Mürz 1828
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März 1928.
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Ür. 61 Gegründet 1827
Tagessviegel
Der Völkerbund hat feine 49. Tagung am Samskag geschlossen. nachdem er die Szenk-Gotthard-Angelegenheit (Waffenschmuggel) verkagl Halle.
Skresemann reiste am Montag abend von Genf nach Berlin zurück.
In Rumänien hak der rumänische Mißerfolg in dem Opkankenstreit in Genf große Erregung hervorgerufen.
Die Buchdrucker haben den Schiedsspruch mit Lohnerhöhung um 3.50 in der Spitze wöchentlich abgelehnk.
An einer Kundgebung des Landbunds in Breslau nah- men etwa 50 000 Bauern mit vielen Trauerfahnen und umflorten Brmdessahnen keil. Viele Tafeln trugen die Inschrift: „Der Bauer kennt keinen Achtstundentag!"
Bei den polnischen Senatswahlen hak die Regierungsliske von 111 Wandalen 49 Mandate erlangt. Der Minderheilen- block erhielt 23 Mandate, die Sozialisten 10, der national- katholische Block 9, die radikale Bauernpartei Wystowenie 7. die Wilospartei und die christlichen Demokraten zusammen 6 Mandate. Die Domski-Bauernpartei errang 3 Mandate, die nationale Arbeiterpartei 2, die korfantygruppe 1 und die galnischen Zionisten ebenfalls 1 Mandat.
Die deutschen Mandate belaufen sich auf 5.
In Santiago (Lhile) wurde eine kommunistische Verschwörung entdeckt. 40 Beteiligte, darunter der Sohn des in Europa befindlichen früheren Präsidenten Alefsandri. wurden verhaftet.
Berlin, 12. März. Der Bericht der Regierung über die Phöbus-Angelegenheit ist heute vormittag den Mitgliedern des Haushaltausschusses des Reichstags schr-ift- 8ch überreicht worden. Der Bericht besagt im wesentlichen:
DI« Unternehmungen, die Kapitän Lohmann außer- hold des gefchäftsordmmgsmäßrgen Bereichs der von ihm «leiteten Seetransportabteilung vorgenommen hat, läßt mH hinsichtlich der Frage der Ermächtigung zur Ausführung dieser Handlungen in drei Gruppen zergliedern.
Der ersten Gruppe gehören diejenigen Maßnahmen an, die Kapitän Lohmann auf Grund der Ruhrgelder von dem damaligen Chef der Marineleitung erteilten Generalermächtigung zur zweckentsprechenden Bewirtschaftung und Verausgabung dieser Sondermittel getroffen hat.
Die zweite Gruppe bezieht sich auf die Phöbus-Angelegenheit. wo Lohmann teilweise im Einverständnis mit seinen Vorgesetzten, teilweise ohne deren Wissen und Willen gehandelt hat.
Die dritte Gruppe umfaßt diejenigen Geschäfte, die Kapitän Lohmann ganz aus eigener Verantwortung ge- tsittck hat.
Bei der ersten Gruppe handelt es sich in der Hauptsache zunächst um die Beschaffung und Fortentwicklung von Motorbooten.
Zur Phöbus-Angelegenheit sagt der Bericht: Auch wenp man die Frage des Für und Wider, ob der Staat auf die Bestreitung der im Film liegenden Werbe- nwglichkeiten Einfluß nehmen soll, offen läßt, so ist doch kein Wort darüber zu verlieren, daß es sich im vorliegenden Fall «m einen untauglichen Versuch mit untaug- ''Aen Mitteln gehandelt hat. Die Berufung darauf.
die Marineministerien anderer Länder sich ebenfalls '""der Filmwerbung befassen, ändert daran nichts.
