Nagolder Tagblatt »Der Gesellschafter"

Freitag, 27. April 1928

7. April 1828

Aufwendungen iel höher sind

der Jnitiatio- Wählern nicht drei Lesungen anzausschusses erialra t s- nd ein Antrag trasgefangenen >it die Verhält- »er Oberamis- rhöht werden. )en Oberamts- rivatpraxis zu en die Berbin- üßen sei. Ein g der Bestim- Erübrigungen rlische Kirchen. >en darf, wird (S.), die vor- Besoldungs- Landeskirchen» men wird ein r innenan urch Stunden- üehrkräfte ein- Umwandlung zige weiterhin

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und

Seite 3 Nr. 38

gegen ist die Fahrzeit auf 7.30 Uhr ab Nagold Pfalz- ! qrafenweiler an 8.35 Uhr vorverlegt. Sonntags besteht ein ! Anschluß an die Kraftpost PfalzgrafenweilerAltensteig, Werktags ein solcher an die Kraftpost Pfalzgrafenweiler-- Dornstetten.

Kezirksvcrein der Körpcrschastsbeamten, Ortsvorsteher und Gemcinderechncr Nagold

Wir verweisen auch an dieser Stelle nochmals auf die morgen nachmittag 1>L Uhr imOchsen" in Rohrdorf statt­findende Versammlung mit einem sich darananschließenden Vortrag des Herrn Pfarrers Rentschler überDas Bild der Entwicklung Rohrdorfs in früheren Zeiten."

Löwenlichtspiele

Wohl ermutigt durch den Erfolg des letzten Eroßfilms haben sich dieLöwenlichtspiele" wiederum ein gutes Film­werk zu verschaffen gewußt^Ein Walzertraum" ist der Titel. Anläßlich einer der 'ersten Aufführungen schreibt dasBerliner Tagblatt" u. a. hierzu:Alle guten Geister Wiens springen durch diesen Film, in vielen Schattierun­gen und wundervoll echt in ihrer Lebendigkeit und Daseins- fiiüe. Wiener Atmosphäre, dieser feine Duft aus Leichtig­keit unda biß'l Schwermut", von diesem herrlichen Aro­ma ist der Film erfüllt und die Menschen, die sich darin bewegen, atmen diese Luft. Ludwig Berger (der Regisseur) gibt ihnen Klang und Farbe,' aus dem Geiste der Musik entwickelt er seinen Film mit künstlerischem Ernst und dabei mit fast improvisierter Heiterkeit, die als leise Me­lodie den ganzen Film begleitet, llsw. usw." Dieser Film wird natürlich erst zur Wirklichkeit, wenn die hierzu eigene Musik gut ausgeführt wird und deswegen hat sich der Besitzer der Löwenlichtspiele hierum bemüht. Eine kleine Kapelle der Kammerlichtspiele Pforzheim wird bei den Filmvorführungen im großen Saal Mitwirken. (Siehe Anzeige).

Ein Albino

Gestern war es kein Schmetterling und auch kein Mai­käfer, der zu uns auf den Redaktionstisch geflattert kam, sondern zur Abwechslung grabbelte einmal ein weißer Maulwurf mit seidenweichem Fell auf dem zu den ver­schiedensten möglichen und unmöglichsten Rendezous benutz­ten Tisch herum. Dieser Weiße unter seinen schwarzen Brüdern wurde von dem in Jselshausen als Maulwurfs­fänger angestellten Wilh. Schalter aus Vollmaringen ^ auf Jselshäuser Markung gefangen. l

* !

Lcisturgsoerbesseningcn in der AngesieA'enversicherung.

