Seite 2 — Nr. 262 _ ^
folgten die Namen und genauen Angaben.) Die Bünde sollen sogar gedroht haben, den Dorfsowjet und den Obmann der Genossenschaftsfiliale auf dem Scheiterhaufen zu verbrennen. In einer einzigen Nacht soll der Bund dreißig Gebäude einer Genossenschaft niedergebrannt haben.
Eine weitere Moskauer Meldung lautet: Die Behörden setzen mit eiserner Konsequenz ihren Feldzug zur Ausrottung der Gegenrevolution fort und haben am 3. November wiederum 12 Todesurteile gegen Feinde der proletarischen Bauern gefällt. Zu gleicher Zeit fährt die Regierungspresse fort, in heftigen Angriffen gegen die Bucha- rin-An Hänger die auf Versammlungen der kommunistischen Partei die Einstellung des Klassenkampfes gegen die Kulaken forderten.
Unter den zum Tod Verurteilten befinden sich sieben Kulaken aus Kazakstan, die ein Mitglied des Dorfsowjets ermordet hatten. Ferner erhielten die Todesstrafe drei Bewohner des Dorfes Granka bei Moskau, die 192 Gebäude auf dem Gelände der korporativen Farm in Brand gesteckt hatten. Schließlich wurden wegen ähnlicher Vergehen zwei Bauern aus Arson in der Nähe von Minsk zum Tode verurteilt. Die Urteile wurden sofort vollstreckt.
Auf der Mitte November bevorstehenden Tagung der Zentralinstanzen der Kommunistischen Partei werden allgemein außerordentlich scharfe und weitgehende Beschlüsse gegen die von Bucharin geführte sogenannte Rechts- opposition erwartet. Anaesichts der vennehrten und
ständig wachsenden Verpflegungsfchwierigkeiten der Städte und gleichzeitig dem wachsenden, zum Teil sehr aktive Formen annehmenden Widerstande der Bauernschaft wächst die Agitation der Bncharin-Anhänger über einen notwendigen weicheren Kurs gegen die Bauernschaft.
Neueste Nachrichten
Dar Volksbegehren „Ireiheilsgefeh" verfassungsändernd?
Berlin. 6. November. In Kreisen der Reichsregierun-g wird erwogen, ob das Volksbegehren „Freiheitsgesetz" nicht verfassungsändernd sei, so daß beim Volksentscheid für dessen Annahme zwei Drittel der Stimmberechtig, ten (der letzten Reichstagswahl), also rund 27 Millionen Stimmen statt der in der Verfassung bestimmten Heber- schreitung der Hälfte (rund 20,6 Mill.) nötig seien.
Der Weg, den das Volksbegehren noch zu gehen hat — es sei hier wiederholt — ist bekanntlich folgender: Wenn der Reichstag das Volksbegehren unverändert annimmt, was ausgeschlossen erscheint, dann ist ein Volksentscheid nicht mehr nötig. Wird es vom Reichstag abgelehnt, so findet eine allgemeine geheime Volksabstimmung, Volksentscheid genannt, statt.
*
-
Henderson über den österreichischen Verfassungsstreit
Wien, 6. November. Auf Ersuchen der Sozialdemokratie in Oesterreich brachten verschiedene Mitglieder der Arbeiterpartei im englischen Unterhaus Anfragen an die Regierung ein, ob sie Kenntnis habe von den Vorgängen beim Kampf um die Verfassungsänderung in Oesterreich; ob die österreichische Regierung eine bindende Erklärung abgegeben habe, daß sie entschlossen sei, die ungesetzlichen Organisationen in Oesterreich aufzulösen: ob die Oesterreich gewährte Völkerbundsanleihe (650 Millionen Kronen oder 390 Millionen Mark) und'die britischen Interessen durch eine Störung der demokratischen Entwicklung in Oesterreich nicht gefährdet seien. Der englische Außenminister Henderson antwortete, das Schäkern der parlamentarischen Verhandlungen in Oesterreich über die Verfassungsänderung würde der britischen Regierung ernste Besorgnis verursachen, wenn der Versuch gemacht werden sollte, die Frage durch andere Mittel zu behandeln. Bezüglich der Völkerbundsanleihe, die auch von englischen Steuerzahlern gezeichnet worden sei, stehen auch britische Interessen auf dem Spiel.
