Freitag, 17. Januar 1930

Am Sonntag, den 19. Januar findet u» Adlersaal in Walddorf

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Mit den illustrierten BeilagenFeierstunden" Unsere Heimat",Die Mode vom Tage".

Mit der landwirtschaftlichen Wochenbeilage: Haus-, Garten- und Landwirtschaft"

Bezugspreise: Monaruch einschließlich Trägerlohn -N 1.60; Einzelnummer 10 »Z. Erscheint an jedem Werktage. Verbreitetste Zeitung im O.-A.-Vezirk Nagold. Schriftleitung, Druck und Verlag v. G. W. Zaiser (Karl Zaiser) Nagold

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Anzeigenpreise: Die 1-spaltige Borgiszeile oder deren Raum 20 -Z, Familien-Anzeigen 15 Reklamezeile 60 F, Sammelanzeigen 50'/L Aufschl. Für das Erscheinen von Anzeigen in bestimmten Ausgaben und an besonderen Plätzen, wie für telephonische Aufträge und Chiffre-Anzeigen wird keine Gewahr übernommen. : : :

Telegr.-Adresse: Gesellschafter Nagold. In Fällen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Rückzahlung des Bezugspreises. Postsch.-Kto. Stuttgart 5113

Nr. 14

Gegründet 1827

Samstag, den 18. Januar 1930

Fernsprecher Nr. 29

104. Jahrgang

Entwicklung der Sanktionsfrage

Wie berechtigt es war, hinter die wieder auffallend zu­versichtliche amtliche deutscheErläuterung" zur Haager Verständigung" über das Sanktionsrecht ein Frage­zeichen zu setzen, wird man bei genauer Betrachtung der französischenFormel" alsbald inne. Vor allem ist festzu- stellen: Der berüchtigte Artikel 430 des Versailler Diktats ist nicht gestrichen!

Man liest verwunderlicherweise in manchen deutschen Blättern, durch den Doungplan, jetzt Neuen Plan, seien die von Anfang an auf 132 Milliarden Goldmark fest­gesetzten Reparationen auf 113 bis 114 Milliardener­mäßigt" worden. Dabei werden aber die vor dem Neuen Plan bereits geleisteten rund 50 Milliarden einfach über­gangen, als ob sie ein Pappenstiel wären. Es wird ferner verschwiegen, daß dieLiquidationen" in England und Polen, die weitere Uebernahme von Besetzungskostsn, die Zerstörung von Eisenbahnen usw. mehrere Milliarden zu Lasten Deutschlands ausmachen. Die bitterste Enttäuschung ist aber die Neufeststellung des Sanktionsrechts. Es wurde von der Reichspolitik der Fehler von Locarno wie­derholt. Damals glaubte man, durch einen freiwilligen ewigen Verzicht aus Elsaß-Lothringen und allerlei sonstige Zugeständnisse eineVersöhnungspolitik" einleiten zu können, die in Frankreich eine freundlichere Gesinnung gegen Deutschland erwecken würde. Frankreich nahm den ewigen Verzicht natürlich gern an, es benützte aber auch die Gelegenheit, die Maschen um Deutschland noch enger zu ziehen und sich im Locarnooertrag noch der Hilfe Englands und Italiens gegen Deutschlandfür spätere Möglichkeiten" zu versichern. Daß aber die Stimmung in Frankreich nicht freundlicher, sondern vielmehr noch feindlicher wurde, konnte man aus dem Sturz Vriands und der nunmehrigen Herrschaft des Poincaristen Tardieu erfahren, der jetzt der gefeierte Mann in Frankreich ist. Eine Folge des Locarnovertrags ist ferner die ins maßlose gesteigerte V e - gehrlichkeit Polens, das nicht nur den ewigen deutschen Verzicht auf den Korridor und die anderen deut­schen Ostgebiete, sondern auch das Milliardengeschenk der Liquidation, einen übervorteilhaften Handelsvertrag und anders Kleinigkeiten verlangt.

