Mittwoch, 7. November 1928

c sagen:wie ist das möglich" :t und ist vor allem nicht mit Nur einige Tafeln, die ngchts die Straße zu -spannen, mit der Was überall in größeren Städ- nn und muß man auch in der es fertig bringen. Ich will auch he am leichtesten zu machen ist. Vorstadt kommen, fahren durch :ße und die aus Richtung Rohr- ) die Freudenstädterstraße am adt. Eine ganz einfache Sache So kann viel Unglück Vermie­ters Verkehrshinderung ist be-

^ochverehrten Stadtväter bitten erem Städtchen diesen Vorteil n Opfer zu bewilligen, In kur- rrkehrsänderung von jedermann :rden mit Freude diese Tat der

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Lelegr.-Adresse: Gesellschafter Nagold. In Fällen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Rückzahlung des Bezugspreises. Postsch.-Kto. Stuttgart 511S

Ur, 283

Gegründet 1827

Donnerstag, den 8 November 1828

Fernsprecher Nr. 2V

102. Jahrgang

Parlamenlsbeginn in England

CushendunsDeutschfreundlichkeit" angeprangert

MMWWcr

Dr. Skresemann erstattete am Mittwoch dem Reichs­präsidenten Vortrag über auswärtige Fragen.

Die polnisch-litauischen Verständigungsverhaudlungen. die m Königsberg stattfanden, find wieder einmal als aussichts- los abgebrochen worden. Polen wist das geraubte Wilna, die Hauptstadt Litauens, nicht mehr herausgeben, und Litauen will nicht darauf verzichten.

Me Gesetzwidrigkeit »es Schlichlmzs- , Verfahrens

Der Lohnkamps in der rwrdwestdeutschen Eisenindustrie ha! die Krise des Schlichtungsverfahrens, über die man sich, trotz ihrer großen Bedeutung, in weiten Kreisen wohl nock keine rechte Vorstellung macht, wieder in den Vordergrund gestellt. Bon allgemeinem Interesse sind daher nachstehende streng sachliche und unparteiische Ausführungen eines Fach­manns von Ruf, des Lnndgerichtsdirektors Denn ecke, des Vorsitzenden des Schüchlungsausschusses Dortmund.

Die Weigerung der nordwestdeutschen Eisenindustrie, den Schiedsspruch trotz der Verbiudlichkeitserklärung durch- »ufiihrcn, ist nicht nur ein Kampf um die Lohnhöhe, son­dern hauptsächlich um die Aenderung des Schlich- tungsver fahrens selbst, dessen Anwendung, wie aus dem Folgendest ersichtlich, in direktem Widerspruch zum Ge­setz steht, also gesetzwi drig ist. ,

Der Kampf richtet sich gegen 8 21 der A u s f ü h r u n g s- oerorduung, wonach, wenn sich keine Mebrheit iür eine Meinung ergibt, die Stimme des Vorsitzenden der ! vchlichtungskammer allein entscheiden solle; mit andern , Worten: in solchen Fällen habe der Vorsitzende allein den Schiedsspruch zu fällen. Das Rsichsaesetz der Schlich- luvtzsordnuug bestimmt in H 5, daß- noch vergeblichem Tmigungsversuch des Vorsitzenden eine Schlichtnngs k a m- m er durch Zuziehung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmer­beisitzern zu bilden, daß die Sache vor dieser Kammer zu oerhandeln und von der Kammer, wie es ausdrücklich heißt, ün Vorschlag für den Abschluß einer Gesamtvereinbarung zu machen ist. In Uebereinstimmung mit dem Preßgesetz Dill das Gesetz also hier eine Kollegialversas- sung zur Fällung des Schiedsspruchs. Wenn Reichs- irbeitsministsr Wisse ll in den Nachverhandlungen des vorliegenden Lohnkampfes seine Verbindlichkeits­erklärung mit der Behauptung begründete, nach jener Ausführungsverordnung sei jahrelang verfahren Vörden, so ist dies nicht beweiskräftig, denn eine Aus­führungsverordnung muß sich selb st ver­ständlich im Rahmen der im Gesetz selbst ge­gebenen Grundsätze halten, sonst ist sie unge­setzlich, und sie wird auch durch jahrelange Anwendung nicht gesetzlicher. ,

Die Bestimmung jener Ausführungsverordnung, daß der Vorsitzende allein zu entscheiden habe, bedeutet aber auch eine Aenderung des ganden Systems der Lchlichtungsordnung überhaupt. Man hat sie ossenbar getroffen, weil man ein Schlichtungsverfahren ohne Abschluß durch einen Schiedsspruch vermeiden wollte.