Die Dollmachtüberschreitung Lohmanns bei Abgabe der m« zweiten und dritten Bankkredite betreffenden Garon- "amens des Fiskus abgegebenen Verpflichtungs- erklarungen löst die Frage aus, ob das Reich über-
haupt verpflichtet ist, diese Erklärungen Die Frage ist geprüft mit dem Ergebnis, daß die gerichtliche Austragung dieser Frage nicht " At erscheint. Die Feststellung einer vorliegen- «n Bollmachtuberschreitung des Kapitäns Lohmann hat zur ewige, daß hinsichtlich des dadurch entstehenden Schadens
^Ersatzansprüche gegen ihn er-
Waagen sind. Der der Zwangsvollstreckung unterliegende feiner Bezüge wird daher bereits im Aufrechnungs« halten. Im übrigen ist die Prüfung der Steren Frage un Gang, ob sonstige Ersatzansprüche be-
ö'e Frage erörtert, warum der Fiskus M die Ph ° bus - Fjlm A. ° G. einfach ihrem Schicksal. ^ leeren Konkurs, überlassen hat. Der Kon- o, chchi beschnitten, weil man der Ueberzeugung Interessen der Allgemeinheit durch i>es Konkurses am besten wahren zu können. » "Nb der Masse hätte wegen des Wegfalls aller Aktwen kaum die Konkurskosten gedeckt.
« Offenlegung des dritten Betätigungskreises des - vPttans Lohmann führt in einen Komplex hinein, dessen Vorhandensein dem Ansehen der Reichsmarine ^ ^ -l t> b r u ch getan hat. Hier wird vor
d»e geldliche Intercssenahme des Kapitäns Lvhmann
Vienstag, den 13. März 1388 Fernsprecher Nr 29 102. Jahrgang
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an den Berliner Bankverein erwähnt, die Lohmann ohne Wissen und Willen seiner Vorgesetzten vorgenommen habe. Die Beteiligung selbst befindet sich in der Abwicklung. Es steht zu hoffep, daß eine weitere Kapitalzusammenlegung vermieden bleibt und das Aktienpaket bald an eine Jnteressenten- gruppe abgegeben werden kann-
Dann wird die Beteiligung an der Bacon Com- pagnv (Speckhaudel-Gesellschaft) erörtert. Die Severa G.m.b.H., eine Tochtergesellschaft der Deutschen Lufthansa, steht mit Kapitän Lohmann in keinerlei Zusammenhang.
Ueder den Eesamtumfang der dritten Betätigungsgruppe war außer Lohmann lediglich ein Marineinkendanturober-
inspekkor unterrichtet, den sich Kapitän Lohmann von dem damaligen Chef der Marineleitung als Mitarbeiter persönlich ausgebeten hak. Er hat vorausgesetzt, daß sein Vorgesetzter Lohmann bei allen Maßnahmen im Einverständnis mit dem Chef der Marineleitung handle.
Eine ins einzelne gehende zahlenmäßige Klarstellung aller Vorgänge ist bei der Undurchsichtigkeit der von Kapitän Lohmann getroffenen Maßnahme noch nicht möglich gewesen. Um für die Zukunft eine Wiederholung von Vorkommnissen der behandelten Art auszuschlreßen, wird auch im Bereich der Marineverwaltung der angätündigke paritätische. aus Vertretern -es Reichswehrminifteriums. des
Unterzeichnung des Freigabegesetzes
Washington, 12. März. Präsident Loolidge hat das Ireigabegesetz unterzeichnet.
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Es ist für Amerika nicht sonderlich ehrenvoll, daß die als Kriegsmaßregel vorgesehene Beschlagnahme des deutschen Eigentums mehr als neun Jahre über das End« des Krieges und sieben Jahre über den deutsch-amerikanischen Friedensschluß hinaus aufrecht erhalten wurde. Der Zweck, dem sie dienen sollte, nämlich einesteils die Verhinderung einer unzulässigen Verwendung des Eigentums gegen gegen Amerika und anderseits die Sicherstellung einer angemessenen Verwaltung des Eigentums, war mit dem Kriegsende erfüllt. Amerika hätte besonders nach dem Friedensschluß vom 25. August 1921 das beschlagnahmte Eigentum sofort zurückgeben müssen. Tatsächlich machte auch Senator King von Utah verschiedene Versuche, die Rückgabe schon sofort nach dem Waffenstillstand durchzusetzen, aber der Senat stellte sich taub. Das Land wie der Kongreß und die Regierung waren in zwei Gruppen gespalten, obgleich Amerika sich immer damit gebrüstet hatte, es sei der Borkämpfer für die Heiligkeit des Privateigentums im Kriegsfälle gewesen. Hinter der Enteignungsgruppe standen vor allem die amerikanischen Gläubiger und jene Kreise, die aus England und Frankreich mehr hörten als auf die Stimme der amerikanischen Vergangenheit und der amerikanischen Zukunft. England und Frankreich hatten jeden Fetzen deutschen Besitztums, der ihnen in die Hände fiel» dazu verwandt, um sich bezahlt zu machen, und hatten der deutschen Regierung einfach aufgegeben, die unglücklichen Besitzer zu entschädigen. Amerika sollte ein gleiches tun. Inzwischen regten sich aber die amerikanischen Gläubiger» die endlich ihr Geld haben wollten, und die aus dem Deutschenhaß nicht befriedigt werden konnten. So kam am 4. März 1923 die Winslow-Bill zustande, die wenigstens die kleinen amerikanischen Gläubiger, die nicht mehr als 10000 Dollar zu fordern hatten, glatt ausbezahlte und den großen Gläubigern eine Abschlagszahlung von 10000 Dollar gewährte. Damit hatte der Kongreß anerkannt, daß auch die deutschen Gläubiger zu befriedigen seien, also daß von einer Enteignung deutschen Eeigentums keine Rede mehr sein solle.
