Mittwoch, 18. Juli 1828
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Lk. Ivv Gegründet 1827 Domierstag, den 19. Juli 1928 Fernsprecher Rr 28 102. IahrgMIH
Zur Ermordung General Obregons
Die Mordtat
General Alvaro Obregon war am 1- Juli ds. Is. als Nachfolger Calles' zum Staatspräsidenten von Mexiko gewählt worden und sollte das Amt, das er schon einmal 1920—1924 bekleidete, am 1. Dezember übernehmen. In der letzten Zeit hatte er in seiner Heimat Sonorra geweilt, wo er eine große politische Kundgebung leitete. Am Sonntag war er nach Mexiko-Stadt zurückgekehrt. Am Dienstag folgte er einer Einladung zu einem Bankett, das in San Angel (nahe der Stadt Mexiko) in dem Gasthof „La Bombilla" ihm zu Ehren gegeben wurde. Während Obregon an der Tafel saß, schritt ein ärmlich gekleideter, in den zwanziger Jahren stehender Mann namens Esbayula - r i o mit Zeitungen in der Hand auf den Präsidenten zu, angeblich, um ihm einige Witzzeichnungen in den Blättern Zu. zeigen, und gab auf etwa 30 Zentimeter Entfernung plötzlich fünf Schüsse aus einem kleinen Revolver, den er im Hut verborgen gehalten hatte, auf ihn ab. Obregon fiel unter den Tisch unduvar alsbald tot. Seine Freunde stürzten sich sofort auf den Mörder, der sofort erschlagen wor- oen wäre, wenn nicht der anwesende Polizeipräsident rasch dazwischengetreten wäre. Er ries aus: „Der Meuchelmörder darf noch nicht getötet werden; erst müssen wir wissen, wer hinter dem ruchlosen Verbrechen steckt!"
Obregons Deiche wurde nach seiner Wohnung in Mexiko gebracht. Vor dem Haus sammelte sich alsbald eine ungeheure Menschenmenge an, die durch den Anschlag aufs Ochste erbittert war, doch kam es zu keinen Ruhestörungen. Die PouZei stellte sofort umfangreiche Untersuchungen an- Der Mörder, der ins Gefängnis von Mexiko-Stadt gebracht wurde, wurde mehrmals verhört.
Obregon wird in Sonora beigesehk
Die Lerche Obregons wurde einbalsamiert; sie wird mit der großen Generalsuniform b-tteidet, in der Totenkapells des Nationalpalastes zur allgemeinen Besichtigung aufgebahrt. Der Sarg wird mit der Nationalfahne bedeckt, dis von einer der Frauen der Partei Obregons angefertigt worden war und am Tag seines Amtsantritts auf dem Nationalpalast gehißt werden sollte. Die Absicht, für Obregon und den kürzlich bei Neuyork verunglückten mexikanischen Fliegerhauptmann Carranza eine gemeinsame Veisetzungsfeier zu veranstalten, wurde aufgegeben, da man- befürchtet, die Feinde Obregons könnten die Feierlichkeiten durch neue Anschläge stören. Wahrscheinlich wird Obregon nach seinem Wohnsitz in Sonorra übergeführt und auf dem dortigen kleinen Friedhof beigesetzt.
Der Mörder verweigert jede Aussage
Der Mörder Esbapulario wurde nach der Tat verhaftet und ins Gefängnis in Mexiko-Stadt verbracht. Präsident Calles nahm selbst an dem ersten Verhör teil. Der Mörder zeigte sich trotzig und verweigerte jede Aussage. Dem Präsidenten antwortete er, es sei nutzlos, ihn zu irgendwelchem Geständnis zwingen zu wollen.
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Präsident Calles ernannte statt des bis.-erigen Polizeipräsidenten, General Roberto Cruz, den General Antonio Rios zum Polizeischef und Arturo Orci zum Generalsekretär des Polizeihauptquartiers; beide sind Freunde Obregons.
Der Vollzugsausschuß der Arbeiterpartei verurteilte in einer Erklärung den Mordanschlag. Der Vorsitzende Mo- rones war ein Gegner Obregons.
