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Nr. 289

Gegründet 1827

Montag, den 9. Dezember 1929

Fernsprecher Nr. 29

193. Jahrgang

Zur Denkschrift Dr. Schachts

Eine halbamtliche Berichtigung

Berlin, 8. Dez. Verschiedene Blätter melden, in der Sitzung des Reichskabinetts am Freitag, in der zu der Denkschrift des Reichsbankpräsidenten Stellung genommen wurde, seien verschiedene Meinungen scharf aufeinander gestoßen. Die volksparteilichen Minister hätten der Re­gierungserklärung nicht zugestimmt.

Demgegenüber wird halbamtlich erklärt, die veröffent­lichte Erklärung sei mit einhelliger Zustimmung sämtlicher Kaüinetlsmrtglieder abgefaßk worden.

Von verschiedenen Blättern wird nun behauptet, diese halbamtliche Berichtigung möge wohl äußerlich und der Form nach zutreffend sein, es sei aber unbestreitbar, daß im Kreis des Kabinetts starke Meinungsverschiedenheiten bei der Beratung der Gegenerklärung zum Ausdruck kamen. Zu der etwas mageren Erklärung, wie sie schließlich der Oeffentlichkeit übergeben wurde, wären keine mehrstündigen Beratungen, die sogar mittags unterbrochen wurden, erfor­derlich gewesen. Ebenso sei bekannt, daß Reichsfinanz­minister Hilferding erst am 4. Dezember auf das ent­schiedene Drängen einiger Reichsminister seinen hartnäckigen Widerstand gegen die schleunige Einbringung der Reform­vorlage fallen gelassen habe.

Die Köln. Ztg. schreibt: Es sei ein sachlich anfechtbarer und taktisch wenig glücklicher Standpunkt der Regierungs­erklärung, daß nur berufene amtliche Stellen Politik machen dürfen und daß eine von anderer Seite ausgehende Initiative selbst dann Tadel verdiene, wenn sie sachlich berechtigt ist.

Kundgebung -W beuWMuualeu Ahm

Berlin, 8. Dez. Die deutsch nationale Pressestelle ver­öffentlicht eine Kundgebung des deutschnationalen Partei Vorsitzenden, der Fraktionsvorsitzenden und der-Vorsitzenden der Landesverbände, in der es heißt: Nie war deutsches Volkstum und deutsche Wirtschaft schwerer bedroht als jetzt. Nie war eine starke und geschlossene Rechte nötiger als heute. Etwa ein Dutzend Abgeordnete der Deutschnationalen Volks- Partei haben das Gebot der Stunde nicht erkannt. In klei­nen Gruppen haben sie die deutschnationale Kampffront ver- lassen. Die jetzt mit dem Austritt der Abgeordneten an die Oeffentlichkeit kommende Parteineubildung war seit langem Gesprächsstoff politischer Klubs von mittelparteilichen Zeit­schriften und Zeitungen. Die Parteineubildung wurde in dem Augenblick zur Tatsache, in dem die ihr zustrebenden Abgeordneten erkennen mußten, daß ihre Politik des Hineindrängens indieMittevon der Partei eindeutig abgelehnt wurde und der Versuch zum Sturz des Parteiführers gescheitert war. Die jetzt in Artikeln und Erklärungen ausgesprochenen Ansichten sind nur Scheingründe. Wir fragen aber.

Für das deutsche Bolk bestehe jedoch nach den Erfahrungen der letzten Jahre kein Anlaß, der Regierung und dem Parla­ment ein unverkürztes Monopol politischer Initiative z« geben. Dr. Schacht habe monatelang mit Geduld und Ge­schick im Namen Deutschlands die Sachverständigenbera- tungen in Paris geleitet und bis zum Schluß die Nerven behalten. Bon den Reichsministern auf der ersten Haager Konferenz könne man das nicht behauptet- Wenn nun Dr. Schacht auf d>r zweiten Haager Konferenz Sitz und Stimme eingeräumt werden soll, so könne das bei der hervor­ragenden Befähigung Dr. Schachts nicht nur als eine Art Rückversicherung" angesehen werden, sie beruhe mindestens zum Teil auf der Erkennntis. daß Schacht einer unserer erfolgreichsten und angesehensten Unterhändler ist. Inner­politisch könne die Schachtsche Denkschrift nur Gutes stiften.

Der Reichskanzler beim Reichspräsidenten

Berlin, 8. Dez. Der Herr Reichspräsident empfing am Samstag vormittag den Reichskanzler Müller, der in längerem Dortrag über die Schachtsche Denkschrift be>>

r-chrete.

