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freigegeben. E 3 handelt sich um gefüt­terte und ungefütterte Straßenhand- schuhe und um Arbeitshandschuhe, die von einigen Fachgeschäften des Kreises nach Eingang der Ware ge­gen Bezugschein abgegeben werden.

Die in Frage kommenden Kriegsver sehrten wollen sich unter Angabe der Versehrtenstufe und der Art der ge­wünschten Handschuhe bei dem zu­ständigen Bürgermeisteramt melden und einen Bezugschein beantragen.

Landratamt Calw Wirtschaftsamt

Aufgebot

Die Marie S t a n g e r, geb. Sindlin- ger Witwe des Wilhelm Stanger, gew. Gipsers und Landwirts in Mötzingen. Kreis Böblingen, hat das Aufgebot des

verloren gegangenen Hypothekenbriefs vom 29. 11. 32 über die im Grundbuch von Mötzingen Heft Nr. 334 a Abt. III Nr. 4 für den Wilhelm W eitbrecht, Tuchfabrikanten in Nagold, eingetra­gene Briefhypothek im Betrag von 1200 Goldmark, mindestens soviele Reichsmark, verzinslich zu jährlich sechseinhalb vom Hundert, beantragt.

Der Inhaber dieser Urkunde wird auf gefordert, spätestens in dem. auf Freitag, 10. Mai 1946, nachmittags 2K Uhr, vor dem Unterzeichneten Ge­richt anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur­kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfol­gen wird.

Böblingen, den 2. Januar 1945.

Amtsgericht

Soziales Hilfswerk und Kriegsgefangenen- fürsorge im Kreis Calw

Das Landratamt Calw gibt bekannt:

Der Kreis Calw ha< anfangs Novem­ber' vorigen Jahres einSoziales Hilfs­werk ins Leben gerufen. Neben dem Kreisausschuß für dieses Hilfswerk besteht in jeder Gemeinde ein Ortsaus­schuß. Dieser sammelt in geeigneter Weise Sach- und Geldspenden und zieht freiwillige Mitarbeiter zu dieser Tätigkeit heran. Während die Geld­spenden zur Hälfte aus den Gemeinden an den Kreis abgeführt werden, ver­bleiben die Sachspenden zur unmittel­baren Verwendung in den Gemeinden selbst Hier ist vor allem auch daran gedacht, daß bis zum Eintreffen der zu erwartenden Ostflüchtlinge gewisse Behände angesammelt sind, mit denen diesen Aermsten der Armen etwas ge­holfen werden kann.

An Geldspenden sind dem Kreis aus den Gemeinden bisher insgesamt RM. 62 (HK). zugegangen. Dem Kreisaus­schuß ist es hierdurch möglich gewe­sen. in seiner letzten Sitzung einigen besonders hart betroffenen Gemeinden, in denen noch in den letzten Kriegs­tagen zahlreiche Wohnungen zerstört worden sind. Beträge zuzuleäten. Die Verteilung wird im einzelnen durch die Ortsausschüsse vorgenommen; daneben hat auch in einzelnen Fällen der Kreis­ausschuß direkt entschieden.

DasSoziale Hilfswerk ist eine nicht nur für kürzere Zeit vorgesehene Einrichtung, sondern soll fortlaufend den mitunter wechselnden Aufgaben, die an es herantreten, gerecht werden. So steht es gegenwärtig auch und in erster Linie im Dienste derHilfs­aktion für die deutschen Kriegsgefan­genen in Frankreich. Die in jeder Ge­meinde gebildeten Hilfskomitees für die deutschen Kriegsgefangenen arbei­ten Hand in Hand mit den Ortsaus­schüssen für dasSoziale Hilfswerk. Im Hinblick auf den bereits herein­

gebrochenen Winter war es notwendig, daß die Sammlung von Sachspenden ge­eigneter Art für unsere Kriegsgefan­genen in den Vordergrund gerückt wurde. Neben den von den heimkehren­den Soldaten abgegebenen Uniform­stücken wurde erfreulicherweise auch eine ansehnliche Menge an Unter­wäsche, Socken. Handschuhen, Ta­schen- und Handtüchern usw. abgege­ben. Die der Zeitkürze wegen zum Teil in schmutzigem Zustand abgelieferten Uniformen wurden in einer Wasch­anstalt de3 Kreises gereinigt, danach auf ihre Brauchbarkeit durchgesehen und in Kisten zum Versand nach Frankreich verpackt Die zerrissenen Sachen werden in Nähstuben, die in verschiedenen Gemeinden des Kreises errichtet werden, von Rot-Kreuz- und anderen freiwilligen Helferinnen für unsere Männer, die in Gefangenschaft sind, hergerichtet.