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Der Mord ist geeignet, das Land Mexiko in neue Wirren zu stürzen, nachdem Calles und Obregon in den zwei letzten Jahren alle Aufstände und Zettelungen mit blutiger Strenge unterdrückt hatten, wobei bekanntlich auch die bekanntesten Gegner, die Generale Serrano und Alva- rez kriegsgerichtlich erschossen wurden. Die schicksalsschwere Frage ist nun, wer Präsident werden soll oder kann. Da das mexikanische Gesetz nicht gestattet, daß der gleiche Präsident zweimal hintereinander gewählt wird, kommt Calles für die nächsten vier Jahre nicht in Frage. An bedeutenderen Männern ist aber in Mexiko jetzt ein großer Mangel. Calles und Obregon scheinen vereinbart zu haben, daß sie sich gegenseitig alle vie- Jahre als Präsidenten ab- lösen, um dem Land die mörderischen Parteikämpfe zu ersparen. Ob sich ein starker Mann von der politischen Richtung Calles findet, muß erst die nächste Zukunft erweisen. Wenn es einen solchen nicht gibt, so dürste das Land vor neuen schweren Kämpfen stehen.
Welkere Amksperiode Calles?
Mexiko, 18. Juli. In weiten Kreisen Mexikos soll Stimmung dafür sein, daß der gegenwärtige Präsident Calles weg-m der Ermordung Obregons die Präsidentschaft auck 'ür die nächsten vier Jahre beibehalten solle. Dies müßte lurch einen Parlamentsbeschluh bestätigt werden.
Auf Obregon waren in letzter Zeit verschiedene Anschläge versucht worden.
Nach dem AnsHlag wurden alle wichtigen Punkte der Stadt sofort mit Truppen besetzt und sine strenge Zensur verhängt.
MM im Schleier der Geheimnisses
Die .Bosfische Zeitung" meldet aus Stockholm: Die beiden deutschen Filmphokographen Robert Hartmann und Zeorg Schubert, die auf der Heimreise von Spitzbergen n Stockholm sich aufhielten, haben sich zu einem Mitarbeiter ion ,Nua Dagligt Allehanda" über die Nachrichkenüber- Elung auf dem italienischen Dampfer .Citta di Milano" geäußert. Sie berichten, daß anfangs eine große Anzahl Zeikungsberichlersiaiier verschiedener Länder sich in Spitzbergen aufgehalten habe. Sie seien jedoch heimge - reist, da sie ihre Anwesenheit auf Spitzbergen als zweck- l o s ansahen. Als z. B. Nobile in Königsbucht an Bord des Dampfers gebracht wurde und das Schiff nachmittags die Bucht verließ, haben öie Berichterstatter diese Tatsache erst am Abend über Stockholm erfahren.
Die beiden Deutschen nahmen sofort ein offenes Motorboot und erreichten nach einer abenteuerlichen 14stündigen Fahrt die Birgo-Buchk, wo die .Citta di Milano" vor Anker gegangen war. An Bord gelangt, muhten sie sich fast anderen Berichterstattern in einer Reihe aufstellen, um MWch den Bescheid zu erhalten, daß sie nicht mit General Nobile sprechen oder ihn sehen dürften, wemand, der an Bord kam, durfte auch nur ein Wort mit Echjffsbesahung sprechen, ohne daß ein Offizier zugegen war. — Harkmann und Schubert berichten ferner, daß das Nachrichtenwesen ganz in den Händen des Schiffskapitäns Aomagna liegt. Bon ihm konnte man nur erfahren, was Ichon bekannt war und was der Kapitän im voraus aufgesetzt hatte.
neueste lluArichlen
Zum Eisenbahnunglück in München
Berlin, 18. Juli. Das Eisenbahnunglück auf dem Saupk- oohnhof München am 13. ds. Mts. hat dem Reichsver- rehrmninister Anlaß gegeben, sich mit dem Generaldirektor oer Deutschen Reichsbahn ins Benehmen zu setzen, um die '" Frage kommenden Verhältnisse vollständig zu klären und uder die etwa erforderlichen Maßnahmen AÄereinstimmung äU erzielen.