In dem Pariser Abkommen hatte der damalige amerikanische Botschafter und ietzige Staatssekretär Kelloga
Eine ernste
Lurchgesetzt, Satz die vereinigten Maaten rrn v. H. ver «urschen Daweszahlungen oder 10,7 Millionen Dollar jArllch ..Kriegsentschädigung" erhielten. Bon den großen Worten, die vor elf Jahren in Washington geredet wurden, Amerika
sc: alles zu opfern bereit, wenn es nur den Deutschen Drachen erschlage, hörte man kein Wort mchr. Alles wollte an der deutschen Beute teilhaben. Es war ein kleinliches Feilschen, das nicht einmal durch die Nächstliegenden Erwägungen von nackten Tatsachen etwas gemildert wurde. Besonders bei der Festsetzung des Wertes für die beschlagnahmten deutschen Schisse hätte man erwarten können, daß irgendjemand auf den Gedanken gekonrme nwäre, neben den Wert, den die Schiffe für die Deutschen hatten, und der angesichts der Verhältnisse gleich Null war, auch den Wert gesetzt hätte, den die Schiffe für die Amerikaner hatten. Denn ohne diese deutschen Schiffe hätte Amerika weder Soldaten noch Kanonen oder Nahrungsmittel übers Meer befördern können, und ohne diese amerikanische Kriegstsilse wäre die Sache wohl anders ausgelaufen. Ferner ha« Amerika eine ganze Reihe dieser deutschen Schisse nach dem Krieg verkauft und einen ansehnlichen Betrag daraus erzielt, und außerdem hat es heute noch den Rest der deutschen Schiffe im Gebrauch, darunter „den Stolz des Meeres", den „Leviathan", und den ehemaligen Hamburger Dampfer „Vaterland". Eines sollte man in Deutschland nicht übersehen, daß nämlich die Beratungen im Senat wiederum haben erkennen lassen, daß Amerika die endgültige Regelung der Eigentumssrage auch heute noch als eine Sache der Großmut betrachtet. Das zwingt zu dem Schluß, daß Amerika sich überaus großherzig und nobel vorkommt, wenn es wenigstens teilweise einem alten Vertrag mit Preußen-Deutschland aus dem Jahre 1828 nachkommt, wenn es dem Völkerrecht entspricht, und seiner eigenen vielgepriesenen Politik, privates Eigentum als heilig zu betrachte«, und wenn es wenigstens teilweise das stolze Wort Wilsons, wahr macht, das feindliche Gut in Amerika, das aus Einladung Amerikas ins Land gebracht worden sei, sei unbedingt sicher. Es kann kaum als Großmut angesprochen werden, wenn man Verpflichtungen erfüllt. Und schließlich hat die jetzige „Großmut" einen sehr praktischen Hintergrund. denn man kann seine eigenen Milliarden im Ausland nicht dadurch in Gefahr bringen, daß man mit der Konfiszierung deutschen Eigentums einen Übeln Vorgang schaft, auf den die andern sich einmal berufen könnten.
