Seite 4 — Nr. 248
Nagolder Tagblatt „Der Gesellschafter"
Freitag, 19. Oktober 1928
Amtliche Bekanntmachung Das neue Waffengesetz.
Aus das mit dem 1. Olt. 1928 in, Kraft getretene Reichsgesetz über Schußwaffen und Munition vom 12. April 1928 i. V. mit der Ausführungsverordnung hiezu vom 13. Juli 1928, R.E. Vl. I, S. 143 u. 198 und der Württ. Vollz. Verordnung vom 10. September 1928, Reg. Bl. S. 380 wird hingewiesen.
Hienach bedarf in Zukunft
1. der Genehmigung durch das Oberamt:
a. wer gewerbsmäßig Schußwaffen oder Munition Herstellen, bearbeiten oder instandsetzen will,
d. wer gewerbsmäßig Schußwaffen oder Munition erwerben, feilhalten oder anderen überlassen oder den Erwerb oder das Ueberlassen solcher Waren vermitteln oder sich gewerbsmäßig zum Erwerb oder Ueberlassen solcher Waren erbieten will.
Die unter a) genannten Gewerbetreibenden haben ein Waffenbuch zu führen, aus dem der Verbleib der Schußwaffen hervorgeht.
Tie unter b) genannten Gewerbetreibenden, haben ein Waffenhandelsbuch zu führen, aus dem Herkunft und Verbleib der Schußwaffen hervorgehen.
Verboten ist der Handel mit Schußwaffen oder Munition im Umherziehen, sowie auf Jahrmärkten, Schützenfesten und Messen, mit Ausnahme der Mustermessen i
2. eines vom Oberamt ausgestellten Waffen- oder Munitionserwerbscheins» wer Waffen oder Munition überlassen oder erwerben will. Der Erwerbschein gilt für die Dauer eines Jahres vom Tag der Ausstellung an gerechnet, sofern nicht eine kürzere Geltungsdauer auf ihm vermerkt ist.
Wer Schußwaffen oder Munition von Todes wegen erwirbt, hat dies binnen 6 Wochen nach dem Tag, an dem er von dem Erwerb Kenntnis erlangt hat, dem Oheramt anzuzeigen;
3. eines vom Oberamt ausgestellten Waffenscheins, wer außerhalb seiner Wohnung, feiner Geschäftsräume oder seines befriedeten, Besitztums eine Schußwaffe führt. Der Waffenschein ist für das ganze Reichsgebiet und für die Dauer eines Jahres vom Tag der Ausstellung an gültig.
Personen, die nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zum Besitz von Schußwaffen oder Munition nicht berechtigt sind, haben die in ihrem Besitz befindlichen Schußwaffen und Munition, unverzüglich dem Oberamt in Verwahrung zu geben.
Die Jahresjagdkarte eines deutschen Landes berechtigt im gesamten Reichsgebiet während der Dauer ihrer Gültigkeit den Inhaber zum Erwerb von Jagdwaffen und Faustfeuerwaffcn in dem darin vermerkten Umfang und zum Erwerb von Munition für Jagd- und Faustfeuerwaffen. Die Jagdkarte eines deutschen Landes berechtigt im gesamten Reichsgebiet während der Dauer ihrer Gültigkeit den Inhaber zum Führen von Iagd- waffen und einer Faustfeuerwaffe auf der Jagd.
' Die Einfuhr von Schußwaffen und Munition ist nur beschränkt zuläßig.
Zum Besitz eines Waffen- oder Munitionslagers, das nicht zu einem gemäß diesem Gesetz genehmigten Gewerbe (oben 1a und-b) gehört, ist die Genehmigung des Oberamts erforderlich. Als Waffenlager gilt ein Bestand von mehr als fünf Schußwaffen der gleichen Art, als Munitionslager ein Bestand von mehr als 100 Patronen. Bei Jagdwaffen gilt als Waffenlager ein Bestand von mehr als zehn Jagdwaffen, als Muni- nitiönslager ein Bestand von mehr als 1000 Patronen.
Herstellung, Handel, Einfuhr, Führen und Besitz von Wilddiebsgewehren sind verboten.