Freiwillige Weiterversicherung. Durch Gesetz vom 29. März 1928 sind mit Wirkung vom 1. April 1928 die Steigerungssähe für Beiträge aus der Zeit vom 1. Januar 1913 bis 31. Juli 1921 in den Klassen F bis I erhöht und in den Klassen A bis E neu eingeführt worden. Der j Skeigerungssatz beträgt für jeden Beitrag in der Klasse A: 0.50 RM-, B: 0,75 AM.. C: 1 AM.. D: 1,25 AM., E:

2 AM-, F: 2,50 AM.. G: 3 AM., H: 4 AM.. 5: 5 AM. Ferner ist der zum Auhsgchalk gewährte Kinderzuschuß von 90 auf 120 AM. jährlich erhöht worden. Renten, die vor ' dem 1. April 1928 fsstgeslellt sind, erhalten die Leistungsver- s befserung vom 1. Juli 1928 an, wenn sie dann noch leben. Die i limrechnnng der lausenden Renken erfolgt von Amtswegen. Die Höhe der neuen Renten wird den Empfängern bei Zah- ) lung der Rente für öuü 1928 mikgekeilk. Vorherige An- I fragen sind zwecklos. Bis zum Schluß des Jahres 1928 kann jeder noch berufsfähige Versicherte, der seit 1913 minde- > stens 4 Beitragsmonate auf Grund der Versicherungspflicht zurückgelegk hat, seine Anwartschaft wieder aufleben lassen, ! wenn er die für 1926 und 1927 erforderlichen freiwilligen ! Beiträge nachenkrichtet.

Frauen-, Raucher- und Nichtraucherabteile. Für allein reifende Frauen reserviert bekanntlich die Deutsche Reichs­bahn in jedem Zuge bestimmte Abteile, und zwar je ein Abteil 2., 3. und 4. Klasse als Frauenabteile, sofern der Zug mindestens sieben Abteile der betreffenden Klasse führt. Den Rauchern ist die Hälfte der Wagen oder Abteile 1..

2. und 3. Klasse Vorbehalten, während in der 4. Klasse nur ein Drittel der Wagen oder Abteile als Nichtraucher ge­kennzeichnet werden. Führt ein Zug jedoch nur ein Abteil 1., 2. und 3. oder 4. Klasse, so wird darin der Aushang angebracht, daß im Abteil nur bei Zustimmung aller Mit­reisenden geraucht werden darf.

glauben, wenn es gelinge, einen Körper von der Erdober fläche mit einer gewissen Geschwindigkeit über die Erd atmosphäre hinauszubefördern, so würde der Körper fort dauernd sich im Aether weiterbewegen, bis er schließlich ir ! die Atmosphäre eines anderen Planeten gerate und von ! diesem angezogen werde. Auf diese Weise soll es nach diesen Phantasien schließlich ermöglicht werden, dem Mond ! einen Besuch abzustatten und mit den angeblichen Be­wohnern des Planeten Mars in Verbindung zu treten. !

Letzte Nachrichten

Ueber Clarke City gesichtet

Rewyork, 27. April. Wie aus Clarke City gemeldet wird, ist dort gestern nachmittag um 19.10 Uhr (M. E. Z.) das Fordflugzeug auf dem Fluge nach Rewyork gesichtet worden. Hühnefeld hat Frl. Junkers gedrahtet, daß das ord-Flugzeug in der Murray Bay zwischenlanden will, ie Landungsplätze von Murray Bay und Lake St. Agnes sind durch Schneepflüge in Ordnung gebracht worden. Das Flugzeug dürfte die Nacht auf seinem Zwischenlandungs­platz verbleiben, um erst früh nach Rewyork weiterzu­fliegen. Die Eisverhältnisse im amerikanischen Norden haben sich so verschlechtert, daß der Abflug des Fordflug­zeuges dringend notwendig war. Auch dieBremen" soll auf schnellste Weise verschifft von Ereenly Island weg­gebracht werden. Es steht nunmehr fest, daß mit dem dreimotorigen Ford-Flugzeug neben den drei Ozeanfliegern auch Cuisinie und der Zeitungskorrespondent Murphy mit­fliegen. Es ist aber noch fraglich, ob die Ozeanflieger mit dem Fordflugzeug nach Rewyork kommen werden, oder mit der ihnen entgegenfliegenden Junkersmaschine des Piloten Melchior.

