merken. Das Kreisernährungsamt hat diese Berichte zu überprüfen, Die Strafhöhe wird von dem Herrn Land- r&t festgesetzt. Dabei ist insbesondere das Ergebnis des Probemelkens, die tatsächlich zur Ablieferung gebrachte Milch und die in den frühere!) Monaten getätigte Milchablieferung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes in Vergleich zu stellen. Bei nachweislich schlechter Milchablieferung muß mit Ordnungsstrafen von RM. 20.— bis RM. 2000.— gerechnet werden.
3. Wenn in einzelnen Fällen die schlechte Milchablieferung auf Böswilligkeit beruht und all£ Verwarnungen und Geldstrafen nutzlos sind, muß das Landratsamt Unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft unter Beifügung der Unterlagen Strafanzeige erstatten. Das Gericht kann in solchen Fällen Gefängnis- oder Geldstrafen aussprechen.
Calw, 25. \Februar 1946.
Kreisernährungsamt.
Arbeitsamtes bzw. dessen Nebenstellen befindet. (Nebenstellen des Arbeitsamts Nagold befinden sich in Calw, Neuenbürg, Wildbad. Freudenstadt und Horb.)
Bei der Ausstellung der neuen Meldekarten ist darauf zu achten, daß die Personalien, der Familienstand und die derzeitige Beschäftigung genau und eindeutig angegeben werden. Sofern die derzeitige Beschäftigung mit der Angabe des ausgeübten Berufs auf der alten Meldekarte nicht übereinstimmt, ist die alte Meldekarte mit roter Tinte oder Rotstift entsprechend zu berichtigen.,
Vordrucke für die neuen Meldekarten können beim Arbeitsamt, dessen Nebenstellen und bei den Bürgermeisterämtern abgeholt werden. Eine Zusendung an die Arbeitgeber. Behördenvorstände usw. kann wegen Zeitmangel nicht erfolgen.
2. Neue Meldekarten dürfen n u r g e - gen Rückgabe der alten Meldekarten ausgestellt werden. Die Lebensmittelkartenausgabestellen werden daher angewiesen, die Meldekarten bei der Ausgabe der Lebensmittelkarten für den Monat März 1946 einzubehalten. Die für die Ausstellung der neuen Meldekarten zuständigen Stellen (Arbeitgeber. Behörden Vorstände und Bürgermeister) fordern zur Ausstellung der neuen Meldekarten die alten Meldekarten bei den Lebensmittelkartenansgabe- stellen an.
3. Die neu ausgestellten Meldekarten müssen von den Arbeitgebern und Behördenvorständen zusammen mit den alten Meldekarten bis spätestens 7. März 1946 folgenden Stellen vorgelegt werden:
a) In Städten, in denen sich der Sitz
des Arbeitsamts bzw. dessen Nebenstellen befindet, dem Arbeitsamt.
b) In allen übrigen Städten und Ge- • meinden dem Bürgermeisteramt.
c) Für die außerhalb des Arbeitsamts? bezirks Nagold (umfaßt die Kreise Calw. Freudenstadt und Horb) wohnhaften Arbeitnehmer, die täglich an ihren Wohnort zurtiekkehren (Pendler), dem für den Wohnort des Arbeitnehmers zuständigen Arbeitsamt.
4. Die Bürgermeisterämter haben die von ihnen ausgestellten neuen Meldekarten mit den alten Meldekarten und die von Arbeitgebern und Behördenvorständen übergebenen alten und neuen Meldekarten dem Arbeitsamt Nagold bzw. der für ihre Gemeinde zuständigen Nebenstelle bis spätestens 15. März 1946 gesammelt einzusenden.
5. Die neuen Meldekarten werden den Inhabern durch das Arbeitsamt bzw. die Bürgermeisterämter so rechtzeitig zurückgegeben, daß sie vor Ausgabe der Lebensmittelkarten für den Monat April 1946 die Bestätigungsvermerke durch die auf der Vorderseite der Meldekarte aufgeführten Stellen anbringem lassen können. Hierbei wird ausdrück-
Kohlen Versorgung
Die Landesdirektion der Wirtschaft in Tübingen hat angeordnet, daß alle Kohlensendungen, die bei den Händlern oder Verbrauchern im Kreise Calw direkt, d. h. ohne Zuweisung durch das Kreiswirtschaftsamt, eingehen, sofort nach Eintreffen dem Kreiswirtschaftsamt gemeldet werden müssen.
