Nagolder Tagblatt »Der Gesellschafter"
Freitag, 27. April 1928
7. April 1828
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Seite 3 — Nr. 38
gegen ist die Fahrzeit auf 7.30 Uhr ab Nagold — Pfalz- ! qrafenweiler an 8.35 Uhr vorverlegt. Sonntags besteht ein ! Anschluß an die Kraftpost Pfalzgrafenweiler—Altensteig, Werktags ein solcher an die Kraftpost Pfalzgrafenweiler-- Dornstetten.
Kezirksvcrein der Körpcrschastsbeamten, Ortsvorsteher und Gemcinderechncr Nagold
Wir verweisen auch an dieser Stelle nochmals auf die morgen nachmittag 1>L Uhr im „Ochsen" in Rohrdorf stattfindende Versammlung mit einem sich darananschließenden Vortrag des Herrn Pfarrers Rentschler über „Das Bild der Entwicklung Rohrdorfs in früheren Zeiten."
Löwenlichtspiele
Wohl ermutigt durch den Erfolg des letzten Eroßfilms haben sich die „Löwenlichtspiele" wiederum ein gutes Filmwerk zu verschaffen gewußt^ „Ein Walzertraum" ist der Titel. Anläßlich einer der 'ersten Aufführungen schreibt das „Berliner Tagblatt" u. a. hierzu: „Alle guten Geister Wiens springen durch diesen Film, in vielen Schattierungen und wundervoll echt in ihrer Lebendigkeit und Daseins- fiiüe. Wiener Atmosphäre, dieser feine Duft aus Leichtigkeit und „a biß'l Schwermut", von diesem herrlichen Aroma ist der Film erfüllt und die Menschen, die sich darin bewegen, atmen diese Luft. Ludwig Berger (der Regisseur) gibt ihnen Klang und Farbe,' aus dem Geiste der Musik entwickelt er seinen Film mit künstlerischem Ernst und dabei mit fast improvisierter Heiterkeit, die als leise Melodie den ganzen Film begleitet, llsw. usw." — Dieser Film wird natürlich erst zur Wirklichkeit, wenn die hierzu eigene Musik gut ausgeführt wird und deswegen hat sich der Besitzer der Löwenlichtspiele hierum bemüht. Eine kleine Kapelle der Kammerlichtspiele Pforzheim wird bei den Filmvorführungen im großen Saal Mitwirken. (Siehe Anzeige).
Ein Albino
Gestern war es kein Schmetterling und auch kein Maikäfer, der zu uns auf den Redaktionstisch geflattert kam, sondern zur Abwechslung grabbelte einmal ein weißer Maulwurf mit seidenweichem Fell auf dem zu den verschiedensten möglichen und unmöglichsten Rendezous benutzten Tisch herum. Dieser Weiße unter seinen schwarzen Brüdern wurde von dem in Jselshausen als Maulwurfsfänger angestellten Wilh. Schalter aus Vollmaringen ^ auf Jselshäuser Markung gefangen. l
* !
Lcisturgsoerbesseningcn in der AngesieA'enversicherung.
— Freiwillige Weiterversicherung. Durch Gesetz vom 29. März 1928 sind mit Wirkung vom 1. April 1928 die Steigerungssähe für Beiträge aus der Zeit vom 1. Januar 1913 bis 31. Juli 1921 in den Klassen F bis I erhöht und in den Klassen A bis E neu eingeführt worden. Der j Skeigerungssatz beträgt für jeden Beitrag in der Klasse A: 0.50 RM-, B: 0,75 AM.. C: 1 AM.. D: 1,25 AM., E:
2 AM-, F: 2,50 AM.. G: 3 AM., H: 4 AM.. 5: 5 AM. Ferner ist der zum Auhsgchalk gewährte Kinderzuschuß von 90 auf 120 AM. jährlich erhöht worden. Renten, die vor ' dem 1. April 1928 fsstgeslellt sind, erhalten die Leistungsver- s befserung vom 1. Juli 1928 an, wenn sie dann noch leben. Die i limrechnnng der lausenden Renken erfolgt von Amtswegen. Die Höhe der neuen Renten wird den Empfängern bei Zah- ) lung der Rente für öuü 1928 mikgekeilk. Vorherige An- I fragen sind zwecklos. — Bis zum Schluß des Jahres 1928 kann jeder noch berufsfähige Versicherte, der seit 1913 minde- > stens 4 Beitragsmonate auf Grund der Versicherungspflicht zurückgelegk hat, seine Anwartschaft wieder aufleben lassen, ! wenn er die für 1926 und 1927 erforderlichen freiwilligen ! Beiträge nachenkrichtet.