Die ungewöhnliche Einmischung eines fremden Parlaments in die inneren Angelegenheiten Oesterreichs wird nun von der ganzen bürgerlichen Presse Oesterreichs zurückgewiesen. So schreibt die christlich-soziale „Reichspost": Staaten, die Friedensverträge so wenig beachten, daß sie statt ab- aufrüsten, sind zu Fragen über die „Abrüstung" Oesterreichs nicht berechtigt. Die Frage über die Völker- bundsanleihe entspringt der Stimmungsmache gegen den österreichischen Kredit. Die Interessen der ausländischen Gläubiger sind in Oesterreich ebensogut gewahrt wie in anderen europäischen Ländern, was leider der britische Minister des Aeußern zu sagen unterlassen hat. Die Frage nach den Vorstellungen bei der österreichischen Regierung hat Henderson nicht beantwortet. Sie wäre auch eine Einmengung in innere Angelegenheiten einer fremden Macht gewesen. Die Mahnung wäre richtig an die Wiener sozialdemokratische Adresse zu richten gewesen."
Die „Wiener Neuesten Nachrichten" sagen, es sei schwer begreiflich, daß sich Leute in der englischen Regierungspartei gefunden hätten, die zu diesen Hilfeleistungen für die österreichische Sozialdemokratie bereit gewesen seien. In Oesterreich handle es sich um die Verhinderung der Aushöhlung des Staates von innen durch die Politik der österreichischen Sozialdemokratie, die Politik des 15. Juli 1927. Diese Aktion sei im allgemeinen österreichischen Interesse. Wenn Henderson darin eine „Bedrohung der europäischen Stabili- M' sehe, sehe er durch die österreichische rote Parteibrille. Die Sozialdemokratie sei vom Mac Donaldschen Evolutionsgedanken heute ebenso weit entfernt wie an jenem 15. Juli.
Die französische Regierungserklärung
Pari», 6. November, lieber den Inhalt der Regierungserklärung schreibt „Echo de Paris", das Ministerium Tar- dieu werde erklären, daß es die von Briand eingeleitete und verfolgte Friedens- und Annäherungspolitik weiter betreten wolle, aber bedingt durch die Sicherheit Frankreichs und zwar sowohl hinsichtlich der Räumung des Rheinlandes, als auch der auf der Londoner Konferenz zu behandelnden Seeabrüstung.
»Times über das Deutschtum der Saarländer
London. 6. Nov. In einem Aufsatz des Sonderberichterstatters der „Times" über das Saargebiet heißt es:
Nagolder Tagblatt „Der Gesellschafter"
Gemeindeordnung
Stuttgart. 6. November.
Abg. Keil (Soz.) wies darauf hin, daß sich die Minister Dr. Bazille und Dr. Dehlinger für das Volksbegehren eingezeichnet haben. Sie hätten durch diese Handlung dazu beigetragen, die Befreiung deutschen Geb-e:s von fremder Besatzung zum mindesten verzögern. Er beantragte als erster Punkt auf die Tagesordnung zu setzen: „Erklärung der Württ. Negierung zum Verhalten der beiden Minister eventuell Stellungnahme des Landtags dazu". Das Verhalten der beiden Minister habe das Ansehen des deutschen Volkes offensichtlich schwer geschädigt (Widerspruch rechts).
Abg. Dr. Ströbel widersprach den beiden Anträgen, was ihre Ablehnung zur Folge hatte. Sodann wurde in der dritten Lesung der Gemeindeordnung fortgefahren. Bei Artikel 36 (Zusammensetzung des Gemeindsrats) wurde ein soz. Antrag auf Streichung der Bestimmung, wonach die Ortsgeistlichen an den Verhandlungen des Gemeinderats in seiner Eigenschaft als Oltsfürsorgebehörde teilnehmen, abgelehnt, dagegen ein Antrag Hausmann (Dem.) angenommen, wonach diese Teilnahme nur in Stuttgart nicht stattfinden soll.
