Seite 4 - Nr. 48
Nagold« Tagblatt „Du Gesellschafter"
Montag, 28. Februar 1VI7
Amtliche Bekanntmachung.
Meh. mH SiWeinemarlil A Mold.
Der am Donnerstag, den 3. März in Nagold
fällige Vieh- und Schweinemarkt wird unter folgenden Bedingungen abgehalten:
1. Aus Sperr- und Beobachluugsgebieten dürfen Tiere nicht zugeführt werden.
2. Personen aus verseuchten Orten dürfen den Markt nicht besuchest.
3. Viehhändler haben tierärztliche, Schweinehändler amtstierärztliche Gesundheitszeugnisse beizubringen. Tiere, für welche die Zeugnisse fehlen, werden unnachsichtlich zurückgewiesen.
4. Alle zum Markt gebrachten Tiere müssen vor dem Auftrieb durch den beamteten Tierarzt untersucht werden. Vor dieser Untersuchung, sowie außerhalb des Marktplatzes ist am Markttag jeder Handel verboten.
5. Beginn des Schweinemarktes V-8 Uhr, des Viehmarktes 8 Uhr.
Nichteinhaltung dieser Vorschriften wird bestraft. Nagold, den 26. Februar 1927.
786 Oberamt:
Dr. Raunecker, stv. Amtmann.
Öffentliche Aufforderung
zur Abgabe der Steuererklärung für die Einkommensteuer, Körperschastssteuer und Umsatzsteuer für 1926 und 1925/26.
Die Steuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschastssteuer und Umsatzsteuer sind in der Zeit vom l. März bis 15. März 1927 unter Benutzung der vorgeschriebenen Vordrucke wie folgt abzugeben:
Einkommensteuer und Körperschaftssteuer.
I.
Zur Abgabe einer Steuererklärung für die Einkommensteuer sind verpflichtet:
1. Steuerpflichtige, deren Einkommen im Kalenderjahr 1926 den Betrag von 8000 überstiegen hat; steuerpflichtige, die lediglich steuerabzugs- pflichtige Einkünfte < Arbeitslohn oder Kapitalerträge) von nicht mehr als 9200 .>?.// bezogen haben, brauchen eine Erklärung nicht abzugeben;
2. ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens Steuerpflichtige, bei denen der Gewinn auf Grundlage des Abschlusses ihrer Bücher zu ermitteln ist.
II.
Zur Abgabe einer Steuererklärung für die K ö r- perschastssteuer sind verpflichtet:
1. steuerpflichtige Erwerbsgesellschaften;
2. alle übrigen steuerpflichtigen Körperschaften und Vermögensmassen des bürgerlichen Rechts;
3. steuerpflichtige Betriebe und Verwaltungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts und öffentliche Betriebe und Verwaltungen mit eigener Rechts Persönlichkeit.
III.
Ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens haben abzugeben eine Einkommenserklärung bei Beteiligung mehrer an den Einkünften aus g) Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und sonstiger nicht gewerblicher Bodenbcwirtschaftung: d) einem Gewerbebetrieb, z. B. einer offenen Handels gesellschaft oder Kommanditgesellschaft; c) sonstiger selbständiger Berufstätigkeit: ck) Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, die zur Geschäftsführung oder Vertretung befugten Personen.
IV.
1. Tie Erklärungen für die Einkommensteuer und Körperschaftssteuer sind
u) von den Pflichtigen, die für das Kalenderjahr maßgebend ist, für das Kalenderjahr 1926; b) von buchführenden Pflichtigen, die regelmäßig Abschlüsse machen und ihr Wirtschaftsjahr in der zweiten Hälfte des Kalenderjahrs (1. Juli 1926 bis einschließlich 31. Dezember 1926) abgeschlossen haben, für das Wirtschaftsjahr 1925/26 oder 1926 abzugeben.
2. Pflichtige linsbesondere Landwirte), deren Steuer adschnitt in der ersten Hälfte des Kalenderjahrs 11)26 geendet Hai und die deshalb schon veranlagt worden sind, haben eine Steuererklärung nicht abzugeben.
3. Die Erklärung zur Einkommensteuer und Körperschaftssteuer ist bei dem Finanzamt abzugeben, in dessen Bezirk die zu I bezeichnten Steuerpflichtigen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, die zu II und III bezeichneten Pflichtigen den Ort der Leitung haben. Ist im Inland weder ein Wohnsitz, noch ein dauernder Aufenthalt, noch ein Ort der Leitung gegeben, so ist die Steuererklärung bei dem Finanzamt abzugeben, in dessen Bezirk das Unternehmen betrieben oder ständig vertreten wird, oder die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird, oder Vermögensgegenstände sich befinden.
8. Umsatzsteuer.
I.
Zur Abgabe einer Steuererklärung für die Umsatzsteuer sind alle Umsatzsteuerpflichtigen verpflichtet mit Ausnahme
1. der Straßenhändler, Wandergewerbetreibenden und anderen Umsatzsteuerpflichtigen, die nach tz57 Durchs. Best. U.St.G. zu Anzahlungen und zur Führung des Steuerheftes verpflichtet sind,
2. der nichtbuchführenden Umsatzstcuerpslichtigen, deren Gesamtumsatz einschließlich der etwa steuerfreien Umsätze im Kalenderjahr 1926 den Betrag von 10000 nicht überstiegen hat.
