Mittwoch, 7. November 1928
c sagen: „wie ist das möglich" :t und ist vor allem nicht mit Nur einige Tafeln, die ngchts die Straße zu -spannen, mit der Was überall in größeren Städ- nn und muß man auch in der es fertig bringen. Ich will auch he am leichtesten zu machen ist. Vorstadt kommen, fahren durch :ße und die aus Richtung Rohr- ) die Freudenstädterstraße am adt. Eine ganz einfache Sache So kann viel Unglück Vermieters Verkehrshinderung ist be-
^ochverehrten Stadtväter bitten erem Städtchen diesen Vorteil n Opfer zu bewilligen, In kur- rrkehrsänderung von jedermann :rden mit Freude diese Tat der
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Mit Nachwort von Auguste Supper.
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Ur, 283
Gegründet 1827
Donnerstag, den 8 November 1828
Fernsprecher Nr. 2V
102. Jahrgang
Parlamenlsbeginn in England
Cushenduns „Deutschfreundlichkeit" angeprangert
MMWWcr
Dr. Skresemann erstattete am Mittwoch dem Reichspräsidenten Vortrag über auswärtige Fragen.
Die polnisch-litauischen Verständigungsverhaudlungen. die m Königsberg stattfanden, find wieder einmal als aussichts- los abgebrochen worden. Polen wist das geraubte Wilna, die Hauptstadt Litauens, nicht mehr herausgeben, und Litauen will nicht darauf verzichten.
Me Gesetzwidrigkeit »es Schlichlmzs- , Verfahrens
Der Lohnkamps in der rwrdwestdeutschen Eisenindustrie ha! die Krise des Schlichtungsverfahrens, über die man sich, trotz ihrer großen Bedeutung, in weiten Kreisen wohl nock keine rechte Vorstellung macht, wieder in den Vordergrund gestellt. Bon allgemeinem Interesse sind daher nachstehende streng sachliche und unparteiische Ausführungen eines Fachmanns von Ruf, des Lnndgerichtsdirektors Denn ecke, des Vorsitzenden des Schüchlungsausschusses Dortmund.
Die Weigerung der nordwestdeutschen Eisenindustrie, den Schiedsspruch trotz der Verbiudlichkeitserklärung durch- »ufiihrcn, ist nicht nur ein Kampf um die Lohnhöhe, sondern hauptsächlich um die Aenderung des Schlich- tungsver fahrens selbst, dessen Anwendung, wie aus dem Folgendest ersichtlich, in direktem Widerspruch zum Gesetz steht, also gesetzwi drig ist. ,
Der Kampf richtet sich gegen 8 21 der A u s f ü h r u n g s- oerorduung, wonach, wenn sich keine Mebrheit iür eine Meinung ergibt, die Stimme des Vorsitzenden der ! vchlichtungskammer allein entscheiden solle; mit andern , Worten: in solchen Fällen habe der Vorsitzende allein den Schiedsspruch zu fällen. Das Rsichsaesetz der Schlich- luvtzsordnuug bestimmt in H 5, daß- noch vergeblichem Tmigungsversuch des Vorsitzenden eine Schlichtnngs k a m- m er durch Zuziehung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeisitzern zu bilden, daß die Sache vor dieser Kammer zu oerhandeln und von der Kammer, wie es ausdrücklich heißt, ün Vorschlag für den Abschluß einer Gesamtvereinbarung zu machen ist. In Uebereinstimmung mit dem Preßgesetz Dill das Gesetz also hier eine Kollegialversas- sung zur Fällung des Schiedsspruchs. Wenn Reichs- irbeitsministsr Wisse ll in den Nachverhandlungen des vorliegenden Lohnkampfes seine Verbindlichkeitserklärung mit der Behauptung begründete, nach jener Ausführungsverordnung sei jahrelang verfahren Vörden, so ist dies nicht beweiskräftig, denn eine Ausführungsverordnung muß sich selb st verständlich im Rahmen der im Gesetz selbst gegebenen Grundsätze halten, sonst ist sie ungesetzlich, und sie wird auch durch jahrelange Anwendung nicht gesetzlicher. ,
Die Bestimmung jener Ausführungsverordnung, daß der Vorsitzende allein zu entscheiden habe, bedeutet aber auch eine Aenderung des ganden Systems der Lchlichtungsordnung überhaupt. Man hat sie ossenbar getroffen, weil man ein Schlichtungsverfahren ohne Abschluß durch einen Schiedsspruch vermeiden wollte.