Die Ozeanfiieger in Lake St. Agnes gelandet

Rewyork, 27. April. Wie aus Lake St. Agnes gemeldet wird, ist das Fordflugzeua mit den Ozeanfliegern an Bord gestern gegen 22 Uhr (M. E. Z.) dort gelandet.

Direkter Weiterflug der Ozeanfiieger nach Washington zur Beisetzung Dennetts

Rewyork, 27. April. Wie aus Murray Bay gemel­det wird, beabsichtigen die Ozeanflieger, am Freitag gegen 12 Uhr (M. E. Z.) mit Frl. Junkers nach Washington auf- zusteigeu, um dort an der Beisetzung Bennettts teilzu­nehmen.

Seit dem 1. Januar 15 Piloten tödlich abgeftiirzt

London, 27. April. Wie amtlich mitgeteilt wird, sind seit dem 1. Januar 1928 15 englische Piloten ums Leben gekommen.

Titulescus Zustand besorgniserregend

Bukarest, 27. April. Der rumänische Innenminister Duca ist nach Bukarest zurückgekehrt und hat Journalisten gegenüber erklärt, daß der Gesundheitszustand Titulescus besorgniserregend sei. Im heutigen Ministerrat hat Duca über seine Unterredung mit Titulescu Bericht erstattet.

Niesenunterschlagungen bei polnischen staatlichen Naphthawerken

Warschau, 27. April. Wie die Lodzer Freie Presse mel­det, hat der Sonderausschuß für den Kampf mit Mißbräu­chen eine eingehende Prüfung der Geschäftsbücher der staat­lichen NaphthawerkenPolmin" vorgenommen. Hierbei wurde festgestellt, daß der Handelsdirektor dieses Unter­nehmens unter Mißbrauch seiner Vollmachten den Staar um die Summe von 142 000 Dollar geschädigt hat. Der Direktor wurde verhaftet.

Sendefolge der Südd. Rundfunk A.-G. Stuttgart

Freitag, L7. April:

12.30: Wetterbericht. Schallplattenkonzert. 13.59: Nachrichtendienst. 18.15: NachmittagÄonzert (Flotow). Anschließend: Tanzmusik. 18.80: Zeitangabe. Wetterbericht. Landwirtschaftsnachrichten. 18.15: Bortrag: Wer heiser wird, spricht falsch! 18.45: Vortrag: Ueber das jenische Volk u. die senische Sprache. 10.15: Englischer Sprachunterricht für Anfänger. 19.45: Uebersicht über dir Hauptveranstaltungen der kommenden Woche. Anschi.: Zeitangabe, Wetter­bericht. 20.00: Die Jagd nach dem Glück (Rcuyork). 21.99: Volkstümliches romantisches Konzert. Anschl.: Nachrichtendienst, Epartvorbericht.

ßanhpl md stppsoki'

berliner Doflarkurs. 26. April. 4.176S G., 4.1845 B .

6 o. H. Dt. Relchsanleihe 1927 86.75.

Abl.-Anleibe 1 51.62.

Abl.-Anl. 2 52.

Abl.-Anleihe ohne Ausl. 17.46.

Franz. Franken 124.02 zu I Psd. St.. 25 42 zu 1 Dollar.

Berliner Geldmarkt, 26. April. Tagesgeld 4.56,5 o. Monatsgeld 7.58,5 v. §».. Privatdiskont 6.875 v. H. kurz und lang, Warenwechsel 7 v. H.

Erhöhung der Angeskelllengehälter in der Uhrenindustrie. Bei Verhandlungen über die Angestelltenaekälter in der Schwavzwäl- der Uhrenindustrie kam es vor dem Schlichtungsausschuß kr Rott­weil zu einer freien Vereinbarung, wonach der Endgehalt von 262 auf 218 -4l erhöht wird.