Deutschland kann auch den verfälschten Boungplan bezahlen

Paris, 8. Dez. DerMatin", das Sprachrohr Briands» schreibt: Menu Deutschland fähig ist, die 2500 Millionen des Aoungplans jährlich zu zahlen, dann kann es auch die zusätz­lichen Summen bezahlen, die Stresemann im Haag aus­drücklich zugeskanden hat.

warum dte Ausgeschiedenen dies nicht vor dem Kasseler Parteitag zu vertreten wagten. Der Weg führt nicht ^auf der Grundlage der heute gegebenen Verhältnisse", son­dern in ihrer Aenderung liegen die Aufgaben für Gegen­wart und Zukunft. Die Deutschnationale Volkspartei wird in einmütigem Zusammenwirken zwischen Parkeigliederungen und Fraktionen ihren Weg gehen. Im Geist Helfferichs wird sie zielbewußt und in geschtosse- ner Kraft den Kampf weiter führen, der das deutsch« Volk vor dem ihm durch die Annahme des Poungplans und die Vorherrschaft des Marxismus zugedachten Schicksal bewahren soll.

München, 8. Dez. Die Deutschnationale Volkspartei kn Bayern hat ihren Parteivorstand und Landesausschuß nach Nürnberg einberufen, um zu den Vorkommnissen in der deutschnationalen Reichstagsfraktion Stellung zu nehmen. Im voraus wird erklärt, daß die bayerischen Deutschnatio­nalen in ihrer Leitung und allen Instanzen der Partei­vertretung festzur Hugenberglini« eines entschied», neu Rechtskurses stehen.

Die Einigung

über die österreichische Verfassung^

Wie berichtet, hat der Unterausschuß des Nationalrats für die Verfässungsreform am Freitag abend den stark abgeänderten Entwurf angenommen und der Nationalrat hat am Samstag oder Sonntag darüber zu beschließen. Bundeskanzler Schober mußte, um di« erforderliche Zweidrittelmehrheit zu erreichen, manche Bestim­mungen seines Entwurfs fallen lassen.

Er hat nicht durchgesetzt: die Herausnahme Wiens aus der Zahl der Bundesländer; die Zuteilung der gleichen An­zahl von Vertretern für Wien wie für Vorarlberg im Bun­de s r a t; die Abschaffung des Verhältniswahlrechts für die Wahl der Landesregierungen; die Wiedereinfüh­rung der Theater- und Kinozensur; dl« Ver­hängung des Ausnahmezustands; die Unterstellung der Orts-, Bezirks- und Landesschulräte, in Wien des Stadtschulrats, unter den Unterrichtsminister und die Aen­derung der Verfassung durch einfache, statt durch Zwei­drittelmehrheit.

In einigen Fragen hat die bürgerliche Mehrheit nach­gegeben: in der Abschaffung des Verhältniswahl­rechts in den kleinen Gemeinden; in der Einführung der einjährigen Seßhaftigkeit in das Gemeindewahlrecht; in der Verfügung des B-undespräfidenten, den Nationalrat aufzulösen: in der Wiederherstellung des Adels- titels und in der Aenderung des Wappens der Republik.

Die anderen Bestimmungen sind Kompromisse: Das Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten; die Wahlverzeichnisse, die zweimal, Ende Janaur und Ende Juli, aufgelegt und berichtigt werden, so daß die Er­höhung des Wahlalters aus 21 Jahre weniger Wähler ent­rechtet; die künftige Stellung Wiens, bei der die bürger­lichen Parteien an der Abschaffung des Bundeslands Wien festhielten, während die Sozialdemokraten eine Aenderung ablehnen, aber einem Eventualantrag zustimmen werden, daß der Bürgermeister in der mittelbaren Bundesverwaltung nur Beauftragter des Bunds ist, daher die letzte Entscheidung der zuständige Bundesminister hat; die Wiener Ge- me.indewache, die binnen drei Monaten aufzulösen ist, wenn die Heimwehren gleichzeitig aufgelöst werden; die Ab­tretung der Aussicht in den Theatern und Kinos an die Bundespol iz ei; die Uebertragung der Wiener Ver­kehrspolizei nach den Weisungen des Magistrats an die Bundespolizei; die Erweiterung der Befugnisse des Unter­richtsministers in den Mittelschulangelegenhei­ten.

Die endgültige Regelung der Stellung Wiens wird durch ein Wiener Landesverfassungsgesetz erfolgen. Auch in der Wiener Landesregierung wird die christlich-soziale-groß- deutsche Minderheit nachdem Proporzsystem vertreten sein. In dem Uebergangsgesetz behandelt ein Paragraph die Funktionen des Bundespräsidenten. Der erst im vorigen Jahr gewählte Bundespräsident Miklas soll danach sein Amt verlieren, und nach Annahme der Ver- sassungsreform soll ein neuer Präsident gewählt werden. Ein Teil der Mehrheitsparteien will das nicht, da Miklas für vier Jahr gewählt ist und nicht einfach abgebaut werden kann.

Die österreichische Verfassungsvorlage angenommen

Wien, 8. Dez. Der Nationalrat hat nach achteinhalb­stündiger Sitzung die Berfassungsvorlage der Regierung in der durch die Beratungen des Unterausschusses und des Berfassungsausschusses festgelegten Form in zweiter und dritter Lesung angenommen. Das Ergebnis wurde vgn den Mehrheitsparteien mit lebhaftem Beifall ausgenommen.