Wer am 1. Oktober 1928 ein nach den obigen Ausführungen 1 a und b genehmigungspflichtiges Gewerbe betreibt, oder ein genehmigungspflichtiges Waffen- oder Munitionslager besitzt, hat die Genehmigung binnen einem Monat zu beantragen.
Die aus Grund der bisherigen landesrechtli chen Vorschriften ausgestellten Waffenscheine, verlieren, mit Ausnahme der Jagdscheine, spätestens am 31. März 1929 ihre Gültigkeit. Den Inhabern von gültigen württembergischen Iahres- jagdkarten wird für diese Zeit auf ihren Antrag zum Erwerb und Führen von Jagd- und Faust- feuerwasfen von dem Oberamt, das die Jagdkarte ausgestellt hat, eine Bescheinigung kostenlos erteilt.
Die Gesuche um Ausstellung eines Waffenoder Munitionserwerbscheins oder eines Waffenscheins sind unter llebergabe eines Lichtbilds bei der Ortspolizeibehörde des Wohnorts zustellen und von dieser dem Oberamt weiterzuleiten, zutreffendenfalls mit einer Bescheinigung, daß gegen die Zuverläßigkeit des Eesuchstellers keine Bedenken bestehen und daß der Eesuchsteller nicht zu den in 8 16 Abs. 1, Satz 2 (Ziff. 1—5) des Gesetzes bezeichnten Personen gehört. Bei Gesuchen um Ausstellung eines Waffenscheins ist außerdem der Nachweis eines Bedürfnisses zu erbringen.
Nagold, 16. Oktober 1928.
Oberamt:
Dr. Rau neck er. Reg.-Rat.
Angolä.
Samstag abend 8.15 Uhr Sonntag 2.30, 8.15 Uhr
l>N kleMS « Mi
nach dem gleichnamigen, vielgelesenen u. packenden Roman in 7 Akten.
Hiezu Lustspiel
„Mr Wt in Liede nicht"
in 2 Akten.
Frisch eingetroffen:
LIelsr küokUnge I.»vIi8li«rl»Nv Llsmsrvll- » in Dosen von l.— an H»IIlN0p8 krrrldertngv KelvvderliLge Hering« in 8vni „ infamsten Lr»IiI»e»
I-»vI»8, 8»Ini 8«rUvHv» 8»r«U»«» Sri8iingv S«r8 »i'nenvre V»p«r»
l^noiiovzs^s8te 8»r«IvIIv»- „
bei 1441
k. »Mer.
kem-miinik
2Ugulls1en derLIaösr- Llitls in Ümlsla-Lkuisn LVttUIUI gUNUttlVItt »IN S1. 0«0V«P 1S2S 1878 Oelüssvüros uncl 1 ?rLmie L4.
ttöcksl- u. ttsuptxev.
1 Prämie
Uvspreis I RLI. korto u. I-ists M Mg. «Ictr» empieUIen:
kvei'Nsi'ü ketten,
Nuttgspl, k'rjecirtcLrstr.56 postsckeckk. 8tutl8.84I3 soiv. «i. 81. i-oll.-Linneir. u. dek. Verkaufsstellen.
Hier bei G. W. Zaiser Buchhandlung. 1430
Mädchen-Gesuch
Suche bis 1. Noo. ein aufgewecktes, fleiß.
Mädchen
im Alter von 18 bis 20 Jahre für Küche uns Haushalt bei guter Bezahlung. (544
Eugen Wölber Conditorei / Cafs Sckramberg.
^llsinvertrisb kür Württemberg ^
Hieoäor Lrakkt
Stuttgart, llan 2 lei 8 lr.II l'elskon 22528
Verkaufe einen 4 Monate alten 1445
Wolfshund
(Rüde)
Michael Braun,
beim gold. „Adler'.
Walddorf
Kirchweih-Samstag / Sonntag
MetzelsuM
mit In neuem Wein Kirchweih-Sonntag ,
KirdeTanz
(Streichmusik Altensteig) Es ladet freundlichst ein
Karl Wal» ». »Adler"
WS»
«Stehpult
75/140 cm Plattengröße mit Hocker gut erhalten Mk. 30.—
Gaus Reh», GtuLtsavt
Stiftftr. 5 <
Stadtgemeinbe Rottenburg a. N.
