>

AmtS'lmd ZnzeLyevlatt Mr

«it de« llx-trierte« «eil»,e» .Feierst«»»«»" .Unsere -ei«»t", »Die M«d« ,»« L«,r",

Ve,»g»»reise: Monatlich einschließlich TrSgerlrhn 1.60; Einzelnummer 10 Erschei»t «»

jedem Werkt«»«. verbreitetst« Zeitun, im O^A.-Bezirk Nazold. Echriftleitun», Druck und «erlag o. E. w. Z«if«r (Karl Zaiser) Ra,old!

ML

»ltt der laudwirtschaltliche« Woche«deila,e: ,-«»»-, Sarte«- u»d L««dwirtsch»st"

Anzeigen »reise: Di« 1-spaltiae Borgtszeile oder deren Raum 20 Familren-Anzeigen 15 Reklamezeile 60 Sammelanzeigen 50 H Nufschl. "ür das Erscheinen von Anzeigen in bestimmten usgaben uno an besonderen Plätzen, wir fLr telephonische Aufträge und Chiffre-Anzeigen wird keine Gewahr übernommen. : : :

Telegr.-Adresse: Gesellschafter Ra,»ld. In Filon höherer Gewalt besteht kein Ansvruch uns Uieirrun, »er Zeitung «der Rückzahlung de» Bezugspreise». Postsch.-Kto. Stuttgart 5118

Nr. 277

Gegründet 1827

Montag, den 85. November 1929

Fernsprecher Nr. 29

103. Jahrgang

DerIrrtum" Snowdens

Die Erklärung des englischen Schatzkanzlers Snow - den im Unterhaus dürfte alle Welt überrascht haben. Wie steht die Sache? Nach der amtlichen Mitteilung des eng­lischen Verwalters des beschlagnahmten Eigentums sind bis Juli 1929 durch dasLiquidations"- oder Verschleuderungs­verfahren in England 1100 Millionen Eoldmark gelöst wor­den, wovon private englische hochgeschraubte An­sprüche in Höhe von 798 Millionen befriedigt worden sein sollen, weitere 60 Millionen seien noch zu befriedigen. Viele weitere Millionen sind bekanntlich veruntreut worden. Der verbleibende Rest in bar ist aber immerhin noch aus 250 bis 300 Millionen ohne die Zinsen zu berechnen. Dazu kommen die nicht unbedeutenden Liguidations-Ueberschüsse in Kanada, Australien und Neuseeland.

Snowden hat behauptet, nach Meinung der'Sach­verständigen" für den Ooungplan haben die Liguidations- Ueberschüsse als abgegolten zu gelten. Durch dieNach­lässe", die der Doungplan auf die Reparationen gewähre in Wirklichkeit sind die Reparationen u m die Ueber- tragung' der Verbandskriegsschulden auf Deutschland ge­waltig vermehrt worden und diese Regelung bilde einen untrennbaren" Teil des Sachverständigenplans. Jeden­falls werde England auf jene Ueberschüsse n i ch t ver­zichten.

Herr Snowden befindet sich in einem völligen Irrtum. Allerdings ist bereits im Haag von den anderen Gläubiger­staaten England die Einbehaltung dieser Ueberschüsse an­geboren worden, um Snowden zum Verzicht auf andere Forderungen gegenüber seinen Verbündeten zu be- wegen. *Oiese aber hatten zu einem solchen Angebot auf Kosten Deutschlands nicht das g e r i n chst e-R-e ch t, und die deutschen Vertreter haben wenigstens in diesem Punkt Widerstand geleistet. Im Haag ist die Frage also in der Schwebe geblieben. Die Rechtslage aber ist in dem Sach- vsrständigen-Plan zweifelsfrei zugunsten des deutschen Anchruchs geregelt:

In dem neunten Kapitel des Plans über dieLiqui­dierung der Vergangenheit" wird im zweiten Absatz vor- geschlagen, die Konten, die sich aus Vorgängenvor der Zeit des Dawesplans" ergeben, für gegenstandslos zu erklären und möglichst bald abzuschließen. Im dritten Absatz wird erklärt, daß Ansprüche Deutschlandswegen früherer Vorgänge" durch die Herabsetzung der Jahreszah­lungen des Dawesplans als abgegolten betrachtet würden. Das bezieht sich klarerweise auf Fragen wie die viel zu niedrigen Berechnungen der Reparakionskommission hin- sichklich der von Deutschland in den ersten Zähren nach dem Krieg ausgelieferten Werke; unter gar keinen Umständen dagegen auf die Ueberschüsse aus den Liquidationen. Diese Frage ist vielmehr ausdrücklich und eindeutig erst im dritten Absatz geregelt. Dort empfehlen die Sachver­ständigen den Gläubigerstaaten, von dem Recht zur Liqui­dation deutschen Eigentums weiterhin keinen Gebrauch mehr zu machen. Daran schließt sich folgender Sah:

Der Ausschuß empfiehlt weiterhin, die noch nicht erledigten Fragen hinsichtlich dieser Werte innerhalb eines Zahrs nach Inkrafttreten dieses Planes durch Vereinbarungen zwischen den beteiligten Regierungen und Deutschland endgültig zu regeln."

Daraus geht mit aller Klarheit hervor, daß die Ueber­schüsse aus den bisherigen Liquidationen mit den vorher­gehenden Empfehlungen, demnach auch mit der Herabsetzung der Iahreszahlungen des Dawes-Plans, nicht das geringste zu tun haben. Der gleiche Rechtszustand ergibt sich über­dies zwingend daraus, daß auch der Toung-Plan die Be­stimmungen des Diktats von Versailles nur insoweit ändern soll und kann, als er etwa ausdrücklich in einzelnen Fragen eine neue Regelung vorsieht. Es ist deshalb ausgeschlossen, daß die Pariser Sachverständigen an dem Artikel 243 von Versailles rütteln wollten, nach dem die Ueberschüsse aus den Liquidationen Deutschland auf Reparations­konto gutzubringen sind.

Hier aber liegt offenbar der Schlüssel für denIrrtum" Snowdens:

Tatsächlich hat sein Vorgänger im Schatzkammeramt, Churchill, diesen Artikel 243 des Versailler Diktats miß­achtet, indem er rund drei viertel der englischen Liqui- dations-Aeberschüsse einfach für die englischen Staats­ausgaben vereinnahmte, anstatt sie, wie es die Vertrags­pflicht geboten hätte, dem Reparationsagenten zur Verfügung zu stellen. Von den 14 Millionen Pfund, die Snowden als Gesamtsumme dieser Ueberschüsse angab, sind also mehr als zehn Millionen Pfund oder über 200 Millio­nen Mark bereits im Rachen des britischen Löwen ver­schwunden.

Auch diese 200 Millionen Mark will Snowden nicht herausgeben. Daher seineirrtümliche" Auslegung de» Sachverständiaenplans. Daher deckt er seinen Vorgänger Churchill, dessen offenbaren Vertragsbruch er sonst anerkennen würde.

Für Deutschland aber ergibt sich die unabweisbare Pflicht, diese Rechts- und Sachlage klar herauszustellen und nicht um Haaresbreite von seinem berechtigten Anspruch ab-

zuweicyen. daß diese 200 Millionen mindestens entsprechend Artikel 243 von Versailles zur Entlastung des Reparations- konkos verwendet werden.

Angenommen nun den wie es scheint, nicht mehr wahrscheinlichen Fall, daß die englischen Liquidations- Überschüsse wirklich aus die Voungplan-Reparationen an­gerechnet werden sollten, so hätte das Reich die deutschen Privateigentümer zu entschädigen. Nach dem Kriegs- schäden-Schlußgesetz vom März 1928 würde aber diese Ent- i schädigung, wenn sie überhaupt bezahlt werden kann, ver­hältnismäßig gering ausfallsn und nach dem Schlüssel jenes Gesetzes auf etwa 40 bis 50 Millionen Mark zusammen­schrumpfen.

Es sek noch darauf hingewiesen, daß die Engländer als eine Vorbedmgung für die Wiederaufnahme ihrer amtlichen Beziehungen zu Sowjetrußland immer die Rückgabe beschlagnahmten englischen Eigentums und die An-

! erkennung der russischen Vorkriegsschulden an England gel- tend gemacht haben. Moskau hat demgegenüber darauf > hingewiesen, daß England Deutschland gegenüber es ja geradeso mache, nur mit dem Unterschied, daß Rußland bezahlen wollte, wenn es könnte, daß aber England bezah- len könnte, wenn es wollte.