Eine längere Aussprache verursachte ein Antrag des Abgeordneten Bauser (V.N.) zu Art. 45 (Wahllisten), wa- nach auch in Stuttgart das Panaschieren erlaubt sein soll. Der Antrag wurde unterstützt von den Abgeordneten Hausmann (Dem.), Bausch (Ehr. Volksd), Hagel (V.N.), Rath (DVP. und Dr. Wider (B.P.), während sich die Abgg. Winker (Soz.) und Mößner (S.) dagegen aussprachen und der Abg. Dr. Kaim (Z.) den Antrag stellte, daß das Panaschieren in den großen Städten von mehr als 100 000 Einwohnern verboten sein soll. Dieser Antrag wurde angenommen, dagegen der Antrag Bauser mit 41 gegen 27 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Ein weiterer Antrag Bauser betr. Verteilung der Sitze auf die einzelnen Bewerber im Sinn der vollen Berücksichtigung des Kummu- lierens und Wegfall der Stellenwahl wurde mit 44 gegen 30 Stimmen abgesehnt, dagegen ein Antrag Küchle (Z.) angenommen, daß zum besoldeten Stadtrat wählbar ist, wer die Befähigung für den Staatsdien st besitzt oder eine akademische Schlußprüfung bestanden hat.
Zum Schluß erneuerte Abg. Keil (S.l seine Antrag:, das Verhallten der beiden Minister Dr. Bazille und Dr. Dehlinger in der morgigen Sitzung zum Gegenstand der Beratung zu machen. Äbg. Dr. Ströbel (B.B.) widersprach und erklärte, daß die beiden Minister als Privatpersonen von ihrem staatsbürgerlichen Recht Gebraust» gemacht baden. Der soz. Antrag wurde geg->n die Stimmen der Saziald-'ma. kraten, Kommunisten und Deutsche Volksparici abgelehnr.
_Donnerstag 7. November 1929.
im Württ. Landtag
Regierungsantrvorten auf „Kleine Anfragen"
Anfrage (siehe „Gesellschafter" Nr. 261) der Abg. V a u s e r und H a g e l (BRP): , Die 35 Millionen RM., die für das Rechnungsjahr 1929 zur Beteiligung des Reichs an der Kleinrentnerfürsorge bewilligt wurden, sollen nach dem Schreiben des Reichsarbeitsministeriums zum Ausgleich der Mehrkosten verwendet werden, die den Ländern und Fürsorgeverbänden durch die vom Reich angeordnete Verbesserung der Kleinrentnerfürsorge erwachsen: zugleich sollen sie der weiteren Verbesserung der Kleinrentnerfürsorge dienen. Hievon sind bis jetzt 10/35stel auf die Länder verteilt worden Auf Württemberg entfielen 556 000 RM. Von dieser ersten Rate sind 442 000 den Bezirksfllrsorgeverbänden zur Verbesserung der Kleinrentnerfürsorge überwiesen und von diesen im Anschluß an die Unterstützung für Oktober den Kleinrentnern als Zusatzunterstützung ausbezahlt worden. Der Restbetrag von 114 000 RM. wird für die sonstige Verbesserung der Kkeinrentnerfürsorge (Förderung der Rentnerheime und dergl.) verwendet werden. Wegen der Ueberweisung einer weiteren Rate aus den Reichsmitteln hat das Innenministerium schon vor einiger Zeit beim Reichsarbeitsministerium angefragt: die Antwort steht noch aus. Im übrigen wird darauf aufmerksam gemacht, daß in Württemberg zu den Verhandlungen und Entscheidungen der Bezirksfürsorgeausschüsse auch Vertreter der Kleinrentner mit beschließender Stimme zugezoqen werden. Die württ. Regierung hat sich entsprechend den bisherigen Beschlüssen des Landtags bei den zuständigen Reichsstellen wiederholt dafür eingesetzt, daß ein Rentnerversorgungsgesetz verabschiedet wird. Nach den neuesten Mitteilungen des Reichsarbeitsministeriums soll die Kleinrentnerfürsorge demnächst neu geregelt werden".
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 141 der Abg.
> Bauser und Hagel (VRP): „Der zur Zeit der Be- , schlußfassung des Reichstags unterliegende Gesetzentwurf ' üher die Bereinigung der Grundbücher geht gegenüber , den Rechten der Aufwertungsgläubiger in durchaus scho- i nender Weise vor und greift in diese nicht weiter ein, als zur Erreichung des Zwecks des Gesetzes erforderlich ist. i Eine Eintragung der Aufwertung im Grundbuch von : Amtswegen wäre mit diesem Zweck nicht wohl vereinbar ! gewesen. Ein Grund zur Ablehnung des Gesetzentwurfes, j durch den einer künftigen Gesetzgebung auf diesem Gebiet ! nicht vorgegriffen wird, lag dennoch für die Regierung ! nicht vor".