Die Meinung war dabei, daß, wenn.weder die Parteien der Gesamtvereinbarung noch die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Schlichtungskammer zu einer Eini­gung miteinander oder mit dem Vorsitzenden kommen, es bann Sache des Vorsitzenden als Vertreters des Staats sei, eine Lohnregelung durch eine Gesamtoerein- barung zu ermöglichen, die unter Umständen erzwungen wird. Das ist bekanntich der Gedanke des Lohnamts- ly st eins, wie es namentlich in Australien besteht und sich übrigens als vollkommen undurchführbar erwiesen hat. .

^ Von diesem Lohnamtssystem unterscheidet sich das schlichtun gssystem dahin, daß die Festsetzung der Lohn- und Arbeitsbedingungen Aufgabe der Arbeit­nehmer- und Arbeitgeberverbände ist, der Staat nur Hilfe zum Abschluß solcher Gesamtvereinbarungen leisten soll. Man kann aber nicht mehr von einer Hilfe­leistung sprechen, wenn auch die Vertreter der Arbeitgeber »der Arbeitnehmer, die sich an dieser Hilfeleistung beteiligen wllen, den Schiedsspruch sämtlich nicht gewollt haben, ber nur dem Willensentschluß des Vertreters des Staats entspricht, und diese Entscheidung dann hinterher zum ijwungsvertrag, womöglich gegen den ausge­sprochenen Willen beider Tarifparteien, erhoben wird. Wohl kann man bei einem* Zwangsvertrag,

°er auf einem Mehrheitsschiedsspruch beruht, wuner noch davon reden, daß auch bei diesen Arbeitsbedin- Nsngen die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ^gewirkt haben, auf keinen Fall aber bei einem Schieds- 'PNtch des Vorsitzenden allein. Die fragliche Ausführungs- ""»rdnung widerspricht also auch insofern dem Schlichtungs- Kstetz, als sie den Ue-bergang zum L o h n a m r s s y st e m veüeistetz mindestens ermöglicht. Sie ist also aus die­sen zwei Gründen ungültig.

Daraus folgt, daß auch ein Schiedsspruch, der auf ?rund dieser Bestimmung gefällt ist, und die auf einem sol- Hsn Schiedsspruch beruhende Verbindlicherklärung

London, 7. November. Die fünfte und letzte Tagung des gegenwärtigen Parlaments wurde gestern durch eine vom König verlesene Thronrede eröffnet. Die Rede erwähnt das englisch-französische Abkommen mit keinem Wort, was man so deutet, daß für das Abkommen ein stilles Begräbnis gewünscht wird, ohne daß die geheimen Abmachungen auf­gehoben werden. Bezüglich des Entschädigungsaus­schusses wird von der Möglichkeit einer vollständigen und endgültigen Lösung gesprochen; es sollen auchVerhand­lungen über die R h e i n l a n d r ä u in u n g erfolgen". Viel ist es nicht, aber es ist immerhin anzuerkennen, daß die englische Regierung sich in einer Form erklärt, die für ihr künftiges Verhalten bindend ist. Bemerkenswert ist, daß die Thronrede auf diegeschichtliche Freundschaft mit Ja­pan hinweist und daß sie die neue Regierung in China an­zuerkennen beabsichtige.

Von den Fragen, die der Lösung durch Regierung und Parlament harren, ist die wichtigste die noch immer an­wachsende Arbeitslosigkeit. Die Zahl der Arbeits- losen betrügt zurzeit 1 344200 oder etwa 3,5 o. H. der gesamten Bevölkerung des Landes, und sie ist um 270 168 größer als im Vorjahr. Die Regierung sieht das Heil in einer Verminderung der Steuerlasten der not­leidenden Industrie sowie der Landwirtschaft durch Verbil-

Hoover

Neuyork. 7. Nov Die gestrigen Wahlen ergaben einen Sieg des republikanischen Kandidaten Hoover mit geradezu überwältigender Mehrheit. Nach der bis jetzt möglichen Feststellung vereinig! hoover von insgesamt 531 Wahl- Männerstimmen 487 auf sich, während der demokratische Kandidat Smith es nur auf 64 Stimmen brachte.

