. Oktober 1929.

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Ar. 250 Gegründet 1827

Donnerstag, den 24. Oktober 1828 Fernsprecher Nr 2g

103. Jahrgang

Die Zahl der Hauplunkerstühungsempfänger in der Arbeiisiojenunterstühung ist in der Zell vom 14. bis 19. Oktober von 750 000 aus 790 000 gestiegen, das sind 170 000 mehr als am gleichen Tag des Vorjahrs und rund 460 000 mehr als 1927.

Der Fehlbetrag der Reichskasse soll nach der Meldung eines Berliner Blatts rund 1750 Millionen betragen.

Lar verkaufte Zündholzmonopol

Belastung des Verbrauchers

Nachdem die schwedische Finanzgesellschaft, hinter der be­kanntlich eine noch mächtigere internationale Finanzgesell- schast steht, durch das amtliche schwedische Nachrichtenbüro bereits die Unterzeichnung des Zündholzmonopolsvertrags veröffentlicht hatte, hat am andern Tag auch das Reichs­finanzministerium durch eine kurze Mitteilung das deutsche Volk davon in Kenntnis gesetzt. Das Vertragswert unter­liegt der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften Deutschlands und kann daher erst als endgültig bezeichnet werden, wenn Reichsrat und Reichstag es geneh­migt haben. Daneben gibt es aber noch eine andere Be­dingung, daß nämlich das Boungsche Abkommen vorher abgeschlossen sein muß. Die Erfüllung die­ser Bedingung ist bekanntlich von deutschen Stellen nicht allein abhängig. Die Schwedenanleihe von 125 Millionen Dollar ist also durch eine grundsätzliche Aenderung der deut­schen Zündholzgesetzgebung, nämlich durch die Einführung eines Zündholzmonopols, erkauft worden. Es mutz zu­gegeben werden, daß es notwendig ist, die Lage auf dem deutschen Zündbolzmarktzu berücksichtigen. Das im Jahre 1927 vom Reichstag verabschiedete sogenannte Sperr­gesetz hat in zwei Punkten versagt: erstens gestattete es einer ausländischen Schleuderkonkurrenz, nämlich der des russi­schen Zündholzsyndikats, den deutschen Markt mit billigen Zündwaren zu überschwemmen und den deutschen Zündholzfabriken schwere Verluste zuzufügen: zweitens hat es aber auch eine Außenseiterwirtschaft aufkommen lassen, da die gesetzlichen Handhaben nicht ausreichten, um ent­stehende Außenseiterfirmen lahmzulegen. Die Schleuder- konkurrenz der Russen drohte den noch in deutschen Händen verbliebenen Rest der inländischen Zündholzfabriken in d:e Arme des starken schwedisch-amerikanischen Trusts zu trei­ben. Als daskleinere Uebel" hat die Reichsregierung den Plan der Monopolisierung des deutschen Zündholz­verkaufs verwirklicht und von den Hauptnutznießern der Regelung, dem Schwedentrust, dafür als Gegenleistung das SVO-Millionen-Mark-Darlehen angenommen.

