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Nagolder Tagdlot» „Der Gesellschafter"
Dieostag, 24. Mai 1827
LeßevWe Allsforskrililg
jir Abgabk mer IkmögeiSkffläriiiiß sir IM.
I Zur Abgabe eiuer Erklärung über ihr gesamtes steuerpflichtiges Bermögeu fiud verpflichtet:
1. alle natürlichen Personen (Deutsche und Nichtdeutsche), die im Bezirk des Unterzeichneten Finanzamts entweder ihren Wohnsitz haben oder sich im Reichsgebiet mehr als sechs Monate aufhalten, wenn sie bei Beginn des 1. Januar 1927 entweder
s) ein steuerpflichtiges Gesamtvermögen (in- und ausländisches Vermögen) im Werte von mehr als 5066 besessen haben oder d) inländisches landwirtschaftliches, forstwirtschaftliches oder gärtnerisches Vermögen oder inländisches Grundvermögen besessen haben oder
c) inländisches Betriebsvermögen im Wert von mehr als 5000 ^ besessen haben;
2. s) Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften
auf Aktien, Kolonialgesellschasten, bergbau- lreibende rechtsfähige Vereinigungen und nichtrechtsfähige Berggewerkschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Versicherungsvereme auf Gegenseitigkeit, Hypothekenbanken, Schiffsbeleihungsbanken,
b) rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten Stiftungen, andere Zweckvermögen und sonstige nicht unter s fallende Körperschaften des hürgerlichen Rechts,
c) offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften,
ci) Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, wenn der Sitz oder der Ort der Leitung im Bezirk des Unterzeichneten Finanzamts, liegt.
II Zur Abgabe einer Erklärung über das im Bezirk des Unterzeichneten Finanzamts belesene landwirtschaftliche» forstwirtschaftliche und gärtnerische Vermögen» Betriebsvermögen und Grundvermögen find »hne Rücksicht auf den Wert dieses Vermögens verpflichtet :
1. alle natürlichen Personen, die im Deutschen Reich weder ihren Wohnsitz haben, noch sich mehr als 6 Monate aufhalten;
2. alle Körperschaften. Personenoereinigungen, Ver mügensmassen, Gesellschaften und Anstalten, deren Sitz und Ort der Leitung im Ausland liegen.
B.
Die hiernach zur Abgabe einer Vermögenserklärung Verpflichteten werden aufgefordert, die Erklärung unter Benutzung des vorgeschriebenen Vordrucks i« der Zeit vom 1. bis 30. Juni 1927 bei dem Unterzeichneten Finanzamt einzureichen. Vordrucke für die Vermögenserklärung können vom 30. Mai 1927 ab von dem Unterzeichneten Finanzamt bezogen werden Auch werden Vordrucke während der Dienststunden von 8—12 Uhr vorm, abgegeben. Die Vermögenserklärung ist schriftlich (zweckmäßigerweise eingeschrieben) einzureichen oder mündlich vor dem Finanzamt abzu geben (vormittags 8—12 Uhr).
Die Pflicht zur Abgabe der Vermögenserklärung ist vom Empfang eines Vordrucks nicht abhängig.
Die Abgabe der Nermögenserklärung hei dem un rerzeichneten Finanzamt ist nicht erforderlich, sofern die unter ^ bezeichneten natürlichen Personen. Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen, Gesellschaften und Anstalten die Vermögenserklärung bei einem anderen Finanzamt bereits abgegeben haben und dies dem Unterzeichneten Finanzamt mitteilen.
O.
Wird die Frist zur Abgabe der Bermögens- erklärung nicht eingehalten, so kann ein Zuschlag bis zu 10 o. H. des zur Erhebung gelangenden Stpnerbetrags festgesetzt werden. Die Abgabe der Bermögenserklärung kann durch Geldstrafe erzwungen werden. Wer aus Borsatz oder Fahrlässigkeit unrichtige oder unvollkommene Angaben über fein steuerpflichtiges Vermöge« macht oder durch Nichtabgabe einer Erklärung steuerpflichtiges Vermögen verschweigt, fetzt sich schweren Strafen aus.
Altensteig, den 23. Mai 1927.
Das Finanzamt:
1919 Huberich.
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Vorrätig bei G. W. Zaiser, Buchhdlg., Nagold.
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1918 Asgolck. :
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ciie Butter rum kocftsri, Ssoksn,Sraisn uml für unsere öutterbrole allen anderen vor- risfti, weil sie scftmeckt unci sparsam isi. 8>e ftai reckt!
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^ettumssir
ftlagolci, 23. IVlai 192V.
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Lock cksm /Allmächtigen hat es gefallen, meine gelieftts Lettin, unsere herzensgute H/Iutter, Zchwisgsr- mutter. Zcftwsstsr, Zcftwegerin unci Pants
ged. kmlecker
ftsute nachmittag im Mer von 53 Zähren in clis Ewigkeit ru sich ru rutsn.
Lm stiüe Psilnahme bitten
im ftlamsn cier trausrnclen stlintsr- blisbensn:
cier Letten ^/ilft. Lrüningsr ckie Pachter: Inaris clie Löhne: WiII> unci ^r>vin clsrLchwiegersohn: ^ugsn 8oftnsps-
össrcligung: Mittwoch nachmittag >s»s Ve3 Lftr.
Trauerbriefe
frrti-t risch »»d bilig Kuchdruikerri Zaistr, Aagild.
W. Sorftamt Enzklösterle
Der für Mittwoch, den 25. Mai augesetzte Beig holzverkauf stndet erst an,
Samstag, den 28. Mai, nachmittags 3 Ahr statt.
In. Wein- u. Doppel-
lässig
empfiehlt 1753
Jods. Lvoov
Küferei u. Weinhandlg.
Nagold. 1921 Eine gebrauchte
VierkShle
zu Bet.onierpritsche geeignet. verlaust sofort
?Ii. vllrr r. „Irsiide-.
Den
Gras-Ertrag
aus 75 Ar aus Neuwiese und 34 Ar im Katzensteig verpachtet am nächsten
Freitag, 27. Mai, abds. 8 Ahr, in der „Traube".
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MkWüvier
bei fl. fll. Zaiser. flazolb
Morgen 2 Uhr „Traube"
Beerdigung.
MW« i» MiW
Am Himmelfahrtsfest, 26. Mai 1927, nachmit! tags 2 Uhr findet in der hiesigen Kirche ein Missions- fest statt. Redner sind: Missionar Fischer von Freudenstadt und Missionar Wied maier M Korntal.
Zun, Besuch des Festes ladet herzlich ein ! 1914 der Kirchengemeinderat.
Nagold, den 23. Mai 1927.
Danksagung.
Für die vielen Beweise von herzlicher Liebe während der Krankheit meiner treu besorgten Schwägerin
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von Aichhalden, sowie für die Kranzspenden, die zahlreiche Leichenbegleitung und die trostreichen Worte am Grabe, sagen ihre Verwandten den herzlichsten Dank. Der Schwager Jakob Keck.
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seit 27 Jahren, Sitz in Köln, daher bestens eingeiühr sucht leistungsfähige Firmen für
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Angeb. unter Nr. 1913 an die Geschäfsstelle des Blattes.
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