(Girokonto Nr. 8000 bei der Kreissparkasse Tübingen odet Reichs­bankgirokonto 55/162 bei der Reichsbanknebenstelle Reutlingen) sbzuführen.

. § 19

Die bisherigen Vorschriften auf dem Gebiet der Preisbildung für Milch. Milcherzeugnisse, Öle und Fette bleiben in Geltung, soweit sie nicht den Bestimmungen dieser Anordnung entgegen­stehen.

IV. Anordnung über Preisänderungeil für Hühner- und Enteneier vom 2. April, 1946

A. Preise fürHühnereier

a) Deutsche Originaleier

§ 1

(1.) Für die Abgabe von ungekennzeichneten, frischen Hühner­eiern mit einem Mindestgewicht von 45 g je Stück (Deutsche Ori­ginaleier) durch den Erzeuger an zugelassene Erfassungsstellen und bezugsberechtigte örtliche Verbraucher werden folgende Höchstpreise festgesetzt:

Sommerpreis Winterpreis

vom 23.1.15.11. vom 16.11.22.1.

je Stück Reichspfennig 10 12

(2.) Im Handel mit frischen deutschen Originaleiern gelten fol­gende Höchstpreise je Stück in Refchspfennig

Sommerpreis Winterpreis

vom 26.1.15.11. vom 16.11.25. 1.

bei Abgabe an Großverteiler 11.85 13.85

Kleinverteiler 12.50 14.50

Großverbraucher 13. 15.

Verbraucher 13.50 15.50

(3.) Deutsche Originaleier müssen den in § 2 Absatz 1 der Eierverordnung vom 17. 3. 1932 (RGBl. I, S. 146) nebst den Er­gänzungsvorschriften festgelegten Güteanforderungen ent­sprechen.

b Aiissortierte Eier

§ 2

Für aussortierte Eier gelten nachfolgende Höchstpreise je Stück in Reichspfennig

Sommerpreis Winterpreis-

vom 26.1.15.11. vom 16.11.25.1.

bei Abgabe an Großverteiler 11. 13.

Kleinverteiler 11.50 ' 13.50

Großverbraucher 12. 14.

e} Gußeier

§ 3

Die Höchstpreise für Aufschlageier (Gußeier) betr a gen je

Kilogramm in Reichsmark bei Abgabe an

Großverteiler 2.40

Kleinverteiler 2.50

Großverbraucher

in Mengen über 20 kg 2.60

in Mengen unter 20 kg 2.70

B. Preise für Enteneier

§ 4

(1.) Für die Abgabe von Enteneiern durch den Erzeuger an Sammelstellen oder Verbraucher beträgt der Höchstpreis je Stück in Reichspfennig 9..

(2.) Im Handel mit Enteneiern werden je Stück in Reichspfennig festgesetzt:

Bei Abgabe an Großverteiler Kleinverteiler Großverbraucher Verbraucher

folgende Höchstpreise

10.85

11.50 12 .

12.50

x C. Allgemeine Bestimmungen

§5 ,

(1.) Die festgesetzten Höchstpreise verstehen sich bei Abgabe an Großverteiler frei Empfangsstation, Kleinverteiler und Groß­verbraucher frei Haus des Empfängers, Verbraucher ab Hof des 'Erzeugers bzw. Laden des Kleinverteilers.

(2.) Verpackungskosten dürfen nicht in Rechnung gestellt wer­den. Die Empfänger von Originalkisten sind jedoch verpflichtet, diese gegen eine Vergütung von.50 RM. je Stück frachtfrei zu­rückzusenden. Um die Rückgabe zu gewährleisten, ist die Er­hebung eines Kistenpfandes von 3. RM. je Stück zulässig, das nach Wiedereingang des Leergutes in voller Höhe gutzubrin­gen ist.

§ 6

Als Großverbraucher im Sinne dieser Vorschriften geiten Kran­kenhäuser, Werkküchen, Großküchen, Gaststätten, Bäcker- und Konditoreibetriebe.

§ 7

Die Erzeugern und Erfassungsbetrieben bisher aus öffentlichen Mitteln zugcflossenen Stützungsbeiträge zur Verbilligung der Ver­braucherpreise für Eier gelten innerhalb der durch die §§ 14 festgesetzten Freite als abgegolten.

V. Anordnung über Preisänderungen für einheimischcu Bienenhonig vom 2. April 1946

§ 1

(1.) Bei Absatz von einheimischem Bienenhonig bester Beschaf­fenheit durch Erzeuger (Imker), Groß- und Kleinhändler dürfen folgende Höchstpreise nicht überschritten werden:

von loser Ware ' in RM. je 500 g

Bei Abgabe an Großhändler 1.50

Kleinhändler, 1.65

Verbraucher 1.90

abgefüllter Ware in RM je 500 g

1.75

2

(2.) Ware geringerer Beschaffenheit ist zu entsprechend nie­driger liegenden Preisen abzugeben.

(3.) Die Preise für Tännenhonig dürfen bis zu.15 RM. je 500 g über den nach Absatz (1) zulässigen Abgabepreisen liegen.

§ 2

Die Spannen des Groß- und Kleinhandels dürfen den Betrag von je.25 RM. für 500 g in keinem Falle überschreiten.