Frauen-, Raucher- und Nichtraucherabteile. Für allein reifende Frauen reserviert bekanntlich die Deutsche Reichsbahn in jedem Zuge bestimmte Abteile, und zwar je ein Abteil 2., 3. und 4. Klasse als Frauenabteile, sofern der Zug mindestens sieben Abteile der betreffenden Klasse führt. Den Rauchern ist die Hälfte der Wagen oder Abteile 1..
2. und 3. Klasse Vorbehalten, während in der 4. Klasse nur ein Drittel der Wagen oder Abteile als Nichtraucher gekennzeichnet werden. Führt ein Zug jedoch nur ein Abteil 1., 2. und 3. oder 4. Klasse, so wird darin der Aushang angebracht, daß im Abteil nur bei Zustimmung aller Mitreisenden geraucht werden darf.
glauben, wenn es gelinge, einen Körper von der Erdober fläche mit einer gewissen Geschwindigkeit über die Erd atmosphäre hinauszubefördern, so würde der Körper fort dauernd sich im Aether weiterbewegen, bis er schließlich ir ! die Atmosphäre eines anderen Planeten gerate und von ! diesem angezogen werde. Auf diese Weise soll es nach diesen Phantasien schließlich ermöglicht werden, dem Mond ! einen Besuch abzustatten und mit den angeblichen Bewohnern des Planeten Mars in Verbindung zu treten. !
Letzte Nachrichten
Ueber Clarke City gesichtet
Rewyork, 27. April. Wie aus Clarke City gemeldet wird, ist dort gestern nachmittag um 19.10 Uhr (M. E. Z.) das Fordflugzeug auf dem Fluge nach Rewyork gesichtet worden. — Hühnefeld hat Frl. Junkers gedrahtet, daß das ord-Flugzeug in der Murray Bay zwischenlanden will, ie Landungsplätze von Murray Bay und Lake St. Agnes sind durch Schneepflüge in Ordnung gebracht worden. Das Flugzeug dürfte die Nacht auf seinem Zwischenlandungsplatz verbleiben, um erst früh nach Rewyork weiterzufliegen. Die Eisverhältnisse im amerikanischen Norden haben sich so verschlechtert, daß der Abflug des Fordflugzeuges dringend notwendig war. Auch die „Bremen" soll auf schnellste Weise verschifft von Ereenly Island weggebracht werden. Es steht nunmehr fest, daß mit dem dreimotorigen Ford-Flugzeug neben den drei Ozeanfliegern auch Cuisinie und der Zeitungskorrespondent Murphy mitfliegen. Es ist aber noch fraglich, ob die Ozeanflieger mit dem Fordflugzeug nach Rewyork kommen werden, oder mit der ihnen entgegenfliegenden Junkersmaschine des Piloten Melchior.
Die Ozeanfiieger in Lake St. Agnes gelandet
Rewyork, 27. April. Wie aus Lake St. Agnes gemeldet wird, ist das Fordflugzeua mit den Ozeanfliegern an Bord gestern gegen 22 Uhr (M. E. Z.) dort gelandet.
Direkter Weiterflug der Ozeanfiieger nach Washington zur Beisetzung Dennetts
Rewyork, 27. April. Wie aus Murray Bay gemeldet wird, beabsichtigen die Ozeanflieger, am Freitag gegen 12 Uhr (M. E. Z.) mit Frl. Junkers nach Washington auf- zusteigeu, um dort an der Beisetzung Bennettts teilzunehmen.
Seit dem 1. Januar 15 Piloten tödlich abgeftiirzt
London, 27. April. Wie amtlich mitgeteilt wird, sind seit dem 1. Januar 1928 15 englische Piloten ums Leben gekommen.
Titulescus Zustand besorgniserregend
Bukarest, 27. April. Der rumänische Innenminister Duca ist nach Bukarest zurückgekehrt und hat Journalisten gegenüber erklärt, daß der Gesundheitszustand Titulescus besorgniserregend sei. Im heutigen Ministerrat hat Duca über seine Unterredung mit Titulescu Bericht erstattet.
Niesenunterschlagungen bei polnischen staatlichen Naphthawerken
Warschau, 27. April. Wie die Lodzer Freie Presse meldet, hat der Sonderausschuß für den Kampf mit Mißbräuchen eine eingehende Prüfung der Geschäftsbücher der staatlichen Naphthawerken „Polmin" vorgenommen. Hierbei wurde festgestellt, daß der Handelsdirektor dieses Unternehmens unter Mißbrauch seiner Vollmachten den Staar um die Summe von 142 000 Dollar geschädigt hat. Der Direktor wurde verhaftet.