II.
1. Die Erklärungen mr die Umsatzsteuer sind
a) von den Pflichtigen, für die das Kalenderjahr maßgebend ist, für das Kalenderjahr 1926, d) von buchführenden Pflichtigen, die regelmäßig * Abschlüsse machen und ihr Wirtschaftsjahr in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres (I. Juli 1926 bis einschließlich 31. Dezember 1926) abgeschlossen haben, für das Wirtschaftsjahr 1925/2« oder 1926 abzugeben.
2. Pkllichtige «insbesondere Landwirtes, deren Steuer-
adschnitt in der ersten Hälfte des Kalenderjahrs 1926 geendet hat und die deshalb schon veranlagt ivorden sind, haben eine Steuererklärung nicht abzugeben.
Die Erklärung für die Umsatzsteuer ist bei dem Finanzamt abzugeben, in dessen Bezirk die Umsatzsteuerpflichtigen
s) soweit sie wegen einer gewerblichen Tätigkeit, einschließlich der Urerzeugung, steuerpflichtig sind, das Unternehmen betreiben. Bei mehreren Niederlassungen oder Geschäftsstellen eines rechtlich in einer Hand befindlichen Unternehmens ist der Ort der Leitung des Unternehmens maß gebend;
b) soweit sie wegen einer beruflichen Tätigkeit steuerpflichtig sind, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Ist weder ein Betriebsort noch ein Ort der Leitung, iveder ein Wohnsitz noch ein gewöhnlicher Aufenthalt gegeben, so ist die Steuererklärung bei dem Finanzamt abzugeben, in dessen Bezirk das Unternehmen ständig vertreten oder die Tätigkeit vorwiegend ausgcübt wird oder das Unternehmen seinen Sitz hat.
6. Gemeinsames.
I.
Tie nach -L und 8 zur Abgabe einer Steuererklärung Verpflichteten haben die Steuererklärnng auch dann abzugeben, wenn ihnen ein Vordruck nicht zugesandt wird; die übrigen Steuerpflichtigen haben eine Steuererklärung abzugeben, wenn sie hierzu vom Finanzamt besonders aufgefordert werden.
II.
Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäumt kann mit Geldstrafen zur Abgabe der Steuererklärung angehalten werden; auch kann ihm ein Zuschlag bis zu 10 v. H. der festgesetzten Steuer auferlegt werden.
Die Hinterziehung oder der Versuch einer Hinterziehung der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Umsatzsteuer, sowie fahrlässige Vergehen gegen die Steuergesetze (Steuergefährdung) werben bestraft.
Aliensteig, den 26. Februar 1927.
788 Das Finanzamt: Huberich.
SWWMll-VMnf.
Die Teilgemeinde Altnuifra
verkauft am Freita.'g, den 4.
März, nachmittags 2 Uhr, einen zum Schlachten tauglichen, dreijährigen, guten Farren.
Angebote mit Preisangabe pro Ztr. Lebendgewicht können bis dahin beim Anwaltamt eingereicht werden. Altnuifra, den 26. Febr. 1927.
Anwaltamt: Krauß.
Gültstein OA. Herrenberg.
Am Mittwoch» den 2. März 1927, kommen im Gemeindewald zum Verkauf:
r4 Festmeter
StlMtll
und zwar:
3 Fm. I., 9 Fm. II., 9 Fm. III. u. 3 Fm. IV. Klasse.
Zusammenkunft vormittags 10 Uhr aus der Mönch- bergerstcige. Ferner
M Still Wer-, Bin-WMnWe
zusammen 30 Fm. IV. VI. Klasse und
45 Still WlWrstiiW.
Zusammenkunft nachmittags I Uhr auf der Gültsteinersteige.
716 Gemeinderat.
^ Nagold.
o Geschäftseröffnung o> und -Empfehlung.
8! Eintzr verehrten Einwohnerschaft von hier stch und Umgebung zur gefl. Kenntnisnahme, sA daß ich im Hause des Herrn Schreinermeister
^ Günther, Haiterbacherstraße, eine
V lkch. Mrehem
eingerichtet habe und empfehle mich, sämtliche 181 in mein Fach schlagende Arbeiten, sowie ^ Reparaturen prompt und billig auszuführen.
8! ' Möbelfüße. Knöpfe, Treppen-
sgj ^ " Pfosten und Staketen, Por-
^ tiergarnituren nach Muster oder Zeichnung, ^ sowie nach eigenen Entwürfen.
8! Um geneigten Zuspruch bittet
ü krivÄriol» Sitztvr,
731
Dreckslermeiotsi.
kemMelM i>n UethMkUWMk
Vom 27. Februar bis 4. Mürz jeweils abends 8 Ahr
halten Prediger G. B c i s i e g e l-P so r z h e i m und L. Harsch-Nagold 765
EMgelisatWSMtche
über folgende Themata:
Montag: „Febril aus den Kote»"
Dienstag: „Der Weg zum Gliilli"
Mittwoch: „8in Wart Gottes an jlnbekelstte" Donnerslag: „Mn ivunberbares Heilmittel"
Freitag: „Gott ist dir Liebe".