„Wenn es tatsächlich im Jahr 1935 zu der vorgesehenen Abstimmung käme, würde eine große Mehrheit für den Wiederanschluß an Deutschland stimmen. Ich Habs mit vielen Saarländern der verschiedenen Bevölkerungsschichten über diesen Punkt gesprochen. Ihre Haltung ist unabänderlich die gleiche. Sie sind Deutsche und sind stolz darauf. Ohne Rücksicht auf andere Erwägungen haben sie den dringenden Wunsch, wieder uneingeschränkt ihrem Vaterland anzugehören. Die starke Stimmung zugunsten Deutschlands wird es vermutlich in Frankreichs Interesse und im Interesse Europas als zweckmäßig erscheinen lassen, das Saargebiet ohne Volksabstimmung Deutschland zurückzugeben. Es bleibt daher nur noch die Frage eines Rückkaufs der Bergwerke an Deutschland und die Regelung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Saargebiet und Lothringen und Elsaß und vielleicht Luxemburg und die notwendige innere Anpassung zwischen Frankreich und Deutschland zu vollziehen."
Bürgermeister Walker in Reuyork wiedergewählk
Ileuyork, 6. November. Die Bürgermeisterwahlen haben den erwarteten Sieg des bisherigen Bürgermeisters, I i m- my Walker, ergeben. Abgesehen von den gegen Mitternacht noch ausstehenden 121 Wahlbezirken erhielt Walker rund 640 000, der Republikaner La Guardia 360 000, der Sozialist Thomas 167 000 und der frühere Polizieprüsident Enright 6000 Stimmen.
Württemberg
Stuttgart, 6. November 1929.
Das Vermögen der Stadt Stuttgart. Nach den Rechnungsergebnissen des Stadthaushalts bezifferte sich der Vermögensstand der Stadtgemeinde am 31. März 1929 auf rund 277 Millionen, während die Verbindlichkeiten und Rücklagen 105 Millionen betrugen. Das reine Vermögen stellte sich auf 171183 643 -K, das sind 2 071 713 mehr als im Vorjahr. Der Wert der Güter und Bauplätze beträgt allein 47,8 Millionen, der der Gebäude mit Grundfläche 41,7 Mill. Die Waldungen haben einen Wert von 9,4 Millionen. Größere Wertobjekte sind ferner das Gas- j werk (16,2), das Elektrizitätswerk (32,2), das Wasserwerk ! (4,7), der Vieh- und Schlachthof (5,7), der Cannstatter > Wasen (9,3 Mill.). Das Geldoermögen bezifferte sich auf j 32 760 618 -K. Unter den Verbindlichkeiten machen An- j leihen und Darlehen 68,4 Millionen aus. !
Die Finanzlage der Skadt Skultgarl. Der Rechnungs- , abschluß der Stadt Stuttgart für das Planjahr 1928 weist. ! wie der Schw. M. berichtet, bei 128 610 000 RM. Ein- ! nahmen und annähernd ebensoviel Ausgaben noch einen kleinen Ueberschuß auf, obwohl ursprünglich mit einem Ab- i Mangel von 114 Millionen gerechnet worden war und ob- , wohl die Mehrausgaben für Straßenbauten, städtische Be- j triebe und Unternehmungen, Wohlfahrtspflege usw. die Höhe von 11—12 Millionen RM erreichten. Dieser günstige Rechnungsabschluß ist hauptsächlich auf Mehreinnahmen bei den technischen Werken und den Steuern zurückzuführen.
In den Ruhestand. Stadtpfarrer l). Ernst an der Matthäuskirche ist aus gesundheitlichen Rücksichten auf sein Ansuchen in den Ruhestand versetzt worden.
Weilerbildungslehrgang für Handwerker. Das Württ. Landesgewerbeamt hält im Benehmen mit der Handwerkskammer Stuttgart bei genügender Beteiligung vom 18. November bis 1. Dezember 1929 in Stuttgart einen dreiwöchigen Tageskurs für Handwerker aller Berufsgruppen ab- Erste Woche: Kaufmännische und wirtschaftliche Betciebs- führung im Handwerk. Zweite Woche: Kundenwerbung im Handwerk. Dritte Woche: Kaufmännische und wirtschaftliche
Belriebsluhrung im Handwerk. Zugelassen zu dem Kurs' werden Meister und Gehilfen sämtlicher Handwerkszweige. Letztere müssen die Gesellenprüfung bestanden haben und mehrere Jahre praktische Tätigkeit als Geselle Nachweisen können. Anmeldungen zu dem ganzen Kurs oder zu den einzelnen Kursteilen sind bis spätestens 15. November d. I. an das Sekretariat des Landesgewerbeamts in Stuttgart, Kanzleistraße 19, II, oder an die Handwerkskammer Stuttgart einzureichen.
