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Nagolder Tagdlot»Der Gesellschafter"

Dieostag, 24. Mai 1827

LeßevWe Allsforskrililg

jir Abgabk mer IkmögeiSkffläriiiiß sir IM.

I Zur Abgabe eiuer Erklärung über ihr ge­samtes steuerpflichtiges Bermögeu fiud ver­pflichtet:

1. alle natürlichen Personen (Deutsche und Nicht­deutsche), die im Bezirk des Unterzeichneten Finanzamts entweder ihren Wohnsitz haben oder sich im Reichsgebiet mehr als sechs Monate aufhalten, wenn sie bei Beginn des 1. Januar 1927 entweder

s) ein steuerpflichtiges Gesamtvermögen (in- und ausländisches Vermögen) im Werte von mehr als 5066 besessen haben oder d) inländisches landwirtschaftliches, forstwirt­schaftliches oder gärtnerisches Vermögen oder inländisches Grundvermögen besessen haben oder

c) inländisches Betriebsvermögen im Wert von mehr als 5000 ^ besessen haben;

2. s) Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften

auf Aktien, Kolonialgesellschasten, bergbau- lreibende rechtsfähige Vereinigungen und nichtrechtsfähige Berggewerkschaften, Gesell­schaften mit beschränkter Haftung, Genossen­schaften, Versicherungsvereme auf Gegenseitig­keit, Hypothekenbanken, Schiffsbeleihungs­banken,

b) rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten Stiftungen, andere Zweckvermögen und sonstige nicht unter s fallende Körper­schaften des hürgerlichen Rechts,

c) offene Handelsgesellschaften und Kommandit­gesellschaften,

ci) Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, wenn der Sitz oder der Ort der Leitung im Bezirk des Unterzeichneten Finanzamts, liegt.

II Zur Abgabe einer Erklärung über das im Bezirk des Unterzeichneten Finanzamts be­lesene landwirtschaftliche» forstwirtschaftliche und gärtnerische Vermögen» Betriebsver­mögen und Grundvermögen find »hne Rück­sicht auf den Wert dieses Vermögens ver­pflichtet :

1. alle natürlichen Personen, die im Deutschen Reich weder ihren Wohnsitz haben, noch sich mehr als 6 Monate aufhalten;

2. alle Körperschaften. Personenoereinigungen, Ver mügensmassen, Gesellschaften und Anstalten, deren Sitz und Ort der Leitung im Ausland liegen.

B.

Die hiernach zur Abgabe einer Vermögenserklärung Verpflichteten werden aufgefordert, die Erklärung unter Benutzung des vorgeschriebenen Vordrucks i« der Zeit vom 1. bis 30. Juni 1927 bei dem Unter­zeichneten Finanzamt einzureichen. Vordrucke für die Vermögenserklärung können vom 30. Mai 1927 ab von dem Unterzeichneten Finanzamt bezogen werden Auch werden Vordrucke während der Dienststunden von 812 Uhr vorm, abgegeben. Die Vermögens­erklärung ist schriftlich (zweckmäßigerweise eingeschrieben) einzureichen oder mündlich vor dem Finanzamt abzu geben (vormittags 812 Uhr).

Die Pflicht zur Abgabe der Vermögenserklärung ist vom Empfang eines Vordrucks nicht abhängig.

Die Abgabe der Nermögenserklärung hei dem un rerzeichneten Finanzamt ist nicht erforderlich, sofern die unter ^ bezeichneten natürlichen Personen. Körper­schaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen, Gesellschaften und Anstalten die Vermögenserklärung bei einem anderen Finanzamt bereits abgegeben haben und dies dem Unterzeichneten Finanzamt mitteilen.

O.

Wird die Frist zur Abgabe der Bermögens- erklärung nicht eingehalten, so kann ein Zu­schlag bis zu 10 o. H. des zur Erhebung ge­langenden Stpnerbetrags festgesetzt werden. Die Abgabe der Bermögenserklärung kann durch Geldstrafe erzwungen werden. Wer aus Bor­satz oder Fahrlässigkeit unrichtige oder unvoll­kommene Angaben über fein steuerpflichtiges Vermöge« macht oder durch Nichtabgabe einer Erklärung steuerpflichtiges Vermögen ver­schweigt, fetzt sich schweren Strafen aus.

Altensteig, den 23. Mai 1927.

Das Finanzamt:

1919 Huberich.

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Vorrätig bei G. W. Zaiser, Buchhdlg., Nagold.

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1918 Asgolck. :

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ciie Butter rum kocftsri, Ssoksn,Sraisn uml für unsere öutterbrole allen anderen vor- risfti, weil sie scftmeckt unci sparsam isi. 8>e ftai reckt!

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^ettumssir

ftlagolci, 23. IVlai 192V.

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Lock cksm /Allmächtigen hat es gefallen, meine gelieftts Lettin, un­sere herzensgute H/Iutter, Zchwisgsr- mutter. Zcftwsstsr, Zcftwegerin unci Pants

ged. kmlecker

ftsute nachmittag im Mer von 53 Zähren in clis Ewigkeit ru sich ru rutsn.

Lm stiüe Psilnahme bitten

im ftlamsn cier trausrnclen stlintsr- blisbensn:

cier Letten ^/ilft. Lrüningsr ckie Pachter: Inaris clie Löhne: WiII> unci ^r>vin clsrLchwiegersohn: ^ugsn 8oftnsps-

össrcligung: Mittwoch nachmittag >s»s Ve3 Lftr.

Trauerbriefe

frrti-t risch »»d bilig Kuchdruikerri Zaistr, Aagild.

W. Sorftamt Enzklösterle

Der für Mittwoch, den 25. Mai augesetzte Beig holzverkauf stndet erst an,

Samstag, den 28. Mai, nachmittags 3 Ahr statt.

In. Wein- u. Doppel-

lässig

empfiehlt 1753

Jods. Lvoov

Küferei u. Weinhandlg.

Nagold. 1921 Eine gebrauchte

VierkShle

zu Bet.onierpritsche geeig­net. verlaust sofort

?Ii. vllrr r.Irsiide-.

Den

Gras-Ertrag

aus 75 Ar aus Neuwiese und 34 Ar im Katzensteig verpachtet am nächsten

Freitag, 27. Mai, abds. 8 Ahr, in derTraube".

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MkWüvier

bei fl. fll. Zaiser. flazolb

Morgen 2 Uhr Traube"

Beerdigung.

MW« i» MiW

Am Himmelfahrtsfest, 26. Mai 1927, nachmit! tags 2 Uhr findet in der hiesigen Kirche ein Missions- fest statt. Redner sind: Missionar Fischer von Freudenstadt und Missionar Wied maier M Korntal.

Zun, Besuch des Festes ladet herzlich ein ! 1914 der Kirchengemeinderat.

Nagold, den 23. Mai 1927.

Danksagung.

Für die vielen Beweise von herzlicher Liebe während der Krankheit meiner treu besorgten Schwägerin

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von Aichhalden, sowie für die Kranzspen­den, die zahlreiche Leichenbegleitung und die trostreichen Worte am Grabe, sagen ihre Verwandten den herzlichsten Dank. Der Schwager Jakob Keck.

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seit 27 Jahren, Sitz in Köln, daher bestens eingeiühr sucht leistungsfähige Firmen für

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Angeb. unter Nr. 1913 an die Geschäfsstelle des Blattes.

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