Zu den Sparmaßnahmen der Reuhsposi
Berlin, 18. Juli. Gegenüber der Meldung, daß ein abschließendes Gutachten betreffend die Sparmaßnahmen bei der Reichspost vorliege, erfährt WTB., daß es sich zunächst nur um ein Teilguthaben handle.
Der badische Staatshaushalt
Karlsruhe, 18. Juli. Der badische Landtag hak nach etwa dreimonatiger Beratung den Vorschlag für 1928 und 1929 abgeschlossen. Das Finanzgesetz wurde in 1. und 2. Lesung mit 45 Stimmen der Regierungsparteien (Weimarer Koalition) gegen 20 Stimmen der Opposition (Deutsch- nationale, Deutsche Volksparkei, Wirtschaftspartei und Kommunisten) angenommen. Der ungedeckte Fehlbetrag beziffert sich für beide Jahre auf rund 24,6 Millionen. Dieser Amstand macht es unmöglich, die Senkung der Realsteuer durchzuführen. Finanzminister Dr. Schmidt erklärte, daß die Finanzlage Badens als gespannt bezeichnet werden müsse, aber man hoffe, durch größte Sparsamkeit die bestehenden Finanznöte zu meistern.
Revision gegen das Arkeil von Maximlliansau
Landau. 18- Juli. 3m Aufträge des wegen des Ma^i- iniliansauer Besahungszwischenfalles Verurteilten hak Se- natspräfident Führ Revision beim französischen Revisions- Bericht in Mainz eingelegt.
Württemberg
Vollzug des Körperschaftsbesoldungsgesetzes
Stuttgart, 18- Juli. Das Innenministerium hat eine Verordnung zum Vollzug des Körperschaftsbesoldungsgesetzes erlassen. Darin wird u. a. bestimmt, daß die Besoldungsoorschriften in der Form einer Satzung zu ertasten find. Bor Erlassung der Satzung ist, wenn bei der Körperschaft eine Vertretung der Beamten besteht, diese zu hören. Schriftliche Musterungen der Beamtenvertretung sind der Aufsichtsbehörde mit der beschlossenen Satzung vorzulegen. FL-- die Einreihung der Beamtenstellen in Besoldungsgruppen I ist bei den Beamtengattungen, die in der vom Ministerium j ausgestellten Gruppenordnung aufgeführk sind, diese maß-'
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! Die belgische Regierung hak dem Selloggpakt zugestimmt. ! Auch Spanien und Italien sollen für Annahme der Rote fein.
Aus Paris wir- gemeldet. Staatssekretär Kellogg beabsichtige, gleichsam als Dan* an Europa, zur Unterzeichnung des Vertrags nach Paris zu kommen.
Am 18. Juli wurde der große Tunnel durch die Pyre- näen zwischen Canfranc (Spanien) und Sompork (Frank- ! reich) in Gegenwart des Königs Alfons und des Präsidenten Doumergue feierlich eröffnet.