, Landw. Hausfrauenvereine. Am Montag und Dienstag fanden im „Stadtgarten" in Stuttgart Sitzungen des Landesverbands der Landw. Hausfrauenvereine Württembergs statt. Nach dem Geschäftsbericht von Frau Steiner
umfaßt der Verband 15 000 Mitglieder. Der Kassenbericht, von Frl. Gerok vorgetragen, zeigt für das neue Geschäftsjahr einen erheblichen Abmangel auf, da die Aufgaben des Verbands wachsen. In jedem Ortsverein soll eine Beraterin für Geflügelzucht, Hauswirtschaft und Obst- und Gartenbau aufgestellt werden. Diplomlandwirt Teutschländer hielt einen Vortrag über den Stand der Eierversorgung durch die württ. Eierzentrale. Etwa die Hälfte des Eierbedarfs werde zur Zeit noch vom Ausland bezogen. Es mache sich jetzt aber so etwas wie eine Gründerzeit von Eierfarmen bei uns bemerkbar, die die Gefahr der Ueber- erzeugung in absehbarer Zeit heraufbeschwören könne.
Die Drahkseilbahn zum Waldfriedhof ist immer noch nicht wieder in Betrieb gesetzt. Woran der Fehler liegt, wird von der Straßenbahnverwaltung nicht mitgeteilt.
Verurleilte Spione. Wegen Verrats militärischer Geheimnisse hatten sich am 30. und 31. Oktober in nicht öffentlicher Verhandlung vor dem Straffend des Oberlandes- ! gerichts der ledige Kaufmann H. von Ulm und der ledige Chauffeur F. von Zürich zu verantworten. Sie haben sich im Frühjahr d. Js. vom französischen Spionagedienst gegen Bezahlung zur Ausspähung der Reichswehr verwenden lassen und sind in Stuttgart auf frischer Tat festgenommen worden. H. hatte früher in der französischen Fremdenlegion gedient und sich dann in der Heimat wieder Betrügereien zuschulden kommen lassen. Beide Angeklagten wurden je wegen eines vollendeten Verbrechens des Verrats militärischer Geheimnisse verurteilt, und zwar H. unter Einrechnung einer wegen Rückfallbetruges verwirkten Gefängnisstrafe zu der Gesamtzuchthausstrafe von 3 Jahren 6 Monaten, F. zu der Zuchthausstrafe von 2 Jahren 2 Monaten, wobei je 5 Monate 14 Tage Untersuchungshaft zur Anrechnung kamen. Außerdem wurden beiden Verurteilten die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren aberkannt. Der Wert des von den Franzosen erhaltenen Entgelts wurde für den Staat verfallen erklärt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Zusammenstöße im Straßenverkehr
Im Jahr 1928 wurden in Groß-Stuttgart' 2357 Zusammenstöße zwischen Fahrzeugen aller Art polizeilich sestgestellt, bei denen 15 Personen getötet und 707 verletzt wurden. Auf den Tag kommen somit 6 bis 7 Zusammen- i stöße. Zwischen Straßenbahnwagen gab es 21 Zusammenstöße (mit 17 Verletzten), zwischen Straßenbahn und Autos ^ 260 (17 Verletzte, 1 Toter), zwischen Straßenbahn und - Motorrädern 27 (10 bzw. 1), zwischen Straßenbahn und Fahrrädern 8, mit sonstigen Fahrzeugen 34. Der weitaus größte Teil der Zusammenstöße entfällt auf Autos mit Autos, nämlich 849 (83 bzw. 2), Autos mit Motorrädern 392 (217 bzw. 5). Zwischen Autos und Radfahrern kamen 384 Zusammenstöße vor (186 Verletzte, 4 Tote), zwischen Kraftwagen und sonstigen Fahrzeugen 161, Motorrad gegen Motorrad 40 (32 bzw. 1), Motorrad gegen Radfahrer 101 (66 Verletzte), Fahrrad gegen Fahrrad 34 (10 Verletzte). Bei allen Zusammenstößen ist ein Kebler rn»-