Am 26 Dezember 1945 ging der erste Transport mit französischen Lastkraft­wagen ab. Er enthielt: 60 Mäntel, 480

Röcke, 295 Tuchhosen, 170 Pullover, 640-Hemden und Unterhemden, 413 Un­terhosen, 710 Paar Socken. Ferner Handschuhe, Taschen- und Handtücher, Kopfschützer und Leibwärmer. Wei­tere 2 Kisten wurden am 12. Januar 1946 durch eindn Lastkraftwagen ab­geholt. Die Kisten enthielten 405 Hem­den, 255 Unterhosen, 380 Paar Socken, 30 Pullover. Eine größere Menge wei­terer Bekleidungsstücke verschieden­ster Art liegt gereinigt, sortiert und verpackt zum Versand bereit. Die Ein­zelbetreuung .durch Angehörige oder sonstige den Gefangenen nahe stehende Personen isi in Aussicht gestellt. Es ist aber möglich, daß damit noch einige Zeit zugewartet werden muß. Diese Tatsache hat die Bevölkerung des Kreises, die davon wußte, erfreu­licherweise nicht davon abgehalten, dennoch etwas zu geben in dem festen Glauben, daß ein jeder der Unglück­lichen die gespendeten Gegenstände wird brauchen können. Mit diesen Sachspenden werden z, Z. auch solche Soldaten betreut, die aus der Kriegs­gefangenschaft zurückkehrend, daheim durch die Folgen des Krieges alles vernichtet antreffen.

Die Tätigkeit der Hilfskomitees wird sich später, wenn einmal die Anschrif­ten aller Kriegsgefangenen bekannt sein werden, noch steigern, da sie ein lebendiges Band mit der Heimat dar­stellen. Nachrichten aus der Gemeinde übermitteln und einzelnen Wünschen nachkommen sollen, damit das Los der Männer fernab der Heimat erträglich wird. Die örtlichen Komitees sind daher auch bereits daran, die Anschrif­ten aller aus ihrer Gemeinde noch ab­wesenden Männer zu sammeln, um dann nach Aufhebung der Postsperre möglichst rasch mit dieser Betreuung einsetzen zu können.

Hoffen wir, daß diese Arbeit eine segensreiche sein möge und alle in An­spruch Genommenen bereitwilligst das ihre zum Gelingen beitragen!

Anordnungen für Kraftfahrzeugführer

Achtung! Kraftfahrzeugbositzer!

1. Wie bereits bekannt, haben die Be­sitzer von bereiften Kraftfahrzeugen eine Reifenmeldung abzugeben. Ferner haben die Personen, die in Verlust eines in Calw zugelassenen Kraftfahr­zeugs kamen, dies unter Anschluß der Papiere zu melden.

Die Meldungen sind schriftlich beim Landratamt, Abt. Zulassungsstelle, bis spätestens 2 5. 1. 1945 einzureiehen. Nachzügler werdeD gebührenpflichtig abgefertigt.

2. Um alle Zweifel auszuschließen, wird nochmals darauf hingewiesen, daß seit 1. 1. 1946 nur noch Kraftfahrzeuge mit dem neuen amtlichen Kennzeichen WT auf hellrotem Grund im Verkehr

sein dürfen. Dei Führer eines Kraft­fahrzeuges hat folgende Papiere bei sich zu führen;

a) Certificate provisoire pour automo­bile (an Stelle des früheren Kraft- fahrzeugscheines);

b) Fahrgenehmigung der franz Mili­tärverwaltung (blauumrandet):

c) Kennkarte (außerhalb der französi­schen Zone: Laissez-passer);

d) Führerschein;

e) Steuerkarte, soweit es sich um ein steuerpflichtiges Fahrzeug handelt.

Außerdem muß für jedes Kraftfahr­zeug eine ausreichende Haftpflichtver­sicherung vorliegen Calw, 14. Januar 1946.

Landratam! Calw

Mi

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