Eintritt frei! Jedermann ist herzlich willkommen!
o Idre LWbWteellk ^
U. ^r
,H koilkimsligil lllllt Ostern ,H
E» kaufen Sie in jeder Preislage am vorteil-
Hastesten bei ^
^ Ott« ^
8oNngsr Llaklrvaieokaus »Z
M, Aoklsckleikerei.
»Z X8.! Rostige Bestecke werden nach- ,H
geschliffen und aufpoliert. 789
Gelegenheilsverkauf!
Am 1. März, von nachm. 2 Uhr ab, werden im Haus der Barmherzigkeit in Wildberg
50 gut erhaltene
gegen bar verkauft. Per Stück 5 .—, mit Strohsack und Haipfel zus. 7. . wozu Liebhaber eingeladen sind.
Wildberg, den 25. Febr. 1927. iu7 E. Thomaß, Hausvater.
Am nächsten Markttag, Donnerstag, 3. März, verkaufe zwei 9- und 10jährige gute 777
Nlch-Me
garantiert für schweren Zug; tausche auch evtl, gegen Vieh.
Im Auftrag:
3ohs. Theurer, Schmiedmeister,
»
S
S
s
s
s
s
s
»
s
s
s
s
s
s
s
s
»
»
«
S Wö U« 8 lW Z
S
Vexlil-ffMii ?
» M beüouteull ««Misten 8
fi«. KMs 8!e «!!« MM« > iMMM! >
8ie sparen Oelci! D
Verkauf nur SN Mglleäer. D K
UM- Illlll kUW-ümiii V Kmkckstl Vll llmMlI Z
in. I» »8^
Nagold. 787
6 Viertel 794
In meinem Neubau, Hohestr., sind bis !. April
Acker
2 fommerttche
iin Steinberg verpachtet,
Mllllllilkli
zu vermieten.
eine 4jähr., ^ trächtige
riogv
Ferdinand Weimer
verkauft
Maurermeister.
Kathr. Dürr Wwe., Insel.
Konfirmanden-AnAge
in großer Auswahl, neuen Formen und vorteilhaften Preisen
766
Paul Räuchle, am Markt, Lalw
W. Forftamt VfaligraskiiwrUcr.
Melstm«-
-olz-BttliWs.
Am Freitag, den 11. März 1927, nachm. 1' U. in Pfalzgrafenweiler i.Gasthausz.,Schwanen'
aus Staatswald 2201 Fi 11lOTa mit Fm: Langh. 445 1.. 1141 11., 1060III. 379IV, 160 V., 14 VI. Kl. Abschnitte 131., 2l II., 5 III. Kl. ferner 58 Fo mit Fm Langh. 13III., 12IV., 6 V. Kl* Abschnitte 2 II. Kl. Losoerzeichnisse von der Forstdirektion G. f. H. Stuttgart.
Vertreter
bei hoher Provision gesucht-
Holzrollo-Jalousienfabrik 771 Neuheiten.
Nagold. 793
8 Mos
Fastnacht - Dienstag
von 6 . 671/4
»MH Ml!
Eintriit frei.
Einen ordentlichen, kräftigen 790-
ZW«
nimmt in die Lehre NagolbrrDöbci-MrrkKätte
Haiß, Bischer L Co.
Aufgeweckten, kräftigen
ZW«
nimmt in die Lehre Wilh. Benz, Gipsermstr.,
785 Ebhausen.
ltSWMg-
LimuÄlle
fabrikneu, unter Fabrikpreis zu verkaufen.
Schriftl. Angebote unter Nr. 792 an die Gesch.- Stelle d. Bl.
Toller
Zil-llivey
stillt vr. Buflebs
best. Zahntropfen, krsor 8eutt, Drogerie
klilrdlsuliv krauen
haben auch blitzblanke Möbel, denn sie gebrauchen nur Möbelputz 411
„IVimUvrsvIiSii"
krteckitck 8kjim1ck.
-ztzvnTZnzsL 'SunjZ H
WjrsM vlolyitz
Itzozusumls
ihozus^R
Z ochsjäuiH
»Ich litt seit 3 Jahren a»
gelblichem Ausschlag mit surrA-
Durch ein halbes Stück „Zucker'», Patcnt.Medizimck-Seise" habe ich«
das Nebel völlisi beseitigt. H.,S.,: Pol.-Serg." 'L Stck. M »g.- Oä^ig,, Ml. I.- l2bcb»i,) uT! MI. I.üv (3S5Lig, stärkste Mdri»!. Dazu „Zuckooh-CremrlU» «b,'«6 und W Psg. In allen. AHtbe- ken, Drogerien u. Parfümerien.
Ragolber-Apotheke, Marktst. Ar. Feilst, Löwen-Drogerie.