Kai 'das KreoaernäKrungsam't vorbehaltlich der Zustimmung des Landesernäh- rangsamtes folgende Regelung getroffen:
iViehtransporte innerhalb des Kreises. Für diese genügt eine Bescheinigung vom Bürgermeisteramt, welche bei der Kartenausgabestelle zu beantragen ist. Für Viehtransporte zu und von der Verteilungsstelle genügt der Schlachtschein, welchen die Metzger von den Viehverteilungsstellen beziehen. Zu bemerken ist, daß der Schlußschein-Zwang für Nutz- und Schlachtvieh nach wie vor besteht.
Verkehr ifait Getreide. Als Transportgenehmigung für Mühlefahrten und Abholung des* Mahlgutes gilt die Mahlkarte als Ausweis.
Einfuhr aus der amerikanischen Zone. Für die Einfuhr von Vieh aus der amerikanischen Zone ist eine Bescheinigung bei der Karten- ausgabesteile zu beantragen. Für andere Nahrungsmittel ist das Kreisernährungsamt zuständig.
Mehl- und Lebensmittel- Großverteiler erhalten die Transportgenehmigung von dem Kreisernährungsamt und zwar im Bedarfsfälle einen Dauer-Erlaubnisschein.
Milch-Transporte. Für Milchtransporte ist ebenfalls ein Dauer-Erlaubnisschein beim Kreisernährungsamt zu beantragen. Für die Anlieferung der Milch vom Erzeuger zur Genossenschaft genügt der Personalausweis.
Lebensmitteltransporte, die ohne die erforderliche Genehmigung ausgeführt werden, sind der Beschlagnahme verfallen und strafbar.
Calw, den 18. Juni 1946.
Landratsamt Calw.
Gesellschaft für Gesundheitsfürsorge und Kriegsgefangenendienst >t.' eiskomiteeCalw
Alle ehemaligen Angehörigen (m) und (w) des früheren Roten Kreuzes im Kreis Calw, sowie ehemalige Sanitätsdienstgrade und Schwestern werden aufgefordert, nachdem die obige Gesellschaft von der Militärregierung genehmigt ist, sich bei den in den größeren Orten des Kreises zur Zeit in Aufstellung befindlichen Sanitätsmannschaften (m) und (w) zur Mitarbeit anzumelden. Nähere Auskunft auf d. Geschäftsstelle.
Nachforschungen betr. Westfront. Wer bis jetzt noch keinerlei Nachricht von den im Westen zuletzt eingesetzten Angehörigen bekommen hat, ganz gleich ob sie etwa in französischer, amerik., englisch. Gefangenschaft sein könnten, wendet sich sofort unter genauer Angabe der Personalien, Militäreinheit und letzter Nachricht an: Del6- gation des I.K.R.K. (17a) Baden-Baden. Langestr. 47.
Nachforschungen betr. Ostfront. Wer seinerzeit die Nachfor-
Die Reinigung
Einziehung von Literatur und Werken nationalsozialistischen und militaristischen Charakters
In Anbetracht der Gefahr, die die nationalsozialistische Lehre darstellt, und um so schnell wie möglich die nationalsozialistischen, faschistischen, militaristischen und antidemokratischen Ideen auszumerzen, gleichviel in 'welcher Form sie in Deutschland ihren Ausdruck gefunden haben, erläßt der Kontrollrat folgenden Befehl:
1. Innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung dieses-, Befehls haben alle Inhaber von Leihbüchereien, Buchhandlungen, Buchniederlagen und Verlagshäusern den Militärbefehlshabern oder sonstigen Vertretern der Alliierten Behörden folgendes auszuliefern:
a) alle Bücher, Flugschriften, Zeitschriften, Zeitungssammlungen, Alben, Manuskript^, Urkunden, Landkarten, Pläne, Gesang- und Musikbücher, Filme und Lichtbild-Darstellungen (Diapositive) — auch solche für Kinder jegl. Alters —, welche nationalsozialistische Propaganda, Rassenlehre und Aufreizung zu Gewalttätigkeiten oder gegen die Vereinten Nationen gerichtete Propaganda enthalten;
b) alles Material, das zur militärischen Ausbildung und Erziehung oder zur Aufrechterhaltung und Entwicklung eines Kriegspotentials beiträgt, einschließlich der Schulbücher und des Unterrichtsmaterials militärischer Erziehungsanstalten jeder Art, ebenso alle Reglements, Instruktionen, Anweisungen, Vorschriften, Landkarten, Skizzen, Pläne usw. für alle Truppeneinh eiten und Waffengattungen.