Erklärung der geschädigten Englanddeukschen

Die LondonerFinancial News" veröffentlicht eine Er­klärung der in England enteigneten Deutschen, worin es heißt:

Snowdens Erklärung ist ebenso unbefriedigend wie die Haltung der vorangegongenen Regierungen in dieser Frage. Snowden erklärte nicht, ob die Sachverständigen der Gläu­bigerländer im Toung-Ausfchuß bei der Erörterung dessen, was Deutschland zahlen kann, auch die Entschädigungs­zahlungen berücksichtigt haben, die Deutschland auf Grund des Vertrages seinen eigenen Untertanen leisten mußte. Diese Zahlungen würden mehr als vier vollständigen Iahres­zahlungen unter dem Toungplan gleichgekommen sein. Wenn die Vereinigten Staaten 100 Prozent freigeben kön­nen, Südafrika 95 und Japan 70 Prozent, soll Großbritan­nien auf seine 10 Prozent stolz sein?"

EsWietzsU -es driWsMM Mchs-artMzes

Kassel, 24. Nov. Nach der Rede Dr. HngenbergS- die von der großen Versammlung mit stürmischem Beifall ausgenommen wurde, wurden verschiedene Entschließungen einstimmig angenommen:

1. Der Aeichsparteitag der Deutschnationalen Volks- Partei spricht allen Beamten, die sich durch die ungeheuer­lichen und verfassungswidrigen Gvxütmatznahmen der Re­gierung von der Eintragung in-Hie Listen zum Volks­begehren nicht haben abschrecken lassen, für ihr mannhaftes und mutiges Verhalten den Dank aus. Die Deutschntionale Volksvartei würde sich mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitköln für die Wahrung der verfassungs­mäßigen Beamtenrechte einsetzen und für jeden Beamten tatkräftig eintreten, der wegen seines Bekenner- inuks verfolgt werden sollte.

2. Gegen das Verhalten des Deutschen Be­amtenbunds im politischen Kampf um das Volks­begehren wird schärfste Verwahrung eingelegt. Der Deutsche Beamtenbund hat vielmehr die Pflicht, den mit Dienstversahren bedrohten Beamten Rechtsschutz zu gewähren. Da die gegenwärtige Leitung der D. Beamten­bunds dies nicht erwarten läßt und das Vertrauen weiter Kreise der Beamtenschaft verloren hat, ist die Leitung so umzugestalten, daß für die Zukunft eine Gewähr gegen die Wiederholung derartiger Vorkomm­nisse gegeben wird.

3. Mit großer Besorgnis verfolgt die Deutschnationale Volkspartei die Stellungnahme der französi­schen Regierung zu den Saarverhand­lungen. Wir stellen erneut vor aller Oeffentlichkeit fest, daß die Deutschnationale Volksxartei die sofortige Rück­gliederung des Saargebiets und die Räu­mung der Rheinlands ersehnt, allerdings nicht gegen weitere Zugeständnisse. Vor den wirt­schaftlichen Verhandlungen die politische Rückgliederung,

rem Berzicyr auf Rückgabe deutschen Bodens. Bedingungs­lose Rückgabe deutscher Saargruben an Preußen und Bayern. Unbedingte Ablehnung einer Beteiligung fran­zösischen Kapitals, keine Regelung auf Kosten der Land­wirtschaft.

4. Gegen den aus der polnischen und deutschen Presse bekannt gewordenen deutschpolnischen Liquida» tionsverkxgg (smrch den zwei Milliarden - deutschen Eigentums geopfert werden) und gegen die Absicht des Reichscrußenministers Dr. Lurtius, den zollpoliki- schen Schutz gegen Polen in wichtigen Punkten preis­zugeben» wird entschiedener Widerspruch erhoben. Diese Politik erweist sich als unfähig, deutsche Interessen dem Auslande gegenüber zu vertreten. Don der deutschen Regierung, wird verlangt, daß sie beim Kampf um die Weichsel nicht deutsche Lebensrechte der Gegenwart und Zukunft preisgebe.