Die Meinung war dabei, daß, wenn.weder die Parteien der Gesamtvereinbarung noch die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Schlichtungskammer zu einer Einigung miteinander oder mit dem Vorsitzenden kommen, es bann Sache des Vorsitzenden als Vertreters des Staats sei, eine Lohnregelung durch eine Gesamtoerein- barung zu ermöglichen, die unter Umständen erzwungen wird. Das ist bekanntich der Gedanke des Lohnamts- ly st eins, wie es namentlich in Australien besteht und sich übrigens als vollkommen undurchführbar erwiesen hat. .
^ Von diesem Lohnamtssystem unterscheidet sich das schlichtun gssystem dahin, daß die Festsetzung der Lohn- und Arbeitsbedingungen Aufgabe der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände ist, der Staat nur Hilfe zum Abschluß solcher Gesamtvereinbarungen leisten soll. Man kann aber nicht mehr von einer Hilfeleistung sprechen, wenn auch die Vertreter der Arbeitgeber »der Arbeitnehmer, die sich an dieser Hilfeleistung beteiligen wllen, den Schiedsspruch sämtlich nicht gewollt haben, ber nur dem Willensentschluß des Vertreters des Staats entspricht, und diese Entscheidung dann hinterher zum ijwungsvertrag, womöglich gegen den ausgesprochenen Willen beider Tarifparteien, erhoben wird. Wohl kann man bei einem* Zwangsvertrag,
°er auf einem Mehrheitsschiedsspruch beruht, wuner noch davon reden, daß auch bei diesen Arbeitsbedin- Nsngen die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ^gewirkt haben, auf keinen Fall aber bei einem Schieds- 'PNtch des Vorsitzenden allein. Die fragliche Ausführungs- ""»rdnung widerspricht also auch insofern dem Schlichtungs- Kstetz, als sie den Ue-bergang zum L o h n a m r s s y st e m veüeistetz mindestens ermöglicht. Sie ist also aus diesen zwei Gründen ungültig.
Daraus folgt, daß auch ein Schiedsspruch, der auf ?rund dieser Bestimmung gefällt ist, und die auf einem sol- Hsn Schiedsspruch beruhende Verbindlicherklärung
London, 7. November. Die fünfte und letzte Tagung des gegenwärtigen Parlaments wurde gestern durch eine vom König verlesene Thronrede eröffnet. Die Rede erwähnt das englisch-französische Abkommen mit keinem Wort, was man so deutet, daß für das Abkommen ein stilles Begräbnis gewünscht wird, ohne daß die geheimen Abmachungen aufgehoben werden. Bezüglich des Entschädigungsausschusses wird von der Möglichkeit einer vollständigen und endgültigen Lösung gesprochen; es sollen auch „Verhandlungen über die R h e i n l a n d r ä u in u n g erfolgen". Viel ist es nicht, aber es ist immerhin anzuerkennen, daß die englische Regierung sich in einer Form erklärt, die für ihr künftiges Verhalten bindend ist. Bemerkenswert ist, daß die Thronrede auf die „geschichtliche Freundschaft mit Japan hinweist und daß sie die neue Regierung in China anzuerkennen beabsichtige.
Von den Fragen, die der Lösung durch Regierung und Parlament harren, ist die wichtigste die noch immer anwachsende Arbeitslosigkeit. Die Zahl der Arbeits- losen betrügt zurzeit 1 344200 oder etwa 3,5 o. H. der gesamten Bevölkerung des Landes, und sie ist um 270 168 größer als im Vorjahr. Die Regierung sieht das Heil in einer Verminderung der Steuerlasten der notleidenden Industrie sowie der Landwirtschaft durch Verbil-
Hoover
Neuyork. 7. Nov Die gestrigen Wahlen ergaben einen Sieg des republikanischen Kandidaten Hoover mit geradezu überwältigender Mehrheit. Nach der bis jetzt möglichen Feststellung vereinig! hoover von insgesamt 531 Wahl- Männerstimmen 487 auf sich, während der demokratische Kandidat Smith es nur auf 64 Stimmen brachte.