Der Artikel 436

Während der ersten Haager'Konferenz sprach merk­würdigerweise niemand ein Wort von Sanktionen, wenn Deutschland mit Poungzahlungen im Rückstand bleiben sollte. Im echten Toungplan stand davon keine Silbe, im Gegenteil: sein Inhalt wandte sich bewußt gegen den Artikel 430 des Versailler Diktats, der die Rheinland- befetzung als solche Sanktion vorsieht. In der langen " Zeit zwischen der ersten und zweiten Haager Konferenz kam man in Berlin auf den unglücklichen Gedanken, daß trotzdem dieSanktionsfrag"" aufgerollt undzweifelsfrei juristisch gelöst" werden müsse. Nichts konnte den Fran­zosen willkommener sein. Mit Feuereifer griffen sie den Gedanken auf. Aber während man auf deutscher Seite ge­hofft hatte, mit derLösung" die Streichung des Artikels 430 zu erreichen, präsentierte Tardieu seineFormel". So ist das Ungewöhnliche entstanden, daß die bisher füllige Uebung beim Abschluß von Skaaksverlrägen die still- schweigende Annahme, die Vertragschließenden würden Sie Abmachungen achten verlassen und ein Möglichkeilsfall, deräußerste Fall", zur Begründung des neuen Sankkions- rechls in Rechnung gestellt wurde. Der französische Gegen­hieb war, wie bei Locarno, sehr geschickt, das muß man anerkennen: die deutsche Diplomatie wurde bei diesem Kampf auf ihr eigenes Gelände zurückgedrängt. Daß inner­halb des stoungplans die Sanktionen nicht mehr spielen sollten, war durch diesen selbst festgelegt worden. Die Ein- ^ fügung neuer Bestimmungen war also zum mindesten überflüssig. Es war von vornherein klar, daß die Auf­werfung der unnötigen Frage einen Politiker wie Tar­dieu geradezu reizen mußte, den Schachzug angriffsweise zu erwidern.

Wer hat den Anstoß zu derFrage" gegeben? Es heißt,

> der Engländer Leith Roß habe der deutschen Diplomatie denGedanken" beigebracht, wie es ja auch ein Engländer, der damalige Botschafter in Berlin d'Abern ^AlHar,

Stresemann auf den Locarno-Gedanke» brschte^Äach einem Pariser Blatt soll der unergründliche Brianü im geheimen die Sanktionsfrage und die WiederbesetzMg sich Vorbehalten haben. ^

Gegensätzliche Auffassungen

Die deutsche Abordnung glaubt, daß, wenn die Sank­tionsfrage nicht ausdrücklich geregelt worden wäre, wahr­scheinlich die PariscrEntschädigungskommis- sion wieder ihren Einfluß ausgeübt hätte und daß ein deutscher Widerstand dagegen als Vertragsbruch ausgelegt worden wäre. Durch den Zounqplnn sollte aber gerade die Entschädioungskommission aüqeschafst werden ' Anderer­seits ist der Anhang zum -sHlußorvtololl sehr bedenk­

lich. Wir sind nun einmal leider durch die Erfahrung gezwungen, keine wohlmeinende, sondern eine bös­willige Auslegung ins Auge zu fassen. Es heißt da, daß die schiedsrichterliche Feststellung des Willens, den Vertrag zu zerreißen (in dem Anhang wird schlauerweise das Wortzerreißen" durch das Wortzerstören" ersetzt), genüge, um Gewaltmaßnah-men der Gläubiger­mächte zu rechtfertigen. Die deutsche Abordnung legte das so aus, daß einevollzogene Vertragszer­reißung" vorliegen müsse. Dem widerspricht aber der Wortlaut, der ausdrücklich von demW illen zur Zer­reißung" spricht.

Es erhebt sich ferner die Frage, ob nicht schon Teil­verfehlungen als Handlungen ausgelegt werden könnten, die denWillen zur Zerstörung des Neuen Plans" erkennen lassen. Sollte z. B in Deutschland eine Richtung zur Regie­rung kommen, die den Tonugplan bekämpfte könnte das von 'der Gegenseite nicht benutzt werden, um. daraus den Willen zur Zerstörung" zu konstruieren? Könnte nicht vielleicht schon eine Regierungsäusterung, daß sie gegen den Neuen Plan sei, alsWille zur Zerstörung" ausgelegt werden? Diese Frage hat tatsächlich bei den Verhandlun­gen im Haag eine gewisse Rolle gespielt.

Die Eläubigermächte erklären in ihrer Formel, sie seien überzeugt, -daß deräußerste Fall" desWillens zur Zer­störung" niemals eintreten "werde deshalb treffen sie jetzt schon Vorkehrungen für diesen Fall. Es wäre zum Lachen, wenn es nicht so ernst wäre und wenn nicht von deutscher Seite selbst der Gewaltpolitik, die durch die Aendevung des Dmvespkans unmöglich geinacht 'werden sollte, durch "Ab­nahme der Formel eine Hintertür geöffnet worden wäre, indem dievolle Handlungsfreiheit" der Gläubigermächte imäußersten Fall" als berechtigt anerkannt wurde, womit zugleich darauf verzichtet wird, den Locarnoverkra« oder den kelloggpakk anzurufen.