Mcheuverkauf
Am Donnerstag, den 25. Oktober, vorm, von 10 Ahr an kommen im Bahnhotel Tdgel hier aus dem hiesigen Stadtwald vd. 1200 Eichen mit 48 Fslm. I., 78 ll., 126 HI., 177 IV., 114 V. und 18 VI. Klasse zum Verkauf. Besichtigung Tags zuvor. Abgang um 9 Uhr am Bahnhof hier. Auszüge durch die Unterzeichnete Stelle. (545 Den 12. Oktober 1928.
Stadtpfleger Bolz.
llient eile olteingekükrte Vollrensur- gabe lles ZckvSbllllren bierkur kür 6», Kurland. Venn 5le einen Ibnen ver- rvanllten, belreunäeten oller bekannten l^nllsmsnn Im ^uslaull Koben, llonn geben 5ie llellen genaue Erstelle llem äckvSbllchen bierkur, äiuttgort, liünlg- ltrobe 20, unll es gebt sucb an !bn ller
drill; Zer Heimst! -
V I
kur
I». HVvMinvIll
VI»rg»rl»«
a. —70, —85, 1.-
8»It»»i»«n
S»vkp»Ivvr
vitro»«»
8k«r
V»»llir»L»vk«r
Lloil
Ig.'.fÜMMKl'Ill'M
clas kkanä 20 kkg.
WW-omm
Verlöre«
zwisch. Mindersbach und Nagold eine
Briefmappe mit Geldinhalt in Schriftstück.
Der ehrliche Finder wird gebeten, sich in der Geschäftsstellt des Gesellschafters zu melden. ,4«?
Einen bereits neuen
Mäer-
Ki» 8 lvMMll
har zu verkaufen! Wer? sagt d. Gesch.-Stelle ds. Bl. 1444
z WiecimZiep
l-lugo l-l6886ll)3ft1ll
grüLsn als
Veriobls
Wllbslmsbavsn
blagolll
vktobsr 1928
Oberiflingen-Effringen.
Hochzetts- Einladung
Wir erlauben uns hiemit, Verwandte Freunde und Bekannte zu unserer am
Kirchweihmontag, den 22. Oktober 1928
im Gasthaus z .Pflug' in Effrin- gen stattfindenden Hochzeitsfeier freundlichst einzuladen.
Ml» M
Sohn des Tochter des
Ehr. Winterz. .Linde' Jakob Bihler, Bauer Oberiflingen. > Effringen.
Kirchgang Vs 12 Uhr -so-
Wir bitten, dies statt jeder besonderen Einladung entgegennehmen zu wollen.
Verkaufe
Dreschmaschine
stationär, sehr wenig gebraucht, mit Putzerei, '' Fabrikat Rau.
TlMflh gegen ein Rind «W «llSgeslhlllfse«.
Näheres zu erfragen in der Geschäftsstelle d. Bl.
8 HeresMamlii W
Ä» Vinvr
Ulstorincksr Uomnn
lkSIUs
Asvorllso
^VoIl8t. TVusZube mit Liläern nur ^ 2.88 voriLtiK
in äer kuodlicklg. 2rrl8«r, Hsgolck.
Ich suche auf 1. Nov. ein eoang. (541
Alleii-Miidchea,
das schon in Stellung war, sllr Küche u. Haushalt, nicht unter 18 Jahren. (541
Trau Lydia Haag, vor dem Königstor Weildcrftadt.
Suche auf IS. Noo. ehrliches, pünktl. (540
Rädchen
16—18 Jahre alt.
Müller, Schlosserei, Bietigheim, Württ. Besigheimerstc. 5.
kostenlos
erhalten Sie von mir das MnSkator Handbuch über
rationelle Geflügelzucht
Schreiben Sie noch heute an (400
Hans Wolfrum, Glatten
SA. Freudenstadt
Jumper
(tunesischer Häkelstich) für Erwachsene!
kerligl »»
Wer? sagt die Gesch.-St. ds. Bl. 1443
W«
Fertige Herren-
Anzüge
und
Mäntel
i« großer Auswahl Tadelloser Sitz, saubere Näharbeit
Vefichtis»«« «h»e jede« Kavfzmaug erdete«!
Paul Räuchle
am Markt, Calw