Sendefolge der Südd. Rundfunk A.-G. Stuttgart
Freitag, L7. April:
12.30: Wetterbericht. Schallplattenkonzert. 13.59: Nachrichtendienst. 18.15: NachmittagÄonzert (Flotow). Anschließend: Tanzmusik. 18.80: Zeitangabe. Wetterbericht. Landwirtschaftsnachrichten. 18.15: Bortrag: Wer heiser wird, spricht falsch! 18.45: Vortrag: Ueber das jenische Volk u. die senische Sprache. 10.15: Englischer Sprachunterricht für Anfänger. 19.45: Uebersicht über dir Hauptveranstaltungen der kommenden Woche. Anschi.: Zeitangabe, Wetterbericht. 20.00: Die Jagd nach dem Glück (Rcuyork). 21.99: Volkstümliches romantisches Konzert. Anschl.: Nachrichtendienst, Epartvorbericht.
ßanhpl md stppsoki'
berliner Doflarkurs. 26. April. 4.176S G., 4.1845 B .
6 o. H. Dt. Relchsanleihe 1927 86.75.
Abl.-Anleibe 1 51.62.
Abl.-Anl. 2 52.
Abl.-Anleihe ohne Ausl. 17.46.
Franz. Franken 124.02 zu I Psd. St.. 25 42 zu 1 Dollar.
Berliner Geldmarkt, 26. April. Tagesgeld 4.5—6,5 o. Monatsgeld 7.5—8,5 v. §».. Privatdiskont 6.875 v. H. kurz und lang, Warenwechsel 7 v. H.
Erhöhung der Angeskelllengehälter in der Uhrenindustrie. Bei Verhandlungen über die Angestelltenaekälter in der Schwavzwäl- der Uhrenindustrie kam es vor dem Schlichtungsausschuß kr Rottweil zu einer freien Vereinbarung, wonach der Endgehalt von 262 auf 218 -4l erhöht wird.
Die oberschlesischen Veraarbeiterverbände haben den Lohnvertrag zum 31. Mai gekündigt.
Märkte
Stuttgarter Schlachtviehmarkk, 26. April. Dem Markt waren zugetrieben: 4 Ochsen. 1 Bullen. 43 Jungbullen. 40 Iungrinder. 30 Kühe, 228 Kälber, 479 Schweine. Davon blieben unverkauft: 15 Jungbullen, 10 Jungrinder und 5 Kühe. Verlauf des Marktes: Großvieh ruhig, Ueberstand, Kälber belebt. Schweine ruhig.
Ochse«
ausaemästet vollflelschig < fletsch!« ,
Lulle« : ausgrmästet vollfleischig ^ fleisch!«
Jungrknder:
ousoemältet
vollflelschig
sleischia
gering genährt»
»Sh«:
ausgemästet
vollfleischig
26. 4.
24. 4.
«ÜH.:
26. 4.
24. 4.
—
55-58
fleischig
28-28
20—28
—
47-51
gering genährte
14-18
14-18
42—45
Kälber:
leinst« Mast, und
43-50
50—51
beste Saugkälbe,
83-85
82-85
46—48
48—43
mlttl. Mast, und
42-44
43-45
gute Saiiakälbei
74-8«
78-73
gerinne Kälber
63-70
60-68
68-60
58-61
Schweine;
50-58
50-56
über 80 « Pfd.
55
54—55
43-48
43-48
S40-800 Pfd. :
55
54—55
soo— 240 Pfd. /
54-55
59-54
160-208 Pfd. '
52—54
52—53
128—18» Pfd.
43-51
50-51
—
40-46
unter 128 Pfd.
43-51
50-51
28—37
23—37
Sauen
37-45
40-48
Marktbericht der Stadtgemeinde Nagold
vom 26. April 1928.
Biehmarkt.
Gattung: Zufuhr Stück
: Verkauft Stück:
Preis pr< Stück
Ochsen
3
—
—
Stiere
17
2
470 U. 600 .
Farren
1
—
—
Kühe
42
16
260 -620 ,
Rinder u. trächr.
Kalbinnen
69
14
320—635 .
Schmalvieh
63
22
150—315 ,
Kälber
2
2
180 U. 185 ,
Handel flau.
Schweinemarkt.
Preis pro Paar:
Milchschweine
229
165
30—42
Läuferschweine
317
225
45—110 ,
Zufuhr stark, Handel gedrückt
Fruchtmarkt.