Der Sieg Hoovers ist noch bedeutender als derjenige Coolidges, der im Jayr 1924 384 Wahlmännerstimmen er­hielt. Besonders bemerkenswert ist, daß Hoover namentlich viele Stimmen in den Südstaaten zufielen, die bisher als die Hochburg der Demokraten galten. Akn meisten über­rascht, daß Smith, der bisher Regierungsgouverneur des Staats Neuyork war, in Stadt und Staat Neuyork gänzlich durch gefallen ist.

Die Wahlbeteiligung war außerordentlich stark. Vorläufig werden die Gesamtstimmen auf etwa 40 Millionen geschätzt. Namentlich die Frauen haben sich lebhaft an

iiiiyrlg yl, uno leine einen Arbeitskamps beendende Ge­samtvereinbarung herbeiführen kann. Er kann und muß vor den Gerichten für ungültig erklärt werden. Denn der Grundsatz, daß die Gerichte die Art des Zustandekommens einer gerichtlichen oder verwaltungsrechtlichen Entscheidung nicht nachzuprüsen haben, weil der Gang der Beratung und Abstimmung im Interesse der Unabhängigkeit geheim bleiben muß, kann hier keine Anwendung finden. Es handelt sich hier nicht darum, ob der Spruch des Schlich- lungsausschussesin ordnungsmäßiger Weise", das heißt unter Beachtung der Verfahrungsvorschriften, zustande gekommen ist, sondern ob überhaupt ein Spruch des Schlichtungsausschusses selbst vorliegt oder nur der Spruch eines nach den gesetzlichen Bestimmungen gar nicht zuständigen Or­gans, nämlich des Schlichters oder Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses allein. Die Zulässigkeit einer Prü­fung verwaltungsrechtlicher Verfügungen und Entscheidun­gen durch die Gerichte in dieser Hinsicht ist aber vom Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannt.

Würde in dem anhängigen Verfahren der Schiedsspruch aus diesen Gründen für nichtig erklärt, so würde damit eine Bestimmung beseitigt, die, wenn vielleicht auch nicht die einzige, doch e in e de r H a u p t u r s ach e n für die Mängel des heutigen Schlichtungswesens ist. Denn in den meisten großen Lohnkämpfen der letzten Jahre beruhte der Schieds­spruch nur auf der Stimme des Vorsitzenden allein. Nicht nur die Tarifparteien als solches sondern auch ihre Vertreter in der Schlichtungskammer haben sich der Verantwortung für die Beilegung des Arbeitskampfes entzogen: sie konnten dies, weil eben der Vorsitzende auf alle Fälle einen Schiedsspruch fällen und damit allein die Verantwortung übernehmen mußte. Ebenso konnten die Tarifparteien sich jeder wirklichen Verhandlung, die doch in mehr oder weniger Nachgeben in der einen oder anderen Hinsicht besteht, entziehen. Wissen die Tarifparteien, daß ein Schiedsspruch nur mit Stimmenmehrheit zu­stande kommen kann, so werden sie von Anfang an geneig­ter sein, keinen übertriebenen Standpunkt einzunehmen.

Die verfehlte Methode

Eine andere Frage ist es natürlich, ob es von den Arbeit­gebern wohlgetan war, mehr als 200 000 Arbeiter zu ent­lassen. So wenig zweifelhaft es sein kann, daß die Zurück­führung des Schlichtungswesens auf seine gesetzliche Grundlage im beiderseitigen Interesse der

ligung der Frachten und Ermäßigung der Kommunal- steucru für beide bis zu 75 o. H.