Handlungsfreiheit jeder einzelnen Gläubigermachk

Einer der gefährlichsten Punkts derFormel" ist die Bestimmung, daß nicht nur, wie bisher, die Gesamtheit der Gläubigerregierungen, sondern jede Gläubigerregierung für sich sowohl zur Klage beim Schiedsgerichtshof wie zur Er­greifung von Strafmaßnahmen berechtigt ist. Das bedeu­tet, daß die bisherige Verpflichtung zu gemeinsamem Vor­gehen in Reparationsfragen abgelöst wird durch das Recht eines vereinzelten Vergehens wie beim Ruhreinbruch. Wobei aufsällt, daß in der Erklärung der Gläubiger­mächte ganz allgemein von den aus dem Neuen Plan sich ergebenden Verbindlichkeiten des Schuldnerlands gesprochen wird, während die deutsche Erklärung den Ausdruckfinanzielle Verbindlichkeiten" gebraucht.

Lein Strich durch Artikel 43V

Mag es auch vielleicht möglich sein, daßim äußersten Fall" auch bei ungünstiger Entwicklung das Schlimmste abgewen­det werden kann, bis der Haager Gerichtshof seine Entschei­dung fällt das ist sicher, daß der zuerst verkündete Zweck nicht erreicht ist. nämlich: daß im Haag mit dem Artikel 436 des Versailler Diktats Schluß gemacht werden sollte. Es ist durch den Neuen Plan vielleicht in einzelnen Punkten etwas verbessert, aber aus keinen Fall von den SanMons- bestimmungen freigemacht worden. Die ausdrückliche Berech­tigung zu vereinzeltem Vorgehen und die freiwillige An­erkennung dervollen Handlungsfreiheit" durch Deutschland bedeutet ohne Men Zweifel eine erhebliche Verschlechterung.

Neueste Nachrichten

Ein Sparausschuß in Baden

Württemberg das Musierland

Karlsruhe, 17. Jan. Die Regierung hat die Einsetzung eines Sparausschusses beschlossen. Der Staatshaus­haltplan 1930/31 schließt nämlich mit einem Fehlbetrag von nicht weniger als 40 Millionen Mark ab, wozu noch ein erheblicher Betrag für die Tilgung von schwebenden Schul­den kommt. Der Sparausschuß soll Vorschläge für Einsparungen in der öffentlichen Verwaltung machen. Die einzelnen Ministerien sollen u. a. untersuchen, woher es kommt, daß z. B. Württemberg einen weit günstigeren Staatshaushalt hat und daß das kleinere Baden höhere Ausgaben der öffentlichen Verwaltung für Land, Gemein­den und Gemeindebehörden hat als Württemberg.

Konkordat in Baden

Karlsruhe, 17. Jan. Staatspräsident Schmitt kün­digte im Landtag die Einbringung eines Gesetzentwurfs über den Abschluß eines Konkordats mit dem Vatikan an. Die Sozialdemokraten werden für das Konkordat stimm«.

Im Haag ist eine Vereinbarung getroffen worden, die bezweckt, die Reichsbank wieder mehr in die Gewalt der Reichsregierung bezw. des Reichstags zu bringen. Danach sollen in den Reichsbanksatzungen solche Bestimmungen, die auf Vorschriften der Gläubigermächte beruhen, durch Re- gierungsankräqe beim Reichstag abgeänderk werden können. Gegen diese Aenderungest "oll allerdings die Tribukbank, so­fern es ihr nötig erscheint, das Schiedsgericht des Neuen Plans anrufen können.

Nachdem die Sozialdemokratische Partei mit der repu­blikanischen Beschwerdestelle den offenen Kampf gegen Dr. Schacht ausgenommen hat, werden die anderen Parteien zu dem Streitfall Stellung zu nehmen haben. Die volkspartei­licheDörsenzeikung" schreibt, die Deutsche Volksparkei dürfe unter keinen Umständen Dr. Schacht preisgeben. Das Zen­trumsblattGcrmama" sagt, es wäre im Hinblick auf die Währung gefährlich, das Amt des Reichsbankpräsidenlen zu politisieren. Man erwartet, wenn nicht eine neue Re­gierungskrise. so doch scharfe Kämpfe im Reichstag.