Die oberschlesischen Veraarbeiterverbände haben den Lohn­vertrag zum 31. Mai gekündigt.

Märkte

Stuttgarter Schlachtviehmarkk, 26. April. Dem Markt waren zugetrieben: 4 Ochsen. 1 Bullen. 43 Jungbullen. 40 Iungrinder. 30 Kühe, 228 Kälber, 479 Schweine. Davon blieben unverkauft: 15 Jungbullen, 10 Jungrinder und 5 Kühe. Verlauf des Marktes: Großvieh ruhig, Ueberstand, Kälber belebt. Schweine ruhig.

Ochse«

ausaemästet vollflelschig < fletsch!« ,

Lulle« : ausgrmästet vollfleischig ^ fleisch!«

Jungrknder:

ousoemältet

vollflelschig

sleischia

gering genährt»

»Sh«:

ausgemästet

vollfleischig

26. 4.

24. 4.

«ÜH.:

26. 4.

24. 4.

55-58

fleischig

28-28

2028

47-51

gering genährte

14-18

14-18

4245

Kälber:

leinst« Mast, und

43-50

5051

beste Saugkälbe,

83-85

82-85

4648

4843

mlttl. Mast, und

42-44

43-45

gute Saiiakälbei

74-8«

78-73

gerinne Kälber

63-70

60-68

68-60

58-61

Schweine;

50-58

50-56

über 80 « Pfd.

55

5455

43-48

43-48

S40-800 Pfd. :

55

5455

soo 240 Pfd. /

54-55

59-54

160-208 Pfd. '

5254

5253

12818» Pfd.

43-51

50-51

40-46

unter 128 Pfd.

43-51

50-51

2837

2337

Sauen

37-45

40-48

Marktbericht der Stadtgemeinde Nagold

vom 26. April 1928.

Biehmarkt.

Gattung: Zufuhr Stück

: Verkauft Stück:

Preis pr< Stück

Ochsen

3

Stiere

17

2

470 U. 600 .

Farren

1

Kühe

42

16

260 -620 ,

Rinder u. trächr.

Kalbinnen

69

14

320635 .

Schmalvieh

63

22

150315 ,

Kälber

2

2

180 U. 185 ,

Handel flau.

Schweinemarkt.

Preis pro Paar:

Milchschweine

229

165

3042

Läuferschweine

317

225

45110 ,

Zufuhr stark, Handel gedrückt

Fruchtmarkt.

Verkauft

30,63 Ztr. Weizen

Preis pro Ztr. .LL 13 8015.00

1,62 , Dinkel

MM* M

11.00

1.00 Roggen

M M M M

13.70

8,65 , Gerste

M M M M

12.80-13.70

12,24 , Haber

M » M M

12.3013.00

1.00 Erbsen

M M M M

17.00

Handel gedrückt, schleppend. Etwa 30 Ztr Weizen, sehr schöne Ware von Sulz, Vollmaringen und Göttelfingen find noch ausgestellt in der Schrannenhalle.

Nächster Fruchtmarkl am Samstag, den 5. Mai 1926.

Auswärts Gestorbene.

Herrenberg/Brooklyn: Lina Hagenmayer, geb. Rockenbauch Calw: Katharina Schaad, geb. Riepp Oberreichenbach: Magdalena Schraft Horb: Rosa Schwarz, geb. Marx, 62 I.

Hochdorf OA. Horb: Eottlieb Renz, Bäckermeister,, 61 I. Birkenfeld: Karl Kunzmann, z.Schwarzwaldrand", 49 I.

Das Wetter '

Die Depression bei Island kommt gegen den östlichen Hoch- druck nicht auf. Unter seinem Einfluß ist für Samstag und Sonn» tag immer noch heiteres und trockenes, tagsüber warmes Wetter zu erwarten.