Dem Vernehmen nach hat sich die Reichs bank dar­auf beschränkt, sich gutachtlich zu der in der Zündholz­anleihe vorgesehenen Verzinsung von 6,5 v. H. (netto) alstragbar" angesehen. In der Tat bedeutet auch eine kproientige Verzinsung und ein Ausgabekurs von 93 v. H. ziemlich aenau 6,5 v. H. Wenn man jedoch den Vorteil des Schwedentrusts berechnen will, muß man noch andere Faktoren hinzufügen: In der Bestimmung, daß das Reich bei einer etwaigen Konvertierung der Anleihe nach 1V Jahren die Rückzahlung zum Nennwert (also zu 100 statt zu 93) vornehmen muß, dürfte sich als ein Vorteil für die Schweden ergeben. Sicherlich aber kann zu Schwedens Gunsten folgendes festgestellt werden: 1. Der im Zündholz­monopolentwurf vorgesehene Verteilungsschlüssel würde den Schweden einen Uebergewinn von etwa 2 bis 3 Millionen Mark jährlich bringen. Auch das wäre ein zusätzlicher Nutzen von 0,5 v. H. jährlich. Damit hätte sich der Zinsgewinn der Anleihe für die schwedische Trust­gesellschaft bereits auf rd. 7,5 v. H. erhöht. 2. Auch die Erhöhung und die Sicherung der Gewinne, die die Schweden im deutschen Zündholzgeschäst erzielen, muß in Anrechnung gebracht werden. Bedenkt man, daß der in der deutschen Zündholzindustrie arbeitende schwedische Kapital­betrag von etwa 30 bis 40 Millionen Mark und weiter die schwedische Beteiligung an der neuen Monopolgesellschaft (mit 8 v. H. zugesicherter Dividende) eine außerordentliche Besserung gegenüber den jetzigen Verhältnissen darstellt, sv wird man diesen Punkt auch nicht gerade niedrig zu ver­anschlagen haben. Diesechsprozentige" Verzinsung sieht also erheblich anders aus, wenn man die begleitenden Um­stände und die zusätzlichen Einkünfte der Schweden in Be­tracht zieht.

Der Preis für das Paket Zündhölzer wird von 25 auf 30 Pfennig erhöht. Von der Erhöhung des Preises für die einzige Schachtel Zündhölzer (in Höhe von einem halben Pfennig) hat das Reich durch - seinen Vorgewinn von 13 Mark für die Kiste (0,13 Pfennig für die Schachtel) nur gerade ein Viertel für sich in Anspruch genommen. Der Rest des Ueberpreises kommt der Zündholzindustrie und den Trägern des Monopols zugute. Das Zündholzmonopol und die schwedische Anleihe sind also durch Opfer der deut­schen Vecbrauchersckmft erkauft worden.

Es hätte einen besseren Eindruck gemacht, w-mn 'es ge­lungen wäre, den Preis von 25 Pfennig für das Paket Zündhölzer unverändert beizubehalten. Die Ertei­lung einer Monopolstellung für die Erzeugung, die

Einfuhr und die Ausfuhr von Zündhölzern hätte genügend Sicherheiten geben sollen, um allen Beteiligten ein Aus­kommen zu gewähren und den deutschen Verbraucher zu schonen. Dabei handelt es sich nur um die erste P r e i s- festsetzung, Schwedentrust und deutscher Reichsfiskus sind aber gleich geldhungrig. Glaubt man wirklich genü­gend Sicherungen dagegen zu besitzen, daß die jetzt mit Hilfe des Monopolapparats und der Preisfestsetzung an­gedrehte Steuerschraube aus einen unentbehrlichen Konsum­artikel nicht weitergedreht wird, wenn das Reich mal wie­der Bedürfnisse hat? Es werde ja schon angedeutet, daß der Preis früher oder später aus 35 Pfennig weiter erhöht werden soll.

Im allgemeinen ist zu sagen: Ausgangspunkt der ganzen Abmachung war nicht die Sorge um die ja auch nicht sehr umfangreiche deutsche Zünholzindustrie gleichgültig hier, in welchem Eigentum sie steht, sondern das Bedürf­nis, Anleihegelder für die Reichskasse zu

bekommen. Bis die ersten Gelder der Monopolanleihe in sieben Monaten nach Deutschland hereinkommen, werden die Zuschüsse der Reichskasse an die Reichsanstalt für Ar­beitslosenversicherung aller Wahrscheinlichkeit nach den ganzen Ertrag der Monopolanleihe übertroffen haben. Deshalb muß man der amtlichen Mitteilung, daß die mit der Finanzreform zu verbindende Steuersenkung erst durch die Monopolanleihe möglich sei von der Steuersenkung auf Grund der sogenannten Zoungplan-Einsparungen spricht man schon gar nicht mehr vorerst noch mit eini­gem Zweifel gegenüberstehen. Wir werden ja sehen.