Die Bundesführung der Selbsischutzverbände erklärt in einem Aufruf, das neue Gesetz sei wohl eine Niederlage der Marxisten, aber noch manches sei unerreicht und noch sei Wien nicht erobert. Weder die Regierung noch die Heimat­treue Bevölkerung könne sich daher mit dem Gesetz zu- frieden geben und der Kampf werde aufs schärfste weiter­geführt werden.

Die Oesterreichische Nakionalbank hat d->u Wechseldiskont von 8 auf Prozent ermäßigt.

Neueste Nachrichten

Keine Telephonanleihe

Berlin. 8. Dez. Gegenüber einer Vlättermeldung, daß die Reichsregierung eine Anleihe gegen Verpfändung der Telephonanlagen der Reichspost aufnehmen wolle, wird von unterrichteter Stelle mitgeteilt, daß der Reichsregierung und der Reichspost nichts davon bekannt sei. Die Deutsche Reichspost denke nicht an eine Verpfän­dung ihrer Telephonanlagen.

Hindenburgs Besuch im Rheinland

Berlin, 8. Dez. Reichspräsident v. Hindenburg beab­sichtigt. nach vollzogener vollständiger Räumung der drit­ten Zone dem Rheinland einen Besuch abzustatten. Aus

eure Einladung der Stadt Trier zu der vorgesehenen Be­freiungsfeier im nächsten Sommer antwortete d«r Reichspräsident, er könne jetzt noch keine Bestimmungen treffen. Wenn es aber so weit sei, daß er sein Reisepro­gramm aufstellen könne, so werde er gern die Einladung der Stadt Trier in Berücksichtigung ziehen.

Der Zeitpunkt der Räumung ist bekanntlich noch ganz unbestimmt. Sicher scheint nur zu sein, daß die dritte Zone auf 30. Juni noch nicht frei sein wird.

Me deutsche Chemie dem internationalen Verband beigetrelen

Berlin, 8. Dez. Der Vorstand des Berbands deutscher chemischer Vereine, den die deutsche Bunsengesellschaft für angewandte physikalische Chemie, die Deutsche chemische Ge­sellschaft und der Verein deutscher Chemiker im Vorjahr ge­bildet haben, ist nach eingehenden Verhandlungen der Union international de chemie beigetreten.

Die Entscheidung im braunschweigischen Kirchenstreit

Leipzig, 8. Dez. In der gestern abend verkündeten Ent­scheidung des Staatsgerichtshofs heißt es u. a.: Das Land Braunschweig ist verpflichtet, für die Zeit vom 1. April 1928 an als Staatszuschüsse für die im Dienst der Landeskirche befindliche gewesenen oder befindlichen höch­stens 231 Geistlichen des Landes Braunschweig mit Aus­nahm der Stadt Braunschweig einen Betrag in Reichsmark zu zahlen, der ziffernmäßig gleich ist einem Drittel der Markbeträge, die diesen Geistlichen auf Grund der braun­schweigischen Landes- und Kirchengesctze zustehrn würden. Diese Zuschüsse sind für solche Geistliche nicht zu zahlen, deren Pfründeeinkommen ihren Bezügen in Reichsmark zum mindesten gleichkommen. Mit ihrer Mehrforderung diese bezog sich namentlich auf Nachzahlungen vom 1. Dez. 1923 bis 30. November 1927 wird die Landeskirche ab­gewiesen.

Rücktritt der polnischen Regierung

Warschau. 8. Dez. Das Kabinett hat gestern beschlossen» zurückzutreten, nachdem der Sejm am Freitag den Mih- krauensantrag der Oppositionsparteien gegen die Regierung mit 246 gegen 120 Stimmen angenommen hatte.

Württemberg

Stuttgart, 8. Dezember.

Christlich-soziale Einigung. In Stuttgart fand eine erste Fühlungnahme zwischen Führern der Christlich-Sozialen Reichsvereimgung und des Christlichen Volksdienstes statt. Von der Christlich-Sozialen Reichsvereinigung nahmen an den Verhandlungen teil: Die Herren Pros. Pfarrer V e i d t» Frankfurt a. M. und Hülfer-Berlin, vom Christlichen Volksdienst die Herren K l i n g. B a u s ch und Si m p fen­do e r f e r - Stuttgart. Die Aussprache ergab weitgehend« Uebereinstimmung, Es wurde vereinbart, daß bevollmäch- tlgte Vertreter beider Gruppen am 15. Dezember in Frank­furt a. M. zur Beratung über eine etwaige Verschmelzung zusammentreten sollen.

Den Tod von zwei Kindern verschuldet. Vor dem Großen Schöffengericht hatte sich heute der Kaufmann Albert Hagen von Ludwigsburg wegen fahrlässiger Brandstiftung mit Todesfolge zu verantworten. Der An- geklagte, der in Ludwigsburg, Marktplatz 4, ein Kolonial- Warengeschäft betreibt, hatte im Dachstock eines Hinter­gebäudes Sprengpulver, Feuerwerkskörper und Zündhölzer vorschriftwidrig unverschlossen aufbewahrt. Am 8. Juli dieses Jahrs kamen nun verschiedene Kinder beim Spiel in das Magazin und zündelten, wobei es zu einer Explosion kam, der di« beiden 8 und S Jahre alten Söhne des Stadt-