Calw, 26. April. Ein seltener Vogel. Unter­halb der Gemeinde Unterreichenbach ist zwischen Brücke und Burkhardtscher Sägemühle ein prachtvolles Exemplar eines Fischreihers zu beobachten. Der silbergrau gefiederte Vogel ist in unserem Nagoldtal ein seltener East; wir hof­fen deshalb, daß man dem schönen, sehenswerten Tier, welches zu Unrecht vielfach als schädlicher Fischräuber an­gesehen wird, den nötigen Schutz angedeihen lassen wird. Fischreiher stehen in Deutschland unter dem Schutz des Naturschutzgesetzes, seine Verfolgung wird geahndet.

kleine Nachrichten ans aller Welt

. Rente für Fra« Lisner. Die bayerische Regierung hat Vergleichsvorschlag zugestimmt, wonach die Witwe E9 vom Grafen Arco erschossenen Kommunistenführers leigentlich Kusmanowski) eine lebenslängliche und ,, Hier bis zur Volljährigkeit eine Rente von je lahrlich erhält. 7500 -ck werden nachbezahlt.

Erstaunliche Raketenversuche

Sander, der kürzlich den Raketenantrn - ^pel°Kraftwagen ausprobierte, will nun nach ein, Meldung bei Unterlüß in der Lüneburger Hell bauen, von der aus ein besondere solcher Wucht abgeschossen werden könne, do luckit "on 15 000 Meter erreiche. Es solle auch ve

gA ys Erden, eme Rakete herzustellen, die von Euro;

Di^bnka hinübergefchofsen werden könne Kavitön ^ jetzt erreichten Höhen sind: 1. ameri

Tray mit einem Freiballon 12945 Mete gaU-I « bei dieser Höhenfahrt. Der Ballon stürzte ai bis 13*66»* dem Toten nach den Meßwerkzeugen no, Nckl- L Meter gestiegen war; 2. am 13. März 1926 e Äz-.t^iv'Ü^E-Leutnant John Mac Ready mit de, ^er; 3. der französische Flieger Juo 12442 ">"23, August 1926 im Flugzeug bis a,

ankL im L-m.V Der höchste Berg der Erde, der Gaur -r Erd? Meter hoch. Die Atmosphäi

°Wettr^m» Äk^b Su 15 000 Meter, dann beginnt d, mit ei^ -^! ^ m Sonnensystems, auch Aether genann betra " * e/vig^ Nacht und einer Kälte, die 60 Grad l hört das Schwergewicht, d. h. d "uweyungskrast der Erde auf. Die modernen Dädalus

Wer darf Waffen tragen?

Das neue Wasfengejetz

Am vorletzten Tage seines Bestehens, am 29. März, hat der Reichstag das neue Gesetz über Schußwaffen und Mu­nition angenommen, das für die Allgemeinheit von großer Bedeutung ist. Das Gesetz regelt zum erstenmal Waffen­tragen einheitlich für das ganze Reich, während bisher Ländergesetze und Verordnungen maßgebend waren.

Die vereinheitlichende Wirkung des Gesetzes kommt schon darin zum Ausdruck, daß künftig die Waffenscheine, die von der Polizeibehörde des Wohnortes ausgestellt werden, für das ganze Reichsgebiet gültig sind. Durch Ausführungs­bestimmungen zum Gesetz wird auch die Form der Waffen­scheine vereinheitlicht, auch ist mit einer Vereinheitlichung und Herabsetzung der Gebühren für den Waffenschein zu rechnen. Durch den Jagdjahresschein wird künftig die Be­rechtigung erworben, Jagdwasfen und daneben eine Faust- seuerwaffe (Pistole oder Revolver) im ganzen Reichsgebiet zu führen. Wer eine Feuerwaffe außerhalb seiner Woh­nung, seiner Geschäftsräume oder seines eingefriedigten Besitzes führen will, muß einen Waffenschein (oder Jagd­schein) haben, sonst macht er sich strafbar. Die ausstcllende lokale Polizeibehörde hat zu prüfen, ob die um einen Waf­fenschein nachsuchende Person zulässig für die Führung einer Schußwaffe ist und ob ein Bedürfnis vorliegt.