5. Zn Zolitik und Wirtschaft hat der Marxismus unser Volk an den Rand des Abgrunds geführt. Hier kann ein entscheidender Wechsel in der Regierung, durch den ein Herumwerfen des Steuers möglich wird, Wandel schäften. Weit gefährlicher noch sind die nach der Revolution zielbewußt wirkenden Kräfte, welche die Grund­lage unserer Kultur, Christentum und Deutschtum, an der Wurzel zu zerstören trachten. Jenen ist durch die Verelen­dung der kultürtragenden Mittelschicht in hohem Maß Vor­schub geleistet worden. Wir bekennen uns zu dem Glauben an die unverrüchbare Verbundenheit von Christentum und Deutschtum. Wir rufen all« deutschnationalen Männer und Frauen auf: seid euch der Gefahr bewußt! Kämpft für unsere heiligsten Güter! Werbet Bundesgenossen weit über den Rahmen unserer Partei hin­aus und richtet gegen all« kulturbolschewistischen Be­strebungen einen schützenden Damm auf."

Neueste Nachrichten

Abänderung des Dielnchschen Agrarprogramms

Das Reichskabinett hat am Freitag das Programm des Reichsernährungsministers Dietrich für die notleidende Landwirtschaft beraten und in wesentlichen Punkten ab- ge ändert oder, wie derVorwärts" sagt,verbessert". Diese Aenderungen bestehen u. a. darin, daß bei Ueber- schreitung eines Roggenpreises von 24 Mark und eines Weizenpreises von 27 Mark je Doppelzentner der

Zoll unter die bisherige Höhe, und zwar auf 5 Mark ermäßigt werden soll. Dadurch soll eineübermäßige Getreideverteuerung" verhindert.und ein Verbraucherschutz in die Neuregelung eingeschlossen werden. Durch eine gleichbleibende Festsetzung des Einfuhr-^ scheins aus 5 Mark bezw. 5,50 Mark soll verhindert' werden, daß der Handel das neue Gleitzollsystem zu Spekulationen mit Einfuhrfcheinen ausnützt.

Das Verhältnis zwischen Mehlzoll und Getreide­soll wird neu geregelt. Gegenüber einem bisherigen Mehl­zoll von 14,50 Mark soll i n Z u k u n f t bei einem Getreide­soll von 5 (5.50) Mark der Mehlzoll auf 11,25 (12) Mark, bei einem Getreidezoll von 7 (7,50) Mark auf 14,25 (15) Mark und schließlich bei einem Zoll von 9 (9,50) Mark auf 17,25 (18) Mark heraufgesetzt werden.' Damit soll eine unverhältnismäßig«Teuerung" des Mehls im Verhältnis zum Getreide unterbunden werden.

DerVorwärts" berichtet dann über dieAbwehr einer ganzen Flut von anderen Hochschutzzöllen der Industrie und auch der Landwirtschaft". So sei die Erhöhung einer ganzen

Reihe von Textilzöllen um 100 bis 300 Prozent ge­fordert. Kunstseide, Kammgarn, Leinengarn und viele andere wichtige Waren sollten durch neue Zölle wesentlich verteuert werden. Insgesamt sollten mehrere Dutzend Zoll- positionen entscheidend erhöht werden. Als Gegenpro­gramm habe der Reichsernährungsminister für den Fall einer Annahme dieser Industriezollerhöhungen eine Anzahl von agrarischenZollerhöhungen an­gemeldet. Für zahlreiche Gemüsearten, Obst, Eier, Wein, Teigwaren, usw. sollten die Zölle teilweise um 100 Prozent ausgeskoppk werden. Aus alledem sei nichts geworden, da das Reichskabinett die Zollerhöhungen abgelehnt habe.

Das Volksbegehren verfassungsändernd?

-Berlin, 24. Nov. Aas Re.Hskabinett sprach sich dahin aus, daß nach seiner Ansicht das VolksbegehrenFreiheits­gesetz" verfassungsändernd sei, daß daher der Volksentscheid eine entsprechende Mehrheit der Stimmberechtigten habe« müsse. Eine Begründung der Ansicht des Reichskabinettr ist bis jetzt nicht vekanntgegeben worden. Die Frage, ob eine verfassungsändernde Absicht oder Tatsache bei dem Volksbegehren vorliege, ist kn der Parkeipresse schon er­örtert, eine stichhaltige Begründung aber bis jetzt noch nicht hergebracht worden.

Einspruch der Kirchenbehörde

Berlin, 24. Nov. Der Berliner Polizeipräsident hat an» geordnet, daß der bisher in Preußen streng gefeierte To­tensonntag (24. Noomber) künftig hinsichtlich der Lust­barkeiten, Tanzvergnügen usw. wieein gewöhnlicher Sonntag behandelt werden soll. Die Berliner Kirchen­leitung hat gegen diesen Erlaß Einspruch erhoben.

- ^

ff

l>