' § 3

(1.) Die Preise für Bienenhonig verstehen sich ab Lager oder Laden des Verkäufers, bei Bahnversand frei Versandstation ohne Glas bzw. Behälter und Verpackung. ,

< 2.) Glas oder Behälter dürfen nur zum Selbstkostenpreis be­rechnet werden und sind gegen angemessene Vergütung zurück-" zunehmen.

Herausgeber: Gouvernement Militaire de Calw. Verwaltung und Anzeigenannahme Landratsamt Calw. Abt. Bekanntmachungen.

Druck: A. Oelschlägersche Buchdruckerei, Calw

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Vom 11. bis 18. April 1946 zeigen wir erst, malt den Volksschwank

I A in Oberbayem

eine lustige Ferienbegebenheit Berlin Oberbayern mit herrlichen Qebirgsauf- nahmen.

Evang. Gottesdienste in Calw

Palmsonntag, 14. 4.: 9.30 Uhr Haupt­gottesdienst mit Abendmahlsf.; II Uhr Christenlehre Töchter; 16 Uhr Johannes­passion; 20 Uhr Passionsandacht im Veremsnaus. Montag bis Mittwoch: 20 Uhr Passionsandachten i. d. Kirche. Gründonnerstag: 11 Uhr Abendmahls­feier im Vereinshaus und 19.30 Uhr in d. Kirche; Karfreitag: 9.30 Uhr Haupt- - gottesdienst mit Abendmahlsf. ;15 Uhr Mittagsgottesdienst in der Kirche. Ostenonntag, 21. 4.: 8.00 Uhr Oslerfeier auf dem Friedhof; 9.30 Uhr Haupt­gottesdienst mit Abendmahlsf. Oster- montag: 9.30 Uhr Gottesdienst. Mitt­woch: 20 Uhr Frauen- u. Miitterabetld, Ueb-a-Bibctitande fallen ans.

V eranstaltungen

Evang. Kirchenchor Calw, (ohannes- Passion von Johann Sebastian Bach (16851750) am Palmsonntag» 14. April 1946, 16 Uhr in der Stadtkirche zu Calw.

Stellenangebot

Zur Betreuung und Förderung der Holz­spielwaren-Industrie meines Kreises suche ich zum schnellsten Eintritt einen erstklassigen Fachmann der Holzspiel­warenbranche. Bewerbungen erbeten an Landrat Wagner, Calw (Württ). Calw, 6. April 1946.

Familiennachrichten

Es starben:

Karl Rappold, Matrose. Unser lieber Sohn ist im Alter von 197* Jahren an seiner schweren Verwundung am 24 . 3. 1945 auf der Insel Wohin ge­storben. Frau Hanna Walz verw. Rappold mit Oatten u. Angehörigen. Trauerfeier am Ostermontag, 19 Uhr, in der kath. Stadtpfarrkirche. Calw, derrl. April 1946.

Friedrich Bohnenberger, geb.22.Sept, 1901, am 2. Sept. 1945 in Kriegsge­fangenschaft. Die Gattin: Anna Boh­nenberger geb. Rexer. Die Kinder: Friedrich Rexer, Lore, Erika, Helmut, Maria, Marth«, Hilde Bohnenberger. Grunbach 1. 4. 1946. Trauergottes­dienst am Ostermontag, 22. April, 14 Uhr.

Adolf Dengler, Bürgermeister in Hai- terbach, geb. am 19. April 1902, ge­fallen 20. April 1945 bei PiJJau. Für alle Teilnahme sagen wir unseren herzl. Dank. Die Gattin: Maria Deng­ler, geb. Lutz mit Kindern Eberhard u. |örg u. alle Angehörigen. Trauer­gottesdienst: Palmsonntag, 14. 4* 46, nachmittags' 2 Uhr.

Berta Kenner, am 28. 3. nach vielen schweren Leidenstagen im Alter von 70 Jahren. Für alle liebevolle Teil­nahme danken wir herzlich. Familie Memminger, Calw, 5. 4. 1946.

Karl Kubier. Am 4. 4. 1945 in Thü­ringen an den Folgen einer Verwun­dung. Trauerfeier am 14. 4. in Ostels­heim. Der Bruder; Hans Kübler u. alle Verwandten. Ostelsheim, 4.4.1946

Wilhelm Gackenheimer am 27. 5. 1945 an schw. Verwundung im Alter von 39 Jahren in Königswusterhausen b, Berlin. Die Gattin: Dorothea Gacken­heimer geb. Luz m. Kind Wilhelm. Trauerfeier Palmsonntag V»2 Uhr in Zavelstein. Sommenharat, 5. 4. 1946.

Für alle Beweise der Teilnahme beim Soldatentod meines lieben Mannes u. Vaters Uffz. Adolf Paulus sage ich herzlichen Dank Frau Martha Pau­lus geb. Sattler mit Kind Renate, Deckenpfronn.

Für die vielen Beweise herzl. Liebe und Teilnahme beim Heldentod un. seres Ib. Sohnes, Bruders u. Schwa­gers Karl Holzäpfel, OOefr. sprechen wir unsem herzlichen Dank aus. Die Mutter: Kath. Holzäpfel mit Angeh. Altburg, den 8. April 1946.

Für alle Liebe und Teilnahme beim Soldatentod unseres unvergeßlichen Siegfried Mahler, Obermatrose danken herzlich Familie Eugen Mahler and Bäzner. Neuenbürg, im März 1946.

Anzeigentexte bitten wir wegen Raum­mangel möglichst kurz zu fassen!