Der liberaleManchester Guardian" (und die konser­vativeSunday Times") verlangt, England solle die Entente" mit Frankreich durch eine Entente mit Amerika ersetzen. Sehr scharf wendet sich das Blatt gegen die un­wahrhaftige Beteuerung freundschaftlicher Absichten der Ne­gierung gegen Deutschland. Die Behauptung Lord Eus- henduns (der vielfach als Tölpel behandelt wird), Deutschland sei der Dritte in der Entente (Frank­reich, England und Deutschland) stimme schleckt .zu der Tat­sache, daß deutsche Gebiete noch besetzt seien und daß deutsche Bürger von englischen und französischen Besetzungsgerichten bestraft werden, wenn sic deutsche Lieder singen. Trotz solcher Redensarten werde es Cushendun schwer werden, seine innere Feindschaft gegen Deutschland zu verbergen. Es sei noch in aller Gedächtnis, daß er vor vier Jahren gegen die Räumung der ersten Zone (Köln) Einspruch erhob, weil Deutschlandbetrügerischen Bankerott" gemacht babe. ^r werde niemand glauben machen, daß er aus einem Sau­lus ein Paulus geworden sei. Jedenfalls werde man in Deutschland kein Vertrauen zur engliscken Regierungspolitik baden, wenn sie von einem Cushendun (in Vertretung Chamberlains) geleitet werde.

gewählt

den Wahlen beteiligt, in manchen Bezirken Neuyorks sollen die Frauenstimmen die Männerstimmen um das fünffache übersteigen. Für Hoover scheinen die Farmer, die Kauf­leute, die Frauen und die Deutsch-Amerikaner weit über­wiegend gestimmt zu haben.

Smith sandte an Hoover ein Glückwunschtelegramm.

Auch das Parlament wird einige Veränderung zeigen. Die Demokraren haben im Senat mindestens 2 und im Ab­geordnetenhaus- (Repräsentanten-)Haus mindestens 10 Eitze verloren. Bis jetzt sind im Abgeordnetenhaus die Wahlen von 220 Republikanern, 164 Demokraten, 1 Farmer und 1 Sozialdemokrat bekannt, 49 Mandate stehen noch aus.

Auf Grund des Wahlsiegs der Republikaner wird Sena­tor Charles Curds Vizepräsident werden. Obwohl noch nicht alle Ergebnisse vorliegen, ist es wahrscheinlich, daß Franklin Rooseve<4t Gouverneur des Staats Reu- york werden wird.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelegen ist und wenn man auch das Bestreben auf eine Aenderung des Schlichtungswesens verstehen kann, so wird man doch di-- im gegenwärtigen Lohnkampf vom Arbeitgeberverband an­gewandte Methode nicht billigen können. Zugegeben, daß die Lage der Eisenindustrie unter dem Joch der Dawes- Obligationen und anderer Umstände zurzeit nichts weniger als glänzend ist, so wird man dock sagen müssen, daß es so grober und gefährlicher Mittel nicht bedurft hätte.

Neueste Nachrichten

Der Reichshaushaltplau 1929

Berlin. 7. Nov. Das Reichskabinett bat sich gestern zum neuen Reicksbaushaltplan, der einen Fehlbetrag von mehr als 600 Millionen Mark aufweist, im allgemeinen ausgesprochen. Gegen die von Hilferding geplante Er­höhung der Umsatzsteuer erheben sich starke Bedenken. Wie verlautet, ist die Vorlage des Reichshaushaltplvns und der Deckungsgesetze im Reichstag frühestens anfangs nächsten Jahrs zu erwarten, auch der Nachtragshaushälk für das laufende Jahr steht nicht in naher Aussicht.

Von der demokratischen und sozialdemokratischen Frak­tion sind Anträge auf Herabsetzung des Stärke- Maiszolls. der seinerzeit von Reichsernährungsminister Schiele geschaffen worden ist, eingebracht worden, da der Mais ein Volksnahrungsmittel sei. Der Reichsrat wird sich in seinen am 15. November beginnenden Verhandlungen mit dem Zoll-Ausgleich Mischen Jndustriemais und Mai» für Brennereizwecke beschäftigen.

Der deutsche Landwirtschaslsrat zur Handelspolilik

Berlin, 7. Nov. Der ständige Ausschuß des Deutschen Landwirtschaftsrates hat der Reichsregierung eine Ent­schließung übergeben, in der Getreideübergangszollsätze und die Inkraftsetzung der autonomen Sätze des deutschen Zoll­tarifs gefordert werden. Weiter wird verlangt eine Er­höhung der deutschen Zollsätze für Zucker und Äe beschleu­nigte Herabsetzung und baldige völlige Aushebung des Ein- suhrkontingents für zollfreies Gefrierfleisch.

Die Unterstützung der Ausgesperrteu durch die Gewerkschaften

Essen, 7. Noo. Die Unterstützung der im rheinisch-west­fälischen Industriegebiet Ausgesperrten durch die Gewerk-