Verkauft
30,63 Ztr. Weizen
Preis pro Ztr. .LL 13 80—15.00
1,62 , Dinkel
MM* M
11.00
1.00 „ Roggen
M M M M
13.70
8,65 , Gerste
M M M M
12.80-13.70
12,24 , Haber
M » M M
12.30—13.00
1.00 „ Erbsen
M M M M
17.00
Handel gedrückt, schleppend. Etwa 30 Ztr Weizen, sehr schöne Ware von Sulz, Vollmaringen und Göttelfingen find noch ausgestellt in der Schrannenhalle.
Nächster Fruchtmarkl am Samstag, den 5. Mai 1926.
Auswärts Gestorbene.
Herrenberg/Brooklyn: Lina Hagenmayer, geb. Rockenbauch Calw: Katharina Schaad, geb. Riepp Oberreichenbach: Magdalena Schraft Horb: Rosa Schwarz, geb. Marx, 62 I.
Hochdorf OA. Horb: Eottlieb Renz, Bäckermeister,, 61 I. Birkenfeld: Karl Kunzmann, z. „Schwarzwaldrand", 49 I.
Das Wetter '
Die Depression bei Island kommt gegen den östlichen Hoch- druck nicht auf. Unter seinem Einfluß ist für Samstag und Sonn» tag immer noch heiteres und trockenes, tagsüber warmes Wetter zu erwarten.
Calw, 26. April. Ein seltener Vogel. Unterhalb der Gemeinde Unterreichenbach ist zwischen Brücke und Burkhardtscher Sägemühle ein prachtvolles Exemplar eines Fischreihers zu beobachten. Der silbergrau gefiederte Vogel ist in unserem Nagoldtal ein seltener East; wir hoffen deshalb, daß man dem schönen, sehenswerten Tier, welches zu Unrecht vielfach als schädlicher Fischräuber angesehen wird, den nötigen Schutz angedeihen lassen wird. Fischreiher stehen in Deutschland unter dem Schutz des Naturschutzgesetzes, seine Verfolgung wird geahndet.
kleine Nachrichten ans aller Welt
. Rente für Fra« Lisner. Die bayerische Regierung hat Vergleichsvorschlag zugestimmt, wonach die Witwe E9 vom Grafen Arco erschossenen Kommunistenführers leigentlich Kusmanowski) eine lebenslängliche und ,, Hier bis zur Volljährigkeit eine Rente von je lahrlich erhält. 7500 -ck werden nachbezahlt.
Erstaunliche Raketenversuche
Sander, der kürzlich den Raketenantrn - ^pel°Kraftwagen ausprobierte, will nun nach ein, Meldung bei Unterlüß in der Lüneburger Hell bauen, von der aus ein besondere solcher Wucht abgeschossen werden könne, do luckit "on 15 000 Meter erreiche. Es solle auch ve
„gA ys Erden, eme Rakete herzustellen, die von Euro;
Di^bnka hinübergefchofsen werden könne Kavitön ^ jetzt erreichten Höhen sind: 1. ameri
Tray mit einem Freiballon 12945 Mete gaU-I „ « bei dieser Höhenfahrt. Der Ballon stürzte ai bis 13*66»* dem Toten nach den Meßwerkzeugen no, Nckl- L Meter gestiegen war; 2. am 13. März 1926 e Äz-.t^iv'Ü^E-Leutnant John Mac Ready mit de, ^er; 3. der französische Flieger Juo 12442 ">"23, August 1926 im Flugzeug bis a,
ankL im L-m.V Der höchste Berg der Erde, der Gaur -r Erd? Meter hoch. Die Atmosphäi
°Wettr^m» Äk^b Su 15 000 Meter, dann beginnt d, mit ei^ -^! ^ m Sonnensystems, auch Aether genann betra " * e/vig^ Nacht und einer Kälte, die 60 Grad l hört das Schwergewicht, d. h. d "uweyungskrast der Erde auf. Die modernen Dädalus
Wer darf Waffen tragen?
Das neue Wasfengejetz
Am vorletzten Tage seines Bestehens, am 29. März, hat der Reichstag das neue Gesetz über Schußwaffen und Munition angenommen, das für die Allgemeinheit von großer Bedeutung ist. Das Gesetz regelt zum erstenmal Waffentragen einheitlich für das ganze Reich, während bisher Ländergesetze und Verordnungen maßgebend waren.