Bei der Meldung ist der Lieferant, die kKohlensorte und das Gewicht der Sendung anzugeben. Nichtmeldung hat die Ausschließung von der Versorgung zur Folge.
Calw, 28. Februar 1946.
' Kreiswirtschaftsamt.
Oeffentliche Jungvieh- und Fohlenweiden
Der Württ. Fleckviehzuchtverband Sitz Herrenberg gibt folgendes bekannt:
Die Anmeldung der Rinder und Fohlen zum Auftrieb auf die öffentlichen Jungvieh- und Fohlenweiden hat unter Verwendung des vorgeschriebenen Anmeldescheins an die nachstehend näher bezeichnete Weideverwaltung bis spätestens 15. März 1946 zu erfolgen. Dabei sind die Anmelde- und Zulassungsbestimmungen des Vorjahres (vgl. Wochenblatt der Landesbauernschaft Württemberg Folge 4. vom 27. 1. 1945), die sinngemäß auch im Jahre 1946 gelten, zu beachten. Anmeldescheine sind von der Weideverwaltung zu beziehen, die notfalls auch Auskunft über die An-
lich darauf hingewiesen, daß die Abgabe von Gefälligkeitsbestätigungen oder Fälschungen der Bestätigungei strafrechtlich verfolgt werden. *
6. In Abänderung der seitherigen Anweisungen müssen die Bestätigungsvermerke für Erkrankte, die noch in einem festen Arbeitsverhältnis stehen, durch die Arbeitgeber abgegeben werden. Die Krankenkassen werden daher künftighin die Bestätigungsvermerke nur noch für diejenigen Kranken abgeben, die in keinem festen Arbeitsverhältnis stehen.
7. Die Lebensmittelkarten-Ausgabe- stellen werden angewiesen, ab Monat April 1946 alle Meldekarten, die auf der Vorderseite den Dienststempel des Arbeitsamts nicht tragen, einzubehalten und dem Arbeitsamt bzw. dessen Nebenstellen sofort einzusenden.
Da die Ausgabe der Lebensmittelkarten an die Meldepflichtigen ohne Vorzeigen der Meldekarten nicht erfolgen darf, werden die in Frage kommenden Stellen gebeten, die gestellten Termine unbedingt einzuhalten. Auf die Ausstellung der neuen Meldekarten ist die größtmöglichste Sorgfalt zu verwenden.
Nagold, 28. Februar 1946.
Arbeitsamt.
melde- und Zulassungsbestimmungen erteilen kann.
Weide Sindelfingen (Verwalt. Tierzuchtamt Herrenberg), Weide Pfullingen (Verwaltung Lansdwirtschaftsrat Hege, Reutlingen).
Calw, 26. Februar 1946.
Landratsamt.
Wichtige Nachricht für Kriegsbeschädigte!
Sprechtage der Orthop. Verso r g u n g ss t e 11 e Reutlingen
Am Samstag, dem 16. März, finden folgende Sprechstunden statt:
1. .In Neuenbürg, RathaussaaL, vormittags 9—12 Uhr für die Kriegsbeschädigten aus dem Bereich des. Arbeitsamtsbezirks Neuenbürg.
2. In Calw, nachmittags 14—16 Uhr, in der Nebenstelle des Gesundheitsamts Nagold. Obere Marktetraße. Daselbst können Anträge auf Genehmigung orthopädischer Hilfsmittel aller Art. sowie von Stumpfstrümpfen, orthopädischen Schuhen und Prothesenschuhen sowie Handschuhen für Schwerhandverletzte gestellt werden.
Weitere Sprechtage für Nagold und Wildbad sind für April vorgesehen, Bekanntmachung erfolgt demnächst.
Die Bürgermeisterämter werden um geeignete Bekanntgabe der Sprechtage an die Kriegsbeschädigten ersucht Der Landrat
Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene
Bekanntmachungen für den Kreis Calw
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Verzeichnis der In der Zuteilunjrsperiode vom 1. bis 31. März 1946 zum Warenbezug bestimmten Zahlenabschnitte