merken. Das Kreisernährungsamt hat diese Berichte zu überprüfen, Die Strafhöhe wird von dem Herrn Land- r&t festgesetzt. Dabei ist insbesondere das Ergebnis des Probemelkens, die tatsächlich zur Ablieferung gebrachte Milch und die in den frühere!) Monaten getätigte Milchablieferung unter Be­rücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes in Ver­gleich zu stellen. Bei nachweislich schlechter Milchablieferung muß mit Ordnungsstrafen von RM. 20. bis RM. 2000. gerechnet werden.

3. Wenn in einzelnen Fällen die schlechte Milchablieferung auf Böswil­ligkeit beruht und all£ Verwarnungen und Geldstrafen nutzlos sind, muß das Landratsamt Unmittelbar bei der Staats­anwaltschaft unter Beifügung der Un­terlagen Strafanzeige erstatten. Das Gericht kann in solchen Fällen Ge­fängnis- oder Geldstrafen aussprechen.

Calw, 25. \Februar 1946.

Kreisernährungsamt.

Arbeitsamtes bzw. dessen Neben­stellen befindet. (Nebenstellen des Arbeitsamts Nagold befinden sich in Calw, Neuenbürg, Wildbad. Freu­denstadt und Horb.)

Bei der Ausstellung der neuen Melde­karten ist darauf zu achten, daß die Personalien, der Familienstand und die derzeitige Beschäftigung genau und eindeutig angegeben werden. Sofern die derzeitige Beschäftigung mit der Angabe des ausgeübten Berufs auf der alten Meldekarte nicht übereinstimmt, ist die alte Meldekarte mit roter Tinte oder Rotstift entsprechend zu berich­tigen.,

Vordrucke für die neuen Meldekar­ten können beim Arbeitsamt, dessen Nebenstellen und bei den Bürgermei­sterämtern abgeholt werden. Eine Zu­sendung an die Arbeitgeber. Behörden­vorstände usw. kann wegen Zeitman­gel nicht erfolgen.

2. Neue Meldekarten dürfen n u r g e - gen Rückgabe der alten Meldekar­ten ausgestellt werden. Die Lebensmit­telkartenausgabestellen werden daher angewiesen, die Meldekarten bei der Ausgabe der Lebensmittelkarten für den Monat März 1946 einzubehalten. Die für die Ausstellung der neuen Melde­karten zuständigen Stellen (Arbeit­geber. Behörden Vorstände und Bürger­meister) fordern zur Ausstellung der neuen Meldekarten die alten Meldekar­ten bei den Lebensmittelkartenansgabe- stellen an.

3. Die neu ausgestellten Meldekarten müssen von den Arbeitgebern und Be­hördenvorständen zusammen mit den alten Meldekarten bis spätestens 7. März 1946 folgenden Stellen vor­gelegt werden:

a) In Städten, in denen sich der Sitz

des Arbeitsamts bzw. dessen Neben­stellen befindet, dem Arbeitsamt.

b) In allen übrigen Städten und Ge- meinden dem Bürgermeisteramt.

c) Für die außerhalb des Arbeitsamts? bezirks Nagold (umfaßt die Kreise Calw. Freudenstadt und Horb) wohn­haften Arbeitnehmer, die täglich an ihren Wohnort zurtiekkehren (Pend­ler), dem für den Wohnort des Ar­beitnehmers zuständigen Arbeits­amt.

4. Die Bürgermeisterämter haben die von ihnen ausgestellten neuen Melde­karten mit den alten Meldekarten und die von Arbeitgebern und Behörden­vorständen übergebenen alten und neuen Meldekarten dem Arbeitsamt Nagold bzw. der für ihre Gemeinde zu­ständigen Nebenstelle bis späte­stens 15. März 1946 gesammelt einzusenden.

5. Die neuen Meldekarten werden den Inhabern durch das Arbeitsamt bzw. die Bürgermeisterämter so rechtzeitig zurückgegeben, daß sie vor Ausgabe der Lebensmittelkarten für den Monat April 1946 die Bestätigungsvermerke durch die auf der Vorderseite der Mel­dekarte aufgeführten Stellen anbringem lassen können. Hierbei wird ausdrück-

Kohlen Versorgung

Die Landesdirektion der Wirtschaft in Tübingen hat angeordnet, daß alle Kohlensendungen, die bei den Händlern oder Verbrauchern im Kreise Calw di­rekt, d. h. ohne Zuweisung durch das Kreiswirtschaftsamt, eingehen, sofort nach Eintreffen dem Kreiswirtschafts­amt gemeldet werden müssen.