gebend. Soweit sich hiernach die Einreihung nach der Einwohnerzahl richtet, ist die bei der jeweils letzten Volkszählung ermittelte Wohnbevölkerung zugrunde zu legen. Für öie in die Gruppenordnung nicht aufgenommenen Beamtengattungen, insbesondere auch die Beamten der großen Skädke, ist die Besoldungsgruppe durch Vergleichung einerseits mit den gleichzubewertenden Gattungen von Staaks- heamlen, andererseits mit den in der Gruppenordnung en^ balkenen Gattungen von Körperschaftsbeamken zu be-* stimmen. Hierbei sind alle Amstände zu berücksichtigen, die für die Bewertung der Eigenart des betreffenden Beamtenberufs im allgemeinen und der zu beurteilenden Skelle im besonderen in Betracht kommen. 3m übrigen kommt es bei der Vergleichung mit staatlichen Beamkenstellen nicht auf gleichartige äußere Merkmale wie Amtsbezeichnungen, Titel, sondern auf die gleichartige und gleichwertige Tätigkeit, das Maß der Verantwortung und Selbständigkeit, die besondere Bedeutung des Amts, die Vorbildung und ähnliches an. Eine günstigere Regelung ist nur bei Orksvorstehern und bei leitenden Beamten der Städte über 20 000 Einwohner in besonderen Ausnahmefällen mit Genehmigung der Min?- sterien des Innern und der Finanzen zulässig. Den Orksvorstehern kann die Gemeinde nach -er Bestätigung der Wiederwahl eine versönliche Vorrückung nach Maßgabe der Gruppenordnung bewilligen. Bei anderen in die Griwpen- ordnung ousgenommenen Gattungen von Körverschasts- beamken soll die versönliche Vorrückung nur bewilligt werden. wenn besondere Verhältnisse die Bedeutung und den Geschäftsumfang der Stelle erhöhen, z. B. Vorhanden- ,ein erheblicher Industrie. Zusammensetzung der Gemeinde aus einer größeren Zahl von Teilaemeinden oder Wobn- plähen, starker Fremdenverkehr. Für Beschwerden der Körperschaftsbeamken ist ein Schiedsgericht vorgesehen.
Die Stuttgarter Sänger, die sich zum Deutschen Sänger- fest angemeldet haben, sind heute nachmittag nach Wien ab- gereist.
Anterstühung der Wekkurner. Die Abteilung des Ge- memderats für innere Verwaltung hat beschlossen, dem Turngau Groß-Stuttgart zur Entsendung der Wetturner zu 14. Deutschen Turnfest einen städtischen Beitrag von 3000 „st zu bewilligen.
Schadenersatzansprüche wegen des Eisenbahnunglücks bei Ammendorf. Wie die „Süddeutsche Zeitung" aus Kreisen der Relchsbahndirektion Stuttgart erfährt, sind von den bei dem verhältnismäßig noch glimpflich abgelaufenen Ammen- dorfer Eisenbahnunglück mehr oder weniger stark oerun- glückten Personen nicht weniger als 80 Unfallentschädigungs- ansprüche geltend gemacht worden Diese Ansprüche werden anscheinend so rasch als möglich und in entgegenkommender Weise erledigt.
Internationaler Astronomentag. Die Internationale Astronomentagung, die in diesen Tagen in Heidelberg ab- gehalten wird und zum erstenmal wieder unter voller Hin- Zuziehung aller Staaten vor sich geht, wird von Heidelberg nach Weilderstadt reisen; hier soll eine Huldigung vor dem Denkmal Keplers gewissermaßen die Versöhnung der Völker symbolisieren. Von Weilderstadt aus sah- ren die Teilnehmer in Omnibussen über Leonberg, Soli- tude nach der Villa Berg, wo sie Gäste der Stadt sein werden. Am Abend ist ein gemeinsamer Besuch des Planetariums vorgesehen.
Begrüßung der amnestierten Kommunisten. Im Dinkelacker-Saal fand gestern abend eine Begrüßung der amnestierten Kommunisten statt. Ihr Tisch war mit Blumen reich geschmückt.
Stuttgart, 18. Juli. Allgemein verbindlicher Tarifvertrag. Der Tarifvertrag für die Angestellten im Groß- und Einzelhandel von Groß-Stuttgart, Heilbronn, Ludwigsburg, Eßlingen und Zuffenhausen ist vom Reichsarbeitsminister ab 1 Juni 1928 für allgemein verbindlich erklärt worden. Die allgemeine Derbindlichkeitserklärung hat für die nicht in den vertragschließenden Arbeitgeberverbänden organisierten Firmen die rechtliche Folge, daß auch sie an die Gehalts- und Anstellungsbedingungen des Tarifvertrags gebunden sind.
Prüfung für Kurzschriftlehrer. Eine Prüfung für Kurzschriftlehrer nach der Prüfungsordnung vom 22. März 1927 wird bei genügender Beteiligung im November 1928 abgehalten werden.