Mahnung
Die Lehre aus dem Fall Langkoop
Die Verzweijluugsral des Farmers Langkoop im Reichs- eiitschädigungsmnt in Berlin verdient aus der Reihe der neuzeitlichen „Sensationen" herausgehoben zu werden, die heute kommen und morgen vergessen sind. Gewiß, Pulver und Blei muß man als geeignete Mittel zur Lösung der Entschädigungsfrage ablehnen. Aber es geht auch nicht an, daß das traurige Geschick der Auslanddeutschen parteipolitisch für den Wahlkampf aus-geschlachtet wird. Der Reichstag trägt mit Schuld daran, daß die Entschädigung der Beraubten und Vertriebenen, wozu das Reich nach dem Versailler Diktat gehalten ist, nicht so behandelt worden ist, wie sie hätte behandelt werden sollen. Und es bedürfte des sehr nachdenklichen Eintretens des Reichspräsidenten, um zu verhüten, daß der Reichstag Knall und Fall aufgelöst und damit die Regelung der Entschädigung abermals auf die lange Bank geschoben wurde.
Das erste Jahrzehnt nach Beendigung des Kriegs soll nun doch nicht zu Ende gehen, ohne daß die wagemutigen Männer, die einst ausgezogen waren, um dem Deutschtum seinen Platz an der Sonne zu erobern, wenigstens einen Bruchteil einer Entschädigung erhalten, den das Reich ihnen zu erstatten in der Lage ist. Wir erfahren aber auch hier wieder, wie sehr unsere ganze Innenpolitik unter dem Druck des Dawesplans und des unseligen Friedensvertrags steht, der seinerzeit, ohne daß er genügend studiert worden wäre, leichtfertig angenommen worden ist. Alle Schuld rächt sich auf Erden! Dieses Dichterwort hat noch keiner widerlegt.
Ihren Ursprung haben die Verlegenheiten der Entschädigung — worauf der Dresdner „Bolksstaat" sehr richtig hinweist — darin, daß der Sieger-Kapitalismus die bolschewistischen Methoden der Enteignung des Privateigentums gegen uns anwandte. Was bis zum Ausbruch des Kriegs als Raub und Diebstahl aeaolten batte, das wurde von Elemence««, Lloyd George
und Wilson im Friedensdiktat zum gellenden Rechtszustand egenüber Deutschland erhoben. In den Vereinigten Staaten at man inzwischen eingesehen, daß man den Bolschewismus nicht gut als „dem Feind jeder gesitteten Staatsordnung anklagen — und gleichzeitig seine Methoden zum Vorteil des eigenen Geldbeutels gegen Wehrlose handhaben kann. Es hat aber reichlich lang gedauert, aber die Freigabe des größten Teils des beschlagnahmten deutschen Privateigentums in Amerika ist endlich doch Gesetz geworden.
Nur in England — vom „ritterlichen" und „großmütigen" Frankreich braucht man in diesem Zusammerchang wohl gar nicht erst zu reden — kann man sich immer noch nicht entschließen, der Freigabe des geraubten deutschen Privateigentums näherzutreten. Ein hübscher Teil davon ist ja bereits rettungslos verschleudert, aber restlos durchgeführt ist die Liquidation des gestohlenen deutschen Guts noch keineswegs. Es bestünde also die Möglichkeit, daß die deutsche Regierung versuchte, unter Hinweis auf das amerikanische Beispiel von der englischen Regierung einen Wechsel des unzugänglichen Standpunkts, den sie bisher eingenommen hat, zu erreichen. Oder hält sich die deutsche Regierung nicht für befugt, etwas derartiges überhaupt zu versuchen. Die englische Regierung pflegt doch von allen am lautesten gegen den Bolschewismus zu deklamieren, der es durch Nichtachtung der Heiligkeit des Privateigentums unmöglich mache, mit Rußland normale Beziehungen z» pflegen. Es läge doch eigentlich nahe, die englische Regierung aus Anlaß des Beispiels, das Amerika gegeben hat, wieder einmal auf den Widerspruch aufmerksam zu machen, der darin liegt, daß man die bolschewistischen Methoden im allgemeinen für eine Erfindung des Gottseibeiuns erklärt, sich ikrer aber kaltblütig bedient, wenn es gegen Deutsche gehl.