Die vereinheitlichende Wirkung des Gesetzes kommt schon darin zum Ausdruck, daß künftig die Waffenscheine, die von der Polizeibehörde des Wohnortes ausgestellt werden, für das ganze Reichsgebiet gültig sind. Durch Ausführungsbestimmungen zum Gesetz wird auch die Form der Waffenscheine vereinheitlicht, auch ist mit einer Vereinheitlichung und Herabsetzung der Gebühren für den Waffenschein zu rechnen. Durch den Jagdjahresschein wird künftig die Berechtigung erworben, Jagdwasfen und daneben eine Faust- seuerwaffe (Pistole oder Revolver) im ganzen Reichsgebiet zu führen. Wer eine Feuerwaffe außerhalb seiner Wohnung, seiner Geschäftsräume oder seines eingefriedigten Besitzes führen will, muß einen Waffenschein (oder Jagdschein) haben, sonst macht er sich strafbar. Die ausstcllende lokale Polizeibehörde hat zu prüfen, ob die um einen Waffenschein nachsuchende Person zulässig für die Führung einer Schußwaffe ist und ob ein Bedürfnis vorliegt.
Grundsätzlich ausgeschlossen von der Erteilung sind Personen unter 20 Jahren, Entmündigte oder Minderwertige, Zigeuner und umherziehende Leute, sowie Personen, die wegen Eewalttätigkeitsverbrechen oder Vergehen gegen Waffenverordnungen vorbestraft sind. Ganz neu und sicher sehr begrüßenswert sind die Bestimmungen des Gesetzes über den Waffenerwerb. Künftig dürfen Schußwaffen und Munition nur an solche Personen verkauft werden, die im Besitze eines von der Polizei ausgestellten Waffenerwerbscheines find. Die oben bezeichneten, von der Erteilung eines Waffenscheins ausgeschlossenen Personen dürfen auch keinen Erwerbsschein erhalten. Damit ist also der Verkauf von Schußwaffen an Jugendliche unter 20 Jahren grundsätzlich verboten und strafbar.
Die Wirksamkeit dieser Bestimmung wird dadurch verschärft, daß der Waffenhandel ebenso wie die Herstellung
von Schußwaffen künftig genehmigungspflichtig sind. Wird der Waffenerwerb erschwert, so tritt andererseits für den Waffenbesitz eine Erleichterung ein. Während nach dem bisherigen Recht der Waffenbesitz nur den Inhabern von Waffenscheinen erlaubt war, ist künftig der Waffenbesitz innerhalb der Wohnung der Geschäftsräume und innerhalb des eingefriedigten Besitzes für Jedermann (außer den Jugendlichen unter 20 Jahren) freigegeben. Ausgenommen hiervon sind selbstverständlich Militärwaffen, deren Besitz und Aufbewahrung auf Grund anderer Bestimmun gen (Verordnung vom 14. Dezember 1918 und das Gesetz über Kriegsgerät vom 27. Juli 1927) verboten und straf bar ist. Der Besitz anderer Schußwaffen innerhalb von Wohnung und Besitztum ist natürlich zahlenmäßig begrenzt. Wer mehr als fünf Wochen der gleichen Art (Handwaffen oder Gewehre) besitzt, oder aufbewahrt, muß diese Waffen als Waffenlager bei der Polizei anmelden. Dasselbe gilt von einem Vorrat von mehr als 100 Patronen. Wer einen Jagdschein hat, darf bis zu 10 Jagdwasfen und bis zu 1000 Jagdpatronen ohne Anmeldung besitzen.
Für den Jäger wird von Interesse sein, daß das Gesetz die Herstellung von sog. Wilddiebsgewehren und von Schießwaffen mit Schalldämpfern und Scheinwerfern überhaupt verbietet. Begrüßenswert ist, daß der Handel mit Waffen Trödlern und umherziehenden Händlern und auf Jahrmärkten verboten wird, ebenso auch die Beleihung von Waffen durch Pfandleiher.
Für alle Eltern ist wichtig, daß das Gesetz Aufsichts und Erziehungspslichtige für die Vergehen der ihnen unterstellten Jugendlichen gegen das Gesetz verantwortlich macht. Ein Vater, der duldet, daß sein noch nicht zwanzigjähriger Sohn eine Feuerwaffe erwirbt und führt, wird bestraft.
Das Gesetz sieht Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren für Uebertretungen vor. Andere Waffen wie Schußwaffen fallen nicht unter das Gesetz. Auch Klein taliberwafsen dürften durch die kommenden Ausführungsbestimmungen vom Gesetz ausgenommen, werden. Das Ge setz tritt mit dem 1. Oktober 1928 in Kraft. Bis zu diesem Termin gelten die bisherigen Bestimmungen.