Grundsätzlich ausgeschlossen von der Ertei­lung sind Personen unter 20 Jahren, Entmündigte oder Minderwertige, Zigeuner und umherziehende Leute, sowie Personen, die wegen Eewalttätigkeitsverbrechen oder Ver­gehen gegen Waffenverordnungen vorbestraft sind. Ganz neu und sicher sehr begrüßenswert sind die Bestimmungen des Gesetzes über den Waffenerwerb. Künftig dürfen Schuß­waffen und Munition nur an solche Personen verkauft werden, die im Besitze eines von der Polizei ausgestellten Waffenerwerbscheines find. Die oben bezeichneten, von der Erteilung eines Waffenscheins ausgeschlossenen Personen dürfen auch keinen Erwerbsschein erhalten. Damit ist also der Verkauf von Schußwaffen an Jugend­liche unter 20 Jahren grundsätzlich verbo­ten und strafbar.

Die Wirksamkeit dieser Bestimmung wird dadurch ver­schärft, daß der Waffenhandel ebenso wie die Herstellung

von Schußwaffen künftig genehmigungspflichtig sind. Wird der Waffenerwerb erschwert, so tritt andererseits für den Waffenbesitz eine Erleichterung ein. Während nach dem bisherigen Recht der Waffenbesitz nur den Inhabern von Waffenscheinen erlaubt war, ist künftig der Waffenbesitz innerhalb der Wohnung der Geschäftsräume und innerhalb des eingefriedigten Besitzes für Jedermann (außer den Jugendlichen unter 20 Jahren) freigegeben. Ausgenom­men hiervon sind selbstverständlich Militärwaffen, deren Besitz und Aufbewahrung auf Grund anderer Bestimmun gen (Verordnung vom 14. Dezember 1918 und das Gesetz über Kriegsgerät vom 27. Juli 1927) verboten und straf bar ist. Der Besitz anderer Schußwaffen innerhalb von Wohnung und Besitztum ist natürlich zahlenmäßig begrenzt. Wer mehr als fünf Wochen der gleichen Art (Handwaffen oder Gewehre) besitzt, oder aufbewahrt, muß diese Waffen als Waffenlager bei der Polizei anmelden. Dasselbe gilt von einem Vorrat von mehr als 100 Patronen. Wer einen Jagdschein hat, darf bis zu 10 Jagdwasfen und bis zu 1000 Jagdpatronen ohne Anmeldung besitzen.

Für den Jäger wird von Interesse sein, daß das Ge­setz die Herstellung von sog. Wilddiebsgewehren und von Schießwaffen mit Schalldämpfern und Scheinwerfern über­haupt verbietet. Begrüßenswert ist, daß der Handel mit Waffen Trödlern und umherziehenden Händlern und auf Jahrmärkten verboten wird, ebenso auch die Beleihung von Waffen durch Pfandleiher.

Für alle Eltern ist wichtig, daß das Gesetz Aufsichts und Erziehungspslichtige für die Vergehen der ihnen unter­stellten Jugendlichen gegen das Gesetz verantwortlich macht. Ein Vater, der duldet, daß sein noch nicht zwanzigjähriger Sohn eine Feuerwaffe erwirbt und führt, wird bestraft.

Das Gesetz sieht Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren für Uebertretungen vor. Andere Waffen wie Schußwaffen fallen nicht unter das Gesetz. Auch Klein taliberwafsen dürften durch die kommenden Ausführungs­bestimmungen vom Gesetz ausgenommen, werden. Das Ge setz tritt mit dem 1. Oktober 1928 in Kraft. Bis zu diesem Termin gelten die bisherigen Bestimmungen.