Tatsächlich wird durch das Zündholzmonopol schon ei« Stück der Steuerreform vormeggenommen durch eine er­höhte Verbrauchsbesteuerung, die übrigens, wie wir gesehen haben, dem Steuerfiskus nur zu einem Viertel zufließt, und ohne daß ihr irgendeine Steuersenkung gegenüber­steht. Solche Vorwegnahmen und Teillösungen haben sich bisher als verhängnisvoll erwiesen, weil der Aus­gleich, die geforderte Steuersenkung Meistens nicht er«

Der Antrag des Reichsausschuffes abgelehnt

Leipzig, 22. Oktober. Nachdem man in die Verhand­lung eingetreten war, führte der Vertreter der klagenden Partei, Rechtsanwalt Dr. Seelmann-Eggebert- Berlin aus: Der angefochtene ß 4 des Volksbegehrens habe nur den Zweck, für die Zukunft Bindungen in der deutschen Außenpolitik zu schaffen. Wenn die preußische Regierung und Severing von Anfang an eineBelei­digung" der Regierungsbeamten darin erblickt hätten, sv hätten sie das Volksbegehren ja gar nicht zugelassen. Die Bedrohung der Beamten sei eine Verletzung von Gesetz und Verfassung. Die einstweilige Verfügung des Staatsgerichts­hofs sei eine Staatsnotwendigkeit. Dr. Seelmenn stellte zum Schluß den Cventualantrag:Die Teilnahme der preußi­schen Beamten am Volksbegehren mit dem Kennwort Frei­heitsgesetz durch ihre Eintragung in die Eintragungslisten gehört zu den in Artikel 130 der Reichsoerfassung gewähr­leisteten Rechten."

Ministerialdirektor Dr. Badt hielt daran fest, daß der 8 4 eine Beleidigung darstelle, daher könne keine einstweilige Verfügung erlassen werden. Er beantrage die Verta­gung der Verhandlung, da die Vertreter der preußischen Regierung nicht genügend Zeit gehabt hätten, sich vorzu bereiten. Auf die Frage des Vorsitzenden, wie weit die Strafandrohungen des preußischen Ministerpräsidenten Braun gingen und ob auch die Eintragung von Beamten für das Volksbegehren unter­sagt wurde, anwortete Dr. Badt, darüber könne er keine Auskunft geben. Ministerialdirektor' Dr. Kaiserberg sagte, der Staatsgerichtshof sei in dieser Sache nicht zustän­dig.

Dr. Seelmann erklärte, wenn die Vertreter der Re­gierung klar und eindeutig die Frage beant­worten, ob auch die Einzeichnung der Beamten in die Listen bestraft werden solle, so würde die Ver­handlung sehr vereinfacht werden.

In der Verhandlung am Mittwoch gab Dr. Vadt im Auftrag des preußischen Ministerpräsidenten die Erklärung ab, eine genauere Erläuterung der Regierungserklärung im preußischen Landtag (in der den Beamten Strafe angedrohk wurde) sei nach der Auffassung des Ministerpräsidenten n i ch t n öt i g, da es sich heute nur um dieeinstweilige Ver-

* ^ Staatsgerichtshofs handle. Der Klageweg de»

Rechtsausschusses zum Staatsgerichtshof sei nicht der ver­fassungsmäßige.

Der Skaatsgerichkshof hak den Antrag des Reichsau»' schusses für das Volksbegehren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Der Kampf um das Volksbegehren

Line Entschließung der Kreissynode Berlin 1

Die Kreissynode Berlin 1 hat am 22. Oktober folgende Entschließung, die der Abg. Pfarrer Koch einbrachte, angenommen:

Ohne zu den Fragen der Staatspolitik Stellung zu nehmen, vielmehr unter Wahrung voller Unabhängigkeit auch gegenüber dem Volksbegehren, erklärt die Kreis­synode Berlin 1:

Sie weist den Versuch einer persönlichen Beeinflussung und Beschränkung der Freiheit des Gewissens, insbesondere der Reichs-, Staats- und Gemeindebeamten durch die Re­gierungen mit aller Entschiedenheit zurück, weil sie in solchem Vorgehen einen schwerep Eingriff in die sittlichen Grundrechte -er Persönlichkeit erblickt, wie sie auch in der Reichsverfassung gewährleistet sind.