Der Sieg Hoovers ist noch bedeutender als derjenige Coolidges, der im Jayr 1924 384 Wahlmännerstimmen erhielt. Besonders bemerkenswert ist, daß Hoover namentlich viele Stimmen in den Südstaaten zufielen, die bisher als die Hochburg der Demokraten galten. Akn meisten überrascht, daß Smith, der bisher Regierungsgouverneur des Staats Neuyork war, in Stadt und Staat Neuyork gänzlich durch gefallen ist.
Die Wahlbeteiligung war außerordentlich stark. Vorläufig werden die Gesamtstimmen auf etwa 40 Millionen geschätzt. Namentlich die Frauen haben sich lebhaft an
iiiiyrlg yl, uno leine einen Arbeitskamps beendende Gesamtvereinbarung herbeiführen kann. Er kann und muß vor den Gerichten für ungültig erklärt werden. Denn der Grundsatz, daß die Gerichte die Art des Zustandekommens einer gerichtlichen oder verwaltungsrechtlichen Entscheidung nicht nachzuprüsen haben, weil der Gang der Beratung und Abstimmung im Interesse der Unabhängigkeit geheim bleiben muß, kann hier keine Anwendung finden. Es handelt sich hier nicht darum, ob der Spruch des Schlich- lungsausschusses „in ordnungsmäßiger Weise", das heißt unter Beachtung der Verfahrungsvorschriften, zustande gekommen ist, sondern ob überhaupt ein Spruch des Schlichtungsausschusses selbst vorliegt oder nur der Spruch eines nach den gesetzlichen Bestimmungen gar nicht zuständigen Organs, nämlich des Schlichters oder Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses allein. Die Zulässigkeit einer Prüfung verwaltungsrechtlicher Verfügungen und Entscheidungen durch die Gerichte in dieser Hinsicht ist aber vom Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannt.
Würde in dem anhängigen Verfahren der Schiedsspruch aus diesen Gründen für nichtig erklärt, so würde damit eine Bestimmung beseitigt, die, wenn vielleicht auch nicht die einzige, doch e in e de r H a u p t u r s ach e n für die Mängel des heutigen Schlichtungswesens ist. Denn in den meisten großen Lohnkämpfen der letzten Jahre beruhte der Schiedsspruch nur auf der Stimme des Vorsitzenden allein. Nicht nur die Tarifparteien als solches sondern auch ihre Vertreter in der Schlichtungskammer haben sich der Verantwortung für die Beilegung des Arbeitskampfes entzogen: sie konnten dies, weil eben der Vorsitzende auf alle Fälle einen Schiedsspruch fällen und damit allein die Verantwortung übernehmen mußte. Ebenso konnten die Tarifparteien sich jeder wirklichen Verhandlung, die doch in mehr oder weniger Nachgeben in der einen oder anderen Hinsicht besteht, entziehen. Wissen die Tarifparteien, daß ein Schiedsspruch nur mit Stimmenmehrheit zustande kommen kann, so werden sie von Anfang an geneigter sein, keinen übertriebenen Standpunkt einzunehmen.
Die verfehlte Methode
Eine andere Frage ist es natürlich, ob es von den Arbeitgebern wohlgetan war, mehr als 200 000 Arbeiter zu entlassen. So wenig zweifelhaft es sein kann, daß die Zurückführung des Schlichtungswesens auf seine gesetzliche Grundlage im beiderseitigen Interesse der
ligung der Frachten und Ermäßigung der Kommunal- steucru für beide bis zu 75 o. H.
Der liberale „Manchester Guardian" (und die konservative „Sunday Times") verlangt, England solle die „Entente" mit Frankreich durch eine Entente mit Amerika ersetzen. Sehr scharf wendet sich das Blatt gegen die unwahrhaftige Beteuerung freundschaftlicher Absichten der Negierung gegen Deutschland. Die Behauptung Lord Eus- henduns (der vielfach als Tölpel behandelt wird), Deutschland sei der Dritte in der Entente (Frankreich, England und Deutschland) stimme schleckt .zu der Tatsache, daß deutsche Gebiete noch besetzt seien und daß deutsche Bürger von englischen und französischen Besetzungsgerichten bestraft werden, wenn sic deutsche Lieder singen. Trotz solcher Redensarten werde es Cushendun schwer werden, seine innere Feindschaft gegen Deutschland zu verbergen. Es sei noch in aller Gedächtnis, daß er vor vier Jahren gegen die Räumung der ersten Zone (Köln) Einspruch erhob, weil Deutschland „betrügerischen Bankerott" gemacht babe. ^r werde niemand glauben machen, daß er aus einem Saulus ein Paulus geworden sei. Jedenfalls werde man in Deutschland kein Vertrauen zur engliscken Regierungspolitik baden, wenn sie von einem Cushendun (in Vertretung Chamberlains) geleitet werde.