2. Innerhalb der gleichen Frist haben alle ehemaligen staatlichen und städtischen Büchereien, alle Universitätsrektoren und Leiter höherer und mittlerer Lehranstalten und aller Forschungsinstitute, die Präsidenten von Akademien, wissenschaftlichen oder technischen Gesellschaften und Vereinigungen, ebenso wie die Leiter von Gymnasien und höheren oder niederen Elemen-
der Bnc^ireien
tarschulen aus den ihnen unterstellten Büchereien die in Ziffer 1 aufgeführte nationalsozialistische und militärische Literatur zu entfernen, an besonders zugewiesenen Orten zusammen mit den dazu gehörigen Karten aus der Bücherkartei sorgfältig geordnet zusammenzustellen und den Vertretern der Militärkommandantur oder anderen Alliierten Behörden zu übergeben
8. Für die vollständige und fristgemäße Übergabe solcher Bücher und Materialien sind die Besitzer ebenso wie die Bürgermeister und örtlichen Behörden verantwortlich.
4. Die Durchführung dieses Befehls wird von den Militärbefehlshabern oder anderen Vertretern der Militärbehörden der Besatzungsmächte überwacht.
5. Alle in diesem Befehl erwähnten Veröffentlichungen und Materialien sind den Zonen-Befehlshabern zwecks Vernichtung zur Verfügung zu stellen.
Ausgefertigt in Berlin, 13. Mai 1946. L. Koeltz, Armeekorpsgeneral; B. H. Robertson, Generalleutnant; M. I. Dratwin. Generalleutnant, Lucius D. Clay, Generallerrtnant.
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Säuberung der Büchereien
Die Landesdirektion für Erziehung und Kunst ersucht die nach dem Befehl Nr. 4 des Alliierten Kontrollrats einzuziehende Literatur und Werke nationalsozialistischen und militaristischen Inhalts an die Universitätsbibliothek Tübingen zu senden, von wo aus die Übergabe an die Besatzungsbehörden erfolgen wird. Jede Ablieferung muß von einer Unterzeichneten genauen Aufstellung der abgelieferten Bücher und Werke in doppelter Fertigung begleitet sein. Von der Ablieferungspflicht sind u. a. betroffen: Volksbüchereien, Pfarrbüchereien, private Leihbüchereien, Buchhandlungen,W erk- büchereieu, Schulbüchereien.
Soweit auf Grund früheren Anordnungen hin die Ablieferung des in Frage stehenden Schrifttums noch nicht erfolgte, ist das Erforderliche zu veranlassen. Landrats amt Calw.
schung nur über das Wehrmeldeamt Calw beantragt, sollte diese jetzt bei der Geschäftsstelle neu aufgeben. Neue Suchanträge sollten außerdem nur dann gestellt werden, wenn noch kein Antrag über Rotes Kreuz oder Pfarramt eingereicht wurde. In letzter Zeit gingen aus verschiedenen Orten immer wieder Anträge ein, die schon im vorigen Jahr und früher an einer der zwei Stellen einkamen; diese Anträge von damals sind nicht vernichtet und liegen bereit, bis die Nachforschungen für den Ostkampfraum beginnen! — Vor privaten
Nachforschungen wird auf Grund gemachter schlechter Erfahrungen der letzten Zeit ausdrücklich gewarnt. Vorherige Anfragen in Calw sichern vor bitteren Enttäuschungen und Geldausgaben!
Post in jugoslawische und polnische Gefangenschaft (kl. Briefe und Karten) ist bei vorliegender genauer Adresse stets oben mit „Kriegsgefangenenpost“ und unten links mit „Gebührenfrei“ und „Franc de port“ zu versehen. Briefe offen!
Betr. Post in englische und