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freigegeben. E 3 handelt sich um gefütterte und ungefütterte Straßenhand- schuhe und um Arbeitshandschuhe, die von einigen Fachgeschäften des Kreises nach Eingang der Ware gegen Bezugschein abgegeben werden.
Die in Frage kommenden Kriegsver sehrten wollen sich unter Angabe der Versehrtenstufe und der Art der gewünschten Handschuhe bei dem zuständigen Bürgermeisteramt melden und einen Bezugschein beantragen.
Landratamt Calw Wirtschaftsamt
Aufgebot
Die Marie S t a n g e r, geb. Sindlin- ger Witwe des Wilhelm Stanger, gew. Gipsers und Landwirts in Mötzingen. Kreis Böblingen, hat das Aufgebot des
verloren gegangenen Hypothekenbriefs vom 29. 11. 32 über die im Grundbuch von Mötzingen Heft Nr. 334 a Abt. III Nr. 4 für den Wilhelm W eitbrecht, Tuchfabrikanten in Nagold, eingetragene Briefhypothek im Betrag von 1200 Goldmark, mindestens soviele Reichsmark, verzinslich zu jährlich sechseinhalb vom Hundert, beantragt.
Der Inhaber dieser Urkunde wird auf gefordert, spätestens in dem. auf Freitag, 10. Mai 1946, nachmittags 2K Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Böblingen, den 2. Januar 1945.
Amtsgericht
Soziales Hilfswerk und Kriegsgefangenen- fürsorge im Kreis Calw
Das Landratamt Calw gibt bekannt:
Der Kreis Calw ha< anfangs November' vorigen Jahres ein „Soziales Hilfswerk“ ins Leben gerufen. Neben dem Kreisausschuß für dieses Hilfswerk besteht in jeder Gemeinde ein Ortsausschuß. Dieser sammelt in geeigneter Weise Sach- und Geldspenden und zieht freiwillige Mitarbeiter zu dieser Tätigkeit heran. Während die Geldspenden zur Hälfte aus den Gemeinden an den Kreis abgeführt werden, verbleiben die Sachspenden zur unmittelbaren Verwendung in den Gemeinden selbst Hier ist vor allem auch daran gedacht, daß bis zum Eintreffen der zu erwartenden Ostflüchtlinge gewisse Behände angesammelt sind, mit denen diesen Aermsten der Armen etwas geholfen werden kann.
An Geldspenden sind dem Kreis aus den Gemeinden bisher insgesamt RM. 62 (HK).— zugegangen. Dem Kreisausschuß ist es hierdurch möglich gewesen. in seiner letzten Sitzung einigen besonders hart betroffenen Gemeinden, in denen noch in den letzten Kriegstagen zahlreiche Wohnungen zerstört ■worden sind. Beträge zuzuleäten. Die Verteilung wird im einzelnen durch die Ortsausschüsse vorgenommen; daneben hat auch in einzelnen Fällen der Kreisausschuß direkt entschieden.
Das „Soziale Hilfswerk“ ist eine nicht nur für kürzere Zeit vorgesehene Einrichtung, sondern soll fortlaufend den mitunter wechselnden Aufgaben, die an es herantreten, gerecht werden. So steht es gegenwärtig auch und in erster Linie im Dienste der „Hilfsaktion für die deutschen Kriegsgefangenen“ in Frankreich. Die in jeder Gemeinde gebildeten Hilfskomitees für die deutschen Kriegsgefangenen arbeiten Hand in Hand mit den Ortsausschüssen für das „Soziale Hilfswerk“. Im Hinblick auf den bereits herein
gebrochenen Winter war es notwendig, daß die Sammlung von Sachspenden geeigneter Art für unsere Kriegsgefangenen in den Vordergrund gerückt wurde. Neben den von den heimkehrenden Soldaten abgegebenen Uniformstücken wurde erfreulicherweise auch eine ansehnliche Menge an Unterwäsche, Socken. Handschuhen, Taschen- und Handtüchern usw. abgegeben. Die der Zeitkürze wegen zum Teil in schmutzigem Zustand abgelieferten Uniformen wurden in einer Waschanstalt de3 Kreises gereinigt, danach auf ihre Brauchbarkeit durchgesehen und in Kisten zum Versand nach Frankreich verpackt Die zerrissenen Sachen werden in Nähstuben, die in verschiedenen Gemeinden des Kreises errichtet werden, von Rot-Kreuz- und anderen freiwilligen Helferinnen für unsere Männer, die in Gefangenschaft sind, hergerichtet.