Bei der Meldung ist der Lieferant, die kKohlensorte und das Gewicht der Sendung anzugeben. Nichtmeldung hat die Ausschließung von der Versorgung zur Folge.

Calw, 28. Februar 1946.

' Kreiswirtschaftsamt.

Oeffentliche Jungvieh- und Fohlenweiden

Der Württ. Fleckviehzuchtverband Sitz Herrenberg gibt folgendes be­kannt:

Die Anmeldung der Rinder und Foh­len zum Auftrieb auf die öffentlichen Jungvieh- und Fohlenweiden hat unter Verwendung des vorgeschriebenen An­meldescheins an die nachstehend näher bezeichnete Weideverwaltung bis spä­testens 15. März 1946 zu erfolgen. Da­bei sind die Anmelde- und Zulassungs­bestimmungen des Vorjahres (vgl. Wo­chenblatt der Landesbauernschaft Würt­temberg Folge 4. vom 27. 1. 1945), die sinngemäß auch im Jahre 1946 gelten, zu beachten. Anmeldescheine sind von der Weideverwaltung zu beziehen, die notfalls auch Auskunft über die An-

lich darauf hingewiesen, daß die Ab­gabe von Gefälligkeitsbestätigungen oder Fälschungen der Bestätigungei strafrechtlich verfolgt werden. *

6. In Abänderung der seitherigen An­weisungen müssen die Bestätigungs­vermerke für Erkrankte, die noch in einem festen Arbeitsverhältnis stehen, durch die Arbeitgeber abgegeben wer­den. Die Krankenkassen werden daher künftighin die Bestätigungsvermerke nur noch für diejenigen Kranken ab­geben, die in keinem festen Arbeitsver­hältnis stehen.

7. Die Lebensmittelkarten-Ausgabe- stellen werden angewiesen, ab Monat April 1946 alle Meldekarten, die auf der Vorderseite den Dienststempel des Arbeitsamts nicht tragen, einzubehal­ten und dem Arbeitsamt bzw. dessen Nebenstellen sofort einzusenden.

Da die Ausgabe der Lebensmittelkar­ten an die Meldepflichtigen ohne Vor­zeigen der Meldekarten nicht erfolgen darf, werden die in Frage kommenden Stellen gebeten, die gestellten Termine unbedingt einzuhalten. Auf die Aus­stellung der neuen Meldekarten ist die größtmöglichste Sorgfalt zu verwenden.

Nagold, 28. Februar 1946.

Arbeitsamt.

melde- und Zulassungsbestimmungen erteilen kann.

Weide Sindelfingen (Verwalt. Tier­zuchtamt Herrenberg), Weide Pfullin­gen (Verwaltung Lansdwirtschaftsrat Hege, Reutlingen).

Calw, 26. Februar 1946.

Landratsamt.

Wichtige Nachricht für Kriegsbeschädigte!

Sprechtage der Orthop. Ver­so r g u n g ss t e 11 e Reutlingen

Am Samstag, dem 16. März, finden folgende Sprechstunden statt:

1. .In Neuenbürg, RathaussaaL, vormittags 912 Uhr für die Kriegs­beschädigten aus dem Bereich des. Ar­beitsamtsbezirks Neuenbürg.

2. In Calw, nachmittags 1416 Uhr, in der Nebenstelle des Gesundheitsamts Nagold. Obere Marktetraße. Daselbst können Anträge auf Genehmigung or­thopädischer Hilfsmittel aller Art. so­wie von Stumpfstrümpfen, orthopädi­schen Schuhen und Prothesenschuhen sowie Handschuhen für Schwerhand­verletzte gestellt werden.

Weitere Sprechtage für Nagold und Wildbad sind für April vorgesehen, Bekanntmachung erfolgt demnächst.

Die Bürgermeisterämter werden um geeignete Bekanntgabe der Sprechtage an die Kriegsbeschädigten ersucht Der Landrat

Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene

Bekanntmachungen für den Kreis Calw

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Verzeichnis der In der Zuteilunjrsperiode vom 1. bis 31. März 1946 zum Warenbezug bestimmten Zahlenabschnitte