Der sächsische Arbeitsminifier Llsner (Soz.) ist zurück­getreten.

Ein neuer Berliner Skadtkommand?"/

Berlin, 17. Jan. Durch Erlaß des Reichswehrminsters ist Generalmajor Schreiber mit dem 1. Februar zum Kommandanten von Berlin ernannt worden. Der bisherige Kommandant, General v. Schleinitz, hat zum 1. Februar 1930 den Abschied genommen.

Das Zentrum gegen den Reichsacbeiksminister

Berlin, 17. Jan. Unter dem Titel .Fort mit Lügen* hatte Aeichsarbeilsminister Wissell in einem Berliner Blatt die gegenwärtige strafrechtliche Behandlung der Ab­treibung als unhaltbar bezeichnet. Die Zentrumspartei hat in dieser öffentlichen Erklärung Wissells als Reichsarbeits­minister ein ungewöhnliches Vorgehen und eine Kritik an anders eingestellten Koalitionsparteien erblickt. Der Vor­sitzende der Reichstagsfraktion des Zentrums, Dr. Brü­ning, ist deshalb beim Reichskanzler vorstellig geworden.

Beschlagnahm« derRoten Fahne"

Berlin, 17. Jan. Die kommunistischeRote Fahne" ist heute in den frühen Morgenstunden wegen verschiedener Artikel (Aufforderung zur Begehung strafbarer Handlungen, Anreizung zum Klassenkampf und Aufforderung zum Hoch­verrat) beschlagnahmt werden.

Württemberg

Stuttgart, 17. Jan. Erregte Debatte in der Bauabteilung des Gemeinderats. In der Bau­abteilung des Gemeinderats wurde heute die Wohnungs­frage erörtert. Der demokratische Gemeinderat Hofacker trat dabei der Forderung entgegen, als ob jede Wohnung ein eigenes Bad haben müsse. Dabei kam es zu hitzigen Auseinandersetzungen und der sozialdemokratische Gemeinde- -rat Beer machte Hofacker den Borwurf, daß er schon städtische Mittel für sich in Anspruch genommen habe. Ge­meinderat Hofacker erklärte därauf, daß er ein Disziplinar­verfahren gegen sich beantragen werde, um diesem unge­heuerlichen Vorwurf entgegenzutreten.

Das städtische Stifkungsvermögen, das früher 11 Millio­nen betrug, hat jetzt nach der vollendeten Aufwertung eine Höhe von 1061526 Mark und einen Jahresertrag von 6670 000 Mark. Die üstrigen zahlreichen Stiftungen sind einzeln so geringfügig, daß sie zusammengelegt und in fünf Gruppen eingeteilt wurden: In Gruppen für verschämte Arme, für Schüler, für Dienstboten und für Studierende.

Mokorpflugführerkurs in Böblingen. Die Deutschen Landkraftführerschulen in Zeesen werden vom 3. bis 28. Februar dieses Jahres durch eine ihrer Karawanenschulen einen Motorpflugführerkursus in Böblingen abhalten. Die Kursgebühr beträgt Mark 80.. In diesem Betrag sind Verpflegung und Unterbringung nicht enthalten, die­selben werden 2 bis 3 Mark je Tag betragen. Die Anmel­dung kann bei der Technischen Beratungsstelle der Württ. Landwirtschaftskammer, Stuttgart, Marienstraße 33 er­folgen. Wir bemerken noch, daß bereits im Frühjahr letzten Jahres ein solcher Kursus abgehalten wurde, der allgemein befriedigt hat.

Polizeiliche Schließung einer Versammlung des Tannen­bergbundes. Am Samstag, 11. Jan. sprach Hans Kurth, Schriftleiter von LudendorffsVolkswarte" in einer Ver- sammlung des Tannenbergbundes, dessen Schirmherr General Ludendor^f ist, in einer öffentlichen Versamm­lung imHerzog Christoph" über das Thema:Warum hat Ludendorff recht mit seinem Kampf gegen die Jesuiten?" Als der Redner auf Zwischenrufe erklärte, daß eine Aus­sprache nicht stattfinde, sangen die in der Versammlung an­wesenden katholischen Jungmänner des Gesellenvereins zum Protest gegen diese Vergewaltigung das Kolpingslied und