anderen Alliier­ten Behörden zu übergeben

8. Für die vollständige und frist­gemäße Übergabe solcher Bücher und Materialien sind die Besitzer ebenso wie die Bürgermeister und örtlichen Behör­den verantwortlich.

4. Die Durchführung dieses Befehls wird von den Militärbefehlshabern oder anderen Vertretern der Militärbehörden der Besatzungsmächte überwacht.

5. Alle in diesem Befehl erwähnten Veröffentlichungen und Materialien sind den Zonen-Befehlshabern zwecks Ver­nichtung zur Verfügung zu stellen.

Ausgefertigt in Berlin, 13. Mai 1946. L. Koeltz, Armeekorpsgeneral; B. H. Robertson, Generalleutnant; M. I. Dratwin. Generalleutnant, Lucius D. Clay, Generallerrtnant.

*

Säuberung der Büchereien

Die Landesdirektion für Erziehung und Kunst ersucht die nach dem Befehl Nr. 4 des Alliierten Kontrollrats einzu­ziehende Literatur und Werke natio­nalsozialistischen und militaristischen Inhalts an die Universitätsbib­liothek Tübingen zu senden, von wo aus die Übergabe an die Besatzungs­behörden erfolgen wird. Jede Abliefe­rung muß von einer Unterzeichneten genauen Aufstellung der abgelieferten Bücher und Werke in doppelter Ferti­gung begleitet sein. Von der Abliefe­rungspflicht sind u. a. betroffen: Volks­büchereien, Pfarrbüchereien, private Leihbüchereien, Buchhandlungen,W erk- büchereieu, Schulbüchereien.

Soweit auf Grund früheren Anord­nungen hin die Ablieferung des in Frage stehenden Schrifttums noch nicht erfolgte, ist das Erforderliche zu ver­anlassen. Landrats amt Calw.

schung nur über das Wehrmeldeamt Calw beantragt, sollte diese jetzt bei der Geschäftsstelle neu aufgeben. Neue Suchanträge sollten außerdem nur dann gestellt werden, wenn noch kein Antrag über Rotes Kreuz oder Pfarramt ein­gereicht wurde. In letzter Zeit gingen aus verschiedenen Orten immer wieder Anträge ein, die schon im vorigen Jahr und früher an einer der zwei Stellen einkamen; diese Anträge von damals sind nicht vernichtet und liegen bereit, bis die Nachforschungen für den Ost­kampfraum beginnen! Vor privaten

Nachforschungen wird auf Grund ge­machter schlechter Erfahrungen der letzten Zeit ausdrücklich gewarnt. Vor­herige Anfragen in Calw sichern vor bitteren Enttäuschungen und Geldaus­gaben!

Post in jugoslawische und polnische Gefangenschaft (kl. Briefe und Karten) ist bei vorliegender genauer Adresse stets oben mitKriegs­gefangenenpost und unten links mit Gebührenfrei undFranc de port zu versehen. Briefe offen!

Betr. Post in englische und