Die Stellung des Reichsbunds der höheren Beamten

Berlin, 23. Okt. Der Reichsbund der höheren Beamten­schaft veröffentlicht eine Erklärung: Der Reichsbund habe als unpolitische Berufsvertretung stets jede Stellungnahme zu politischen Fragen abgelehnt. Deshalb müsse er auch von jeder Stellungnahme zu dem Bolksbegehren als einer rein politischen Angelegenheit absehen.

Das Berbot des Königin-Lmfe-Bnnds aufgehoben

Berlin, 23. Okt. Der preußische Innenminister Grze- sinfkr hat sein Verbot des Königin-Luise-Bunds, das zugleich mit dem Verbot des Stahlhelms in Rheinland und Westfalen ergangen war, zurückgenommen, da es sich her- ausgestellt habe, daß dieser Frauenbund nur in lockcrem organisatorischem Zusammenhang zum Stahlhelm stehe-

Bum Sturz Briands

Nun ist also das zwölfte Kabinett Briand nach einer Dauer von vier Monaten wieder gestürzt worden. Und es scheint, daß die Ursache in der zweideutigen Hal­tung Briands zu den Haager Abmachungen Hi suchen ist. Während der Minister Maginot in ver- ichiedenen öffentlichen Reden behauptet hatte, die Räumung der dritten Zone des Bssetzungsgebiets komme erst in Betracht, wenn der Ponugplan bereits einige Zeit be­friedigend arbeite, was von den Pariser Regierungsblättern als die Auffassung der Regierung bestätigt wurde, bat Briand es vermieden, sich darüber in der Oeffentiichkeit zu äußern. Er hoffte wohl, durch geschickte Formulierungen auf der zweiten Haager Konferenz, ähnlich wie in Genf und Locarno, den Vertragstext so zu gestalten, daß Frank­reich nachher tun konnte, was es wollte, wenn nur Deutschland durch das Doung-Abkommen gebun­den war. Das jetzt schon offen einzugestehen, mochte ihm nach der ganzen Methode seiner Politik unmöglich erscheinen. Er wollte sich nicht in die Karten sehen lassen. Einmal mußte er befürchten, daß der Widerstand gegen denDoungplaninDeutschlandge stärkt werde, andererseits wollte er aber auch den im Wachsen begriffenen Kreisen Frankreichs, diegegendieRäumungüber- Haupt sind, nicht vor den Kopf stoßen. Hat doch erst in voriger Woche der General Mordacq es unternehmen können, in Frankreich einepatriotische Liga" zu

gründen, die um derSicherheit" willen dieses von Poincare und Briand so viel mißbrauchte Schlagwort ist in Frankreich stets von zündender Wirkung die Räu­mung sogar um den Preis des Poungplans, der Frank­reich zum reichsten Land der Welt macht, ablehnt. Man kann es verstehen, daß die Mehrheit der Kammer in dem Halbdunkel Briandscher Politik endlich klar sehen wollte und daß sie sich dagegen verwahrte, am Schluß mit fertigen Tatsachen überrumpelt zu werden.

Was wird nun werden? In Paris glaubt man nicht, daß Präsident Doumerque Briand sofort mit der Neu­bildung des Kabinetts, die zugleich eine parteipolitische Um­bildung scrn müßte, betrauen werde. Poincare, der erst vor drei Tagen zum zweitenmal operiert worden und noch ernstlich krank ist, kommt zurzeit nicht in Frage. Die Mög­lichkeit bestünde allenfalls, daß Briand in das neue Kabinett wieder als Außenminister berufen würde.

Es ist eine eigentümliche Fügung, daß Briand so bald schon von der Leitung der französischen Regierung zurück­treten mußte, nachdem sich kaum das Grab über seinem gleichfalls unerwartet abberufenen Freund Dr. St rese- mann geschlossen batte. Sein Abgang kann unter Umstän­den auch für Deutschland außen- und innenpolitisch von Bedeutung werden Jedenfalls kann man so viel sagen, daß das Ergebnis der Haager Konferenz, dieden Krieg liquidieren" sollte, unter keinem guten Stern steht.