gewählt
den Wahlen beteiligt, in manchen Bezirken Neuyorks sollen die Frauenstimmen die Männerstimmen um das fünffache übersteigen. Für Hoover scheinen die Farmer, die Kaufleute, die Frauen und die Deutsch-Amerikaner weit überwiegend gestimmt zu haben.
Smith sandte an Hoover ein Glückwunschtelegramm.
Auch das Parlament wird einige Veränderung zeigen. Die Demokraren haben im Senat mindestens 2 und im Abgeordnetenhaus- (Repräsentanten-)Haus mindestens 10 Eitze verloren. Bis jetzt sind im Abgeordnetenhaus die Wahlen von 220 Republikanern, 164 Demokraten, 1 Farmer und 1 Sozialdemokrat bekannt, 49 Mandate stehen noch aus.
Auf Grund des Wahlsiegs der Republikaner wird Senator Charles Curds Vizepräsident werden. Obwohl noch nicht alle Ergebnisse vorliegen, ist es wahrscheinlich, daß Franklin Rooseve<4t Gouverneur des Staats Reu- york werden wird.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelegen ist und wenn man auch das Bestreben auf eine Aenderung des Schlichtungswesens verstehen kann, so wird man doch di-- im gegenwärtigen Lohnkampf vom Arbeitgeberverband angewandte Methode nicht billigen können. Zugegeben, daß die Lage der Eisenindustrie unter dem Joch der Dawes- Obligationen und anderer Umstände zurzeit nichts weniger als glänzend ist, so wird man dock sagen müssen, daß es so grober und gefährlicher Mittel nicht bedurft hätte.
Neueste Nachrichten
Der Reichshaushaltplau 1929
Berlin. 7. Nov. Das Reichskabinett bat sich gestern zum neuen Reicksbaushaltplan, der einen Fehlbetrag von mehr als 600 Millionen Mark aufweist, im allgemeinen ausgesprochen. Gegen die von Hilferding geplante Erhöhung der Umsatzsteuer erheben sich starke Bedenken. Wie verlautet, ist die Vorlage des Reichshaushaltplvns und der Deckungsgesetze im Reichstag frühestens anfangs nächsten Jahrs zu erwarten, auch der Nachtragshaushälk für das laufende Jahr steht nicht in naher Aussicht.
Von der demokratischen und sozialdemokratischen Fraktion sind Anträge auf Herabsetzung des Stärke- Maiszolls. der seinerzeit von Reichsernährungsminister Schiele geschaffen worden ist, eingebracht worden, da der Mais ein Volksnahrungsmittel sei. Der Reichsrat wird sich in seinen am 15. November beginnenden Verhandlungen mit dem Zoll-Ausgleich Mischen Jndustriemais und Mai» für Brennereizwecke beschäftigen.
Der deutsche Landwirtschaslsrat zur Handelspolilik
Berlin, 7. Nov. Der ständige Ausschuß des Deutschen Landwirtschaftsrates hat der Reichsregierung eine Entschließung übergeben, in der Getreideübergangszollsätze und die Inkraftsetzung der autonomen Sätze des deutschen Zolltarifs gefordert werden. Weiter wird verlangt eine Erhöhung der deutschen Zollsätze für Zucker und Äe beschleunigte Herabsetzung und baldige völlige Aushebung des Ein- suhrkontingents für zollfreies Gefrierfleisch.
Die Unterstützung der Ausgesperrteu durch die Gewerkschaften
Essen, 7. Noo. Die Unterstützung der im rheinisch-westfälischen Industriegebiet Ausgesperrten durch die Gewerk-