Am 26 Dezember 1945 ging der erste Transport mit französischen Lastkraftwagen ab. Er enthielt: 60 Mäntel, 480
Röcke, 295 Tuchhosen, 170 Pullover, 640-Hemden und Unterhemden, 413 Unterhosen, 710 Paar Socken. Ferner Handschuhe, Taschen- und Handtücher, Kopfschützer und Leibwärmer. Weitere 2 Kisten wurden am 12. Januar 1946 durch eindn Lastkraftwagen abgeholt. Die Kisten enthielten 405 Hemden, 255 Unterhosen, 380 Paar Socken, 30 Pullover. Eine größere Menge weiterer Bekleidungsstücke verschiedenster Art liegt gereinigt, sortiert und verpackt zum Versand bereit. Die Einzelbetreuung .durch Angehörige oder sonstige den Gefangenen nahe stehende Personen isi in Aussicht gestellt. Es ist aber möglich, daß damit noch einige Zeit zugewartet werden muß. Diese Tatsache hat die Bevölkerung des Kreises, die davon wußte, erfreulicherweise nicht davon abgehalten, dennoch etwas zu geben in dem festen Glauben, daß ein jeder der Unglücklichen die gespendeten Gegenstände wird brauchen können. Mit diesen Sachspenden werden z, Z. auch solche Soldaten betreut, die aus der Kriegsgefangenschaft zurückkehrend, daheim durch die Folgen des Krieges alles vernichtet antreffen.
Die Tätigkeit der Hilfskomitees wird sich später, wenn einmal die Anschriften aller Kriegsgefangenen bekannt sein werden, noch steigern, da sie ein lebendiges Band mit der Heimat darstellen. Nachrichten aus der Gemeinde übermitteln und einzelnen Wünschen nachkommen sollen, damit das Los der Männer fernab der Heimat erträglich wird. Die örtlichen Komitees sind daher auch bereits daran, die Anschriften aller aus ihrer Gemeinde noch abwesenden Männer zu sammeln, um dann nach Aufhebung der Postsperre möglichst rasch mit dieser Betreuung einsetzen zu können.
Hoffen wir, daß diese Arbeit eine segensreiche sein möge und alle in Anspruch Genommenen bereitwilligst das ihre zum Gelingen beitragen!
Anordnungen für Kraftfahrzeugführer
Achtung! Kraftfahrzeugbositzer!
1. Wie bereits bekannt, haben die Besitzer von bereiften Kraftfahrzeugen eine Reifenmeldung abzugeben. Ferner haben die Personen, die in Verlust eines in Calw zugelassenen Kraftfahrzeugs kamen, dies unter Anschluß der Papiere zu melden.
Die Meldungen sind schriftlich beim Landratamt, Abt. Zulassungsstelle, bis spätestens 2 5. 1. 1945 einzureiehen. Nachzügler werdeD gebührenpflichtig abgefertigt.
2. Um alle Zweifel auszuschließen, wird nochmals darauf hingewiesen, daß seit 1. 1. 1946 nur noch Kraftfahrzeuge mit dem neuen amtlichen Kennzeichen WT auf hellrotem Grund im Verkehr
sein dürfen. Dei Führer eines Kraftfahrzeuges hat folgende Papiere bei sich zu führen;
a) Certificate provisoire pour automobile (an Stelle des früheren Kraft- fahrzeugscheines);
b) Fahrgenehmigung der franz Militärverwaltung (blauumrandet):
c) Kennkarte (außerhalb der französischen Zone: Laissez-passer);
d) Führerschein;
e) Steuerkarte, soweit es sich um ein steuerpflichtiges Fahrzeug handelt.
Außerdem muß für jedes Kraftfahrzeug eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorliegen Calw, 14. Januar 1946.
Landratam! Calw
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